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silbernes Kreuz [* 2] im roten Feld (im großen Siegel umgeben von den 22 Wappenschilden der Kantone).
[Geographisch-statistische Litteratur.]
Meyer v. Knonau, Erdkunde [* 3] der schweizerischen Eidgenossenschaft (2. Aufl., Zürich [* 4] 1838-39, 2 Bde.);
Berlepsch, Die Alpen [* 5] in Natur- und Lebensbildern (5. Aufl., Jena [* 6] 1885);
Derselbe, Schweizerkunde (2. Aufl., Braunschweig [* 7] 1875);
»Beiträge zur geologischen Karte der S.« (Sammelwerk, Bern [* 8] 1863 ff., bis jetzt 24 Lfgn.);
Reisehandbücher von Meyer (11. Aufl., Leipz. 1889),
Bädeker u. a.;
das »Jahrbuch des Schweizer Alpenklubs« (Bern 1864 ff.);
über die Bäder und klimatischen Kurorte der S. die Werke von Gsell Fels (2. Aufl., Zürich 1886) und Lötscher (das. 1886);
Kaden, Das Schweizerland (Stuttg. 1877, Prachtwerk);
Weber, Neues Ortslexikon der S. (2. Aufl. von Henne-Am Rhyn, St. Gallen 1886);
Studer, Geologie [* 9] der S. (Bern 1851-53, 2 Bde.);
Tschudi, Tierleben der Alpenwelt (10. Aufl., Leipz. 1875);
Heer, Urwelt der S. (2. Aufl., Zürich 1879);
Christ, Das Pflanzenleben der S. (das. 1879);
Ziegler, Die Gewerbthätigkeit der S. (Winterth. 1858);
Bär, Die Industrie der S. (Leipz. 1859);
Emminghaus, Die schweizerische Volkswirtschaft (das. 1860, 2 Bde.);
Egli, Neue Schweizerkunde (8. Aufl., St. Gallen 1889);
Derselbe, Taschenbuch schweizerischer Geographie, Volkswirtschaft und Kulturgeschichte (2. Aufl., Zürich 1878);
Böhmert, Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der S. (das. 1873, 2 Bde.);
Wirth u. a., Beschreibung und Statistik der S. (das. 1870-75, 3 Bde.);
Furrer, Volkswirtschaftslexikon der S. (Bern 1885 ff.);
Bavier, Die Straßen der S. (Zürich 1878);
Grob, Jahrbuch des Unterrichtswesens in der S. (das. 1889);
Feiß, Das Wehrwesen der S. (2. Aufl., das. 1880);
Blumer, Handbuch des schweizerischen Bundesstaatsrechts (2. Aufl., Schaffh. 1877);
Dubs, Das öffentliche Recht der schweizerischen Eidgenossenschaft (Zürich 1877, 2 Bde.);
v. Orelli, Das Staatsrecht der schweizerischen Eidgenossenschaft (Freiburg [* 10] 1885);
»Bundesblatt der schweizerischen Eidgenossenschaft« (1848 ff.);
die Publikationen des eidgenössischen Statistischen Büreaus, die jährliche Statistik der einzelnen Verwaltungszweige, wie Post- und Telegraphenstatistik etc. -
Kartenwerke: »Topographische Karte der S.« (1:100,000, 1846-1865, 25 Bl.);
»Topographischer Atlas [* 11] der S. im Maßstab [* 12] der Originalaufnahmen« (Hochgebirge 1:50,000, Hochebene und Jura 1:25,000; seit 1870 sind von den 546 Bl. etwas über die Hälfte erschienen);
»Karte der S.« (1:250,000, 1871-75, 4 Bl.);
die Karten von Keller (1:200,000, in 8 Bl., 1889), Ziegler (1:380,000, 4 Bl.) und Leuzinger (1:500,000, 1882);
Studer und Escher v. d. Linth, Geologische Karte der S. (1:380,000, 1874).
Reliefkarten der S. lieferten Leuzinger (Winterth. 1884), Bürgi (Basel), [* 13] E. Beck (Bern), Imfeld (Sarnen), Schöll (St. Gallen).
Geschichte.
Die Entstehung der Eidgenossenschaft.
