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die Landwirtschaft. Felder und Wiesen nehmen 36,155 Hektar, Waldungen 15,900 (davon Domäneneigentum 5745), Weinberge 28, Weiden, Obstanlagen, Öd- und Unland 1328 Hektar ein. Die Förderung der Landwirtschaft läßt sich ein Landwirtschaftlicher Verein zu Koburg [* 2] nebst zahlreichen Zweigvereinen im Land angelegen sein. Herrschendes Wirtschaftssystem ist die Dreifelderwirtschaft; die Grundstückszusammenlegung hat noch keinen Eingang gefunden. Der blühende Ackerbau liefert die gewöhnlichen Halmfrüchte, Kartoffeln, Rüben, Hülsenfrüchte, Klee und Flachs.
Der Getreidebau gewährt einen durchschnittlichen Ertrag von ca. 31,400 Doppelztr. Weizen, 35,400 Roggen, 30,700 Gerste, [* 3] 34,300 Doppelztr. Hafer. [* 4] Der durchschnittliche Ertrag an Hülsenfrüchten beläuft sich auf ca. 7400, der an Kartoffeln auf 221,900, der an Rüben, Runkelrüben und Kraut auf 135,600 Doppelzentner. Von Handelsgewächsen wird nur Hopfen, [* 5] doch mehr für den inländischen Bedarf, erzeugt. Der Garten- und Obstbau ist beträchtlich; namentlich wird aus dem Amt Königsberg, [* 6] wo man in geringer Ausdehnung [* 7] auch Weinbau treibt, Obst in bedeutender Quantität ausgeführt.
Trefflicher Wiesenbau findet besonders in den Thälern der Itz, Rodach, Röthen und Lauter statt. Von großem Belang ist die Rindviehzucht (besonders im Itzgrund), von geringerm die Schafzucht. Man zählte 1883: 1163 Pferde, [* 8] 24,335 Stück Rindvieh, 12,265 Schafe, [* 9] 12,761 Schweine [* 10] und 6222 Ziegen. Allenthalben verbreitet ist die Hühner-, Tauben-, Enten- und Gänsezucht. Jagd und Fischerei [* 11] sind nicht ohne Bedeutung, besonders ist guter Auerwildstand vorhanden. Künstliche Fischzucht wird in Mönchröden betrieben.
Von den Forsten sind 6/10 Nadel-, 4/10 Laubholz. Bergbau [* 12] hat das Herzogtum nicht. Die Industrie ist ansehnlich. Hauptindustriezweige sind die Spielwarenfabrikation in Neustadt [* 13] und Umgegend und die Korbwarenfabrikation im Amtsbezirk Sonnefeld; beides sind Hausindustrien. Der Export der Erzeugnisse wird durch Handelshäuser vermittelt, von denen allein für die Korbwarenbranche 17 in der Stadt Koburg domiziliert sind. An sonstigen größern Etablissements bestehen im Land eine Kammgarnspinnerei und eine mechanische Baumwollweberei.
Sehr ansehnlich sind ferner: die Thonwarenfabrikation [* 14] (Öslau), die Ziegelbrennerei und die Fabrikation von chemischen Produkten, Porzellan- und Steingutwaren, Wagen und Möbeln;
von geringerm Belang ist die Papierfabrikation. [* 15] In schwunghaftem Betrieb sind die Gerberei sowie besonders die Bierbrauerei, [* 16] auch für den Absatz ins Ausland.
Handel und Verkehr sind lebhaft. Die Werraeisenbahn durchzieht mit der Hauptbahn und mit der Zweigbahn nach Sonneberg [* 17] das Land in einer Länge von 48 km. Die Landstraßen haben eine Länge von 121 km. In Koburg bestehen: eine Kreditbank konzessioniert), ein Spar- und Vorschußverein, eine städtische Sparkasse;
Vorschußvereine außerdem in vier andern Orten.
Das Herzogtum Gotha, [* 18] welches mehrere fremdländische Enklaven umschließt, grenzt im N. und O. an Preußen, [* 19] im SO. an Schwarzburg-Sondershausen und an das weimarische Amt Ilmenau, im Süden und SW. an Preußen und an Sachsen-Meiningen, im W. an Sachsen-Weimar-Eisenach. Von den dazu gehörigen Parzellen ist der von preußischem und schwarzburgischem Gebiet umschlossene frühere Amtsbezirk Volkenroda die größte. Man unterscheidet den »Wald« und das »Land«, indem man unter ersterm den etwa 550 qkm großen Anteil am Thüringer Wald, unter letzterm das diesem im NO. vorgelagerte Hügelland versteht.
