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dem angrenzenden Dorf Altscherbitz eine große Provinzialirrenanstalt (mit Pavillonsystem).
dem angrenzenden Dorf Altscherbitz eine große Provinzialirrenanstalt (mit Pavillonsystem).
Stadt im preuß. Regierungsbezirk Merseburg, [* 2] Kreis [* 3] Weißenfels, [* 4] hat (1885) 1851 Einw.
bei naturwissenschaftl. Namen Abkürzung für Ernst Fr. v. Schlotheim, geb. 1765 zu Almershausen in Thüringen, gest. 1832 in Gotha. [* 5]
Paläontolog.
1) Ernst Wilhelm von, preuß. Staatsmann, geb. aus einem in Preußisch-Schlesien begüterten Adelsgeschlecht, ward von Friedrich d. Gr. zum Vizepräsidenten der Kriegs- und Domänenkammer in Stettin, [* 6] dann zum Wirklichen Geheimen Rat, Staats- und Kriegsminister ernannt und vollendete als dirigierender Minister von Schlesien [* 7] seit 1755 nach seines Königs eigner Anerkennung durch musterhafte Verwaltung das Werk der kriegerischen Eroberung dieses Gebiets friedlich; starb
2) Gustav, Graf von, Sohn des vorigen, geb. zu Stettin, studierte in Halle [* 8] und Frankfurt [* 9] a. O., bereiste dann Deutschland, [* 10] Frankreich und England und ließ sich nach dem Beginn der Revolution in Paris [* 11] nieder, wo ihm seine Wohlthätigkeit und seine ausgebreiteten Kenntnisse allgemeine Achtung verschafften. Als Freund der Girondisten 1793 in deren Fall verwickelt, entging er nur durch einen Zufall der Guillotine und erhielt durch Robespierres Sturz die Freiheit wieder.
Napoleon I. ließ ihn trotzdem, daß sich S. ungescheut und offen gegen ihn aussprach, als einen unschädlichen Sonderling unbelästigt; doch wurde er, als er 1813 zu thätiger Teilnahme am Befreiungskrieg sich nach Preußen [* 12] begeben wollte, durch Verweigerung seiner Pässe in Paris zurückgehalten. Die letzten zehn Jahre seines Lebens verließ er sein Zimmer fast niemals; er lebte nur seinen Ideen und beschäftigte sich vorzüglich mit Erfindung einer Sprachmaschine, die vollkommen die menschliche Stimme nachahmen sollte. Er starb in Paris. Durch sein bereits 1785 errichtetes Testament hatte S. einen wesentlichen Teil seines Grundvermögens für eine schlesische Schulstiftung ausgesetzt, aus der mehrere Waisenhäuser und Seminare für Katholiken und Protestanten hervorgingen. Er hatte wesentlichen Anteil an der Schrift seines Freundes J. F. Reichard ^[richtig: Johann Friedrich Reichardt]: »Bonaparte und das französische Volk unter seinem Konsulat« (1804).
(franz. Bataille), der Kampf zwischen Armeen oder großen Truppenmassen zur Herbeiführung einer Entscheidung, sei es des ganzen Kriegs oder für einen Abschnitt desselben und für einen einzelnen Kriegsschauplatz. Eine Zufallsschlacht entsteht, wenn Heere unvermutet im Anmarsch aneinander geraten (Speichern, Mars la Tour), [* 13] während man bei der beabsichtigten oder rangierten S. die Anmarschlinie und bez. die Aufstellung des Gegners kennt und daraufhin die Befehle zur S. im voraus zu geben vermag (Königgrätz, [* 14] Sedan, [* 15] St.-Quentin). Über den Entwickelungsgang der S. vgl. Gefecht und Fechtart. [* 16]
Solange verhältnismäßig schwache Heere sich gegenüberstanden, war die S. von Einer Stelle aus zu leiten. Seit aber die Taktik der größern selbständigen Truppenverbände aufkam und die Heere an Zahl stetig wuchsen, wurde aus der S. eine Reihe einzelner Gefechte dieser Verbände in oft meilenweiter Ausdehnung, [* 17] die nur der gemeinsame Zweck und der leitende Wille des Oberfeldherrn zu dem Ganzen einer S. zusammenfaßte. Die blutige S. bei Gravelotte-St. Privat setzte sich in dieser Weise aus mehreren räumlich und zeitlich getrennten Einzelgefechten zusammen, wie dies bei der Bewegung so großer Heeresmassen (die deutsche Armee zählte 240,000 Mann) nicht anders sein konnte, namentlich wenn die Armee eine Frontschwenkung auszuführen hat, wie es hier geschehen mußte.