Die S., in ältester Zeit von den Helvetiern (s. d.) und den Rätiern (s. d.) bewohnt, gehörte seit deren Unterwerfung zum römischen Reich. Während der Völkerwanderung ließen sich zwei germanische Stämme in der S. nieder, die heidnischen Alemannen im Nordosten (um 406) und die christlichen Burgunder im Westen (um 450), erstere gewaltsam und mit Ausrottung der römisch-christlichen Kultur, letztere durch friedlichen Vertrag mit den bisherigen Einwohnern, mit denen sie bald verschmolzen; daher das romanische Volkstum der Westschweiz. Im Südosten, dem jetzigen Graubünden, erhielt sich die römisch-rätische Bevölkerung [* 14] unter dem Schutz des Ostgotenkönigs Theoderich.
Mit der Unterwerfung der Alemannen durch Chlodwig (496), der Burgunder durch seine Söhne (532) und der Abtretung Rätiens seitens der Ostgoten (536) kam die S. unter fränkische Herrschaft, durch den Vertrag von Verdun [* 15] (843) der östliche Teil an das ostfränkische Reich, während der westliche erst einen Teil des Reichs Lothars, seit 888 des hochburgundischen Reichs bildete, welches 933 mit dem niederburgundischen zum Reich Arelat vereinigt wurde und 1032 an Kaiser Konrad II. fiel; somit gehörte nunmehr die ganze S. zum Deutschen Reich.
Im 12. Jahrh. nahmen die Herzöge von Zähringen als Besitzer bedeutender Allodialgüter, als Landgrafen vom Thurgau, Reichsvögte von Zürich (seit 1097) und »Rektoren« von Burgund (seit 1127) eine fürstliche Stellung in der S. ein; als Gegengewicht gegen den Adel begünstigten sie das Städtewesen, wie denn Berchtold IV. Freiburg i. Ü. (1177) und Berchtold V. Bern (1191) gründete. Mit letzterm starb 1218 das Geschlecht aus; Friedrich II. zog ihr Rektorat und die Reichsvogtei ein, und viele Dynasten und Städte waren fortan reichsunmittelbar.
Unter den Dynasten ragten die Grafen von Habsburg hervor, welche als Landgrafen vom Aargau, Zürichgau und Thurgau, als Vögte vieler Klöster und als Besitzer zahlreicher, über das ganze Land zerstreuter Grundherrschaften ein ausgedehntes Gebiet beherrschten und voraussichtlich Landesfürsten der S. geworden wären, wenn nicht die sogen. Waldstätten, Uri, Schwyz und Unterwalden, welche sich von Kaiser Friedrich II. Freiheitsbriefe hatten erteilen lassen, zu deren Schutz gegen Albrecht von Österreich [* 16] ein ewiges Bündnis geschlossen hätten.
Indem sie sich für Adolf von Nassau erklärten, erlangten sie von diesem die Erneuerung ihrer Freiheitsbriefe und wurden von Kaiser Heinrich VII. von Luxemburg [* 17] förmlich für reichsfrei erklärt. Als die Waldstätten in dem Thronstreit zwischen Ludwig dem Bayern [* 18] und Friedrich von Österreich sich für erstern erklärten, that sie Friedrich in die Acht und beauftragte mit deren Vollziehung seinen Bruder Leopold, der aber mit seinem stattlichen Ritterheer durch die Schweizer eine blutige Niederlage am Morgarten erlitt worauf die Waldstätten zu Brunnen [* 19] den Ewigen Bund erneuerten Ludwig bestätigte den Eidgenossen ihre Freiheitsbriefe und die Habsburger schlossen mit ihnen einen Waffenstillstand Dies ist der wirkliche Verlauf der Entstehung der Eidgenossenschaft; die Erzählung vom Versuch König Albrechts, die Urkantone durch unmenschliche Vögte (Geßler und Landenberg) zur Unterwerfung zu zwingen, vom Schwur auf dem Rütli und vom Schuß Tells ist eine im 15. und 16. Jahrh. entstandene Sage (s. Tell).