Der Thüringer Wald hat im Herzogtum seine höchsten Spitzen: den Großen Beerberg (983 m), Schneekopf (976 m) und Inselsberg (916 m). Das nordöstliche Hügelland steigt in der Wachsenburg 414 m, im Großen Seeberg bei Gotha 410 m an. Die Gewässer fließen teils der Saale, teils der Werra zu: zur Saale die Ilm, nur als Grenzfluß das Land berührend, die Unstrut, den nordöstlichsten Teil auf eine Strecke durchfließend, die Gera [* 20] mit der Wipfra und Apfelstädt;
zur Werra, welche selbst auf eine kurze Strecke die Parzelle Nazza durchfließt, die Hasel mit der Schwarza, welche die Lichtenau aufnimmt, und mit dem Mühlwasser oder der Struth, die Schmalkalde und die Hörsel.
Letztere empfängt das Schilfwasser, Wutha (Erbstrom oder Ruhlaer Wasser) und Nesse. Teiche und Weiher gibt es viele. Mineralquellen fehlen; dagegen sind zu erwähnen die Wasserheilanstalt zu Elgersburg sowie der Bade- und klimatische Kurort Friedrichroda. Das Klima [* 21] auf dem »Wald« ist ziemlich rauh, im flachen Land milder und in den nördlichsten Strichen am mildesten und angenehmsten. Über die mittlere Jahrestemperatur Gothas s. oben. Das Herzogtum hat einen Flächeninhalt von 1394,2 qkm (25,3 QM.) mit (1885) 141,446 Einw. Die Bewohner sind thüringischen Stammes und bekennen sich, mit Ausnahme weniger Katholiken, Juden etc., zur evangelisch-lutherischen Kirche.
Das Herzogtum zählt 5 Städte. Die Volksbildung steht auf hoher Stufe. Es bestehen 176 Volksschulen, 5 Gewerbe- und Fortbildungsschulen, ein Schullehrerseminar, eine höhere Bürgerschule für Knaben, eine desgleichen für Mädchen, ein Gymnasium (zugleich Realgymnasium) und eine Handelsschule, letztere alle in Gotha; ein Progymnasium mit Realschule zu Ohrdruf. Eine Fachschule ist die Akkouchieranstalt mit Hebammenunterricht zu Gotha. Als Anstalten für Wissenschaft und Kunst sind die zum Familienfideikommiß der drei herzoglich sächsischen Häuser gehörigen Sammlungen auf dem Schloß Friedenstein zu Gotha (s. d.) und in dem Museum daselbst sowie die Sternwarte [* 22] zu Gotha zu nennen. Ein sehr bekanntes Institut ist die ausgedehnte kartographische Anstalt von Justus Perthes daselbst.
Haupterwerbszweig ist hier ebenfalls die Landwirtschaft. Felder und Wiesen nehmen 85,711 Hektar, Waldungen 42,833 Hektar (davon Domäneneigentum 32,110 Hektar), Weiden, Obstanlagen, Öd- und Unland 3354 Hektar ein. Auch zu Gotha ist ein Landwirtschaftlicher Hauptverein mit einer Anzahl von Zweigvereinen thätig. Der Ackerbau ist ergiebig und erzeugt dieselben Früchte wie im Koburgischen. Der Garten- und Obstbau ist ebenfalls beträchtlich, namentlich sind der Gemüsebau und die Handelsgärtnerei von Belang.
