Johann Lukas, Mediziner, geb. 30. Nov. 1793 zu Bamberg, studierte seit 1811 in Landshut, Würzburg, Jena und Göttingen,
habilitierte sich 1819 als Privatdozent in Würzburg, ward hier 1820 außerordentlicher und 1824 ordentlicher Professor der
Therapie und Klinik sowie dirigierender Arzt am Juliushospital. 1833 folgte er einem Ruf an die Universität
Zürich
und ging 1839 als Professor der Pathologie und Therapie und Direktor der Klinik nach Berlin, wo er auch zum vortragenden Rat im
Ministerium und zum Leibarzt des Königs ernannt ward. 1859 siedelte er nach Bamberg über und starb hier 3. Jan. 1864. S. gründete
in Würzburg die sogen. naturhistorische Schule, welche zuerst der naturphilosophischen Richtung in der
Medizin sich entgegenstellte und die exakte Forschung wieder zu Ehren brachte.
Die Heilkunde, insbesondere die Lehre von den Krankheiten, suchte S. der Naturgeschichte zu nähern und schuf ein in Klassen,
Familien, Gruppen und Arten eingeteiltes System der Krankheiten. Einige seiner Zuhörer veröffentlichten
aus seinen Vorlesungen: »Allgemeine und spezielle Pathologie und Therapie« (Würzb. 1832, 4 Bde.; 4. Aufl.
1839);
»Krankheitsfamilie der Typhen« (Zürich
1840) und »Klinische
Vorträge in dem Chariteekrankenhaus zu Berlin« (Berl. 1842; 3. Aufl. 1843-44, 3 Hefte).
Er selbst hat diese Schriften nur teilweise
anerkannt.
Vgl. Virchow, Gedächtnisrede auf S. (Berl. 1865);
Rothlauf, J. L. S. in seinem Leben und Wirken
geschildert (Bamb. 1874).
Stadt in der böhm. Bezirkshauptmannschaft Rumburg, an der Böhmischen Nordbahn, mit Fachschule für Wirkerei,
bedeutender Fabrikation von Zwirn, Web- und Wirkwaren, Bleicherei und (1880) 5064 Einw.
Aloys, Maler, geb. 11. März 1826 zu Wien, wurde 1846 Schüler der Akademie, nahm 1848 am italienischen
Feldzug teil und schloß sich, nachdem sein Ölbild: Rückkehr der Tiroler Studenten aus dem Gefecht bei Ponte Tedesco (1849) Beifall
gefunden hatte, Studien halber an die kaiserlichen Heere in Ungarn an. Nach Wien zurückgekehrt, malte er: eine heimkehrende
Honvedfamilie (1849), Sturm auf Lodrone (im Belvedere) u. a. 1850 und 1851 lebte er in Paris. Reisen in den südlichen und östlichen
Ländern Österreichs, in Italien und im Orient lieferten ihm den Stoff zu einer großen Zahl von Bildern, die eine treffliche
Durchführung im einzelnen und lebendige, charaktervolle Darstellung bei lebhaftem Kolorit zeigen. Die hervorragendsten
sind dem italienischen Volksleben entnommen. Seine Hauptwerke sind: türkische Weinlese, türkisches Kaffeehaus, Sklavenmarkt,
Gänsemarkt in Krakau, Fischmarkt in Chioggia, Volkstheater in Chioggia, Heimkehr der Fischer, Hauptplatz in Taormina, Markt in
Tunis.
1) Stadt im bayr. Regierungsbezirk Oberpfalz, Bezirksamt Neunburg vorm Walde, an der Ascha, 656 m ü. M.,
hat Glasschleif- und Polierwerke, Flachsbau-, Getreide- und Sägemühlen und (1885) 1514 fast nur kath. Einwohner. - 2)
(poln. Kowalewo) Flecken im preuß. Regierungsbezirk Marienwerder, Kreis Briesen, an der Linie Thorn-Allenstein der Preußischen
Staatsbahn, hat eine evangelische und eine kath. Kirche, Reste einer Ordensburg, eine Zuckerfabrik und
(1885) 1643
Einw.
Dorf im württemberg.
Jagstkreis, Oberamt Künzelsau, an der Jagst, mit evangelisch-theologischem Seminar,
sehr schöner Kirche (in deren Kreuzgang Götz v. Berlichingen begraben liegt) und (1885) 270 Einw. S. war ehedem
reichsfreie Cistercienserabtei (doch ohne Sitz und Stimme auf dem Reichstag), wurde 1802 säkularisiert
und fiel als Entschädigung an Württemberg.
