Der Flächeninhalt beträgt 339,71 qkm (6 QM.). Die
Bevölkerung,
[* 11] welche (1885) 37,204
Seelen beträgt, gehört
dem westfälischen
Stamm an und bekennt sich, mit Ausnahme von etwa 3700
Reformierten, 596 Katholiken und 303 Israeliten, zur
evangelisch-lutherischen
Kirche. Die
Bevölkerung wohnt in 2
Städten
(Bückeburg
[* 12] und
Stadthagen), 2
Flecken und 88 Ortschaften.
Für die geistige
Kultur ist hinreichend gesorgt. Von Lehranstalten bestehen: ein
Gymnasium, ein Schullehrerseminar und 35
Landschulen.
Was die physische
Kultur anlangt, so ist der wichtigste Nahrungszweig die
Landwirtschaft, welche nicht nur den
Bedarf der
Bevölkerung
deckt, sondern auch verschiedene
Artikel zur Ausfuhr liefert. AufAcker- und Gartenland entfallen 44,9 Proz., auf
Wiesen 10,9,
auf
Weiden 9,1, auf Waldungen 22,4, auf Wasserstücke 8,9,
auf Hofstellen 1,1, auf Wege und fließende Gewässer 2,7
Proz. des
Areals. Die Waldungen bestehen meist aus Laubholz, namentlich prächtigen
Eichen- und Buchenbeständen; 93 Proz.
der ganzen Waldfläche gehören der Landesherrschaft.
Als
Grundgesetz gilt das Landesverfassungsgesetz vom Der
Fürst ist im
Besitz der ungeteilten
Staatsgewalt. Er bekennt sich zur reformierten
Kirche und wird mit zurückgelegtem 21. Lebensjahr großjährig. Die
Landstände
bestehen aus zwei durch landesherrliches Vertrauen für die jedesmalige Legislaturperiode berufenen Vertretern des Domanialgrundbesitzes,
einem gewählten Vertreter der
Ritterschaft, einem von den vozierten
Predigern des
Landes gewählten Vertreter,
einem von den eine amtliche
Stellung einnehmenden
Juristen, Medizinern, studierten
Lehrern (einschließlich der zur
Praxis zugelassenen
Anwalte,
Ärzte und examinierten Privatlehrer) gewählten Vertreter, drei gewählten Vertretern der
Städte und sieben gewählten
Vertretern der
Ämter. Es wird jährlich ein
Landtag gehalten.
Die Katholiken gehören zur
Diözese des
Bischofs von
Osnabrück
[* 15] als Provikars der
NordischenMission. Den
Gemeinden steht die
selbständige
Verwaltung ihrer Angelegenheiten unter
Aufsicht der Staatsregierung zu. Das Landesbudget wird alljährlich mit
dem
Landtag vereinbart; für 1888/89 belief sich dasselbe in der
Einnahme auf 720,868 Mk., in derAusgabe
auf 685,659 Mk., einschließlich 213,000 Mk.
Einnahmen aus den
Zoll- und Steuerüberschüssen des
Reichs und 163,990 Mk.
Ausgaben
an die Reichskasse.
Zwar ließ er sich zur Vereinbarung eines neuen Wahlgesetzes und eines Gesetzes über die Verantwortlichkeit der Regierung
bewegen, lenkte aber 1849 in reaktionäre Bahnen ein und gab weder eine neue Verfassung, noch setzte er
die alte in Wirksamkeit. Nach dem TodGeorgWilhelms, folgte sein Sohn, FürstAdolfGeorg, geb. S. stimmte mit
der 16. Kurie für die von Österreich beantragte Mobilisierung gegen Preußen und sandte sein Kontingent
dem Bundesbefehl gemäß nach Mainz,
[* 25] trat aber 18. Aug. dem Norddeutschen Bund und 1871 dem DeutschenReich bei. Eine Militärkonvention
ward mit Preußen geschlossen. Nach längern Verhandlungen ward eine neue ständische Verfassung mit der
Landesversammlung vereinbart und damit der langjährige Konflikt beendet.