Guter Wiesenbau findet vornehmlich in den Walddistrikten und um Ohrdruf statt. Die Rindviehzucht steht der im Koburgischen nach, bedeutender ist dagegen die Schafzucht und namentlich auch die Pferdezucht. [* 23] Man zählte 1883: 7024 Pferde, 33,861 Stück Rindvieh, 60,984 Schafe, 38,788 Schweine, 20,793 Ziegen. Die Jagd gibt in den ausgedehnten Waldungen noch gute Beute. Von den Forsten sind 7/10 Nadelholz, 3/10 Laubholz. Bergbau wird auf Braunstein, Steinkohlen und Eisenstein getrieben. Die reichhaltige Sole, welche zu Ernsthalle bei Bufleben versotten wird, gewinnt man durch Bohren. Die gewerbliche Industrie ist ebenfalls blühend. Von Wichtigkeit sind namentlich zu Zella und Mehlis die Gewehrfabrikation, die Fabrikation von Schlosser- und Kurzwaren, eisernen Maschinen und Maschinenteilen sowie von eisernen Geldschränken zu Gotha, ¶
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endlich die Nähnadelfabrikation zu Ichtershausen; bei Ohrdruf sind zwei Kupferhämmer in Betrieb. Lebhaft ist auch der Betrieb von Ziegeleien, Kalkbrennereien, Teeröfen, Kienrußhütten (mit Absatz nach den Hansestädten und den Niederlanden) und Pechsiedereien. Die Porzellanfabrikation beschäftigt 10 Etablissements in Gotha, Ohrdruf (3), Gräfenhain etc. Die Mühlsteinfabrikation ist in Krawinkel, die Fabrikation von Marmorwaren in Waltershausen, die Tabakspfeifenfabrikation in Ruhla bedeutend.
Glashütten sind in Gehlberg und Gräfenroda in Betrieb (für Hohlglas); Glasinstrumente werden in Gehlberg, Ohrdruf und Elgersburg gefertigt. Die Runkelrübenzuckerfabrikation ist nur durch ein Etablissement in Gotha vertreten. Die Metzgerei wird fabrikmäßig zu Gotha und Waltershausen, die Bierbrauerei namentlich in Gotha, Neudietendorf und Gräfentonna betrieben. Garn- und Wäschebleicherei ist besonders in Friedrichroda bedeutend. Wichtig ist ferner: die Fabrikation von Masken, [* 25] Spritzenschläuchen, Spielwaren, Hemdknöpfen, Fischbein- und Farbewaren.
Viele Sägemühlen sind in den Waldthälern in Betrieb. Auch Handel und Verkehr sind lebhaft. Die Thüringische Eisenbahn durchschneidet auf einer Strecke von 50 km das Herzogtum; von ihr zweigen nach Süden ab die Neudietendorf-Arnstadt-Ritschenhäuser Bahn mit den Zweiglinien Arnstadt-Ichtershausen und Plaue-Großbreitenbach, die Gotha-Ohrdrufer Bahn, die Fröttstedt-Friedrichrodaer und die Wutha-Ruhlaer Bahn; nach N. zweigt ab die Gotha-Leinefelder Bahn, auf 19 km durch gothaisches Gebiet gehend. Die Landstraßen haben eine Länge von 627 km. Zu Gotha bestehen eine Feuerversicherungsbank (seit 1821), eine Lebensversicherungsbank (seit 1827), beide zu den ältesten und bedeutendsten derartigen Instituten zählend; ferner eine Privatbank, eine Grundkreditbank, eine Gewerbebank und eine Sparkasse.
[Verfassung und Verwaltung.]
Die Verfassung des Herzogtums S. ist konstitutionell-monarchisch und beruht auf dem Staatsgrundgesetz vom Der Herzog (gegenwärtig Ernst II., geb. regiert seit übt als Oberhaupt des Staats die Rechte der Staatsgewalt aus. Das Hausgesetz des herzoglichen Hauses datiert vom Die Regierungsnachfolge ist erblich im Mannesstamm des herzoglichen Hauses nach dem Rechte der Erstgeburt und der Linealerbfolge. In Ermangelung successionsfähiger Nachkommen des gegenwärtig regierenden Herzogs geht die Nachfolge auf die Nachkommen des verstorbenen Prinzen Albert, des Gemahls der Königin Viktoria von Großbritannien, [* 26] und zwar zunächst auf den zweiten Sohn derselben, den Herzog von Edinburg, [* 27] resp. dessen Nachkommen, über.
Der Herzog wird mit zurückgelegtem 21. Jahr volljährig. Er bekennt sich zur evangelisch-lutherischen Kirche. Für jedes der beiden Herzogtümer besteht ein besonderer, für die denselben gemeinsamen Angelegenheiten ein gemeinschaftlicher Landtag. Der Landtag für Koburg zählt 11, der für Gotha 19 Mitglieder. Die Mitglieder dieser beiden Landtage bilden den gemeinschaftlichen Landtag. Die Wahl der Abgeordneten erfolgt auf vier Jahre. Zur Kompetenz der Gesamtregierung und des Gesamtlandtags gehören das Verhältnis zum Herzog, mit Ausschluß der Bezüge des Herzogs und seines Hauses aus den Staats- und Domänenmitteln, die Beziehungen zum Deutschen Reich und zum Ausland, die Verhältnisse des gesamten Justizwesens, die Strafanstalten und die Verwaltung der in die Reichshauptkasse fließenden indirekten Steuern.