Der Eidgenossenschaft traten Luzern [* 20] Zürich Glarus Zug und Bern bei, durch dessen Anschluß der Bund der sogen. acht alten Orte vollendet war. Um den Übergriffen der Geistlichkeit, namentlich ihrem Anspruch auf Exemtion von den weltlichen Gerichten, entgegenzutreten, schlossen sechs Orte (ohne Bern und Glarus) die als Pfaffenbrief bekannte Übereinkunft vom wonach auch die Geistlichen und Edlen sich den heimischen Gerichten zu stellen hatten. Zwar kam auf dem Konstanzer Tag eine Allianz zwischen den Eidgenossen und dem ¶
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Rheinisch-Schwäbischen Städtebund zu stande; aber als die Schweizer den Krieg gegen Österreich begannen, blieben sie auf sich allein angewiesen. Dennoch erfochten sie bei Sempach über ein 6000 Mann starkes Ritterheer unter Leopold von Österreich einen glänzenden Sieg. Nachdem auch die Glarner den Österreichern eine vernichtende Niederlage bei Näfels beigebracht hatten, kam ein für die Eidgenossen günstiger Friede zu stande. Die Folge war, daß Appenzell [* 22] sich gegen den Abt von St. Gallen erhob, bei Vögeliseck (1403) und am Stoß (1405) sich siegreich verteidigte und 1411 unter den Schutz der Eidgenossenschaft aufgenommen wurde. Als 1415 Herzog Friedrich von Tirol [* 23] wegen seiner Erhebung gegen das Konstanzer Konzil vom Kaiser Siegmund geächtet wurde, entrissen die Schweizer Österreich den Aargau.
Infolge eines Streits über die Erbschaft der Grafen von Toggenburg brach 1436 zwischen Zürich und Schwyz der sogen. alte Zürichkrieg aus, in welchem die Eidgenossenschaft für Schwyz Partei ergriff. Da schloß Zürich einen Bund mit Kaiser Friedrich III., auf dessen Ansuchen der Dauphin Ludwig mit 30,000 Armagnaken (s. d.) in die S. einfiel, aber durch den heldenmütigen Widerstand von 1200 Eidgenossen bei St. Jakob a. d. Birs zum Rückzug und zum Frieden von Ensisheim bewogen wurde, dem später ein »ewiger Freundschaftsvertrag« folgte; Zürich mußte sein Bündnis mit Österreich aufgeben, und der Schweizerbund wurde aufs neue befestigt.
Als Herzog Siegmund von Tirol vom Papst Pius II. mit dem Bann belegt wurde, erklärten ihm die Eidgenossen den Krieg, eroberten fast den ganzen österreichischen Thurgau (1460) und zwangen Siegmund im Waldshuter Frieden ihnen für eine Kriegskostensumme von 10,000 Guld. den Schwarzwald mit Waldshut zu verpfänden. Siegmund suchte sich von dieser Verpflichtung zuerst mit Hilfe Karls des Kühnen von Burgund zu befreien, schloß aber, als er in drückende Abhängigkeit von demselben geriet, unter Vermittelung Ludwigs XI. von Frankreich mit der S. die ewige Richtung, welchem Bündnis auch die elsässischen Reichsstädte beitraten.
Auf Siegmunds Antrieb erklärten die Eidgenossen 1475 Karl dem Kühnen den Krieg, schlugen 14. Nov. ein burgundisches Heer bei Héricourt, erfochten über Herzog Karl selbst die glänzenden Siege von Granson und Murten (22. Juni) und zogen dann dem Herzog von Lothringen zu Hilfe nach Nancy, [* 24] wo Karl Schlacht und Leben verlor. Mit seinem Erben Maximilian kam im Januar 1478 ein »ewiger Friede« zu stande. In demselben Jahr unternahmen die Eidgenossen einen Kriegszug gegen Mailand [* 25] und sicherten sich durch den Sieg bei Giornico den Besitz des schon in frühern Kämpfen (1403-40) erworbenen Livinenthals.
Begründung der staatlichen Selbständigkeit.
Seit den Burgunderkriegen, in welchen die Eidgenossen reiche Beute und Kriegsruhm gewonnen hatten, wurde die S. der große »Menschenmarkt«, auf welchem die Regenten Europas, besonders Frankreich, ihre Soldtruppen anwarben, nachdem sie durch Bestechung der Regierungen und der einflußreichen Männer die Erlaubnis sich ausgewirkt hatten. Das »Reislaufen« wurde ein gewöhnlicher Erwerbszweig der Schweizer und förderte durch das hereinströmende Geld Wohlstand und Kultur, hatte aber infolge der Käuflichkeit der Großen und der Massen sowie der Verwilderung der Söldner den verderblichsten Einfluß auf das Volksleben.
