der
Patronatsrechte (1712), unter
FührungErskines 1733 von der schottischen Staatskirche trennten und eine besondere
Kirchengemeinschaft
bildeten, welche der
Lehre
[* 2] der Presbyterialkirche treu blieb, sich aber eine ganz demokratische
Verfassung gab. Als von ihnen
die Ableistung des Bürgereides vor Mitgliedern der Staatskirche verlangt wurde, zerfielen die
S. in
Burghers unter
Erskine (gest. 1855), die diesen
Eid leisteten, und in Antiburghers unter Gibb (gest. 1788), die ihn verweigerten. 1820 vereinigten
sich beide
Parteien wieder.
südwestlicher
Vorort von
Wien,
[* 7] Sitz einer Bezirkshauptmannschaft und eines Bezirksgerichts, hat eine neue,
vonSchmidt erbaute gotische Kuppelkirche, ein neues
Rathaus und Amtsgebäude, eine Staatsoberrealschule, ein
Bezirkskrankenhaus, Fabrikation von
Leder,
Baumwoll-, Schafwoll- und Halbseidenwaren,
Farben,
Maschinen,
Öl,
Spiritus,
[* 8] Kanditen,
Bleicherei,
Färberei, Druckerei und (1880) 11,650 Einw.
ein
Ausschuß von 36 Mitgliedern, welcher aus der von den
Führern des kleindeutschen
Nationalvereins
und des großdeutschen Reformvereins berufenen Versammlung von 491 Mitgliedern der Landesvertretungen
sämtlicher deutscher
Staaten in
Frankfurt
[* 15] a. M. eingesetzt wurde, um für
Durchführung der
Rechte der Herzogtümer
Schleswig-Holstein
[* 16] und ihres rechtmäßigen
HerzogsFriedrich VIII. zu wirken. Derselbe wählte sofort einen engern geschäftsführenden
Ausschuß, der seine Thätigkeit damit begann, die Geldsammlungen für die schleswig-holsteinische
Sache in seiner
Hand
[* 17] zu konzentrieren, und darüber eine
Erklärung erließ wie sehr in ihm von vornherein das süddeutsch-demokratische
Element überwog,
zeigte der auf einer neuen Versammlung in
Frankfurt erlassene, von blinder
Leidenschaft erfüllte
Aufruf an die
Nation, in dem diese und die Mittelstaaten zum
Kampf um die
Freiheit von österreichischer
und preußischer Knechtschaft aufgefordert wurden. Nach dem dänischen
Krieg von 1864 verlor er schon alle Bedeutung, und
die Ereignisse von 1866 machten ihm völlig ein Ende.
sehr beliebtes deutsches
Kartenspiel zwischen zwei
Personen mit 24 Blättern (Daus bis
Neun). Jeder
Spieler erhält sechs
Blätter, der Rest wird verdeckt als
Talon auf den
Tisch gelegt, bis auf eine
Karte, welche
den Trumpf bildet. Man kann nur in der ausgespielten
Farbe überstechen, außer mit Trumpf, der alles übersticht. Nach jedem
Stich nehmen die
Spieler eine neue
Karte, bis derTalon zu Ende; doch kann auch vorher »gedeckt« werden,
d. h. derjenige, welcher aus seiner
Karte berechnen kann, er werde gewinnen, hat das
Recht, durch Umdecken der Trumpfkarte
das Nehmen zu sistieren.
Das so gewonnene oder verlorne
Spiel zählt doppelt. Die
Stiche werden nach dem
Werte der
Figuren gezählt (Daus 11,Zehn
10, König 4,
Ober 3, Unter 2,
Neun nichts); König und
Dame von gleicher
Farbe in einer
Hand zählen beim
Ausspielen 40 im Trumpf, 20 in
einer andern
Farbe.
Wer zuerst 66 hat, ist der
Gewinner. Ist der Gegner noch
»Schneider«, d. h. hat er weniger als 33, so hat
man doppelt,
ist er »schwarz«, d. h. hat er gar keinen
Stich, so hat man dreifach gewonnen. Man spielt S. auch zu dritt (mit einem Strohmann) und zu viert, wobei die
Karte ganz verteilt
wird und je zwei gegen die andern spielen.