zum Aufenthalt. Die Hauptfronte ist 156 m lang; mit Inbegriff der Nebengebäude zählt man 1441 Gemächer. Sehenswert sind
die Schloßkapelle, der große
Saal, die drei Landschaftszimmer, das
Zimmer mit den Hamiltonschen Gemälden und der Zeremoniensaal.
An der Südseite des
Schlosses dehnt sich ein im französischen
Geschmack des 18. Jahrh. angelegter
Park
aus, der dem
Publikum offen steht. Zunächst am
Schloß befinden sich geschlossene
Gartenanlagen und eine
Orangerie.
Vor der Gartenfronte des
Schlosses breitet sich das schöne
Parterre aus, welches mit 32 Marmorstatuen geziert und durch ein
großes Wasserbecken mit einer Neptungruppe abgeschlossen ist. Der westlich anstoßende Teil gegen
Hietzing enthält
unter anderm einen zoologischen und den berühmten botanischen
Garten
[* 2] mit großem Palmenhaus, der östliche Teil gegen
Meidling
den »schönen
Brunnen«,
[* 3] nach welchem die ganze
Anlage den
Namen erhalten hat, eine künstliche römische
Ruine und einen
Obelisken.
Auf der
Höhe des
Bergs, welche das
Parterre abschließt, erhebt sich die sogen.Gloriette, eine
Säulenhalle
mit aussichtsreicher
Plattform. In S. wurde der zu
Preßburg
[* 4] abgeschlossene
Friede bestätigt und der
WienerFriede abgeschlossen (s.
Österreich-Ungarn,
[* 5] S. 514).
Vgl. Freudenreich, Das k. k. Lustschloß S.
(Wien
[* 6] 1873);
Zur
Ständeversammlung senden die fünf Rezeßherrschaften und die vier Lehnsherrschaften je einen Vertreter in die Erste
Kammer. Die Schönburgschen Herrschaften haben eine eigne Gesamtkanzlei (zu
Glauchau) und ein eignes
Konsistorium; dagegen hat
Sachsen die eigne
Gerichtsbarkeit derselben 1878 gegen eine
Entschädigung von 1½ Mill. Mk. abgekauft. 1700 wurde
das
Geschlecht durch den
KaiserLeopold I. in den Reichsgrafenstand erhoben.
Sachsen wollte, in seinen Landeshoheitsrechten geschädigt,
diese
Würde nicht anerkennen, ließ sich aber zu einem
Vergleich herbei, wonach S. sich der Oberbotmäßigkeit und
dem TerritorialrechtSachsens unterwarf. Mit der
Auflösung des
DeutschenReichs erloschen die
Rechte derReichs- und Kreisstandschaft der Schönburger, während die
Rezesse von 1740 fortbestanden. Die durch die
Verfassung des
KönigreichsSachsen von 1831 herbeigeführten Veränderungen in der
Verwaltung der Schönburgschen Herrschaften führten zu dem Erläuterungsrezeß
vom der durch den
Vertrag vom von neuem geändert wurde. - Als der erste
Herr von
S. kommt urkundlich
Hermann 1166-1182 vor.
»Untersuchungen über das Leben der Sappho« (1867);
»Eusebii Chronicorum libri duo« (Berl. 1866-1875, 2 Bde.);
»Analecta philologica historica« (Leipz. 1870);
»Thucydidis libri I et II« (Berl. 1874) u. a.
Auch gab er den »Briefwechsel zwischen Lessing und seiner Frau« (Leipz. 1870, 2. Aufl. 1885) und »M.
HauptmannsBriefe an F. Hauser« (das. 1871, 2 Bde.)
heraus und schrieb die Novelle »Der blaue Schleier« (1880).
»Beiträge zur Lebensgeschichte des Malers J. A. ^[JacobAsmus] Carstens« (das. 1866) und
gab heraus: »Die antiken Bildwerke des lateranensischen Museums« (mit Benndorf, das. 1867),
»GriechischeReliefs aus athenischen
Sammlungen« (das. 1872) und »Le
[* 30] antichità
del museo Bocchi di Adria« (Rom 1878).