zwischen dem absoluten S. und der Kapillarität der Flüssigkeiten. Die Erhöhung der Temperatur wirkt der Kohäsion entgegen und
vermindert sonach die Kapillarität; endlich wird die Kapillarität gleich Null, und die zugehörige Temperatur ist der absolute
S.
das Erringen des Übergewichts über den Gegner im Kampf. Je mehr der Gegner Verluste erlitten
hat, und je mehr die Ordnung und die moralische Kraft seiner Truppen gebrochen sind, um so größer ist der S. Von Einfluß
auf den Ausgang des Kriegs wird aber ein S. auf dem Gefechtsfeld hauptsächlich erst durch seine Ausnutzung;
sie erfolgt unmittelbar durch die Verfolgung, welche den geordneten Rückzug (s. d.) zerstört, mittelbar durch die dem Kampfe
folgenden Operationen, welche neue Länderstrecken in Besitz nehmen, den Gegner von seinen Festungen und Hilfsquellen abdrängen
etc., während ein taktischer S., nach welchem der Sieger genötigt ist, selbst stehen zu bleiben,
strategisch fast bedeutungslos werden kann.
rechter Nebenfluß des Rheins in Rheinpreußen, entspringt an der Nordseite des Ederkopfs aus dem Siegbrunnen,
fließt in westlicher Richtung, nimmt links die Niester, rechts die Bröhl und Agger auf, ist 131 km lang und von Siegburg an
für kleinere Fahrzeuge schiffbar und mündet unterhalb Bonn. Das obere und das mittlere Siegthal, wo
der Fluß zwischen engen Wänden in einer tief eingeschnittenen Rinne läuft, jetzt auch durch Eisenbahn erschlossen, entfaltet
mannigfache landschaftliche Schönheiten. Im übrigen ist das Thal der S. ein Hauptgebiet des deutschen Bergbaues, vorzüglich
auf Silber- und Kupfererze und Spateisenstein.
Vgl. Horn, Das Siegthal in historischer und sozialer Beziehung
(Bonn 1854);
[* ] Kreisstadt im preuß. Regierungsbezirk Köln und im Siegkreis, an der Sieg, Knotenpunkt der Linien Deutz-Gießen
und S.-Ründeroth der Preußischen Staatsbahn, 67 m ü. M., hat eine evangelische
und eine kath. Kirche, ein Gymnasium, ein Schullehrerseminar, ein Amtsgericht, eine Oberförsterei, eine
Strafanstalt, eine königliche Geschoßfabrik, eine große Kattundruckerei, Zigarrenfabrikation und (1885) 7515 meist kath.
Einwohner. An dem »Scherbenberg« in der Aulgasse werden alte merkwürdige
Töpferwaren gefunden. Vom 16.-18. Jahrh. war nämlich S. der Sitz einer blühenden Steinzeugindustrie,
welche aus weißem Thon, meist ohne Glasur, kleine Vasen mit eingeschnittenen Verzierungen, schlanke, sich
nach oben verjüngende Krüge (Schnellen, s. d.) und zierliche Schnabelkannen hervorbrachte.
Vgl. Dornbusch, Die Kunstgilde
der Töpfer in S. (Köln 1873).
(lat. sigillum, Diminutiv von signum), der Abdruck eines vertieft gravierten Stempels, ursprünglich nur dem
Zweck dienend, einer Urkunde Glaubwürdigkeit und öffentliche Kraft zu verleihen. Heute werden die nichtamtlichen S.
nur noch zum Verschließen von Schriftstücken behufs Sicherung des Briefgeheimnisses oder bei Geldbriefen verwendet. Die
Siegelstempel bestehen aus Metall oder Stein, auch hornartigen Materien und hartem Holz, die Abdrücke meist aus Wachs, in der
neuern Zeit aus Siegellack (seit etwa 1560) und Oblaten.
Eine zweite Art der S., aus Metall (Blei und Gold) bestehend, werden Bullen (s. d.) genannt. Die S. sind
entweder rund, oval, spitzoval (parabolisch), oder dreieckig (schildförmig), selten herzförmig, vier-, fünf- oder mehreckig.
Der parabolischen Form bedienten sich seit dem 12.
Jahrh., anfangs selten, im 13. Jahrh.
überwiegend, später wieder abnehmend, die Geistlichkeit und die Kirchen; sie kommt aber auch bei Siegeln
weltlicher Herren, von Zünften, häufiger bei Damensiegeln des 13. Jahrh. vor und deutet hier in der Regel auf ein Devotionsverhältnis
zu irgend einem Heiligen.
Zweiseitige S., die besonders von den Kaisern gebraucht wurden, nennt man Münzsiegel. Damit verwandt sind die Sekrete (Geheimsiegel),
auch Kontra- (Gegen-) oder Rücksiegel genannt, die, beträchtlich kleiner als die Hauptsiegel, zum Kontrasignieren
der letztern gebraucht wurden und erst im 15. Jahrh. den Wert als selbständige, authentische
S. erhielten. Die S. wurden bis ins 12. Jahrh. aufgedrückt; später wurden isolierte Abdrücke hergestellt, die mit Hilfe
von Schnüren oder Pergamentstreifen an die Urkunde angehängt und in Metall- oder Holzkapseln zu besserer
Erhaltung eingeschlossen wurden.
