oeconomia (lat.), getrennte
Wirtschaft, selbständiger
Haushalt, dessen Einrichtung durch den Haussohn nach
deutschem
Recht ein Beendigungsgrund der väterlichen
Gewalt ist.
Nach dem
Entwurf eines deutschen bürgerlichenGesetzbuchs
(§ 1557) soll die elterliche
Gewalt mit der Volljährigkeit des
Kindes enden.
(lat.),
Absonderung, Trennung; namentlich ist der
Ausdruck S. für
Ehescheidung und die Bezeichnung »separierte
Ehegatten« für geschiedene Eheleute gebräuchlich (s.
Ehe, S. 340). - Im
Konkurs versteht man unter S. die gesonderte (separate)
Befriedigung gewisser
Personen (Separatisten) und zwar sowohl der Separatistenex jure dominii (Vindikanten),
d. h. derjenigen, welche an gewissen zu der
Konkursmasse gezogenen Gegenständen Eigentumsrechte geltend machen, als auch
der sogen. Separatistenex jure crediti, welche, wie z. B. die
Pfandgläubiger, bevorzugte
Forderungen zur abgesonderten Befriedigung
anmelden. Die deutsche Konkursordnung hat für das erstere
Verfahren die Bezeichnung
»Aussonderung«, für
das letztere den
Ausdruck
»Absonderung« eingeführt. Separationsrecht ist die Befugnis der Nachlaßgläubiger und Vermächtnisnehmer,
die
Absonderung des
Nachlasses von dem eignen
Vermögen des
Erben zu verlangen zum
Zweck ihrer abgesonderten Befriedigung aus
den Nachlaßgegenständen. -
S. in landwirtschaftlicher Beziehung, s.
Flurregelung, S. 406.
(neulat.), der Absonderungsgeist in Glaubenssachen;
daher Separatisten, diejenigen, die sich von der
herrschenden
Kirchengemeinschaft abtrennen, um in
Konventikeln und Privatgottesdiensten die
Erbauung zu suchen, welche sie in
dem öffentlichen
Gottesdienst nicht finden;
(hebr.), eine dem biblischen
(Obadja 1, 20)
WortSepharad
(Name einer bis jetzt nicht ermittelten Gegend, in
welcher israelitische Verbannte lebten) entlehnte Bezeichnung für die spanisch-portugiesischen
Juden im
Gegensatz zu den Aschkenasim,
den deutsch-französischen
Juden.
Die S. war besonders im vorigen
Jahrhundert, namentlich zu landschaftlichen
Darstellungen, beliebt und wurde
mit Vorliebe von
Dilettanten betrieben, durch das Aufblühen der
Aquarellmalerei aber verdrängt.
(Tintenfisch,
Tintenschnecke, SepiaL.), zu den
Tintenschnecken
[* 4] (s. d.) und zwar zu den zehnarmigen Zweikiemern
gehörige
Tiere mit ovalem
Körper, langen, schmalen, hinten getrennten
Flossen, langen, ganz zurückziehbaren Fangarmen und
kalkiger, poröser innerer
Schale (Schulpe). Die
Eier,
[* 5] von der Gestalt der Weinbeeren,
werden an allerlei Gegenstände abgelegt
(See-,
Meertrauben). Die gemeine S. (gemeiner
Tinten-,
Kuttel- oder Blackfisch, S. officinalisL.), bis zu 45
cm groß,
findet sich in allen europäischen
Meeren, am häufigsten an den holländischen und adriatischen
Küsten. Am lebenden
Tier ist
besonders schön der
Farbenwechsel zu beobachten, welcher der S. gleich allen andern
Tintenschnecken eigen ist und von der
Zusammenziehung oder
Ausdehnung
[* 6] eigner Farbstoffzellen
(Chromatophoren, s. d.) herrührt (s. Tafel
»Mollusken
[* 7] und
Tunikaten«).
Die Schulpe (weißes
Fischbein,
Blackfischbein,
Os Sepiae) ist 12-25
cm lang, 4-8
cm breit, länglich oval
und auf beiden Seiten gewölbt, flacher auf der festern
Ober- als auf der zelligen oder porösen Unterseite, weiß, spröde,
leicht zerbrechlich, schmeckt salzig, enthält 85 Proz. kohlensauren
Kalk, 4 Proz. organische
Substanz, außerdem
Wasser u.
Salze. Man gebraucht sie als absorbierendes
Mittel und fein gepulvert oder auch gebrannt zu Zahnpulvern, in der
Technik zu Gießformen
für Goldarbeiter, als Poliermittel.
Das schlechte, zähe
Fleisch der S. wird in
Italien
[* 8] viel gegessen. Aus dem braunen, im sogen. Tintenbeutel (s.
Tintenschnecken) befindlichen Saft, mit welchem die S. das
Wasser verdunkelt, um eine
Beute zu erhaschen
oder einem Feind zu entgehen, bereitet man die unter dem
Namen S. bekannte braune
Malerfarbe. Der eingetrocknete Saft ist glänzend
dunkelbraun, unlöslich in
Wasser und
Weingeist, aber löslich in ätzenden
Alkalien. Zur Benutzung als
Wasserfarbe trocknet
man den frischen Saft so schnell wie möglich, reibt ihn mit Ätzkalilauge an, kocht ihn ½
Stunde, filtriert
und neutralisiert das
Filtrat. Den
Niederschlag wäscht man aus, trocknet ihn und verreibt ihn mit
Gummi arabikum. Die beste
Sorte kommt aus
Rom.
[* 9]
Wegen persönlicher Beziehungen wurde S. im
Dezember 1867 plötzlich in
Ruhestand versetzt (vgl. seine
Schrift
»Denkschrift in
Sache meiner Quieszierung«,
Münch. 1868). 1868 in das deutsche
Zollparlament, 1869 wieder in die bayrische
Kammer gewählt, war er hier in den kritischen
Zeiten von 1870 und 1871 einer der einflußreichsten Vertreter der deutsch-nationalen
Sache und übernahm 1872 im Auftrag des
DeutschenReichs eine neue
Reise nach
Palästina. Unter seinen
Schriften sind hervorzuheben:
»Das
Leben Jesu
Christi« (Regensb. 1842-46, 5 Bde.; 2. Aufl.
1853-1862, 6 Bde.);