Die Einwirkung des Feldherrn auf die Unterabteilungen des Heers gerade während der S. ist kaum noch wahrnehmbar, und seine Thätigkeit äußert sich neben Beobachtung des Verlaufs der Einzelgefechte nur in Verwendung der noch verfügbaren Reserven, während für das erfolgreiche Ineinandergreifen der andern Abteilungen hauptsächlich durch eine gute Schlachtordnung, d. h. Einteilung der Truppen, und die vor Beginn des Kampfes zu erlassende Disposition zur S. zu sorgen ist. Je nach der Lage, in welcher die Gegner zusammenstoßen, spricht man von Angriffs-, Verteidigungs- oder Renkontreschlacht, nach der Richtung, unter der sich beide Teile treffen, unterscheidet man die Frontal- oder Parallelschlacht von denen, wo der Hauptangriff sich umfassend gegen einen oder beide Flügel (Königgrätz, Gravelotte) wendet.
Vgl. aus der neuern Litteratur: Maurer, Entscheidungsschlachten der Weltgeschichte (Leipz. 1887);
v. M. u. R. ^[Georg David von Marées und Rh.], Die Hauptschlachten der Friedericianischen, Napoleonischen und modernen Periode, strategisch und taktisch beleuchtet (Hannov. 1886);
»Schlachtenatlas des 19. Jahrhunderts« (von Bäuerle, Iglau [* 18] 1887 ff.).
[* 19] (Metzgen), das gewerbsmäßige Töten der Schlachttiere, soll so ausgeführt werden, daß der Tod möglichst sicher, schnell und schmerzlos erfolgt, und daß das Fleisch gesundes Aussehen und möglichst große Haltbarkeit besitzt. Letzteres ist namentlich abhängig vom Blutgehalt, und die Tiere sind daher so zu schlachten, daß das Blut unter starkem Druck möglichst schnell und vollkommen aus den geöffneten Adern ausfließt. Nun ist der Blutdruck an die Integrität bestimmter Nervenzentren, die besonders im verlängerten Mark ihren Sitz haben, gebunden, so daß nach Zerstörung dieser Zentren die Gefäßwandungen erschlaffen und das Blut nur noch schwach und unvollständig abfließt.
Aus diesem Grund sind gewisse Schlachtmethoden nicht empfehlenswert, die sonst wegen der Schnelligkeit und Sicherheit der Ausführung und wegen des wenig abstoßenden Eindrucks, den sie auf ein unbefangenes Gemüt machen, hervorragende Berücksichtigung verdienen. So führt der Genickstich zwischen Hinterhauptsbein und Atlas, [* 20] welcher die Leitung zwischen verlängertem Mark und Rückenmark unterbricht, sofortiges Zusammenstürzen des Tiers herbei, und nach der Öffnung der großen Blutgefäße am Hals erfolgt Verblutung ohne die heftigen Krämpfe, welche letztere sonst begleiten.
Aber diese Krämpfe begünstigen das Ausbluten, und das Fleisch der durch Genickstich getöteten Tiere ist wenig haltbar. Beim Genickschlag, seit 1856 in Wien [* 21] gebräuchlich, wird statt des Stiches ein heftiger Schlag auf die bezeichnete Stelle geführt. Die Hackenbouterolle ist eine Hacke, die in einen runden, scharf geschliffenen Hohlmeißel ausläuft. Ein damit geführter kräftiger Schlag durchbohrt die Schädeldecke des Tiers, welches sofort bewußtlos zusammenstürzt. Eine durch die Öffnung eingeführte Sonde zerquetscht das verlängerte Mark, und nun werden die Halsgefäße geöffnet. Die Blutung ist sehr unvollständig. Bei der Maskenbouterolle wird ein Leder, welches auch die Augen verdeckt, derartig am Kopf des Tiers befestigt, daß eine in das Leder eingenähte Metallplatte mit runder Öffnung mitten auf der Stirn ruht. Durch diese Öffnung wird ein ¶
Hohlmeißel in das Gehirn [* 23] getrieben. Ganz ähnlich ist die Schußmaske, nur daß bei dieser ein Pistolenlauf in der Maske steckt und eine Kugel in das Gehirn getrieben wird. Diese Methode ist unabhängig von individueller Geschicklichkeit, auch bedarf es bei derselben keiner besondern Zerstörung des verlängerten Marks durch eine Sonde, sie hat aber auch erhebliche Mängel, zu denen namentlich die Beunruhigung der übrigen Tiere gehört. Am häufigsten benutzt man wohl den Stirnschlag, wobei der Kopf des Tiers so zu befestigen ist, daß der Schlag mit genügender Kraft [* 24] und Sicherheit geführt werden kann, um das Tier sofort besinnungslos niederzustrecken.
