dieser Herausgabe hartnäckig weigert, oder wenn der
Richter infolge des vom Gegner verschuldeten
Untergangs derSache keinen
Maßstab
[* 2] für deren
Abschätzung hat. Die deutsche
Zivilprozeßordnung (§ 260) hat die bisherigen Vorschriften über den Schätzungseid
aufgehoben, gestattet aber dem
Gericht, dem Beweisführer die eidliche S. des
Schadens oder des
Interesses nachzulassen.
In diesem
Fall soll das
Gericht zugleich den Betrag bestimmen, welchen die eidliche S. nicht übersteigen darf.
(Beschauanstalten), öffentliche Anstalten, von welchen gewisse
Waren vor ihrem Übergang
in den
Verkehr geprüft und, wenn sie gut befunden, mit einem
Stempel bezeichnet werden. Sie sollen dem
Käufer eine Sicherheit
geben, die er sich selbst nicht zu verschaffen vermag, oder auch den guten
Ruf der Gewerbthätigkeit eines
Landes oder Platzes
wahren. Die S. waren früher vielfach in
Gebrauch. Auch kam es vor, daß die Benutzung derselben befohlen
und der Verkauf ungestempelter
Waren verboten wurde.
Beispiele sind die
Konditionieranstalten (s. d.) und
Leggen (s. d.).
Adolf, Alpenforscher, geb. zu
Meiningen,
[* 5] gest. als
Lehrer an der Stadtschule daselbst;
bekannt als Verfasser des wegen der klaren
Darstellung der topographischen Verhältnisse und der farbenreichen
Naturschilderungen noch jetzt geschätzten, grundlegenden Werkes »Die deutschen
Alpen«
[* 6]
(Jena
[* 7] 1845-47, 5 Bde.; teilweise auch als »Handbuch
für Reisende« besonders erschienen, 2. Aufl. 1865-71), in welchem er die Ergebnisse 20jähriger
Reisestudien niederlegte.
[* 1] ein weiter, faltiger, vorn durchaus offenerRock, welcher im 15. Jahrh. aufkam, um den
Scheckenrock (s.
Schecke) sichtbar zu machen, welcher darunter getragen wurde. Die zuerst sehr einfache Form der S. war im
Lauf der
Zeiten mannigfachen Umgestaltungen unterworfen, welche besonders am
Schnitt und Ausputz der sehr weiten Ärmel und
des
Kragens sowie an der
Länge des
Rockes hervortraten. Anfänglich reichte sie bei dem begüterten Bürgerstand
bis auf die
Kniee
[* 1]
(Fig. 1), bei den höchsten
Ständen dagegen bis zu den
Knöcheln herab. Ein Besatz von
Pelz wurde sehr bald
charakteristisch für sie
[* 1]
(Fig. 2). Erst allmählich ging sie auch auf die
Frauen über, bei denen sie eine
schleppenartige
Verlängerung
[* 8] erhielt. Als Galakleid wurde die S. auch bei den Vornehmen im 16. Jahrh.
kürzer, bekam gepuffte Unterärmel und offene Oberärmel, bei
Gelehrten einen halbstehenden
Kragen und
Koller. Der schaubenartige
Überwurf erhielt sich durch das 17. Jahrh. und
auch dann noch als Amtskleid.
(hebr. lechem hapanim,
Denkbrote), zwölf ungesäuerte Brotkuchen aus Weizenmehl, nach der Zahl der zwölf
israelitischen
Stämme, wurden von den Kehathiten für jeden
Sabbat neu bereitet, im
Heiligen der
Stiftshütte und des
Tempels
auf einem mit Goldblech überzogenen
Tisch von Akazienholz mit
Weihrauch aufgestellt und fielen den
Priestern zu.
Jedes
Brot
[* 9] war 10 Handbreit lang, 5 Handbreit breit und 7 Fingerbreit dick.
(Schauer), eine reflektorische Zusammenziehung der
Haut,
[* 10] womit eine zitternde
Bewegung verbunden ist.
Schrecken
und
Furcht sind die gewöhnlichen
Ursachen, doch tritt S. auch z. B. beim Urinlassen ein, wenn die leeren Blasenwände
sich berühren, ebenso bei der Einführung des
Katheters in die
Blase. Bei
Pferden sieht man deutlich die
Zuckungen der stark entwickelten Hautmuskeln beim S. Der geringere
Grad heißt
Schauer und wird gewöhnlich durch
Kälte, aber
auch durch alle schnell wirkenden
Gefühle, selbst freudige, hervorgerufen. Auch das
Frösteln bei
Fiebern gehört hierher.
S.
Frost.
von dem treibenden Wasser durchflossen wird, ihm zum Zweck der Reinigung des letztern den Zutritt gestatte und es dulde, daß
Schlamm, Sand u. dgl. auf das Ufer geworfen werde.