Schweine.
[* 2] Ein besonderes
Interesse hat die amerikanische S. (Swine-Plague, Hog-Cholera), eine epidemische
Krankheit mit außerordentlich
perniziösem Verlauf, welche in den letzten
Jahren in
Nordamerika
[* 3] zeitweise mehr als die Hälfte des gesamten Schweinebestandes
zu
Grunde richtete. Die
Seuche besitzt in ihrem Krankheitsverlauf wie in der Art ihrer Ausbreitung eine gewisseÄhnlichkeit
[* 4] mit der in
Deutschland
[* 5] zuweilen grassierenden Rotlaufseuche der
Schweine.
Indes kann nicht behauptet werden, daß beide
Seuchen identisch seien. Die amerikanische S. manifestiert sich als eine ansteckende,
fieberhaft und fast immer tödlich verlaufende akute Infektionskrankheit, welche gewöhnlich durch Berührung gesunder
Schweine
mit kranken
übertragen wird; außerdem soll aber auch durch die Auswurfstoffe kranker und gestorbener
Schweine die mittelbare
Infektion nicht selten sein. Impfversuche bei
Schweinen hatten die
Ansteckung zur
Folge.
Auch
Kaninchen
[* 6] und
Schafe
[* 7] konnten mittels der
Impfung
[* 8] infiziert werden. Die Inkubationszeit dauert 3-7
Tage. Mit dem hiernach
erfolgenden
Ausbruch des
Fiebers entwickeln sich zugleich entzündliche Lokalaffektionen in der Respirationsschleimhaut,
in den
Lungen, am
Herzen und an der
Pleura. Aber auch im
Darmkanal, besonders im
Dickdarm, entsteht eine diffuse
Entzündung. Das
Blut soll spezifische pflanzliche Mikroorganismen
(Bakterien) enthalten. Bei der von allen Seiten hervorgehobenen Ansteckungsfähigkeit
wird die amerikanische S. auch in
Europa
[* 9] mit
Aufmerksamkeit verfolgt, zumal wiederholt
Versuche gemacht sind,
mittels großer
Transportschiffe magere
Schweine aus
Nordamerika nach
Europa in den
Handel zu bringen, Seit 1887 ist die S. auch
in
Schweden
[* 10] und
Dänemark
[* 11] aufgetreten. Die deutsche Reichsregierung hat infolgedessen die Einfuhr von lebenden
Schweinen aus
diesen
Ländern nach
Deutschland verboten, und da keine Sicherheit dafür besteht, daß bei dem perniziösen
Charakter der amerikanischen S. nicht auch kranke
Tiere zum
Zweck der Fleischverwertung geschlachtet werden, so ist zugleich
das Verbot auf die Einfuhr von frischem, resp. präpariertem
Fleisch ausgedehnt worden.
Als das markgräfliche
Geschlecht 1057 ausstarb, fiel
S. an das
Reich zurück, kam dann an die
Grafen von
Henneberg und erhielt
im 13. Jahrh.
Stadtrecht. Die Stadt, welche nun Reichsunmittelbarkeit beanspruchte, wurde 1240 vom
Bischof von
Würzburg
[* 25] zerstört, 1259 neu
erbaut und war längere Zeit an
Würzburg und
Henneberg verpfändet. 1354 ging die
Pfandschaft an den
Bischof
von
Würzburg allein über, ward aber 1431 von der Stadt abgelöst und damit die Reichsfreiheit erworben. 1553 vom
MarkgrafenAlbrecht vonBrandenburg-Kulmbach besetzt, ward S. 1554 von bischöflichem und nürnbergischem Kriegsvolk erobert und verbrannt. 1803 kam
die Stadt an
Bayern,
[* 26] 1810 an das Kurfürstentum
Würzburg, 1814 aber wieder an
Bayern.
Vgl.
Beck,
Chronik
der Stadt S. (Schweinf.
1836-41, 2 Bde.);
Enderlein, Die Reichsstadt S. während des letzten Jahrzehnts ihrer Reichsunmittelbarkeit (das.
1863);
Grün, schönste grüne Kupferfarbe, eine
Verbindung von essigsaurem
Kupferoxyd mit arsenigsaurem
Kupferoxyd
(C2H3O2)2Cu + 3(CuAs2O4) ^[(C2H3O2)2Cu+3(CuAs2O4)], wird dargestellt, indem man eine
Lösung von
Grünspan oder neutralem essigsauren
Kupferoxyd mit einer
Lösung von arseniger
Säure fällt; doch kann man statt
des essigsauren
Kupferoxyds auch eine Mischung von schwefelsaurem
Kupferoxyd und essigsaurem
Natron oder
essigsaurem
Kalk anwenden. Das S. fällt stets um so grobkörniger, kristallinischer und dunkler aus, je langsamer es sich
bildete; beim Zerreiben aber nimmt es stets die
Farbe des schnell erzeugten, weniger kristallinischen
Präparats an. Das S.
ist prachtvoll grün, unlöslich in
Wasser, wird bei längerm
Kochen mitWasser zersetzt, ist an
Licht
[* 28] und
Luft unveränderlich, zersetzt sich aber mit
¶