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Barrikade am Eingang des Altmarktes, und damit war der hartnäckige Widerstand der Freischaren gebrochen. Der Verlust der Truppen betrug 31, der der Aufständischen 178 Tote. Auf der Flucht wurden noch viele, darunter auch Heubner und Bakunin, gefangen genommen, während Tzschirner entkam. Außerdem wurden viele Verhaftungen Kompromittierter vorgenommen, so daß sich die Zuchthäuser und Gefängnisse mit Verurteilten füllten. Aber die Ordnung war hergestellt.
Die Politik Beusts.
Unter dem Eindruck der von Preußen [* 2] geleisteten rettenden Hilfe trat S. 26. Mai dem Dreikönigsbündnis mit Preußen bei, machte aber hinterlistigerweise den Vorbehalt, daß auch die süddeutschen Königreiche ihm sich anschließen müßten, welche Beust gleichzeitig vom Beitritt abzuhalten suchte. Da inzwischen Österreich [* 3] erstarkt war und einen Rückhalt bot, sagte sich S. von der Union los, schrieb die Wahlen für das Erfurter Parlament nicht aus und schloß mit Hannover, [* 4] Bayern [* 5] und Württemberg [* 6] das Vierkönigsbündnis zur Herstellung des Bundestags, während die formelle Lossagung vom Dreikönigsbündnis erst 25. Mai erfolgte.
Nicht zufrieden mit dem Scheitern der preußischen Union, bedauerte Beust nichts mehr, als daß Österreich Ende 1850 seine vermeintliche militärische Übermacht nicht zur völligen Unterwerfung Preußens [* 7] benutzte, sondern sich mit der Demütigung desselben in Olmütz [* 8] begnügte. Auf den Dresdener Konferenzen half er eifrigst Österreichs Übergewicht im wiederhergestellten Deutschen Bund begründen und war sogar bereit, es in den Zollverein aufzunehmen. Doch mußte er 1853 den Zollverein auf den alten Grundlagen erneuern, da Preußen mit Kündigung desselben drohte.
Obwohl die seit November 1849 wieder versammelten Kammern sich besonnen und nachgiebig zeigten, wurden sie doch, sobald sie Miene machten, die deutsche Frage vor ihr Forum [* 9] zu ziehen, aufgelöst. Hierauf that das Ministerium, welches sich durch v. Friesen als Minister des Innern und Behr als Finanzminister ergänzt hatte, einen entscheidenden Schritt. Drei Verordnungen vom hoben das freie Vereins- und Versammlungsrecht auf, stellten die Presse [* 10] unter strenge Polizeiaufsicht und beriefen den Landtag von 1848 wieder ein, um ein andres Wahlgesetz zu beraten.
Obwohl es schwer war, diesen Landtag in beschlußfähiger Anzahl zusammenzubringen, wurde er doch 22. Juli eröffnet und zeigte nicht nur in der Beseitigung aller 1848 und 1849 erlassenen Gesetze die größte Willfährigkeit, sondern lehnte selbst die von der Regierung vorgeschlagene Revision der Verfassung von 1831 ab. Damit hatte die Reaktion völlig gesiegt. Da die Bevölkerung, [* 11] gleichgültig und eingeschüchtert, sich vom politischen Leben fern hielt, fielen die Neuwahlen für den Landtag 1851 ganz im Sinn der Reaktion aus: die indirekten Gemeindewahlen, das Konskriptionssystem und die Stellvertretung im Heer wurden hergestellt;
gegen die Reform der Justiz und der Verwaltung sprach sich die Erste Kammer entschieden aus.
König Friedrich August II. verunglückte bei Brennbüchl in Tirol, [* 12] und ihm folgte sein Bruder Johann (1854-73); doch erlitt das Regierungssystem vorläufig keine Änderung. Gegenüber dem einseitigen feudalen Standpunkt der Ersten Kammer vertraten Regierung und Zweite Kammer wenigstens in der Frage der Justiz- und Verwaltungsreform die Sache des gemäßigten Fortschritts, hatten aber hartnäckige Kämpfe zu bestehen, bis diese wichtige Angelegenheit 1864 zum Abschluß gebracht war.
