Seit 1868 führte er interimistisch den Vorsitz im Gesamt-Oberappellationsgericht. Er starb in
Jena. Von seinen
Schriften erwähnen wir noch: »Beiträge zur Beurteilung des Kriminalgesetzbuchs für das
KönigreichSachsen«
[* 8]
(Jena 1839);
diejenigen
Zeiten des
Jahrs, in denen der Schulunterricht regelmäßig ausgesetzt wird. Wie schon der
Name
andeutet (vgl.
Ferien), schlossen sich in älterer Zeit diese Freizeiten fast nur den kirchlichen
Festen an oder beschränkten
sich
(vor der Reformationszeit) auf diese, die damals mit den
Sonntagen einen nicht unerheblichen Teil
des
Jahrs ausmachten. Dazu kamen noch einzelne
Tage und selbst
Wochen, wo durch
Jahrmärkte,
Messen,
Schützenfeste oder durch
öffentliche Examina,
Aufzüge,
[* 11]
Spiele in der
Schule selbst die Schularbeit unterbrochen wurde, und die heiße
Jahreszeit (Hundstagsferien,
feriae caniculares), in der jedoch vielfach nur die Nachmittage oder einzelne
Wochentage
(Montag und
Donnerstag)
schulfrei blieben.
Erst allmählich, mit der Aufhebung vieler kirchlicher Festtage, dem vermehrten Reisebedürfnis und der sorgfältigern Rücksicht
auf die
Gesundheit der
Schüler, ist man dazu fortgeschritten, die
S. an gewissen
Jahreszeiten
[* 12] zusammenzulegen und dafür die
versprengten schulfreien
Tage einzuziehen. An den höhern Unterrichtsanstalten in
Deutschland gibt es gegenwärtig
zwei
Arten der Ferienverteilung. Entweder (Norddeutschland) sind zu
Weihnachten,
Ostern und
Michaelis je zwei, im Juli vier
Wochen,
zu
Pfingsten das
Fest und zwei Reisetage frei, oder (Süddeutschland) im Spätsommer findet eine längere
Unterbrechung desUnterrichts von sechsWochen (Anfang
August bis Mitte
September) statt, und daneben gibt
es nur Weihnachts-
und Osterferien. An den
Volksschulen werden zwar im großen und ganzen dieselben
Zeiten innegehalten; bei der Begrenzung und
zeitlichen Bestimmung der
Sommer- und Herbstferien dagegen finden die landwirtschaftlichen Verhältnisse des
Ortes oder des
Kreises Berücksichtigung. S. auchUniversitäten.
ein
Lehrmittel für
Volksschulen, welches ideal zwar schon lange bestand, aber erst durch das österreichische
Schulgesetz von 1869 festere Gestalt annahm und durch
ErasmusSchwab thatsächlich eingeführt wurde, auch in
Belgien
[* 13] und
Schweden,
[* 14] desgleichen in
Deutschland an
Seminaren allgemeine und mit Einschränkung auf Obstzucht an
Volksschulen vielfache Verwendung
findet. Der S. soll nicht nur zur Erholung der
Kinder in der Freizeit dienen und ein Besoldungsstück
des
Lehrers sein, sondern zum
Unterricht in
Gartenbau und Naturkunde benutzt werden und enthält deshalb die gebräuchlichsten
Gemüse,
Handelspflanzen,
Obst der Gegend etc., nebenbei Bienenstände.
(Schulhygieine), ein
Zweig der öffentlichen
Gesundheitspflege, umfaßt alle Maßnahmen und Einrichtungen,
welche sich auf
Erhaltung und Verbesserung des körperlichen Wohlbefindens und der
Gesundheit der Schulkinder (der
Lehrer, resp.
Lehrerinnen) beziehen und die Verhütung der durch den Schulbesuch erzeugten oder begünstigten
Krankheiten,
der sogen.
Schulkrankheiten, bezwecken. Man unterscheidet bei der S. solche Maßnahmen, welche sich auf
Bau und Einrichtung
des
Schulhauses beziehen, von den pädagogischen, betreffs Schulpflichtigkeit, Zahl und Verteilung der wöchentlichen Lehrstunden,
durchschnittliche Aufenthaltsdauer in der
Klasse,
Haltung der
Schüler beim Schreiben,
Platzwechseln und Aufstehen,
Menge der häuslichen
Arbeiten, wozu dann noch die Bestimmungen zur Verhinderung der Verbreitung ansteckender
Krankheiten kommen.
Viele Anforderungen, welche man an das
Schulhaus zu stellen hat, stimmen selbstverständlich überein mit denen, die an jedes
Wohnhaus
[* 16] gestellt werden. Besonders notwendig ist ruhige
Lage, reichliches
Licht
[* 17] und reine
Luft. Der Bauplatz muß
groß genug sein, um außer dem Schulgebäude einen
Turn- und Spielplatz, desgl. eine Turnhalle und eine geräumige Abortanlage
aufzunehmen. Die Aborte müssen jedenfalls so angeordnet sein, daß niemals übelriechende
Gase
[* 18] in das
Schulhaus eindringen
können.
