nicht, wie z. B. die
Gerichtsärzte, im allgemeinen für die Erstattung von
Gutachten der betreffenden Art vereidigt sind,
haben den besondern Sachverständigeneid dahin abzuleisten, daß sie das von ihnen geforderte
Gutachten unparteiisch und nach
bestem
Wissen und
Gewissen erstatten werden. Die wissentlich falsche
Abgabe eines
Gutachtens seitens eines vereidigten Sachverständigen
wird als
Meineid, die fahrlässige als fahrlässiger
Falscheid bestraft.
Die
Gebühren, welche
S. in den vor die ordentlichen
Gerichte gehörigen
Rechtssachen, auf welche die deutsche
Zivilprozeßordnung,
die Strafprozeßordnung oder die Konkursordnung Anwendung findet, zu beanspruchen haben, sind durch die Gebührenordnung
vom normiert. Aber nicht nur von denGerichten, sondern auch von andern Behörden werden, wenn
es sich um
Fragen handelt, zu deren Beantwortung besondere Fachkenntnisse gehören, S. zugezogen; wie denn überhaupt im geschäftlichen
Leben, namentlich wenn es sich um Wertschätzungen handelt, vielfach das
Gutachten von Sachverständigen in Anspruch genommen
wird.
Zur Beantwortung von kaufmännischen
Fragen und zurAbgabe von handelsrechtlichen
Gutachten
(Parere) bestehen
zuweilen besondere Kollegien von Sachverständigen, wie z. B. das
Kollegium der
Ältesten der
Berliner
[* 2]
Kaufmannschaft. So sollen
auch nach dem
Bundes-
(Reichs-)
Gesetz vom betreffend das
Urheberrecht an Schriftwerken, Abbildungen, musikalischen
Kompositionen und dramatischen Werken, besondere litterarische und musikalische Sachverständigenvereine gebildet werden,
die auf Erfordern der
GerichteGutachten über technische
Fragen abzugeben haben, welche den
Thatbestand
des
Nachdrucks von Schriftwerken, Abbildungen und musikalischen
Kompositionen oder den
Thatbestand unerlaubter Aufführungen
dramatischer oder musikalischer Werke oder den Betrag des dadurch verursachten
Schadens, bez. der
Bereicherung betreffen.
Spätere
Reichsgesetze vom 9., 10. und haben diese Bestimmung auch auf die unbefugte
Nachbildung von
Werken der bildenden
Kunst, von photographischen Werken und von
Mustern und
Modellen ausgedehnt.
Vgl.
Instruktion vom über
die
Zusammensetzung und den Geschäftsbetrieb der Sachverständigenvereine (Bundesgesetzblatt, S. 621 ff.);
1)
FriedrichSamuelGottfried, protest. Theolog, geb. 1738 zu
Magdeburg,
[* 6] ward 1769
Prediger daselbst, 1777
Hof- und
Domprediger zu
Berlin,
[* 7] 1786 Oberkonsistorialrat und 1816 zumBischof ernannt. Er starb Durch
seine
Schrift Ȇber die Vereinigung der beiden protestantischen Kirchenparteien
in der preußischen
Monarchie« (Berl. 1812, 2. Bearbeitung 1818) begründete er die spätere
Union zwischen
Lutheranern und
Reformierten.
Vorrichtung zum Erbohren von
Sand aus Brunnenschächten, besteht aus einer langen, unten mit einem halbkreisförmigen
scharfrandigen
Bügel und einer eisernen
Spitze versehenen
Stange.
Um denBügel herum ist ein
Sack genäht, der sich beim
Drehen
der in den
Schacht hinabgelassenen
Stange mit dem von dem scharfen
Rande des Bügels abgelösten
Sand füllt,
dann an der
Stange emporgehoben und entleert wird.
2)
Demetrius von der
Osten-S., russ.
General, geb. 1790, machte als Subalternoffizier den
Krieg gegen
Frankreich 1812-15 mit,
wurde später Oberst und
Generalmajor und erhielt 1825 das
Kommando einer Ulanenbrigade. Als Stabschef
Paskewitsch' zeichnete
er sich 1827 in dem persischenFeldzug aus, eroberte 1828 die türkischen
Festungen Achalkalaki und Gertwissy
und kommandierte in der
Schlacht bei Kainly den linken
Flügel. Im polnischen
Krieg von 1831 erwarb er sich den Generalleutnantsrang. 1835 mit
dem Oberbefehl über das 3. Reservekavalleriekorps betraut, ward er 1843 zum
¶
3) Eduard, Freiherr von, Altertumsforscher, geb. zu Wien,
[* 17] studierte daselbst Philosophie, wurde 1854 Kustos bei dem
k. k. Münz- und Antikenkabinett, 1871 Direktor desselben, 1873 Regierungsrat und starb in Wien.
Er veröffentlichte mehrere Werke über die Ambraser-Sammlung daselbst (Beschreibung, Wien 1855, 2 Bde.; »Rüstungen
[* 18] und Waffen«,
das. 1859-62, 2 Bde.; »Kunstwerke
und Gerätschaften«, das. 1864) und über das k. k.
Münz- und Antikenkabinett (»Die Sammlungen«, Wien 1866, mit F. Kenner; »Die antiken Bronzen«, das. 1871; »Die antiken Skulpturen«,
das. 1873),
ferner »Leitfaden zur Kunde des heidnischen Altertums« (das. 1865);
»Archäologischer Wegweiser
durch Niederösterreich« (das. 1868-78);