der Königin Marie Antoinette zu erfreuen hatte, jedoch schon 7. Okt. 1786 starb. Sacchinis Opern, namentlich die für Paris geschriebenen:
»Chimene«, »Dardanus«,
»Oedipe à Colone«, zeichnen sich durch Adel und Würde, dramatische Lebendigkeit und geistvolle Behandlung des Orchesters aus,
so daß sie unmittelbar nach denen Glucks die Teilnahme des Pariser Publikums in hohem Grad erregen konnten.
Fluß in Mittelitalien, entspringt im Gebirge von Palestrina, südöstlich von Rom, fließt gegen SO. und fällt
an der Grenze der Provinz Caserta rechts in den Garigliano;
75 km lang.
(das antike Thermida), Bezirksstadt in der span. Provinz Guadalajara, unweit des Tajo, mit
(1878) 1903 Einw. Dabei die berühmten Bäder La Isabela mit königlichem Schloß.
(lat.), bei den Römern ein kleiner, einer Gottheit geweihter und ummauerter Ort mit Altar;
in katholischen Kirchen
eine einzelne, einem Heiligen geweihte Kapelle.
(lat.), bei den Römern jeder Gegenstand, welcher unter öffentlicher Autorität unter Zuziehung der
Pontifices den himmlischen oder den unterirdischen Göttern geweiht, in letzterm Fall also verflucht (exsekriert) ward, z. B.
Tempel, Altäre, Bildsäulen, Weihgeschenke, Lokalitäten.
Solche Dinge waren dadurch dem profanen Gebrauch entzogen, konnten
auch weder veräußert, noch verpfändet werden.
mons (lat., »heiliger Berg«),
Hügel am rechten Ufer des Anio (jetzt Aniene), nordwestlich bei
Rom (an dem Ponte Nomentano), berühmt durch die Sezessionen der römischen Plebs (494 und 450 v. Chr.), jetzt ohne besondern
Namen.
(bei den Japanern und den Aino der Kurilen Krafto, Karafuto), russische, zur sibirischen Küstenprovinz gehörige
Insel im Ochotskischen Meer (s. Karte »China«),
vor der Mündung des Amur, vom Festland durch die Straße von Mamia Ringo, von Jesso
durch die Lapérousestraße getrennt, 63,600 qkm (1755 QM.) groß, ist schmal, von N. nach Süden lang gestreckt und von 1000-1500
m hohen Berggraten durchzogen, im Süden dringt der Aniwagolf, im O. die Patiencebai tief ein. Obschon
die Südspitze unter 46° nördl. Br. liegt, ist das Klima rauh (mittlere Temperatur Juli 16-17°, Januar-10° C.) mit starken
Niederschlägen und Nebeln, der Himmel ist während 253 Tage bedeckt.
Die Flora ist der der Mandschurei u. Japans verwandt, hat auch amerikanische Elemente. Die Tierwelt ist die
des Festlandes, man jagt Bären, wilde Renntiere, Zobel; der Tiger überschreitet zuweilen die gefrorne Meerenge. Das Meer ist außerordentlich
fischreich. Sehr bedeutend sind die Kohlenlager, die auch bereits ausgebeutet werden (1879: 3 Mill. kg). Die Bevölkerung,
etwa 16,000 Seelen, besteht aus Giljaken, Aino, Japanern und Russen. Die Japaner treiben meist Fischfang in
kleinen temporären Niederlassungen an der Küste, die Russen sind Beamte, Soldaten oder Sträflinge; von letztern gab es 1886: 4200. Man
wollte die Insel durch die Zufuhr von Verbrechern, welche dieselbe nicht wieder verlassen dürfen, aber häufig entfliehen,
heben.
Allein zum Ackerbau ist S. nicht geeignet, bessere Resultate könnten Viehzucht und Gemüsebau geben, die
Fischerei aber jedenfalls ein Reichtum der Bevölkerung werden. Die Kolonisierung der Insel ist ein großartiger Mißerfolg.
Lapérouse war 1787 der erste, welcher die Gestalt von S. als einer Insel
erkannte; noch bis 1857 jedoch stellten englische
Karten sie als Halbinsel dar. In den Besitz teilten sich später Rußland und Japan, so daß ersterm der Norden,
letzterm der Süden zufiel. Im Vertrag vom 22. Aug. 1875 wurde sodann von Rußland der südliche Teil gegen die Kurilen eingetauscht.
Vgl. F. Schmidt, Reisen im Amurland und auf der Insel S. (Petersb. 1868);
Petri in den »Jahresberichten der
Geographischen Gesellschaft von Bern
1883-84«; Poljakow, Reise nach der Insel S. 1881-82 (deutsch, Berl. 1884).
