Deutschenspiegels ist meist eine flüchtige, oft inkorrekte hochdeutsche Übersetzung des
Sachsenspiegels mit
Weglassung sächsischer
Eigentümlichkeiten und mit unbedeutenden Änderungen und Zusätzen. Der S. folgt nur in seinem ersten Teil dem Deutschenspiegel
ziemlich genau; im zweiten bezieht er sich zwar auch auf denselben, führt jedoch hier unter Benutzung der
Lex Bajuvariorum
und der
Lex Alamannorum, der
Kapitularien, der
Reichsgesetze, des
Freiburger und
AugsburgerStadtrechts, des römischen und kanonischen
Rechts, des Vrydank, historischer
Schriften, der
Bibel
[* 2] etc. die Umarbeitung und Ergänzung fort. Im
Lehnrecht schließt er sich
wieder näher an den Deutschenspiegel an.
Gleich diesem will der S. das in ganzDeutschland
[* 3] geltende
Recht
darstellen, hat aber öfter Beziehungen auf
Schwaben. An
Präzision des
Ausdrucks steht der S. hinter dem
Sachsenspiegel zurück.
Derselbe, Über die Abfassung des kaiserlichen Land- und
Lehnrechts
(Münch. 1888, 1. Hälfte);
Haiser, Zur
Genealogie der Schwabenspiegelhandschriften
(Weim. 1876-77, 2 Hefte).
Eine im Anschluß an den S., mit wissenschaftlicherer Färbung, ausgeführte
Arbeit ist das »Land- und
Stadtrechtsbuch«
Ruprechts für das
Stift und die Stadt
Freising
[* 7] von 1328 (hrsg. von G.L. v.
Maurer, Stuttg. 1839).
Bezeichnung für eine thörichte, alberne Handlungsweise, zu deren Entstehung die alte Volkserzählung
von den sieben
Schwaben Veranlassung gegeben haben mag. In Übereinstimmung damit waren die
Schwaben lange
Zeit die Zielscheibe des
Spottes andrer deutscher
Stämme wegen der ihnen nachgesagten Unbeholfenheit.
Landgemeinde im bayr. Regierungsbezirk
Oberbayern, Bezirksamt
München
[* 8] links der
Isar, 2 km nördlich von
München, hat ein königliches Lustschloß (Biederstein), ein Eisenwerk
(Hirschau) mit Maschinenfabrik,
eine Dampfwaschanstalt, eine große Bierbrauerei,
[* 9] zahlreiche
Villen und (1885) 8744 meist kath. Einwohner.
Von Anbeginn österreichischen Einflüssen zugänglich, überlieferte er
Württemberg dem
HausHabsburg
und trat auch in dessen
Interesse der Ausbreitung der
Reformation entgegen. Dies führte aber zu
Spaltungen zwischen den Mitgliedern
und zur
Auflösung. Als der
Vertrag ablief, durch
den derBund 1523 erneuert worden war, löste er sich von selbst
auf.
Versuche, ihn zu erneuern, die 1535 der bayrische
KanzlerEck und 1547
KaiserKarl V. persönlich machten,
blieben ohne Erfolg.