neuesten Bestimmungen hierüber sind im J. 1887 in der Felddienstordnung und namentlich im zweiten Anhang der Kriegsetappenordnung
(Organisationsplan der freiwilligen
Krankenpflege im
Krieg) erlassen worden. Der Vorsitzende des Zentralkomitees, eventuell
ein andres Mitglied des preußischen Zentralkomitees ist behufs der Bearbeitung der
Depot- und Rechnungsangelegenheiten Mitglied
der Zentralstelle in
Berlin;
[* 2] in diese Zentralstelle werden ferner entsendet: 4-6 Mitglieder des preußischen
und 4-6 Abgeordnete der übrigen Landesvereine.
Die Aufgabe des Zentralkomitees wird daher auch im
Krieg in der Hauptsache keine anordnend leitende sein, sondern sich darauf
beschränken, im Weg der Beratung
Gesichtspunkte festzustellen, welche ein sachlich übereinstimmendes Vorgehen der deutschen
Landesvereine gewährleisten. In
Preußen
[* 3] ist die
Gliederung in
Provinzial-,
Bezirks- und Ortsverbände beinahe
vollständig durchgeführt, ebenso in
Bayern.
[* 4] Diese
Durchführung ist jetzt geboten, nachdem das
Prinzip der
Dezentralisation
insofern zur
Anerkennung gelangt ist, als jedes Land, in
Preußen jede
Provinz vorzugsweise für das eigne
Armeekorps Sorge zu
tragen haben wird. In Zukunft werden neben den
Ritterorden nur die
Vereine vom
RotenKreuz
[* 5] zur Hilfsleistung
in der freiwilligen
Krankenpflege bei der
Armee zugelassen.
Sie bilden mit jenen allein die vorschriftsmäßig geschulte und ausgerüstete Sanitätsreserve für die
Armee im
Krieg.
AndreVereine müssen sich ihnen anschließen. Die Zahl der in
Deutschland
[* 6] vorhandenen
Vereine vom
RotenKreuz beträgt
ca. 2000; die meisten besitzen
Vermögen. Das deutsche Zentralkomitee als solches besitzt ein für den Kriegsfall disponibles
Vermögen von
ca. 1½ Mill. Mk., der preußische
Verein ein solches von annähernd gleicher
Höhe.
2) Die sogen. internationale
Hilfe der
Neutralen, d. h. derjenigen
Nationen, welche am
Krieg nicht direkt
beteiligt sind, bezweckt die Unterstützung der Kranken und Verwundeten der kämpfenden
Heere, bez. der nationalen
Gesellschaften
der kriegführenden
Staaten. Sie darf nur dorthin gebracht werden, wo sie verlangt wird. Hier fehlt es noch an einer allgemeinen
Regelung: an sich soll diese
Hilfe nur den
Vereinen der betreffenden
Länder gebracht werden;
thatsächlich
haben aber die
Neutralen direkte
Hilfe auf den Kriegsschauplatz gebracht, was zu vielfachen Übelständen geführt hat. In
Frankreich macht das
Gesetz vom die Zulassung der
Neutralen abhängig von der
Genehmigung des
Kriegsministeriums und
unterstellt dieselben unbedingt dem französischen Zentralkomitee. In
Deutschland schließt die Kriegsetappenordnung von 1887 die
Hilfe der
Neutralen auf dem Kriegsschauplatz und innerhalb des Bereichs der Generaletappeninspektion unbedingt aus und läßt
sie nur zu im Bereich der Besatzungsarmee, sie auch dort von der ausdrücklichen
Genehmigung des
Kriegsministeriums abhängig
machend.
Die internationalen Beziehungen der
Vereine vom
RotenKreuz vermittelt das internationale
Komitee in Genf,
[* 7] welches
zwar kein ausdrückliches
Mandat besitzt, aber von 1863
an sich die von den
Vereinen als nützlich anerkannte Aufgabe gestellt
hat, die Beziehungen der Zentralkomitees untereinander zu erhalten und auszubilden, denselben die
Bildung neuer
Nationalvereine
anzuzeigen, das
»Bulletin international« als
Organ aller
Gesellschaften vom
RotenKreuz herauszugeben und in Kriegszeiten sowohl
ein oder mehrere internationale Agenturen zu stiften, welche den
Zweck haben, Auskunft zu erteilen und
die Zusendung von Hilfsmitteln
an
Geld oder
in Natura an die Verwundeten der Kriegführenden seitens der
Neutralen zu vermitteln, als auch für den
Fall, daß
es darum ersucht wird, selbst oder durch seine Agenturen den nationalen
Vereinen der kriegführenden Mächte
zum Austausch des Briefwechsels behilflich zu sein. Zu gemeinsamer Besprechung über
Fragen von allgemeinem
Interesse und zur
Erleichterung der Beziehungen zwischen den einzelnen Zentralkomitees werden in der
Regel aller fünf Jahre internationale
Konferenzen abgehalten; solche
Konferenzen haben bisher stattgefunden: 1867 in
Paris,
[* 8] 1869 inBerlin, 1883 in
Genf
und 1887 in
Karlsruhe.