Schulgesundheitspflege
* 22 Seite 14.649.
Ein
Brunnen
[* 19] muß gutes Trinkwasser liefern.
Treppen
[* 20] und
Korridore sollen breit und hell, aus feuerfestem
Material angelegt, die
Wände bis zu 2 m
Höhe mit
Ölfarbe gestrichen sein. In allen Schulhäusern, namentlich aber in den auf
dem Land gelegenen, sollten die
Kinder einen besondern, außerhalb des Klassenzimmers gelegenen
Raum zur
Aufbewahrung ihrer
oft durchnäßten Mäntel,
Hüte etc. haben. Um jedem
Kind im Klassenzimmer den nötigen Sitzraum zu bieten,
verlangt man ein gewisses
Minimum von Quadratfläche pro
Schüler.
Varrentrapp beansprucht für ältere
Schüler im
Minimum 1,4
qm, für jüngere 1,06 qm; im
Durchschnitt dürften also 1,25 qm genügen. Als
Minimum des Luftraums verlangt Erismann, gute
Ventilation vorausgesetzt, 6-7
cbm auf den
Schüler und will selbst in den ärmsten Dorfschulen nicht unter 3
cbm
heruntergehen. Die
Länge des Schulzimmers ist so zu bemessen, daß jedes
Kind mit normalem
Auge
[* 21] von der letzten
Bank aus an der
¶
mehr
Tafel Geschriebenes lesen kann; sie darf nicht über 9-10 m hinausgehen. Die Breite
[* 23] muß so beschaffen sein, daß bei seitlich
gelegenen Fenstern auch die an der Gegenwand sitzenden Kinder genügendes Licht haben. Dies ist erfahrungsgemäß bis zu einer
Breite von 7 m der Fall. Die Höhe des Zimmers soll mindestens 3,5-4 m betragen. Die Beleuchtung
[* 24] der Zimmer
ist hinreichend, wenn auf 1 qm Fensterfläche höchstens 4 qm Fußboden kommen. Das Licht muß durch möglichst hohe Fenster
von der linken Seite einfallen, rechtsseitige Beleuchtung ist verwerflich, das schlimmste von vorn einfallendes Licht. Wo Oberlicht
durch die baulichen Verhältnisse gestattet ist, erscheint es sehr empfehlenswert.
Die Fenster sollen womöglich nach N. oder O. gehen und dem direkten, unbehindert einströmenden Licht ausgesetzt sein. Gegen
Sonne
[* 25] und Blendung sind Vorhänge oder Jalousien anzubringen, am besten solche von grüner oder grauer Farbe. Soweit künstliche
Beleuchtung erforderlich ist, benutzt man Gas oder Petroleum, versieht die Lampen
[* 26] mit Milchglasblenden und
rechnet auf je sieben (nach Varrentrapp bei zweisitzigen Subsellien auf je vier) Schüler eine Flamme.
[* 27] Für die ganze Beleuchtungsfrage
gilt aber der Grundsatz, daß bei richtiger Anordnung nie zu viel Licht im Klassenzimmer sein kann.
Die Untersuchungen der Augenärzte haben gezeigt, wie außerordentlich großen Schaden die mangelnde Beleuchtung
der Schulräume den Schülern zufügt. An die Heizung
[* 28] sind die gewöhnlichen Anforderungen zu stellen. Bei Lokalheizung wird
man Kachelöfen
[* 29] vorziehen, obwohl sie schwierig anzuheizen sind. Die einfachen eisernen Öfen
[* 30] sind jedenfalls verwerflich,
weil sie zu viel Bedienung fordern, zu viel strahlende Wärme
[* 31] liefern und feuergefährlich sind. Gute eiserne Füllöfen
dürften den Kachelöfen vorzuziehen sein. Wo man es mit größern Anlagen zu thun hat, empfiehlt sich aus hygieinischen, technischen
und ökonomischen Gründen die Zentralheizung.
Welches der verschiedenen Systeme dieser letztern aber den Vorzug verdient, ist noch nicht endgültig entschieden. Luftheizung
gewährt den Vorteil einer kräftigen Ventilation und genügt allen Anforderungen, wenn sie reine Luft
ansaugt, die vor dem Eintritt in das Zimmer angemessen durchfeuchtet wird. Wasser- und Dampfheizung haben den Vorzug großer
Reinlichkeit, aber sie sind teuer in der Anlage, teilweise nicht ganz ungefährlich und nicht so direkt für die Ventilation
zu verwenden wie die Luftheizung.
Die Verunreinigung der Luft durch die Atmung erreicht in Schulzimmern oft einen hohen Grad. Bekanntlich
benutzt man als Maßstab
[* 32] der Verunreinigung den steigenden Kohlensäuregehalt der Luft, obwohl die Kohlensäure selbst bei den
hier in Betracht kommenden Mengen niemals schädlich wird, weil mit ihrer Menge gleichzeitig die schädlichen Ausatmungsprodukte
wachsen, für deren Bestimmung bisher die Mittel fehlen. Bei normalen Verhältnissen bleibt der Kohlensäuregehalt
in Wohnzimmern unter 1 pro Mille, in Schulzimmern aber hat man 5, auch 7 pro Mille gefunden, obgleich der auf jeden Schüler
entfallende Kubikluftraum reichlich und innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen
[* 33] bemessen war. Es geht daraus hervor, daß die
sogen. natürliche Ventilation (durch die Poren des Mauerwerks etc.) für Schulzimmer nicht ausreicht, sondern
daß eine künstliche Ventilation geschaffen werden muß.
