engern und eigentlichen
Sinn liegt dagegen nur dann vor, wenn es dasselbe oder doch ein gleichartiges
Verbrechen war, wegen
dessen der Verbrecher bereits bestraft oder rechtskräftig verurteilt worden ist. Nach dem deutschen
Strafgesetzbuch wird
der Rückfall als besonderer Strafschärfungsgrund bei dem
Verbrechen des
Raubes (s. d.) und bei dem diesem gleich
zu bestrafenden
Diebstahl sowie bei der
Erpressung behandelt, wofern die letztern mit
Gewalt oder mit gefährlichen
Drohungen
verübt wurden.
Wiederholter ist ein Strafschärfungsgrund bei dem
Diebstahl (s. d.),
Betrug (s. d.) und bei der
Hehlerei (s. d.). Die höhere
Rückfallsstrafe soll jedoch alsdann nicht eintreten, wenn seit der Verbüßung oder seit dem
Erlaß der
letzten
Strafe bis zur Begehung des neuen
Verbrechens ein Zeitraum von zehn
Jahren verflossen ist (sogen. Rückfallsverjährung).
Im übrigen ist es dem richterlichen Ermessen überlassen, inwieweit die Rückfälligkeit eines Angeklagten als Straferhöhungsgrund
in Berücksichtigung gezogen werden soll. Das österreichische
Strafgesetzbuch behandelt den Rückfall nur bei dem
Diebstahl und
bei einigen
Übertretungen als Strafschärfungsgrund, im übrigen ebenfalls nur als Straferhöhungsgrund.
(Spina dorsualis), eigentlich nur die Gesamtheit der hervorragenden Knochenpunkte, welche der Mittellinie
des
Rückens entlang verlaufen und den
Spitzen der Dornfortsätze der Wirbelknochen entsprechen;
(Spina bifida, griech.
Hydrorhachis), angeborne Wasseransammlung im
Wirbelkanal, welche in der
Regel
den knöchernen Verschluß desselben hindert oder, wenn er zu stande gekommen ist, durchbricht und so ein Klaffen der Wirbelringe
erzeugt, bei dem sich aus der
Spalte ein geschlossener
Sack hervordrängt. Die Rückgratsspalte gehört zu den häufigsten
Mißbildungen und hat eine große Wichtigkeit, da bei einer
Verwechselung mit andern
Geschwülsten der
Versuch ihrer operativen
Entfernung meist den
Tod nach sich zieht.
Sie kommt an jeder
Stelle der
Wirbelsäule, überwiegend häufig jedoch in der
Kreuz- und Steißbeingegend
vor. Entweder ist sie Teilerscheinung großer allgemeiner Entwickelungsstörungen und deshalb gewöhnlicher Nebenbefund bei
Monstren aller Art, oder sie ist alleiniges Übel und beeinträchtigt als solches durchaus nicht die
Lebensfähigkeit eines
damit behafteten Neugebornen.
Anatomisch ist zu unterscheiden eine Rückgratsspalte, bei welcher die Wasseransammlung im Zentralkanal des
Rückenmarks stattgefunden hat (Hydromyelocele), und eine Rückgratsspalte, bei welcher der
Sack von den Rückenmarkshäuten gebildet wird (Hydromeningocele).
Die Behandlung der ist bei größern
Säcken eine sehr mißliche, sie beschränkt sich entweder auf vorsichtige
Lagerung derKinder, um
Druck und
Entzündung des
Sackes zu vermeiden, oder besteht in Entleerung des
Wassers; in beiden
Fällen treten ganz gewöhnlich
Eiterungen ein, welche durch Übergreifen auf die Rückenmarkshäute, oft auch auf das
Gehirn
[* 2] tödlich werden.
KleineSäcke schrumpfen wohl am besten ohne operative
Eingriffe; die
Haut,
[* 3] welche mit dem
Sack stets verwachsen
ist, verdünnt und gerötet erscheint, wird derber, das
Wasser wird aufgesogen, und die Rückgratsspalte wird dann ohne
Schaden für
Leben und Wohlbefinden getragen.
Pfarrdorf im preuß. Regierungsbezirk
Kassel,
[* 4] 4 km nordöstlich von
Hanau,
[* 5] an einem
Arm der
Kinzig, hat ein
Schloß und (1885) 1159 Einw. Dabei ein
»Altenburg«
[* 6] genanntes
Feld, das als Fundort von römischen Altertümern
(Münzen,
[* 7]
Urnen,
Vasen,
[* 8] Gerätschaften aller Art; auch ein
Römerbad und ein Totenfeld wurden bloßgelegt)
Interesse hat.
Vgl.
»Das Römerkastell und das Totenfeld bei Rückingen«
(Hanau 1873).
der Rückerwerb einer
Sache seitens ihres frühern Verkäufers, jetzt Käufers, von dem frühern
Käufer,
jetzt Verkäufer, aufGrund vertragsmäßiger Übereinkunft. Das
Wesen dieses Übereinkommens besteht entweder
in der Verpflichtung des Käufers, dem Verkäufer auf Verlangen die
Ware (meist innerhalb bestimmter
Frist) zurückzuverkaufen,
und in der entsprechenden
Berechtigung des Verkäufers, ebendiesen Rückverkauf der
Sache von dem
Käufer derselben verlangen
zu können (pactum de retrovendendo, Rückkaufsrecht des Verkäufers, imEntwurf eines deutschen bürgerlichen
Gesetzbuchs
»Wiederkauf« genannt), oder es stellt sich dar als die Verpflichtung des Verkäufers, die
Ware auf Verlangen des
Käufers diesem wieder ab- und zurückzunehmen (pactum de retroemendo, Rückverkaufsrecht des Käufers).
Derartige Verabredungen, bei welchen im
Zweifel das erstere als beabsichtigt gilt, kommen häufig als Nebenverträge beim
Abschluß von
Kaufverträgen vor und werden auch nicht selten an
Stelle von Pfandleihgeschäften (s. d.)
und zur Verdeckung von Darlehnsgeschäften getroffen. Für den gewerbsmäßigen Betrieb von Rückkaufsgeschäften bestehen
mitunter besondere polizeiliche Vorschriften, deren
Übertretung durch den Rückkaufshändler im
DeutschenReich mit
Haft bis
zu sechs
Wochen oder mit
Geldstrafe bis zu 150 Mk. geahndet wird.
in der
Physik die plötzliche Rückkehr eines
Leiters aus dem durch Verteilung hervorgerufenen
elektrischen in den unelektrischen Zustand beim Aufhören der verteilenden Einwirkung. Legt man einen frisch präparierten
Froschschenkel isoliert in die
Nähe des
Konduktors einer
Elektrisiermaschine,
[* 9] so beobachtet man jedesmal, wenn man dem
Konduktor
einen
Funken entzieht, infolge des Rückschlags eine Zuckung des Froschschenkels. Hört die verteilende
Wirkung einer Gewitterwolke auf einen
Menschen durch Entladung (Blitzschlag) an einer entfernten
Stelle plötzlich auf, so kann
Tötung durch den Rückschlag erfolgen. - Über in der
Biologie s.
Atavismus und
Viehzucht.
[* 10]