fränkischen
Reichs hatte das
Recht, abgesehen von einzelnen Stadt- und
Hofrechten und von den
Lehnrechten, sich fast nur durch
die Übung, wie sie in
Urkunden und den
Urteilen der Volksgerichte bezeugt wird, in Kenntnis erhalten und lediglich auf diesem
Weg eine Fortbildung erfahren. Die sehr spärliche gesetzgeberische Thätigkeit der Reichsregierung bezog
sich fast ausschließlich auf öffentliche Verhältnisse, und die Territorialgewalt war noch nicht hinlänglich erstarkt,
um solcher Thätigkeit sich zuzuwenden.
Dem hierdurch gegebenen
Bedürfnis einer zusammenfassenden Aufzeichnung des geltenden
Rechts kam zuerst der S. entgegen. Er
bezweckt eine
Darstellung des geltenden sächsischen
Rechts (Land- und
Lehnrecht) und nennt sich selbst
»Spiegel
[* 2] der
Sachsen«.
[* 3] Das
Landrecht ist ursprünglich lateinisch, dann in niedersächsischer
Mundart von dem sächsischen
RitterEike v.
Repgow (s. d.) um 1230, das
Lehnrecht von demselben als Überarbeitung seines sogen. »Vetusauctor de beneficiis« geschrieben.
Obwohl lediglich Privatarbeit, erlangte der S. großes Ansehen und ausgedehnte Geltung.
SeinGebrauch hat sich
auch über die
Grenzen
[* 4] von
Deutschland
[* 5] hinaus, auf der einen Seite bis in die
Niederlande,
[* 6] auf der andern bis nach
Polen und
Livland,
[* 7] erstreckt, und selbst die 1374 gegen den S. vom
PapstGregor XI. erlassene
Bulle schadete seinem Ansehen nicht. Er wurde
mehrmals in das
Lateinische, ins
Polnische und
Holländische
[* 8] übersetzt. Der allgemeine
Gebrauch dieses Rechtsbuches
hatte eine
Reihe von
Arbeiten zu gleichem
Zweck zur
Folge, welche sich näher oder entfernter an dasselbe anschließen.
Dahin gehören: der Deutschenspiegel, welcher um die Mitte des 13. Jahrh. in Süddeutschland
entstand;
das Rechtsbuch des
Ruprecht von
Freising.
[* 9] In unmittelbarem Anschluß an den S. verfaßte der märkische
RitterJohann v.
Buch nach 1325 eine
Glosse, worin er
das
deutsche Recht mit dem römischen zu vereinigen suchte, und die von verschiedenen Seiten überarbeitet
ward.
Der praktische
Gebrauch des Sachsenspiegels, obgleich er die Grundlage des sächsischen
Rechts ist, hat heutzutage geringe
Bedeutung. Er hat noch Geltung in den großherzoglich und herzoglich sächsischen
Ländern, im Anhaltischen, in
Schwarzburg,
[* 10] Reuß,
[* 11]
Schlesien,
[* 12]
Holstein,
Lauenburg,
[* 13] in der Stadt
Lüneburg
[* 14] und in
Wolfenbüttel.
[* 15] Von neuern
Ausgaben des
Sachsenspiegels sind hervorzuheben die von
Homeyer (Berl. 1827; 2. Ausg., mit dem
Lehnrecht, 1835-44, 3 Bde.; 3. Ausg.
des 1. Teils 1861), Weiske (6. Aufl., Leipz. 1882), Sachße, mit hochdeutscher
Übersetzung (Heidelb. 1848),
Göschen
(Halle
[* 16] 1853),
Lübben
[* 17] (Oldenb. 1879), in der niederländischen
Rezension von de
Geer
(Haag
[* 18] 1888).
Ficker, Über die
Entstehungszeit des Sachsenspiegels (Innsbr. 1859);
Winter in den »Forschungen zur deutschen Geschichte« (Bd. 14 und
18,
Götting. 1874-78).
Die Untersuchungen über die
Glosse des Sachsenspiegels sind
zum
Abschluß gebracht durch
Steffenhagen, Die
Entwickelung der
Landrechtsglosse des Sachsenspiegels
(Wien
[* 19] 1881-1887, 9 Hefte).
