von der Seetüchtigkeit des benutzten
Schiffs, soweit die staatlichen Behörden keine Gelegenheit zum Einschreiten fanden,
gänzlich abzusehen. Sobald jedoch
Besitzer von
Schiffen fremde
Güter zu verfrachten anfingen, bekamen auch die
Eigentümer
der letztern ein
Interesse an der
Qualität derjenigen
Schiffe,
[* 2] denen sie ihre
Waren anvertrauen konnten.
Hat ein
Kaufmann die
Auswahl unter mehreren angebotenen fremden
Schiffen, so wählt er für wertvollere
Güter naturgemäß das beste
Schiff;
[* 3] ist
die
Ware dem Verderben durch Seewasser nicht ausgesetzt, so wählt er ein minder gutes und zahlt weniger
Fracht. Im erstern
Fall zahlt das
Schiff dagegen die kleinere
Versicherungsprämie.
Das in hoher
Blüte
[* 4] stehende Klassifikationswesen verdankt seinen Ursprung einem um die Mitte des 18. Jahrh.
in
London
[* 5] lebenden Wirt,
EdwardLloyd (s. d.), der zuerst Schiffslisten mit kurzer Angabe von deren
Eigenschaften angefertigt
und dieselben seinen
Kunden zur
Verfügung gestellt haben soll. Aus diesem unscheinbaren Anfang haben sich die
Aktiengesellschaften,
wie der
Englische
[* 6]
Lloyd, das
BüreauVeritas, der
GermanischeLloyd u. a. m., entwickelt. Von allen Klassifikationsgesellschaften
werden
Listen geführt, in welchen gegen
Zahlung von
Gebühren die
Schiffe eingetragen und eingehend beschrieben werden, und
in denen ein
Urteil über deren
Qualität gegeben wird.
Bei hölzernen
Schiffen werden von fast allen Klassifikationsgesellschaften bezüglich derQualität drei
Klassen unterschieden, in deren jeder wieder zwei Unterabteilungen gemacht werden. So bedeutet z. B.
in den
Listen des
GermanischenLloyd die
Klasse A I ein nach den Vorschriften des
GermanischenLloyd erbautes neues
Schiff oder
ein repariertes
Schiff, welches in seiner
Qualität einem neuen gleichkommt; das bloße A findet sich bei
Schiffen, welche zwar nicht in die
Klasse A I gestellt werden können, jedoch noch tauglich sind, dem Verderb durch Seewasser
leicht unterworfene
Waren auf längern
Reisen über
See zu bringen.
Der Vermerk B I oder B charakterisiert das
Schiff als für leicht verderbliche
Waren für kürzere
Reisen aufSee
geeignet. Das Zeichen
C L bezieht sich auf die Tauglichkeit zum
Transport von
Gütern, die nicht der
Beschädigung durch Seewasser
unterworfen sind, für längere
Reisen; das Zeichen
C K entsprechend für kürzere
Reisen. Eine der den angegebenen Zeichen
rechts angefügte Zahl gibt die Anzahl Jahre an, die das betreffendeSchiff noch der betreffenden
Klasse
angehört; eine angefügte
Null bedeutet, daß die
Klasse in dem laufenden Jahr abläuft.
Die periodischen Untersuchungen sind im allgemeinen um so häufiger und eingehender, je niedriger die
Klasse des
Schiffs ist.
Nicht periodische Untersuchungen haben bei Verlust der
Klasse nach jeder größern
Havarie stattzufinden, sobald das
Schiff
einen
Hafen anläuft, der sich innerhalb des Bereichs eines
Agenten der
Gesellschaft befindet. Für eiserne
Schiffe ist
unter Anwendung einer modifizierten Bezeichnung ebenfalls ein
System von drei
Klassen üblich, denen dieselben, falls
sie den
vorgeschriebenen periodischen Untersuchungen unterworfen werden, eine größere oder kleinere Anzahl Jahre angehören können.
DieGröße der
Schiffe wird nach dem
Moorsomschen Vermessungsverfahren ermittelt und in
Registertonnen ausgedrückt
(vgl.
Schiffsvermessung).
Makler (s. d.), welche Schiffsmakelei betreiben, dürfen
nach dem deutschen
Handelsgesetzbuch (Art. 70) den
Schiffern im
Einziehen und Vorschießen der
Frachten und
Unkosten als Abrechner oder in andrer ortsüblicher
Weise Hilfsdienste leisten.
Auch besorgen die
S. in der
Regel das Ausklarieren
des
Schiffs sowie das Einklarieren ankommender
Schiffe (s.
Klarieren).
Bezeichnung für Flußschiffer von bedeutendem
Gewerbebetrieb. ^[= ist die Vereinigung und Verwendung von Arbeit und Kapital zum Zweck gewerblicher Produktion. ...]
Namen und Wohnort des Schiffers, Namen, Wohnort und dienstliche Stellung jedes Schiffsmanns und die Bestimmungen des Heuervertrags
einschließlich etwaniger besonderer Verabredungen enthalten muß. Außerdem werden aber auch der Gesundheitspaß, wo ein
solcher erforderlich ist, die Chartepartie (s. d.), Konnossemente (s. d.) u. dgl.
als S. bezeichnet.