Der gemeinschaftliche Landtag ernennt für die Zeit seines Nichttagens einen ständigen Ausschuß. Die Wahl für die Landtage ist eine indirekte. Wähler und zum Wahlmann wählbar ist jeder 25jährige, unbescholtene, selbständige Staatsbürger, der direkte Steuern entrichtet; wählbar zum Abgeordneten jeder 30jährige Wahlberechtigte. Die ständischen Befugnisse sind die gewöhnlichen konstitutionellen. Den Präsidenten wählen die Landtage frei.
An der Spitze der Staatsverwaltung steht das gemeinsame Staatsministerium, welches aus zwei Abteilungen besteht, von denen die eine für die besondern Angelegenheiten des Herzogtums Koburg, die andre für die des Herzogtums Gotha bestimmt ist. An der Spitze des Ganzen steht ein Staatsminister, der zugleich Vorstand der einen Abteilung ist und auch die beiden Herzogtümern gemeinsamen Angelegenheiten leitet. Sämtliche Verwaltungsbehörden wurden durch die Gesetze vom 11. Juni (für Gotha) und (für Koburg) neu organisiert, womit zugleich die vollständige Trennung der Justiz von der Verwaltung durchgeführt ward.
Unter dem Staatsministerium stehen als Behörden für die innere Verwaltung die Landratsämter und die Gemeindevorstände. Im Herzogtum Gotha bestehen drei, im Herzogtum Koburg ein Landratsamt. Die Magistrate und Stadträte zu Koburg, Neustadt, Rodach und Königsberg im Herzogtum Koburg und die Stadträte zu Gotha, Ohrdruf und Waltershausen im Herzogtum Gotha stehen unmittelbar unter dem Staatsministerium. Was die Gerichtsverfassung anlangt, so bestehen 13 Amtsgerichte (8 für das Herzogtum Gotha, 5 für das Herzogtum Koburg), zwei Landgerichte, nämlich eins in der Stadt Gotha und eins für das Herzogtum Koburg (gemeinschaftlich mit demjenigen für die meiningischen Kreise [* 28] Meiningen, [* 29] Hildburghausen [* 30] und Sonneberg sowie für die preußischen Kreise Schleusingen und Schmalkalden) [* 31] in Meiningen, letzteres mit detachierter Straf- und Handelskammer in der Stadt Koburg für das Herzogtum Koburg und den meiningischen Kreis [* 32] Sonneberg; ferner als oberste Instanz das Oberlandesgericht zu Jena. [* 33]
Für Handelssachen bestehen Handelsgerichte. Was das Finanzwesen betrifft, so ist durch Vertrag vom der größte Teil der Domänen als fideikommissarisches Hausgut von dem Rest als Staatsgut geschieden. Der Etat der Domänenkasse beläuft sich für die Jahre 1885-89 in Gotha auf 2,052,431 Mk. in der Einnahme und auf 1,239,928 Mk. in der Ausgabe, für 1885-91 in Koburg auf 414,000 Mk. in der Einnahme und auf 238,000 Mk. in der Ausgabe; der der Staatskasse 1885-89 in Gotha in Einnahme und Ausgabe auf 2,120,400 Mk., 1885-89 in Koburg auf 1,030,500 Mk. inkl. der Anteile an den gemeinschaftlichen Ausgaben.
Letztere betragen für Koburg-Gotha 1885-89: 579,000 Mk. In Gotha beliefen sich die Aktivkapitalien auf 3,760,250 Mk.;
nach Abzug der Passiva von 3,468,390 Mk. verblieb sonach ein Überschuß von 291,860 Mk. In Koburg betrug die Staatsschuld 3,878,000 Mk., nach Abzug der Aktivkapitalien von 2,220,152 Mk.: 1,657,848 Mk. Nach der 1867 mit Preußen abgeschlossenen und unterm erneuerten Militärkonvention bilden die Kontingente der beiden Herzogtümer mit demjenigen von Meiningen das 6. thüringische Infanterieregiment Nr. 95, von dem in Gotha das 1., in Hildburghausen das 2., in Koburg das 3. Bataillon in Garnison liegt, und gehören der 22. Division und dem 11. Armeekorps (Kassel) [* 34] an.
Die ¶