Als notwendiges Luftquantum müßte man pro Kopf nach Pappenheim bei sechsstündigem Aufenthalt 6 ⅔ cbm Luftraum rechnen,
falls die Luft nicht allzusehr verdorben werden soll. Da man als Maximum der in einem Raum von einem Lehrer
zu überwachenden Kinder
60 Köpfe zulassen kann, ja in einigen Gemeindeschulen und Dorfschulen noch darüber hinausgegangen
wird, so würde man Zimmer von einer Größe haben müssen, welche sich aus baulichen Rücksichten sowohl als aus Rücksicht
auf die Lungen des unterrichtenden Lehrers durchaus verbietet. Hier muß die Ventilation aushelfen. Die
Zahl der Schüler einer Klasse ist also wesentlich durch pädagogische Gründe bestimmt. Sie wird allerhöchstens auf 60-80
bei hygieinisch zweckmäßigen Einrichtungen zu normieren sein. Über die Ausführung der Ventilation s. d.
Die unbestreitbaren Nachteile der alten primitiven Schultische und Bänke (Subsellien) hat man durch zahlreiche Untersuchungen
und Konstruktionen zu beseitigen gesucht. Die beste und am wenigsten anstrengendste Art des Sitzens ist
die sogen. hintere Sitzlage, bei welcher der Schwerpunkt
[* 34] des Oberkörpers etwas hinter eine durch die Hauptstützen desselben,
die Sitzbeinhöcker, gelegte Linie fällt. Sie wird bei gewöhnlichen Schulbänken nicht erreicht, sondern im Gegenteil die
vordere Sitzlage begünstigt, bei welcher der Oberkörper nach vorn überfällt, der Körper schneller
ermüdet und Brust- und Unterleibsorgane gepreßt und beengt werden.
Dieses schlechte Sitzen wird noch ausgeprägter, wenn die Entfernung zwischen Bank- und Tischplatte nicht in dem richtigen
Verhältnis zur Größe des Schülers steht, sondern zu groß oder zu klein ist. In jedem Fall wird Schiefhaltung
des Kopfes und Verkümmerung der Wirbelsäule (Skoliose) mit Ansinken der vordern Brustwand gegen die Tischkante dadurch hervorgerufen.
Diese Übelstände lassen sich nur vermeiden, wenn 1) die Differenz zwischen Höhe des Tisches und der Bank den durchschnittlichen
Größenverhältnissen des betreffenden Alters angepaßt ist, so zwar, daß bei zwanglosem Sitzen, bei
aufgelegten Armen, aber nicht gehobenen Schultern, die Entfernung der Augen von der Tischplatte (Schreibheft) 26-32 cm beträgt
(Sitzhöhe 2/7, vordere Tischkante reichlich 3/7 der durchschnittlichen Körperlänge);
2) zum Schreiben sogen. Minusdistanz vorhanden ist, d. h.
der hintere Rand der Tischplatte etwas über den vordern der Bankplatte herübersteht, mit andern Worten
eine vom hintern Rande der Tischkante gefällte Senkrechte auf die Bank fällt oder wenigstens deren vordern Rand trifft;
3) der Rücken, thunlichst auch beim Schreiben, eine Stütze im Kreuz
[* 35] findet, also eine nach vorn geschweifte Lehne vorhanden
ist;
4) die Tischplatte gegen das Auge geneigt ist, so daß man einen Sehwinkel von etwa 60° erhält und, ohne
den Kopf zu senken, die Gegenstände auf dem Tisch deutlich wahrnehmen kann.
Die Pädagogen stellen nun ferner noch die Anforderung des leichten Aufstehens der Kinder bei den Antworten, beim Aufsagen
etc. und eines Faches für Aufbewahrung derBücher etc. Um ersterm Anspruch zu genügen, der auch im Interesse
des Wechsels der Körperhaltung liegt, aber durch die Minusdistanz sehr erschwert wird, hat man zwei Wege eingeschlagen.
Einmal hat man zweisitzige Subsellien gebaut, so daß die Schüler leicht auf einen dazwischenlaufenden Gang
[* 36] hinaustreten können;
dann aber hat man die Bank, den Einzelsitz oder die Tischplatte verschiebbar gemacht. Letzteres ist durchgeführt
in der Kunzeschen Schulbank, welche durch eine sinnreiche und einfache in Richtung den Schüler zwingt, jedesmal die Minusdistanz
herzustellen, wenn er schreiben will. Den Raum für die Bücher hat man teils unter der Tischplatte, teils auch unter der Bank
angebracht. Obigen Ansprüchen suchen alle neuern Schulbänke, deren es
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