Nach Zschinskys Tod (1858) übernahm Beust den Vorsitz im Ministerium und schlug allmählich liberalere Bahnen ein. Eitel und ehrgeizig, strebte nämlich Beust danach, eine große politische Rolle an der Spitze der deutschen Mittelstaaten zu spielen. Nachdem ein Versuch in dieser Richtung während des Krimkriegs (auf den Bamberger Konferenzen 1854) gescheitert war, glaubte Beust seine Zeit gekommen, als der italienische Krieg von 1859 die österreichischen Sympathien in S. von neuem belebt und die Notwendigkeit einer Bundesreform, namentlich in militärischer Beziehung, bewiesen hatte. Er trat selbst mit einem Bundesreformprojekt hervor, welches die beiden Großmächte im Gleichgewicht [* 13] hielt und neutralisierte, die Entscheidung aber den vier Königreichen übertrug, für welches er die übrigen Mittel- und Kleinstaaten auf den Würzburger Konferenzen (1860 und 1861) zu gewinnen bemüht war.
Der Ruf eines nicht bloß nationalen, sondern auch freisinnigen Staatsmanns schien ihm für die Erlangung seines Ziels unentbehrlich, und so legte er 1860 dem Landtag ein liberaleres Wahlgesetz vor, welches das unverhältnismäßige Übergewicht des Grundbesitzes verringerte, den Zensus herabsetzte und das Wahlverfahren vereinfachte. Die Abschaffung der Konduitenlisten über die städtischen Behörden wurde versprochen, die Gewerbefreiheit eingeführt, das Jagdablösungswerk vollendet, Presse und Vereinswesen von den engen Fesseln befreit und 1865 auch endlich eine Amnestie für 1849 erlassen. Beust erreichte seinen Zweck, indem die Kammern seiner deutschen Politik bedingungslos zustimmten.
In der kurhessischen Frage zwar sprach sich die Zweite Kammer 1862 gegen den Bundestag aus und erklärte sich für die Errichtung einer starken deutschen Zentralgewalt; in der Zollvereinskrisis 1862-64 wollten weder die Zweite Kammer noch das Land von einer Zerreißung dieses Bundes, welche Sachsens Handel und Industrie unheilbare Wunden geschlagen hätte, etwas wissen. Dagegen billigte der Landtag in der schleswig-holsteinischen Frage die Politik der Regierung durchaus. S. erklärte sich 1863 nach dem Tode des Königs Friedrich VII. von Dänemark [* 14] für das Recht des Herzogs von Augustenburg und übernahm im Dezember mit Hannover die Besetzung Holsteins durch 12,000 Mann sächsisch-hannöversche Truppen unter dem sächsischen General v. Hake.
Beust wurde ausersehen, den Deutschen Bund 1864 auf der Londoner Konferenz zu vertreten. Aber seine zu Würzburg [* 15] von Bayern und Württemberg genehmigten Anträge, die Bundestruppen in Holstein zu verstärken, die Stände daselbst zu berufen und dem Herzog Friedrich die Regierung zu übertragen, wurden vom Bundestag abgelehnt, und S. mußte Ende 1864, nach der Abtretung der Elbherzogtümer an Österreich und Preußen, seine Truppen aus Holstein zurückziehen. Um so eifriger war Beust bemüht, den Zwist zwischen den beiden Großmächten über die Elbherzogtümer zu schüren und Österreich für eine Verständigung mit den Mittelstaaten zu gewinnen. Anfang 1866 gelang ihm dies, indem Österreich die Entscheidung der schleswig-holsteinischen Frage dem Bundestag übertrug.
