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5) Josephine, geborne Killitschgy, dramatische Sängerin, geboren um 1790 zu Wien, [* 2] erhielt ihre Ausbildung durch Salieri, debütierte 1810 in Breslau [* 3] und wurde 1812, nachdem sie sich ein Jahr zuvor mit dem Justizrat S. verheiratet hatte, an der Berliner [* 4] Hofoper angestellt. Hier bildete sie mit Anna Milder, dem Tenor Bader und dem Bariton Blume jenes berühmte Soloquartett, welches die Zeit der Spontinischen Opernleitung zu einer der glänzendsten in der Musikgeschichte Berlins gemacht hat. Bereits 1831 auf ihr Verlangen pensioniert, starb sie in Freiburg [* 5] i. Br.
6) Friedrich Gottlob, Nationalökonom und Landwirt, geb. zu Obergävernitz bei Meißen, [* 6] besuchte Schulpforta, studierte in Leipzig [* 7] und Jena, [* 8] ward 1817 Oberverwalter des Kammerguts Oberweimar, habilitierte sich 1819 zu Jena, ward 1821 zum Professor ernannt und gründete daselbst 1826 eine Anstalt zur Ausbildung angehender Landwirte und Kameralisten. 1832 folgte er einem Ruf nach Greifswald [* 9] und gründete von dort aus 1834 zu Eldena ebenfalls eine kameralistisch-ökonomische Lehranstalt, kehrte aber 1839 als Professor der Staatswirtschaft nach Jena zurück, wo er sofort wieder ein landwirtschaftliches Institut eröffnete, und starb daselbst.
Unter seinen Schriften sind hervorzuheben: »Über Wesen und Studium der Wirtschaftswissenschaften« (Jena 1826);
»Deutsche [* 10] Blätter für Landwirtschaft und Nationalökonomie« (das. u. Leipz. 1843-59, 2 Bde.) und »Nationalökonomie oder Volkswirtschaftslehre, vornehmlich für Land-, Forst- und Staatswirte« (Leipz. 1856).
Vgl. Birnbaum, Friedr. Gottl. S. als Reformator der Landwirtschaftslehre (Frankf. 1860);
(Herm. Schulze) F. G. S.-Gävernitz, ein Lebensbild (neue Ausg., Heidelb. 1888).
7) Hermann von S.-Gävernitz, ausgezeichneter Staatsrechtslehrer, Sohn des vorigen, geb. zu Jena, studierte daselbst und in Leipzig die Rechte und Kameralwissenschaften, habilitierte sich 1848 in der juristischen Fakultät zu Jena, ward daselbst 1850 außerordentlicher Professor der Rechte und folgte 1857 einem Ruf als ordentlicher Professor des Staatsrechts nach Breslau, 1878 nach Heidelberg, [* 11] wo er, 1888 in den erblichen Adelstand erhoben, 28. Okt. d. J. starb.
Seine bedeutendsten Schriften sind: »System des deutschen Staatsrechts« (Abt. 1, Leipz. 1865),
in neuer Ausgabe erschienen als »Einleitung in das deutsche Staatsrecht« (das. 1867),
mit Nachtrag »Die Krisis des deutschen Staatsrechts im Jahr 1866« (das. 1867);
»Das preußische Staatsrecht auf Grundlage des deutschen Staatsrechts dargestellt« (das. 1870-77, 2 Bde. in 5 Abtlgn.; 2. Aufl. 1888),
wovon er eine verkürzte Bearbeitung in Marquardsens »Handbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart« (Freiburg i. Br. 1884) lieferte;
»Lehrbuch des deutschen Staatsrechts« (Leipz. 1881-86, 2 Bde.).
Außerdem nennen wir: »Das Recht der Erstgeburt in den deutschen Fürstenhäusern« (Leipz. 1851);
»Die Hausgesetze der regierenden deutschen Fürstenhäuser« (Jena 1862-83, 3 Bde.);
»Die Staatssuccession im Herzogtum Lauenburg« [* 12] (Hamb. 1864);
»Das Erb- und Familienrecht der deutschen Dynastien des Mittelalters« (Halle [* 13] 1871);
»Aus der Praxis des Staats- und Privatrechts« (Leipz. 1876);
»Robert v. Mohl« (Heidelb. 1886).
8) Franz Eilhard, Zoolog, geb. zu Eldena, studierte in Rostock [* 14] und Bonn, [* 15] habilitierte sich 1863 in Rostock für Anatomie, wurde 1865 daselbst Professor der vergleichenden Anatomie, dann der Zoologie und nahm an der Expedition des Dampfers Pommerania zur Erforschung der Ostsee teil. 1873 ging er als Professor der Zoologie nach Graz, [* 16] 1884 nach Berlin. [* 17] Er beschäftigte sich namentlich mit Anatomie und Entwickelungsgeschichte [* 18] der niedern Tiere und lieferte epochemachende Arbeiten über die Seeschwämme, über die Hautsinnesorgane der Fische [* 19] und Amphibien und über Cordylophora lacustris.