Nach Einführung des Lumpenpapiers als Schreibstoff für Urkunden fing man wieder an, die S. aufzudrücken. Die S. werden
eingeteilt in Bild-, Porträt-, Wappen- und Schriftsiegel. Die Bildsiegel enthalten Darstellungen aus der Geschichte oder von
Gebäuden, Schiffen u. dgl. Die Porträtsiegel
geben das Bild des Siegelinhabers: hierher gehören namentlich die Majestätssiegel der Kaiser und Könige, die Reitersiegel
der Fürsten und großen Herren. Auch Universitäten führen in ihren Siegeln die Bildnisse ihrer Stifter.
Die Wappensiegel werden von der zweiten Hälfte des 12. Jahrh. an üblich. Die S. wurden stets
sorgfältig bewahrt, weil sie ohne andre Legalisierungsmittel hinreichten, einer Urkunde über die wichtigsten
Rechtsgeschäfte öffentliche Kraft zu geben. Ging trotzdem ein S. verloren, so wurde der Schuldige wohl an Leib und Leben gestraft.
In allen Fällen wirklicher oder befürchteter Fälschung eines öffentlichen Siegels wurde dasselbe sofort außer Gebrauch
gesetzt oder mit einem augenfälligen Beizeichen (s. d.) versehen.
Fälscher von Siegeln wurden lebendig in einem Kessel gesotten. S., die vermöge der Umschrift auf eine Person lauteten, wurden
nach dem Tode derselben vernichtet oder unbrauchbar gemacht; die S. der Kaiser wurden nach der Leichenfeier in der Kirche unter
Leitung des Kanzlers öffentlich zerschlagen. Siegelfähig in eigner Sache war im Mittelalter jeder, der
Rechtsgeschäfte gültig abschließen konnte. Als durch die Neuerung, die S. zum Verschließen rechtlich wertloser Sendschreiben
zu verwenden, der Gebrauch der S. verallgemeinert worden war, griff eine Entwertung derselben Platz, welche der Gesetzgebung
Veranlassung gab, die Siegelmäßigkeit analog dem Wappenrecht als ein Privilegium bevorzugter Stände zu
konstituieren (s. Adel, S. 108). In der Gegenwart hat das S. der Privatpersonen jeden Wert in der Rechtspflege verloren, und
durch die gummierten Briefumschläge sind sie vollends überflüssig, zum Teil auch durch zweifarbige Pressungen in Papier
(Siegeloblaten) ersetzt worden. Trotzdem hat in neuerer Zeit die Nachfrage nach stilvollen, künstlerisch
ausgeführten Siegelstempeln sehr zugenommen. Die größten Verdienste um die Hebung des Gewerbes der Siegelstecherei hat der
Münchener Stempelschneider Birnböck (s. d.). Auch in Berlin und Wien gibt es Graveure von künstlerischem Ruf. - Die Lehre von der
Kenntnis der Urkundensiegel wurde von Joh. Mich. Heineccius (1709) begründet; an ihn reihen sich:
Joh.
v. Heumann, der ihr den griechischen Namen Sphragistik gab, Ph. W. Gercken (1786), Gatterer, v. Ledebur (1830), F. K. Fürst von
Hohenlohe-Waldenburg u. a. Vgl. Grotefend, Über
mehr
Sphragistik (Berl. 1875); Seyler, Abriß der Sphragistik (Wien 1884).
Heinrich, ausgezeichneter Germanist, geb. zu Ladenburg in Baden, studierte zu Heidelberg, Bonn und Gießen,
veröffentlichte noch als Student die Preisschrift »Das deutsche Erbrecht nach den Rechtsquellen des Mittelalters« (Heidelb.
1853),
habilitierte sich 1853 in Gießen als Privatdozent für deutsches Recht mit der Schrift »Die germanische
Verwandtschaftsberechnung mit besonderer Beziehung auf die Erbenfolge« (Gießen 1853) und wurde 1857 außerordentlicher sowie 1862 ordentlicher
Professor für deutsche Reichs- und Rechtsgeschichte und deutsches Privatrecht in Wien. Seit 1863 ist er wirkliches Mitglied, seit 1875 Generalsekretär
der Akademie daselbst. Durch seinen Eintritt in die Akademie fand er Gelegenheit, die germanistische Rechtsquellenkritik
durch Anregung und Unterstützung größerer wissenschaftlicher Unternehmungen zu fördern, wie ihm denn namentlich die 1864 beschlossene
Herausgabe der »Österreichischen Weistümer« (Wien 1870-88, Bd. 1-7) zu verdanken ist.
Von seinen Schriften sind noch hervorzuheben: »Geschichte des deutschen Gerichtsverfahrens« (Gießen 1857, Bd. 1);
»Das Versprechen als Verpflichtungsgrund im heutigen Recht« (Berl. 1873);
»Deutsche Rechtsgeschichte« das. 1886).
Von seinen
kleinern rechtshistorischen Arbeiten in den Sitzungsberichten der Wiener Akademie nennen wir: »Die beiden Denkmäler des österreichischen
Landesrechts und ihre Entstehung« (Wien 1860);
»Die Lombarda-Kommentare« (das. 1862);
»Die Erholung und Wandelung im gerichtlichen
Verfahren« (das. 1863);
»Die Gefahr vor Gericht und im Rechtsgang« (das. 1866);
Ȇber einen neuen Versuch,
den Charakter und die Entstehung des ältesten österreichischen Landrechts festzustellen« (das. 1867);
Ȇber den Ordo judiciarius
des Eilbert von Bremen« (das. 1867);
»Das Güterrecht der Ehegatten im Stiftsland Salzburg« (das. 1882);
»Die rechtliche Stellung
der Dienstmannen in Österreich« (das. 1883).