Der 1849 zusammengetretene
Landtag, überwiegend demokratisch gesinnt, erwirkte, daß dieDomänen für
Staatseigentum erklärt wurden, aus dessen
Ertrag der
Herzog 175,000
Gulden und der
Erbprinz außerdem 25,000
Guld. beziehen sollten.
Als er aber den
Beitritt zum
Dreikönigsbündnis nicht genehmigte, ward er aufgelöst, und da die
Neuwahlen ebenfalls
demokratisch ausfielen, trat das liberale
Ministerium v. Speßhardt ab, und v. Wechmar
trat an seine
Stelle, womit ein Umschwung in der politischen
Haltung der
Regierung eintrat.
Das
Dreikönigsbündnis wurde ratifiziert, was der
Landtag nachträglich genehmigte, und S. hielt bis zum Ende treu zur preußischen
Unionspolitik. Auch wurden 1850 ein
Ablösungs- und ein Jagdgesetz erlassen und 1851
Geschwornengerichte eingeführt. Dagegen
ward 1853 das Wahlgesetz von 1848 aufgehoben und ein ständisches gegeben. Die Domänenstreitfrage wurde
von der
Regierung wieder aufgenommen und, da sie sich mit dem
Landtag nicht einigen konnte, dem
Oberappellationsgericht zu
Dresden
[* 4] als
Schiedsgericht zur
Entscheidung überwiesen.
Dieses machte 1868
Vorschläge, auf
Grund deren 1871 eine Einigung zwischen
Regierung undStänden dahin
zu stande kam, daß vom
Ertrag des einer Landessteuer nicht unterworfenen Domanialvermögens der
Herzog vorweg eine feste
Rente
von 230,000
Guld. erhalten, von dem Überschuß die Hälfte ihm, die Hälfte der Landeskasse zufallen solle. Für den
Fall
einer Mediatisierung tritt eine
Teilung des Domänenvermögens dahin ein, daß 3/5 dem meiningischen Spezialhaus
und 2/5 dem Herzogtum als Landeseigentum zufallen.
Die neuen Verhältnisse sowie die
Zinsgarantie für die Werrabahn verursachten dem Land außerordentliche
Ausgaben, und um
das
Gleichgewicht
[* 12] in den
Finanzen herzustellen, wurde die
Verwaltung vereinfacht, indem 1868 die elf Verwaltungsämter in vier
Kreise
[* 13] umgewandelt, das Steuersystem durch Einführung einer
Klassen- und
Einkommensteuer und Regelung der
Gebäude- und
Grundsteuer umgestaltet und die
Zinsen der
Staatsschuld durch Konvertierung herabgesetzt wurden.
Hierdurch und durch die
Vermehrung der Reichseinnahmen seit 1879 wurden die
Finanzen in
guten
Stand gebracht. Die Landtagswahlen
regelte 1873 ein neues Wahlgesetz. Ein Volksschulgesetz ist eine
Kirchengemeinde- und Synodalordnung erlassen.
Das Großherzogtum, welches in drei
Kreise zerfällt, wird durch fremde Gebietsteile in mehrere
Gebiete zerteilt. Der westliche Hauptteil (der
EisenacherKreis)
[* 20] wird vom
WeimarerKreis, der das
Mittel-
und Hauptland bildet, durch gothaisches und preußisches Gebiet und der im O. vom Hauptland gelegene
NeustädterKreis vom
erstern durch altenburgisches Gebiet getrennt. Dem
EisenacherKreis gehört die in
Bayern liegende
EnklaveOstheim zu, dem
WeimarerKreis werden die
EnklavenIlmenau (südwestlich von demselben gelegen),
Allstedt und
Oldisleben (nördlich
von demselben in der preußischen
ProvinzSachsen gelegen) zugerechnet.
Außer diesen vier größern
Enklaven gibt es noch eine Anzahl kleiner, zerstreut liegender
Parzellen. Der
WeimarerKreis liegt
im thüringischen Hügelland;
Nördlich bei
Weimar
[* 21] erhebt
sich der isolierte
Ettersberg 463
m aus dem in derRemdaer Gegend anhebenden, nach N. und O. sich hinziehenden
und von der
Ilm in tiefem Thaleinschnitt durchflossenen, 200-310 m hohen Ilmplateau. Die namhaftesten Höhenpunkte sind hier
noch: der
GroßeKalm (553 m), der Tännich (484 m), der Schloßberg (479 m), sämtlich um
Remda. In der
EnklaveIlmenau liegt
derKickelhahn (863 m), der höchste
Berg des Großherzogtums. Zum
EisenacherKreis gehören vom
ThüringerWalde: der Wartburgberg (413 m), Ottowald bei
Wilhelmsthal (640 m), der Wachstein (549 m), Ringberg (642 m),
Hohe Vogelheid
^[richtig:
Vogelherd] (719 m), Glöckner (679 m);
dagegen von der
Rhön (im Südteil des
Kreises): der Ellenbogen (816
m), Bayerberg (719 m),
HoheRain (724 m), Gläserberg (672
m) und der
Öchsen bei
Vacha (630 m).
Sonst werden noch Flachs und Mohn in geringer Menge gebaut. Von großem Belang sind der Gartenbau und die Obstkultur. Letztere
ist über das ganze Land verbreitet, am blühendsten aber um Jena, im Gleißethal von Dornburg nach Bürgel,
an der untern Ilm und in einigen Teilen des Eisenacher Oberlandes. Ein bedeutender Ausfuhrartikel sind Pflaumen und Zwetschen.
Förderungsmittel der Obstkultur und des Gartenbaues sind die Landesbaumschule zu Weimar und Gartenbauvereine.
Edelwild findet sich als Standwild nur in den Forsten der Inspektionsbezirke Eisenach, Ilmenau und Zillbach. Ungefähr die Hälfte
aller Waldungen des Landes sind im großherzoglichen Domanialbesitz, nämlich 43,533 Hektar; die vorherrschenden
Holzarten sind Buche, Kiefer und Fichte,
[* 39] welch letztere namentlich in den Thüringer Waldbezirken oft reine, ausgedehnte Bestände
bildet. Die oberste technische Forstbehörde ist die Forsttaxationskommission zu Eisenach; sonst bestehen unter dem Finanzdepartement
des Ministeriums, dem das gesamte Forstwesen unterstellt ist, sechs Forstinspektionen, die wieder in
Reviere abgeteilt sind. Eine Forstlehranstalt besteht zu Eisenach.
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