Beschreibung und Geschichte des Klosters von Bossert u. a. (Stuttg. 1884).
Franz von, Bühnendichter, geb. 20. Juni 1849 zu Wien, trat, für die militärische Laufbahn bestimmt, mit 17 Jahren
als Kadett in die österreichische Marine, verließ aber nach vier Jahren den Dienst und ging, seiner Neigung
folgend, zur Bühne. Zugleich begann er zu schreiben, anfänglich Feuilletons, Novellen für Zeitschriften, endlich Bühnenstücke;
doch gelang es ihm erst 1879, mit dem Lustspiel »Das Mädchen aus der Fremde« seinen Namen in weitern Kreisen bekannt zu machen.
S. ward infolgedessen als Theaterdichter am Wallner-Theater in Berlin angestellt, brachte zunächst (1880)
seinen Schwank »Sodom und Gomorrha«, sodann die in Gemeinschaft mit v. Moser verfaßten Stücke: »Der Zugvogel« und »Krieg im Frieden«
zur Aufführung, welche die Runde über die deutschen Bühnen machten. 1883 wurde er zum Oberregisseur am Wiener Stadttheater
ernannt, doch fand seine Wirksamkeit daselbst durch den Brand des Theaters (1884) ein baldiges Ende. Er
lebt seitdem teils in Berlin, teils auf seiner Besitzung in Brunn am Gebirge bei Wien. Neuere Stücke von ihm sind: »Unsre Frauen«
(mit v. Moser, 1881),
»Der Schwabenstreich« (1883),
»Kleine Hände« (nach Labiche, 1883),
»Roderich Heller« (1884),
»Villa Blancmignon« (1885),
»Der Raub der Sabinerinnen« (1885),
»Goldfische« (1886) u. a. Mit seinem Bruder Paul v. S. (geb. 19. März 1853),
der als Journalist in Berlin lebt, gab er »Kleine Humoresken« (Leipz. 1882-84, 3 Bde.)
u. a. heraus.
in der Forsttechnik ein junger Holzbestand, welcher dem Maul des Weideviehs noch nicht
entwachsen ist und daher mit solchem nicht betrieben werden darf.
Die Gesetze fast aller Staaten bedrohen Weidekontraventionen
in Schonungen mit besonders strengen Strafen. Es müssen aber die betreffenden Holzbestände durch Tafeln oder Strohwische
ausdrücklich als Schonungen bezeichnet sein.
(Hegezeit), die gesetzlich festgestellte Frist, in welcher nutzbares Wild nicht abgeschossen
werden darf. Die Bemessung der S. richtet sich nach dem Verlauf des Fortpflanzungsgeschäfts, ist aber in den einzelnen Staaten
verschieden. Einige Staaten verbieten auch das Abschießen gewisser weiblicher Tiere gänzlich. Rehgeißen, Wildkälber, Gems-,
Rehkitzen, Auer- und Birkhennen dürfen in Bayern und einigen kleinen deutschen Staaten gar nicht geschossen
werden.
Schonzeiten in Preußen: Elchwild Dezember bis August, männliches Rot- und Damwild März bis Juni, weibliches Rot- und Damwild,
Wildkälber Februar bis 15. Okt., Rehböcke März, April, Ricken 15. Dez. bis 15. Okt., Rehkälber dürfen nie geschossen werden, Dachse
Dezember bis September, Auer-, Birk-, Fasanenhähne Juni bis August, Enten April bis Juni, Trappen, Schnepfen,
wilde Schwäne, Sumpf-, Wasservögel, exkl. Gänse und Fischreiher, Mai, Juni, Feldhühner Dezember bis August, Hasen, Auer-, Birk-,
Fasanenhennen, Haselwild, Wachteln Februar bis August. (Bei den
mehr
Angaben sind die zuletzt genannten Monate stets inkl. zu verstehen.) Für die im deutschen Vogelschutzgesetz vom 22. März 1888 geschützten
Vögel erstreckt sich die S. auf den Zeitraum vom 1. März bis 15. Sept. (s. Vogelfang und Vogelschutz). Für Robben ist durch Reichsgesetz
vom 4. Dez. 1876 eine S. eingeführt. Auch für Fische sind Schonzeiten festgesetzt (vgl. Fischerei, S. 302).