Das
Fürstentum hat eine konstitutionell-monarchische
Verfassung, die auf dem
Grundgesetz vom und dem
Gesetz vom beruht.
Seit regiert
FürstGeorg (geb. Bei Ausübung des
Gesetzgebungs- und Besteuerungsrechts ist
der
Fürst an die Mitwirkung des
Landtags gebunden, der aus 16 Abgeordneten besteht, von denen 4 von den Höchstbesteuerten, 12 von
den übrigen wahlberechtigten Staatsangehörigen in geheimer
Abstimmung gewählt werden.
Die Wahlperiode dauert drei Jahre;
im Fall einer
Auflösung muß die Einberufung des neuen
Landtags binnen sechs
Monaten erfolgen.
Der
Landtag wählt einen
Präsidenten aus seiner Mitte und wird für die Zeit, in der er nicht versammelt
ist, durch einen ständigen
Ausschuß vertreten. Die
Staatsverwaltung ist durch
Gesetz vom neu organisiert worden.
Danach hat die oberste Leitung der Regierungsgeschäfte das
Ministerium, an dessen
Spitze ein demLandtag
verantwortlicher
Minister steht, und dem mehrere dem
Landtag gleichfalls verantwortliche Abteilungsvorstände beigeordnet sind.
deutsches
Fürstentum, dessen Gebiet aus zwei getrennten Teilen, nämlich
der am
Thüringer Wald gelegenen Oberherrschaft und aus der von der preußischen
ProvinzSachsen
[* 15] umschlossenen Unterherrschaft,
besteht.
Letztere bildet ein zusammenhängendes, von
Schwarzburg-Rudolstadt,
Preußen
[* 16] und dem sachsen-gothaischen
AmteTonna begrenztes
Ganze und umfaßt den Verwaltungsbezirk
Sondershausen.
[* 17] Die Oberherrschaft setzt sich aus den beiden Verwaltungsbezirken
Arnstadt
[* 18] und
Gehren, die durch sachsen- weimarische, sachsen-gothaische und schwarzburg-rudolstädtische Gebietsteile voneinander
getrennt sind, und drei kleinen
Parzellen zusammen; im übrigen bilden hier
Sachsen-Meiningen und
Preußen die
Grenzen.
[* 19]
Das
Fürstentum hat einen Flächeninhalt von 862,11 qkm (15,66 QM.),
wovon 519,34 qkm (9,43 QM.) auf die
Unterherrschaft, 342,77 qkm (6,23 QM.)
auf die Oberherrschaft entfallen. Von der Gesamtbevölkerung, welche 1885: 73,606
Seelen betrug, gehören
51,6 Proz. der Unterherrschaft, 48,4 Proz.
der Oberherrschaft an. Die
Bevölkerung
[* 22] besteht fast ausschließlich aus
Protestanten, man zählte nur 648
Römisch-Katholische
und 237
Juden. An Wohnplätzen gibt es 9
Städte und 84 Landgemeinden. An öffentlichen
Schulen sind 2 Gymnasien, 2
Realschulen,
ein
Lehrer- und ein Lehrerinnenseminar, 2 höhere Töchterschulen, eine kunstgewerbliche Zeichenschule und 100
Volksschulen
zu nennen; ein
Konservatorium der
Musik ist eine Privatanstalt. In
Sondershausen befinden sich Sammlungen von Gemälden, Kunstsachen
und
Naturalien.
Die Unterherrschaft ist reich an fruchtbarem Ackerland, und hier bildet die
Landwirtschaft die Hauptbeschäftigung derBevölkerung.
Im ganzen
Fürstentum umfaßte das
Acker- und Gartenland 1883: 50,306
Hektar (58,4 Proz.), die
Wiesen 3864 (4,5 Proz.), die
Weiden 1921 (2,2
Proz.), die Waldungen 25,978
Hektar (30,1 Proz.);
der Rest (4,5 Proz.) bestand aus Wegen, Gewässern, Hofstellen und
Unland. 22,859
Hektar (26,5 Proz. des
Areals), darunter 65 Proz. der Waldungen, gehören zum Domanialbesitz.
Das Fürstentum hat durch Gesetz vom eine konstitutionell-monarchische Verfassung erhalten. Das Wahlgesetz vom ist abgeändert
worden. Seit herrscht als FürstKarlGünther (geb. Die fürstliche Familie bekennt
sich zur evangelisch-lutherischen Kirche. Der Landtag ist aus 5 lebenslänglichen, vom Fürsten ernannten Mitgliedern, aus 5 Abgeordneten
der Höchstbesteuerten und aus 5 aus allgemeinen Wahlen hervorgegangenen Abgeordneten zusammengesetzt; die letztern werden
auf vier Jahre gewählt.
Bei der Teilung der sächsischen Lande 1445 kamen die sämtlichen schwarzburgischen Lande unter die Oberhoheit des HerzogsWilhelm;
bei der zweiten sächsischen Teilung 1485 wurde auch die Oberhoheit über Schwarzburg geteilt, und zwar
so, daß dieselbe vom kurfürstlichen Haus über die obere, vom herzoglichen über die untere Grafschaft geführt wurde. Heinrich
XXVIII. (1444-88) begründete die jüngere blankenburgische Linie und brachte die Besitzungen der LinieKäfernburg an sein
Haus; von seinen sieben Söhnen hatten nur zwei männliche Nachkommen, nämlich Günther XXXVI. und Günther
XXXVII.; der erste starb noch vor dem Tod seines Vaters (1484), der zweite 1531. Nun folgte des letztern Sohn Heinrich XXXIV.,
ein eifriger Beförderer der Reformation, seit 1524 vermählt mit der Gräfin Katharina von Henneberg (s. Katharina 8), welche
sich nach dem 1538 erfolgten Tod ihres Gemahls durch ihren dem Herzog von Alba
[* 31] gegenüber auf dem Schloß
zu Rudolstadt bewiesenen Mut einen Namen machte.