Kaiser, die deutschen
Könige und römischen
Kaiser aus dem sächsischen Herzogshaus (919-1024):
Heinrich
I. (919-936),
Otto I. (936-973),
Otto II. (973-983),
Otto III. (983-1002) und
Heinrich II. (1002-1024);
Der Verabredung gemäß trennten sich darauf die Verschwornen, um auf verschiedenen Wegen auf
Kunz'
SchloßEisenberg in
Böhmen
[* 23] zu gelangen. Kaum noch eine
Stunde von der böhmischen
Grenze entfernt, machte
Kunz, welcher den jüngern
Prinzen,
Albrecht, bei sich hatte, in einem Waldthal
Rast, und der
Prinz fand Gelegenheit, sich hier einem
Köhler,
GeorgSchmidt,
zu entdecken, der mit
Hilfe von andern herbeigerufenen Männern den
Ritter gefangen nahm und in das nahe
KlosterGrünhain lieferte.
Schweiz,
[* 26] liebliche Gebirgsgegend im mittlern
Deutschland, gebildet durch das
Elbsandsteingebirge (s. d.),
welches zu beiden Seiten der
Elbe den südöstlichen Teil der sächsischen Kreishauptmannschaft
Dresden
[* 27] und angrenzende Teile
von
Böhmen einnimmt. Dieselbe erstreckt sich von
Pirna
[* 28] bis
Tetschen in
Böhmen auf eineLänge von 38 km,
hat eine
Breite
[* 29] von ungefähr 30 km und umfaßt einen Flächenraum von etwa 825 qkm (15 QM.).
Das Elbthal (von der Sächsisch-Böhmischen
Eisenbahn durchzogen) ist das Hauptthal der Sächsischen Schweiz, in dem alle
andern
Flüsse
[* 30] und
Thäler, z. B. die Kirnitzsch,
Sebnitz (im untern Teil von der Eisenbahnlinie
Schandau-Bautzen
durchzogen),
Polenz und Wesenitz (mit der
EisenbahnPirna-Arnsdorf) auf der rechten, die
Biela und
Gottleuba auf der linken Seite,
in die
Elbe münden. Das Sandsteingebirge, mit einer mittlern
Höhe von 400
m, ist außerordentlich zerspült und zerklüftet
und trägt eben durch diese
Beschaffenheit zu den Naturschönheiten der Gegend bei, die übrigens an einer
gewissen Einförmigkeit leiden.
Senkrechte Felswände und frei aus ihnen hervortretende
¶
mehr
Felsenpfeiler von abenteuerlichen und phantastischen Formen, in gewissen Abständen terrassenförmig übereinander gebaut oder
horizontal abgeschnitten, wechseln ab mit weiten Thälern, wo Wein, Obst und Gartenfrüchte gedeihen, und engen, schluchtenartigen
Gründen, die nur hier und da eine einsame Mühle belebt. Als Hauptpunkte sind zu nennen: der Liebethaler Grund, von der Wesenitz
durchströmt, der Uttewalder Grund, die Bastei (220 m über der Elbe), die OrteWehlen und Rathen, der Amselgrund mit dem Amselloch,
der Hockstein, das Städtchen Hohnstein, der Brand, der Tiefe Grund, Schandau, das Kirnitzschthal, der Lilienstein, der Kuhstall,
der GroßeWinterberg (556 m ü. M.), das Prebischthor, Herrnskretschen, der Schrammstein, Belvedere, der
Falkenstein, der Große Zschand etc., alle auf dem rechten Elbufer, weiter nach Böhmen hinein besonders Tetschen; dann der Schneeberg
(723 m ü. M., der höchste Punkt der Gegend), der Zirkelstein, Königstein mit der Feste (287 m über der Elbe, 362 m ü. M.),
der Papststein und Pfaffenstein, der Bärenstein, der Bielagrund etc., alle auf dem linken Elbufer.
Westlich scheidet die Gottleuba das Sandsteingebirge vom Gneis (Erzgebirge), und eine von Stolpen und Hohnstein südöstlich bis
Hinterhermsdorf laufende Linie bildet die Grenze, auf deren nördlicher Seite der Granit vorherrschend wird. Die bis zum letzten
Drittel des 18. Jahrh. unbeachteten und fast unbekannten Partien der Sächsischen Schweiz gehören gegenwärtig
zu den am meisten bereisten, zugleich mit allen Bequemlichkeiten und Annehmlichkeiten bis zum Übermaß ausgestatteten Gebirgsgegenden
Mitteldeutschlands, vornehmlich infolge der Bemühungen zweier Pfarrer, Götzinger zu Neustadt
[* 32] und Nicolai zu Lohmen, die zuerst
(1795) auf die Schönheiten derselben aufmerksam machten.
Von letztern rührt auch die gegenwärtige hochtönende Bezeichnung der Gegend her, die früher passender
das Meißener Oberland genannt wurde. Neuerdings werden durch die Bemühungen des Gebirgsvereins auch früher unwegsame Gegenden
mehr aufgeschlossen.