(Debilitas), in der
Medizin ein vieldeutiger
Ausdruck. Allgemeine Körperschwäche, welche auf mangelhafter
Ernährung und daher auch mangelhafter
Funktion aller
Organe beruht, kommt vor nach schweren fieberhaften
Krankheiten, bei vielen
erschöpfenden chronischen
Krankheiten und als einfache Alterserscheinung
(Altersschwäche). S. derMuskeln
[* 11] kann abhängig sein von mangelhafter
Ernährung und ungenügender Übung derselben oder von organischen Veränderungen ihres
Gewebes infolge lokaler Erkrankung oder von mangelhafter
Innervation von seiten der
Nerven
[* 12] und ihrer
Zentralorgane (s.
Nervenschwäche).
Auch von S. der
Haut,
[* 13] der
Schleimhäute, des
Magens etc. spricht man; doch ist mit diesem
Ausdruck kein scharfer
Begriff zu verbinden, wenigstens nicht der eines spezifischen Zustandes der genannten
Organe. S. des Denkvermögens, s.
Geistesschwäche;
allgemeine S. der
Kinder, s. v. w.
Pädatrophie (s. d.).
(Amblyopie),
Schwäche des Sehvermögens, geht in allen erdenklichen Abstufungen in die völlige
Blindheit
(Amaurosis,
schwarzer Star) über und besteht darin, daß infolge verschiedenartiger anatomischer
Störungen die Nervenhaut des
Auges für Lichteindrücke unempfindlich oder die Leitung im
Sehnerv unterbrochen oder das
Zentrum
des
Sehnervs innerhalb des
Gehirns unfähig geworden ist, Lichteindrücke
in sich aufzunehmen. Die S. ist also in der
Mehrzahl
der
Fälle nur ein
Symptom, welches sich zu den verschiedensten anatomischen
Störungen desAuges, des
Sehnervs
und des
Gehirns hinzugesellen kann.
Hierher gehört auch diejenige S., welche durch Nichtgebrauch des
Auges allein zu erklären ist, wie diejenige, welche man
fast immer bei dem schielenden
Auge
[* 14] findet (amblyopia ex anopsia). Dieses Übel unterscheidet sich von dem
Unvermögen, in der
Nähe feinere Gegenstände zu sehen, der sogen.
Weitsichtigkeit, welche im gewöhnlichen
Leben auch oft
als ein »Schwächerwerden der Sehkraft« betrachtet wird,
insofern, als
letztere durch optische Hilfsmittel
(Brillen) so verbessert werden kann, daß das Sehvermögen ganz normal wird, während
bei der eigentlichen S. optische
Mittel so wenig nützen, daß feinste Druckschrift nie damit gelesen werden kann.
Schwachsichtige sind sehr kurzsichtig und halten alle Gegenstände sehr nahe oder neigen das
Gesicht
[* 15] den Gegenständen zu,
die sie betrachten wollen.
Gräfe nennt dies
Kurzsichtigkeit aus S. (myopia ex amblyopia), die aber nie, wie die eigentliche
Kurzsichtigkeit, durch konkave, sondern im Gegenteil eher durch schwache konvexe
Linsen (Vergrößerungsgläser) korrigiert
wird. Die genaue Unterscheidung und zweckmäßige Behandlung muß einem Augenarzt überlassen werden.
Vgl.
Star, schwarzer.
Bei Grubenbränden entstehen infolge des Kohlenoxydgasgehalts höchst gefährliche Brandgase, und
in Steinkohlengruben entwickeln sich häufig die feurigen S. oder schlagenden
Wetter (s. d.).
(Affinität, Affinitas), das Familienverhältnis des einen zu den Verwandten des andern Ehegatten.
Den
Gegensatz bildet die
Verwandtschaft, das auf
Zeugung und Abstammung gegründete
Verhältnis (Blutsfreundschaft,
Blutsverwandtschaft).
Mit den Verwandten seines
Gatten ist jeder von beiden Ehegatten »verschwägert«, während die
Verwandten des einen Ehegatten selbst zu den Verwandten des andern Ehegatten in keinerlei Familienverhältnis
stehen, wenn man auch ihr
Verhältnis im gewöhnlichen
Leben nicht selten ebenfalls als S. zu bezeichnen pflegt. In Ansehung
der eigentlichen S. ist zu unterscheiden:
1) Die sogen.
Stiefverwandtschaft, das
Verhältnis zwischen dem einen Ehegatten und den
Deszendenten des andern
Gatten, welche
nicht zugleich auch
Deszendenten des erstern sind. Das
Kind meiner
Frau, welches nicht auch zugleich mein leibliches
Kind ist,
mein Stiefkind, ist mit mir nur verschwägert, nicht verwandt.
2) Die sogen.
Schwiegerverwandtschaft, das Verhältnisses einen Ehegatten (des Schwiegersohns oder der Schwiegertochter) zu
den
Aszendenten (dem Schwiegervater oder der Schwiegermutter) des andern Ehegatten.
3) S. im engern
Sinn, das
Verhältnis eines Ehegatten zu den Seitenverwandten des andern, namentlich zu dessen
Geschwistern.
Der
Bruder meiner
Frau ist mein
Schwager, ihre
Schwester meine Schwägerin. Die
Grade der S. werden den
Graden der
Verwandtschaft
(s. d.) analog berechnet. In demselben
Grad nämlich, in welchem eine
Person mit dem einen Ehegatten verwandt
ist, ist sie mit dem andern Ehegatten verschwägert. Die rechtliche Bedeutung der S. ist der
Verwandtschaft gegenüber eine
untergeordnete, indem die S. namentlich für das
Erbrecht und ebenso für das Vormundschaftsrecht ohne Einfluß ist. Dagegen
ist die
Schwiegerverwandtschaft und ebenso die
Stiefverwandtschaft in den nähern
Graden ein
Ehehindernis;
auch befreit
¶
mehr
dieselbe unter Umständen von der Zeugnispflicht, indem sie aber auch auf der andern Seite das Zeugnis eines mit einer Partei
Verschwägerten als ein nicht unverdächtiges erscheinen läßt. In Großbritannien
[* 20] ist die Ehe mit der Schwägerin, d. h.
mit der Schwester der verstorbenen Ehefrau, verboten. Ein auf Beseitigung dieses Verbots hinzielender Gesetzesvorschlag
(Deceased wife's sister bill) wurde wiederholt eingebracht, 1883 auch vom Unterhaus angenommen, jedoch vom Oberhaus verworfen.