Bei den
Vögeln verbinden sich beide
Schlüsselbeine zu einem gabelförmigen
Knochen
[* 3] (furcula), der aber gar keinen
Anteil an der
Bildung des
Schultergelenks (s.
Arm) nimmt.
Letzteres, zur
Aufnahme des in ihm beweglichen Oberarms bestimmt,
befindet sich am Vereinigungspunkt des
Schulterblatts und
Rabenbeins. Dieses selbst tritt, wo es noch völlig vorhanden, an
das
Brustbein heran.
BeimMenschen ist das
Schulterblatt eine sehr dünne Knochenplatte von unregelmäßig dreieckiger Gestalt
und liegt, auf allen Seiten von Muskelmassen umgeben, zu beiden Seiten der
Wirbelsäule am obern Teil
des
Rückens (s. Tafel
»Skelett
[* 4] I«,
[* 1]
Fig. 2). Die hintere
Fläche zerfällt durch eine fast allgemein bei den
Säugetieren vorhandene,
quer verlaufende, senkrecht auf dem
Schulterblatt stehende hohe
Leiste (die
Schultergräte) in eine obere, kleinere und in eine
untere, viel größere Abteilung, die zur
Aufnahme desOber- und Untergrätenmuskels dienen. Da, wo der obere und äußere
Rand des
Schulterblatts zusammenstoßen, befindet sich auf einem kurzen
Halse sitzend die verhältnismäßig kleine, nach außen
sehende Gelenkfläche, an welcher der
Kopf des Oberarmknochens artikuliert. Vom obern
Rande des
Schulterblatts geht kurz
vor der Gelenkfläche ein starker, gekrümmter Fortsatz
(Rabenschnabelfortsatz, processus coracoides, s. Fig. 1) ab. Er ist
der Überrest des
Rabenbeins und dient zum Ansatzpunkt für mehrere
Schulter- und Armmuskeln.
Die
Schultergräte aber geht mit ihrem äußern Teil in einen mehr horizontalen, nach vorn und außen gerichteten Fortsatz
(acromion,
Schulterhöhe) über, welcher mit dem äußern Ende des
Schlüsselbeins durch ein straffes
Gelenk
verbunden ist (s. Tafel
»Bänder«).
[* 5] Das
Schlüsselbein ist ein schwach S-förmig gekrümmter Röhrenknochen, welcher annähernd
wagerecht verläuft und die
Grenze zwischen
Kopf und
Brust bildet. Es ist auf der einen Seite mit dem
Brustbein, auf der andern
mit dem
Schulterblatt verbunden.
s. v. w.
Achselstücke, ^[= (Feldachselstücke) werden von Offizieren seit 1866 im Feld und kleinen Dienst an Stelle der ...] s.
Abzeichen, militärische.
(Schulze, eigentlich Schuldheiß, neulat. sculdarius, scultetus, franz.
Maire, engl. Bailif ^[richtig:
Bailiff],
Mayor), ursprünglich derjenige Beamte, welcher die Mitglieder einer
Gemeinde zur Leistung
ihrer Schuldigkeit anzuhalten hat, welcher »heißt«
(heischt),
was jemand schuldig ist; dann s. v. w. Gemeindevorsteher. Dabei wurde früher zwischen Stadtschultheiß
und Dorfschultheiß unterschieden, während für erstern jetzt die Bezeichnung
»Bürgermeister« üblich ist. Das
Amt des Schultheißen,
welches jetzt durch die
Wahl der
Gemeindeübertragen wird, die aber der obrigkeitlichen Bestätigung bedarf, war früher auch
vielfach mit dem
Besitz bestimmter
Güter (Schulzengut,
Schulzenlehen, Bauermeisterlehen, in
Schlesien
[* 6] Scholtisei,
Erbscholtisei,
Scholzen- oder Scholtengut genannt) verbunden, für welche sich die darauf bezügliche Bezeichnung teilweise noch jetzt
erhalten hat. S. hieß auch der
Auditeur der
Landsknechte
[* 7] (s. d., S. 470).
Albrecht, Kupferstecher, geb. zu
Nürnberg,
[* 8] bildete sich auf der dortigen
Kunstschule, dann in
Leipzig
[* 9] unter Sichling und darauf im
Dresdener Kupferstichkabinett aus, erlernte 1846-48 in
Berlin
[* 10] den Mezzotintostich
und ließ sich 1849 in
München
[* 11] nieder. Seine
Stiche sind von weicher, zarter, aber auch kräftiger Linienführung, von trefflicher
Modellierung der Gestalten und geschickter Behandlung der Gewandstoffe. Seine bedeutendsten
Blätter in
Linienmanier sind: die Abendglocke nach
Th. Schüz, Maitag und Großvater nach
Böttcher (1861), der Zinsgroschen nach
Tizian,
der Briefschreiber nach
Netscher, Saskia und Mädchen mit der
Nelke nach
Rembrandt,
Brautwerber und Ankunft zum
Tanz nach
Defregger;
in geschabter
Manier eine
Grablegung nach
Perugino, die Gefangennehmung derFamilie des
KönigsManfred nach
Engerth.