KarlEduard, Orientalist, geb. 20. Juli 1845 zu Neumünster in Holstein, studierte zu Kiel und Leipzig, hauptsächlich
orientalische Sprachen, arbeitete 1867-69 in den Sammlungen orientalischer Handschriften in London und Oxford, wurde 1869 außerordentlicher,
später ordentlicher Professor der orientalischen Sprachen an der Universität Wien. 1876 als ordentlicher Professor für das
Gebiet der semitischen Sprachen nach Berlin berufen, wurde er dort 1887 auch zum kommissarischen Direktor des neubegründeten
Seminars für orientalische Sprachen ernannt, um dessen Organisation und Leitung er sich große Verdienste
erwarb.
Interessante Resultate ergab eine Forschungsreise durch Syrien, Mesopotamien, Kurdistan, Armenien und Arabien 1879-80, der schon 1872 eine
kleinere Studienreise in der Türkei und Kleinasien vorherging. Seine Hauptwerke, auf arabische, syrische, persische und armenische
Litteratur sowie Geschichte des Orients bezüglich, sind: »Yawâlîkîs Almuarab« (arab., Leipz.
1867);
»Inedita syriaca« (syr., Wien 1870);
»Chronologie orientalischer Völker von Alberuni« (arab., Leipz. 1876 bis 1878; das
nämliche Werk u. d. T.: »The chronology of
ancient nations«, Lond. 1879);
»Syrisch-römisches Rechtsbuch aus dem 5. Jahrhundert« (hrsg. von Bruns und S., Leipz. 1880);
»Reise in Syrien und Mesopotamien« (das. 1883);
»Alberuni's India. An account of the religion, philosophy,
literature, chronology, geography, astronomy, manners, laws and astrology of India about 1030« (arab., Lond. 1887, hrsg.
auf Kosten der angloindischen Regierung; auch in englischer Übersetzung, das. 1888, 2 Bde.);
Abhandlungen in den Schriften der Wiener und Berliner Akademie, dem Journal der Royal Asiatic Society in London
etc. Das arabische Werk von Alberuni über Indien ist die Hauptquelle für die Kenntnis Indiens im Mittelalter.
Seit 1872 ist
S. Mitglied der Wiener und seit 1887 der Berliner k. k. Akademie der Wissenschaften, seit 1888 auch Ehrenmitglied der Royal Asiatic
Society in London und der American Oriental Society.
(Beschädigung fremden Eigentums), im allgemeinen jede widerrechtliche Beschädigung oder Zerstörung
einer fremden Sache. Abgesehen von der privatrechtlichen Erstattungspflicht, kann eine S. auch kriminell strafbar sein, nämlich
dann, wenn sie vorsätzlich und rechtswidrig erfolgte. Das deutsche Strafgesetzbuch (§ 303 ff.) läßt in solchem
Fall auf Antrag des Verletzten Geldstrafe bis zu 1000 Mk. oder Gefängnisstrafe von einem Tag bis zu zwei Jahren eintreten (einfache
S.). Als Straferhöhungsgrund (qualifizierte S.) erscheint es, wenn das Vergehen an Gegenständen der Verehrung einer im Staat
befindlichen Religionsgesellschaft oder an Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder an Grabmälern,
an Gegenständen der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche
mehr
in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder an Gegenständen, welche zum öffentlichen
Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, begangen wird (Gefängnisstrafe bis zu drei
Jahren oder Geldstrafe bis zu 1500 Mk.). In solchen Fällen bedarf es keines besondern Strafantrags. Handelt es sich dabei
um die gänzliche oder teilweise Zerstörung eines fremden Gebäudes oder Schiffs, einer gebauten Straße, einer Eisenbahn oder
eines andern fremden Bauwerks, so muß stets auf Gefängnis und zwar nicht unter einem Monat erkannt werden.
Sachbeschädigungen endlich, welche mit einer gemeinsamen Gefahr für fremdes Eigentum und fremdes Menschenleben verbunden
sind, werden als selbständige gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen behandelt; so namentlich die
Brandstiftung, die Beschädigung von Eisenbahnanlagen, die mit einer Gefahr für den Transport verbunden sind, u. dgl. Das österreichische
Strafgesetzbuch (§ 85 ff., 318, 468) berücksichtigt außerdem noch die Höhe des zugefügten Schadens, indem es Sachbeschädigungen,
bei welchen der Schade 25 Gulden nicht übersteigt, nur als Übertretungen bestraft.