S. war der erste Mittelstaat, der militärische Vorkehrungen traf; die Rekruten wurden zum einberufen. Der Landtag billigte im April einstimmig die Regierungspolitik und bewilligte die für die Rüstungen [* 16] erforderlichen Mittel. Auch in der ¶
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sächsischen Bevölkerung war die Stimmung überwiegend gegen Preußen; die von den Leipziger Stadtbehörden an die Regierung gerichtete Bitte, jede Kriegsrüstung rückgängig zu machen, wurde von dieser als eine Kompetenzüberschreitung scharf gerügt. Die Armee, 32,000 Mann, wurde im Mai um Dresden [* 18] vereinigt und Kronprinz Albert zum Befehlshaber ernannt. Am 14. Juni stimmte S. am Bundestag für den Antrag Österreichs, die außerpreußischen Bundesarmeekorps mobil zu machen, und lehnte 15. Juni das preußische Ultimatum, welches Neutralität und Anschluß an die preußische Bundesreform forderte, aber Integrität versprach, ab. Sofort erfolgte die preußische Kriegserklärung und 16. Juni der Einmarsch preußischer Truppen bei Strehla und Löbau. [* 19] S. rief die Bundeshilfe, natürlich vergeblich, an, und da eine Verteidigung Sachsens nicht im österreichischen Kriegsplan lag, so zog sich die Armee, welche der König begleitete, 18. Juni nach Böhmen [* 20] zurück. In S. wurde eine Landeskommission (v. Falkenstein, v. Friesen, Schneider und v. Enge) zurückgelassen.
Die Besetzung des Landes durch die Preußen ging nun ohne Hindernis von statten; ein Generalgouverneur wurde ernannt, die Befestigung Dresdens angeordnet und die Zahlung von 10,000 Thlr. täglich verlangt. Währenddessen hatten die sächsischen Truppen bei Gitschin (29. Juni) und bei Königgrätz, [* 21] wo sie den linken Flügel des österreichischen Heers bildeten und 59 Offiziere und 1500 Mann verloren, tapfer, aber unglücklich gekämpft, dennoch aber ihre gute Ordnung auf dem Rückzug nach Wien [* 22] bewahrt. Beust übernahm für den Kaiser Franz Joseph eine Sendung nach Paris [* 23] und erlangte auch Napoleons Fürsprache bei den Nikolsburger Verhandlungen. Noch wirksamer für die Verhinderung der völligen oder teilweisen Annexion Sachsens durch Preußen war aber das feste Eintreten Österreichs, das die Erhaltung Sachsens für einen Ehrenpunkt erklärte, von dem es nicht weichen könne. Bei den Verhandlungen über den Frieden verbat sich Preußen Beust als Unterhändler, worauf v. Friesen und Graf Hohenthal zu Vertretern Sachsens in Berlin [* 24] ernannt wurden, wo 21. Okt. der Friede unterzeichnet ward. Danach trat S. dem Norddeutschen Bund bei, von dessen Heer die sächsische Armee einen Teil bilden solle, übergab die Festung [* 25] Königstein an Preußen, trat an den Bund Post und Telegraphenwesen ab, stimmte der Umgestaltung der Zollvereinsverfassung zu und zahlte 10 Mill. Thlr. Kriegskontribution. Bis zur Ausführung des Friedens und der Reorganisation der sächsischen Truppen blieb S. von preußischen Truppen besetzt; erst gegen Ende 1867 wurde es mit Ausnahme des Königsteins geräumt.
Sachsen als Glied des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reichs.
Während der Friedensverhandlungen hatte Beust seinen Abschied genommen und war in österreichische Dienste [* 26] übergetreten. Den Vorsitz im Ministerrat übernahm Falkenstein, Friesen die Finanzen und das Auswärtige, den Krieg Fabrice und das Innere v. Nostitz-Wallwitz. Der König, der am 26. Okt. nach Pillnitz zurückgekehrt war, eröffnete 15. Nov. den Landtag mit einer Thronrede, die den festen Entschluß der Regierung betonte, mit der gleichen Treue wie zu dem frühern, so auch zu dem jetzt zu bildenden neuen Bund zu halten.