Auch den innern Frieden zerstörte es. Die »Länder« waren auf die »Städte« eifersüchtig, die den größten Vorteil von den Soldverträgen und der Kriegsbeute zogen, ihre Gebiete erweiterten und immer mehr die Leitung der Eidgenossenschaft an sich rissen. Als daher Berns alte Verbündete, Freiburg und Solothurn, [* 26] um Aufnahme in den Bund nachsuchten, wurden sie von den Ländern hartnäckig zurückgewiesen, worauf die Städte mit denselben ein »ewiges Burgrecht« schlossen einen Sonderbund, dem die Länder mit Aufwiegelung der Unterthanen Luzerns antworteten.
Nach langen Verhandlungen, auf welche der fromme Einsiedler Niklaus von der Flüe einen hervorragenden Einfluß ausgeübt haben soll, wurde auf einer Tagsatzung zu Stans der Sonderbund der Städte aufgelöst, Freiburg und Solothurn in den Ewigen Bund aufgenommen und das sogen. Stanser Verkommnis vereinbart, der wichtigste Bundesvertrag der alten S., der Bestimmungen zum Schutz des Landfriedens und der obrigkeitlichen Gewalt traf sowie die Verteilung der Kriegsbeute nach der Anzahl der Mannschaft und der Eroberungen nach den Orten festsetzte.
Das Band, [* 27] welches die S. mit dem Deutschen Reich verknüpfte, lockerte sich immer mehr, zumal der alte Haß gegen die Habsburger sich auf die deutsche Kaiserkrone übertrug, deren Träger [* 28] jene waren. Die Einladung zum Eintritt in den Schwäbischen Bund lehnten die Eidgenossen ebenso ab wie die Aufforderung, zum Reichskammergericht und zum Gemeinen Pfennig beizutragen. Als dennoch das Kammergericht eine Klage gegen die Stadt St. Gallen annahm, sie verurteilte und, als sie Gehorsam verweigerte, mit der Reichsacht belegte, ergriff Kaiser Maximilian, über die Widersetzlichkeit der Schweizer und ihren Bund mit Frankreich längst erbittert, die Gelegenheit zu einem Kriege gegen die Eidgenossenschaft, die sich inzwischen durch den Beitritt der rätischen Bünde vergrößert hatte; derselbe begann mit der Besetzung des bündnerischen Münsterthals durch die Tiroler (Januar 1499). Aber in allen Gefechten zeigte sich die Unfähigkeit des deutschen Reichskriegswesens gegenüber den kampfgeübten Schweizerscharen. Im Heer des Schwäbischen Bundes, das unvollständig und schlecht bewaffnet zusammenkam, herrschten Zwietracht und Unlust am Kampf, welche Maximilian selbst nicht zu überwinden vermochte.
Wiederholt wurden die Deutschen besiegt, das Gebiet um den Bodensee verwüstet und endlich ein größeres Reichsheer unter dem Grafen von Fürstenberg von den Schweizern bei Dorneck a. d. Birs überfallen und vernichtet. Da gab Maximilian den Kampf auf und schloß unter Vermittelung Lodovico Moros von Mailand den Frieden von Basel, welcher die S. von den Reichssteuern und dem Kammergericht lossprach. Als »Verwandte« gehörten die Eidgenossen zwar noch bis zum Westfälischen Frieden zum Deutschen Reich, thatsächlich aber waren sie fortan unabhängig.
Einen hervorragenden Anteil nahmen die Schweizer an den Kämpfen in Italien. [* 29] Mit ihrer Hilfe eroberte Karl VIII. 1494 vorübergehend Neapel [* 30] und gewann Ludwig XII. 1500 Mailand, nachdem Lodovico Moro von seinen ebenfalls aus Eidgenossen bestehenden Söldnern verlassen und verraten worden war. Papst Julius II. wußte sie jedoch durch den Bischof von Sitten, Kardinal Schinner, für seinen ¶