Hierbei wird das verlängerte Mark nicht alteriert, und der Tod erfolgt bei der Verblutung unter heftigen Krämpfen. Bei der rituellen Methode der Juden und Mohammedaner, dem Schächten, wird mit einem langen Messer [* 25] ein Schnitt durch Luftröhre, Schlund und Gefäße geführt; der Tod erfolgt langsam und unter heftigen Krämpfen. Nach der englischen Patentmethode, welche zur Erhöhung des Nährwertes und der Schmackhaftigkeit gebratener Fleischspeisen eine möglichst vollständige Zurückhaltung des Bluts anstrebt, wird das Tier durch Stirnschlag betäubt, dann macht man zwischen der vierten und fünften Rippe eine Öffnung in die Brustwandung und führt durch diese die Kanüle eines Blasebalgs ein, um beide Lungen durch Einpumpen von Luft möglichst schnell zum Zusammenfallen zu bringen; der Tod erfolgt durch Erstickung.
Im Interesse der Humanität sind mehrfach Verordnungen erlassen worden, welche unnötige Tierquälerei beim S. verhindern sollen. Die Berliner [* 26] Polizeiverordnung schreibt z. B. vor, daß behufs Ausführung des Stirn- oder Genickschlags der Kopf des Rindes durch Niederbinden an den zu diesem Zweck in dem Fußboden des Schlachthauses befindlichen Ring so zu befestigen ist, daß eine Bewegung des Kopfes möglichst verhindert wird. Der Tötung der Schweine [* 27] durch Abstechen muß die Betäubung durch Stirnschlag vorausgehen; Kälber und Schafe [* 28] sollen nicht aufgehängt oder an den Hinterfüßen in die Höhe gebunden werden, die Tötung soll vielmehr auf dem Schragen erfolgen, und dabei sollen die Tiere nicht eher auf dem Schragen befestigt werden, als bis die mit der Tötung beauftragte Person anwesend ist.
Wiederholt ist das Schächten lebhaft angefeindet worden, und in der That kann nicht geleugnet werden, daß die Methode auf den Laien einen höchst abschreckenden Eindruck macht. Die Verteidiger des Schächtens haben dagegen geltend gemacht, daß nach der Durchschneidung der Blutgefäße am Hals die Blutzirkulation im Gehirn sofort aufhört, so daß fast momentan Bewußtlosigkeit eintritt. Grausam ist dagegen unbedingt die oft höchst rohe Weise, mit welcher die Tiere vor dem Schächten mit Stricken gefesselt und niedergeworfen werden. In Genf [* 29] und Wien hat man in dieser Richtung Abhilfe geschafft, auch wurde von den dortigen Rabbinern der betäubende Beilschlag auf den Kopf unmittelbar nach dem Halsschnitt eingeführt.
Prozentische Gewichtsverhältnisse der einzelnen Teile von Rindvieh, Schaf [* 30] und Schwein [* 31] (nach. Wolff).
