mehr
neunmal ausgesetzt hat, zum zehntenmal wiederkehren sollte. Um die Zeit der Niederkunft auf diese
Weise ohne
Kalender leicht
zu bestimmen, rechnet man von dem
Tag des
Eintritts der zuletzt dagewesenen
Menstruation drei ganze Kalendermonate zurück und
zählt dann sieben
Tage hinzu; der so gefundene
Tag ist derjenige, an welchem die Niederkunft zu erwarten
steht. Zur schnellern Berechnung des
Termins der Niederkunft sind sogen. Schwangers
chaftskalender aufgestellt worden.
Wenn eine Frau vor der S. gar nicht oder nur unregelmäßig menstruiert gewesen ist, oder wenn die Menstruation während der S. noch einigemal wiedergekehrt ist, so berechnet man die Niederkunft nach der Zeit, wo zum erstenmal deutliche Kindsbewegungen gefühlt worden sind. Da dies gewöhnlich in die 18.-20. Woche fällt, so wären also von dem Zeitpunkt der ersten Kindsbewegung ab noch 20-22 Wochen bis zur Niederkunft zu rechnen. Der Tag der Niederkunft läßt sich nie ganz genau vorhersagen.
Schwangere sollen diejenige Lebensweise möglichst beibehalten, an welche sie sich einmal gewöhnt, und bei der sie sich auch außer der S. wohl befunden haben. Äußerst wohlthätig wirken auf den Verlauf der S. eine gleichmäßige, heitere Gemütsstimmung, der Genuß der frischen Luft und besonders die regelmäßige Bewegung im Freien. Der Aufenthalt in Konzertsälen, Theatern und Kirchen ist dagegen zu vermeiden, da die Schwangern bei solchen Gelegenheiten leicht von Ohnmachten und andern Zufällen betroffen werden.
Alle ermüdenden Bewegungen und körperlichen Anstrengungen (Tanzen, Fahren, Heben von Lasten etc.) sind zu widerraten. Auch der Beischlaf soll in der S. selten gepflogen und gegen das Ende derselben ganz unterlassen werden; schwerverdauliche, stark gewürzte Speisen und erhitzende Getränke sind ganz zu vermeiden. Der Gebrauch der Schnürleiber ist durchaus zu widerraten. Gegen die Beschwerden, die ein starker Hängebauch verursacht, erweist sich nichts zweckmäßiger als das Tragen einer gehörig eingerichteten Leibbinde. Ganz besondere Rücksicht verdient endlich die Pflege der Brüste. Bei gehörig warmer Bedeckung muß darauf gesehen werden, daß die Brustwarze von der Kleidung möglichst wenig gerieben und gedrückt werde.
Nicht immer nimmt die S. den
oben geschilderten normalen Verlauf. Zu den sogen. fehlerhaften Schwangers
chaften gehören:
1) die S. am unrechten Ort (graviditas extra-uterina), wenn das befruchtete Ei [* 2] nicht in die Gebärmutterhöhle gelangt, sondern in der Bauchhöhle, im Eierstock oder in den Muttertrompeten derselben sich entwickelt;
2) die Molenschwangers
chaft, wenn das
Ei im
Uterus sich nicht gehörig entwickelt, sondern entartet (s.
Mole);
[* 3]
3) die zu kurz dauernde S., wenn das in die Höhle der Gebärmutter [* 4] gelangte Ei vor der rechten Zeit, ehe die Frucht ihre Reife erlangt hat, ausgestoßen wird. Bemerkenswert ist der Umstand, daß die Gebärmutter auch bei der S. am unrechten Ort eine Volumzunahme erleidet. Die Bildung des Eies geht bei der S. am unrechten Ort ganz in derselben Weise vor sich wie bei der normalen S.; seine Nahrungssäfte erhält das verirrte Ei aus den zunächst liegenden Geweben, welche reichlichere Blutgefäße bekommen.
Die S. am unrechten
Ort ist für die
Mutter meist mit viel größern
Beschwerden verbunden als die Gebärmutterschwangers
chaft
und endet gewöhnlich mit dem
Tode der
Mutter, welcher nicht selten schon in den ersten
Monaten der S. eintritt. In andern
Fällen
stirbt die
Frucht ab und wandelt sich entweder in ein
sogen.
Lithopädion (s.
Steinkind) um, oder es kommt
auf dem Weg der
Eiterung und Absceßbildung mit endlicher
Perforation zur Ausstoßung der abgestorbenen Fötalreste. Sehr selten
wird bei diesen Zuständen durch rechtzeitiges Eingreifen auf dem Weg der
Operation das
Leben der
Mutter
und der
Frucht erhalten.
Bei den Haustieren wird die S. als Trächtigkeit bezeichnet. Die Zahl der befruchteten und in den Uterus wandernden Eier [* 5] ist bei den verschiedenen Tiergattungen sehr verschieden; bei Stuten löst sich in der Regel nur ein Ei, bei Kühen gleichfalls eins, nicht ganz selten indessen 2, bei Schafen und Ziegen 1-4, bei Schweinen und Hunden 1-20, bei Katzen [* 6] 1-8 Eier. Auch bei den Tieren erfolgt nicht selten eine Entwickelung des Eies am unrechten Orte. Die mittlere oder typische Tragezeit dauert beim Pferde [* 7] 335 Tage, beim Esel 365, bei Kühen 280 (240-321 Tage), bei Schafen 157, bei Ziegen 144, bei Schweinen 120, bei Hunden ca. 60, bei Katzen 57 Tage. Bei dem Mangel einer Menstruation wird die Zeit der Trächtigkeit bei den Haustieren vom Tag der letzten Begattung gerechnet.