(lat.
Comparatio litterarum, franz. Vérification des écritures par experts), die Vergleichung
eines zweifellos von einer bestimmten
Person herrührenden Schriftstücks mit einem andern, von welchem
es zweifelhaft ist, ob es von ebenderselben
Person herrührt. Sowohl im
Strafprozeß als in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
kann sich das
Gericht unter Zuziehung von Schriftverständigen der S. als Beweismittels bedienen, doch kann dieselbe als eine
unbedingt sichere Beweisführung niemals gelten. Das ältere Prozeßrecht nahm an, daß durch S. höchstens halber, daher
durch weitere Beweismittel zu ergänzender
Beweis erbracht werden könne, während das jetzige deutsche Prozeßrecht nach
dem Vorgang des französischen es lediglich dem richterlichen Ermessen überläßt, welche Beweiskraft dem Ergebnis einer
S. beizulegen sei.
(Szrem), Kreisstadt im preuß. Regierungsbezirk
Posen,
[* 11] an der
Warthe und der
Linie Czembin-S.
der Preußischen Staatsbahn, hat eine evangelische und eine kath.
Kirche, eine
Synagoge, ein
Gymnasium, ein
Amtsgericht,
Holz-
und
Getreidehandel und (1885) mit der
Garnison (ein Infanteriebataillon Nr. 99) 6333 meist kath.
Einwohner.
(Wegmesser,
Pedometer, besser
Hodometer),
Instrument zum
Zählen von
Schritten,
Tritten,
Hüben etc. Ein sehr einfacher und zweckmäßiger S. besteht aus einem zwischen zwei Metallplatten
laufenden
System von
Zahnrädern, welches durch das
Getriebe
[* 15] eines Sperrrades in
Bewegung gesetzt wird, in dessen
Zähne
[* 16] ein an
einem
Hebel
[* 17] befestigter Zughaken eingreift. An dem freien Ende des
Hebels ist eine
Schnur eingebunden; durch
das
Anziehen derselben dreht der Zughaken das Sperrrad um einen
Zahn und greift, durch eine
Feder gehoben, beim Aufhören der
Zugkraft sofort in den nächsten
Zahn ein.
Mit den
Rädern sind auf Zifferblättern laufende Zeiger verbunden.
Soll das
Instrument als S. benutzt werden, so hängt
man es
mit einem
Haken in ein Knopfloch und bindet die
Schnur um das
Knie. Ein andrer S., welcher einer Taschenuhr
gleicht und, wie eine solche, in der Westentasche in einer möglichst vertikalen
Ebene getragen wird, beruht darauf, daß
beim
Gehen und
Reiten der
Schwerpunkt
[* 18] des menschlichen
Körpers bei jedem
Schritt erst um ein Bestimmtes gehoben
und nachher wieder gesenkt wird.
Den Hauptteil des
Instruments bildet ein um seine
Achse drehbares
Pendel,
[* 19] welches an seinem Ende ein Stahlsegment trägt und
durch eine
Feder in horizontaler
Lage erhalten wird. Mit dem Niedersteigen des Körperschwerpunktes beim Fortschreiten des
Instrumententrägers geht auch das
Pendel niederwärts, beharrt jedoch noch in dieser
Bewegung, wenn der
menschliche
Fuß bereits zur
Ruhe gelangt ist, d. h. es geht das
Pendel noch um etwas mehr nach abwärts als der Körperschwerpunkt.
Hierdurch wird die erwähnte
Feder niedergedrückt und zugleich eine entsprechende Drehung eines Sperrrades erzeugt, welches
nun, wie bei dem ersten
Instrument, auf zählende
Zahnräder einwirkt. Dieser von
Payne angegebene S. ist
auch in
Deutschland angefertigt worden. Vgl. auch
Zählapparate.
(Szroda), Kreisstadt im preuß. Regierungsbezirk
Posen, an der Kybina und der
LiniePosen-Kreuzburg
der Preußischen Staatsbahn, hat
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eine evangelische und eine kath. Kirche, Synagoge, ein Kollegiatstift, ein Amtsgericht, eine Zuckerfabrik, 3 Öl- und 14 Windmühlen
und (1885) 4865 meist kath. Einwohner.