Bezeichnung der Körperteile | Ochs | Kalb | Schaf | Schwein | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
mittelgenährt | halbfett | fett | fett | mager | mittelgenährt | halbfett | fett | sehr fett | mittelgenährt | fett | |
Blut | 4.7 | 4.2 | 3.9 | 4.8 | 3.9 | 3.9 | 3.6 | 3.2 | 3.2 | 7.3 | 3.6 |
Haut, Kopf, Beine, Zunge | 13.7 | 12.4 | 10.7 | 13.5 | 24.0 | 22.8 | 20.0 | 18.0 | 16.1 | - | - |
Eingeweide | 9.8 | 7.7 | 7.2 | 7.7 | 8.5 | 8.1 | 7.7 | 6.6 | 5.3 | 9.8 | 6.0 |
Fleisch und Fett | 49.7 | 58.6 | 64.8 | 62.4 | 46.3 | 49.4 | 54.3 | 59.6 | 65.1 | 74.5 | 84.6 |
Inhalt von Magen und Darm | 18.0 | 15.0 | 12.0 | 7.0 | 16.0 | 15.0 | 14.0 | 12.0 | 10.0 | 7.0 | 5.0 |
Bestandteile des Rumpfes (Schlachtgewicht nebst Fett vom Netz etc.) | |||||||||||
Fleisch ohne Fett und Knochen | 36.0 | 38.0 | 35.0 | 43.0 | 33.2 | 33.5 | 33.1 | 29.0 | 27.0 | 46.4 | 40.0 |
Knochen | 7.4 | 7.3 | 7.1 | 9.3 | 7.1 | 6.6 | 5.9 | 5.5 | 5.2 | 8.0 | 5.8 |
Fett im Fleisch | 2.0 | 7.9 | 14.7 | 5.5 | 2.0 | 3.3 | 8.0 | 14.7 | 20.5 | 16.5 | 32.4 |
Fett an den Nieren | 2.0 | 2.5 | 3.5 | 2.2 | 1.0 | 1.9 | 2.4 | 3.6 | 4.4 | 1.9 | 3.9 |
Fett am Netz und Darm | 2.3 | 2.9 | 4.5 | 2.4 | 3.0 | 4.1 | 4.9 | 6.8 | 8.0 | 1.7 | 2.5 |
Zusammen: | 49.7 | 58.6 | 64.8 | 62.4 | 62.4 | 49.4 | 54.3 | 59.6 | 65.1 | 74.5 | 84.6 |
Das Schlachthaus (Metzg), die Räumlichkeit, in der das S. vor sich geht, findet sich auf dem Land und auch in kleinern Städten häufig mit dem Fleischverkaufslokal vereinigt. Privatschlachthäuser im Wohnhaus [* 32] des Schlächters oder im Hofraum desselben dürfen nicht in engen Straßen oder Hofräumen gelegen sein, müssen solides, undurchlässiges Pflaster mit gutem Gefälle für den Abfluß des Blutwassers und andrer tierischer Abfallstoffe besitzen, und zur Aufnahme der letztern müssen außerhalb des Lokals wasserdichte, gedeckte Senkgruben, in welche offene Steinrinnen führen, angebracht sein, die fleißig entleert werden.
Erfahrungsgemäß entsprechen in den meisten Fällen die Privatschlachthäuser diesen sanitären Anforderungen höchst ungenügend und tragen daher zur Verunreinigung der Luft und Belästigung der Umgebung, ja zuweilen zur Imprägnierung des Untergrundes mit faulenden tierischen Stoffen und zur Verunreinigung der Brunnen [* 33] etc. bei. Öffentliche oder gemeinschaftliche Schlachthäuser, welche in ihrer Anlage und Einrichtung den sanitätischen Verhältnissen Rechnung tragen, verdienen unter allen Umständen den Vorzug vor den erstern.
Bezüglich deren Einrichtung gibt es zweierlei Systeme, nämlich: das Zellensystem, bei welchem eine entsprechende Anzahl von Schlachträumen besteht, deren jeder für etliche Metzger zum S. von Groß- und Kleinvieh bestimmt ist;
dann das Hallensystem, bei welchem für jede Gattung von Schlachtvieh große Schlachträume hergestellt sind, die von sämtlichen Schlächtern benutzt werden.
Die Schweineschlachtlokale müssen wegen des beim Brühen sich entwickelnden Wasserdampfes stets von den übrigen Schlachträumen abgeschlossen sein. Für Städte von nicht allzu großem Umfang ist das Hallensystem wegen der leichtern Beaufsichtigung und Reinhaltung vorzuziehen. Am zweckmäßigsten stehen öffentliche Schlachthäuser in Verbindung mit den Schlachtviehmarkten (Viehhöfen).
Da die Interessen der Sanitäts- und Veterinärpolizei in öffentlichen Schlachthäusern am vollständigsten sich erreichen lassen, so wird mit der ¶