[* 9] - In Friedenszeiten liegt den
Vereinen, abgesehen von der Sorge für die
Invaliden, für welche vielfach
besondere
Vereine und
Stiftungen bestehen, ob: die
Fürsorge für die Kranken und Verwundeten, welche noch an den im
Krieg erhaltenen
Wunden oder deren
Folgen leiden, dieHilfe bei allgemeinen
Notständen, soweit dies die
Statuten bestimmen,
und namentlich eine sorgfältige Vorbereitung der Kriegsthätigkeit durch Ergänzung der
Mittel,
Ausbau der
Organisation,
Aufstellung
eines Mobilisierungsplans, Ansammlung von
Geld,
Ausbildung von Krankenpflegepersonal, Bereitstellung von
Sanitäts- und Transportkolonnen,
Fürsorge für die
Depots (Anlegung von Musterdepots) und eventuell durch Errichtung von Vereinslazaretten, bez.
Ausrüstung von
Sanitäts- und
Krankenzügen.
Vgl. v. Criegern, Das Rote Kreuz in
Deutschland (Leipz. 1883);
Derselbe, Leitfaden
der freiwilligen
Krankenpflege im
Krieg (das. 1889);
Treuenpreuß, Das Rote Kreuz (das. 1887), und die Litteratur bei
Kriegssanitätswesen.
KreuzfürFrauen und
Jungfrauen, 1) russischer
Orden,
[* 10] gestiftet 11. (23.) April 1878 ausAnlaß
des beendigten
Kriegs gegen die Türkei.
[* 11] Der
Orden wird von der
Kaiserin nach eignem Ermessen oder auf
Vorschlag der Behörden
mit Zustimmung des
Kaisers verliehen. Er besteht aus zwei
Klassen, von denen die erste zuerst verliehen wird. Die
Dekoration
besteht in einem rot emaillierten
Kreuz mit gleichen
Balken, umgeben bei der ersten von einem goldenen,
bei der zweiten von einem silbernen
Reifen, welche die
Inschrift: »Für die
Pflege verwundeter und kranker
Krieger« in russischer
Sprache
[* 12] tragen. Beide
Klassen tragen den
Orden auf der linken
Brust an dem schmalen scharlachroten
Bande des
Alexander Newsky-Ordens.
- 2)
EnglischerOrden, gestiftet 1883 von
KöniginViktoria für Inländerinnen und Ausländerinnen, welche
sich bei der
Pflege kranker
Soldaten und
Matrosen ausgezeichnet haben. Die
Dekoration ist ein goldenes, rot emailliertes
Kreuz,
dessen
Arme die
Worte »Faith
Hope Charity« und 1883 tragen, während im Mittelavers das
Bild der
Königin, im
Revers ihr Namenszug
mit
Krone sich befindet. Das
Band
[* 13] ist dunkelblau und rot gerändert.
Nach seinem nördlichen wie nach seinem südlichen Ende zu verschmälert es sich. Seinen Wassergehalt empfängt es allein
aus dem IndischenOzean und zunächst dem ArabischenMeer, denn es nimmt nur periodische Regenbäche, aber keinen Fluß auf. Im
N. endigt das Rote Meer in zwei Meerbusen, indem die Sinaihalbinsel von N. hereinragt. Der östliche,
im Altertum von der daran gelegenen Stadt Älana (Aila) Sinus Aelaniticus genannt, heißt jetzt Golf von Akaba; der westliche,
früher Sinus Heroopoliticus, jetzt Golf von Suez genannt, bildet die nördlichste Spitze des RotenMeers.
Die Bibel
[* 20] versteht unter dem Namen allein diesen westlichen Arm, den wir im Alten Testament auch wohl
als Schilfmeer bezeichnet finden. Die Küsten sind fast durchaus öde, sandig oder felsig und wenig bewohnt, dahinter aber
erheben sich Berge bis zu 2300 m Höhe. Das Rote Meer hat eine sehr starke Ebbe und Flut (1-2 m), was daher rührt, daß es keinen
Stromzufluß hat, sondern ein bloßer Arm des Ozeans ist. Es bildet eine tiefe trogartige Einsenkung in der afrikanisch-arabischen
Landmasse, hat eine mittlere Tiefe von 460 m (größte bis jetzt gemessene Tiefe 2271 m) und ist in seiner Mitte am tiefsten,
während die Seiten oft bis zu bedeutender Entfernung vom Ufer hin durch Korallen
[* 21] verbaut sind, wodurch
die Schiffahrt großen Gefahren ausgesetzt ist, die durch die herrschenden Winde
[* 22] (im nördlichen Teil Nord-, im südlichen im
Winter Südost-, im Sommer Nordwestwind) und den Mangel an sichern Häfen noch vermehrt werden.
Größere Segelschiffe wählen deshalb gewöhnlich den Weg um Afrika herum; die Dampfer halten sich in der
korallenlosen, tiefen Mitte, die kleinern arabischen Schiffe
[* 23] dagegen gerade an der Küste, wo sie vermöge ihrer Lokalkenntnis
jederzeit hinter den Klippen
[* 24] sich bergen können. Auch fahren letztere nur bei Tag und bei ruhiger See, so daß Schiffbrüche
im ganzen selten vorkommen. Trotz dieser Schwierigkeit herrschte auf dem RotenMeer, als einem der Hauptwege
des Handels von Indien nach Ägypten und dem MittelländischenMeer, im Altertum sowie im Mittelalter ein sehr lebhafter Handelsverkehr.