Die Ehrlichkeit, mit der das Königshaus, die Regierung und der Landtag diesen Entschluß ausführten, und die von Preußen durch vertrauensvolles Entgegenkommen erwidert wurde, erleichterte und beschleunigte die Versöhnung und die Einordnung in die neuen Verhältnisse. In der Bevölkerung überzeugte man sich bald, daß die geistigen und materiellen Interessen des Landes im neuen Bund völlig gewahrt waren. Der Besuch des Königs und des Kronprinzen in Berlin im Dezember 1866 wurde im Februar 1867 durch einen Besuch des Königs Wilhelm und seines Sohns in Dresden erwidert.
In der Militärkonvention vom beschränkte Preußen seine Oberbefehlsbefugnisse auf das Unerläßlichste und gewährte S. eigne Kriegsverwaltung, Militärbildungsanstalten u. a.; vom ab bildete die sächsische Armee das 12. norddeutsche Bundeskorps, dessen Oberbefehl Kronprinz Albert erhielt. Der Landtag genehmigte die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht, nachdem er schon 1866 den Friedensvertrag mit Preußen und das Wahlgesetz des Norddeutschen Bundes einstimmig angenommen hatte.
Mit Rücksicht auf sein Verhältnis zum Norddeutschen Bund lehnte S. 1867 die Einladung Frankreichs und Rußlands zu internationalen Kongressen ab. Auch die zeitgemäße Umgestaltung der Verfassung und Gesetzgebung kam durch die neuen Verhältnisse in Fluß. Die Regierung legte 1867 dem Landtag ein neues Wahlgesetz vor, das für die Wahlen zur Ersten Kammer den Unterschied zwischen Rittergutsbesitzern und bäuerlichen Besitzern aufhob und für die Zweite Kammer das ständische Prinzip völlig aufgab; die Zweite Kammer setzte sich aus 45 ländlichen und 35 städtischen Abgeordneten zusammen, für welche der Zensus auf 2 Thlr. für das aktive und 10 Thlr. für das passive Wahlrecht festgesetzt wurde; die Legislaturperiode sollte sechsjährig, die Budgetperiode zweijährig sein.
Nach Annahme des Wahlgesetzes wurde die Einführung von Geschwornengerichten und die Zuziehung von Schöffen zu den Bezirksgerichten vom Landtag genehmigt. In der nach dem neuen Wahlgesetz 1869 gewählten Zweiten Kammer hatten die vereinigten liberalen Parteien die Majorität, in der Ersten Kammer aber die konservativen Partikularisten; an deren Widerspruch scheiterte die Aufhebung des Patronatsrechts u. a., so daß 1870 nur ein Preßgesetz zu stande kam. Der Krieg gegen Frankreich 1870/71 unterbrach den Kampf zwischen beiden Kammern über die innere Entwickelung. Die sächsischen Truppen kämpften unter Führung des Kronprinzen und, nachdem dieser zum Befehlshaber der Maasarmee ernannt worden, unter der des Prinzen Georg mit Auszeichnung und glänzendem Erfolg bei St.-Privat, Sedan [* 27] und Villiers; der sächsische Kriegsminister v. Fabrice war 1871 Höchstkommandierender der deutschen Okkupationsarmee in Frankreich.
Dem im Dezember 1871 eröffneten Landtag wurden wichtige Angelegenheiten vorgelegt: die Beschlüsse der ersten allgemeinen Landessynode der evangelisch-lutherischen Kirche Sachsens, welche 9. Mai bis 26. Sept. getagt hatte, über die Errichtung des Oberkonsistoriums, das Verhältnis der Kirche zur Schule und das Patronatsrecht, die neue Organisation der Verwaltungsbehörden, eine revidierte Städteordnung, eine Landgemeindeordnung, ein Volksschulgesetz und eine Steuerreform. Nach langem, heftigem Kampf zwischen der feudal-konservativen Mehrheit der Ersten und der liberalen Mehrheit der Zweiten Kammer kamen die Organisationsgesetze, das Volksschulgesetz und die Steuerreform durch Einführung einer Klassen- und Einkommensteuer 1873 zu stande. In demselben Jahr starb 29. Okt. König Johann, und ihm folgte König Albert, der die Regierung unter treuem Festhalten an den Pflichten gegen das Reich und mit ¶