die rot blühenden
Varietäten des
Kreuzdorns
(Crataegus). ^[= L. (Weißdorn), Gattung aus der Familie der Rosaceen, dornige Sträucher und Bäume mit mehr ...]
(Roteisenerz),
Mineral aus der
Ordnung der
Anhydride, bildet die mikro- und kryptokristallinischen
Varietäten
des
Eisenglanzes (s. d.), besteht demnach wesentlich aus
Eisenoxyd (mit 70 Proz.
Eisen), das allerdings meist
durch fremde
Substanzen
(Thon,
Quarz,
Kalk) verunreinigt ist. Man unterscheidet: faseriges Roteisenerz (roten
Glaskopf), nierenförmige,
traubige und stalaktitische
Aggregate von faseriger
Struktur, die langfaserigen
(Blutstein,
Hämatit) oft zu eigentümlich keilförmigen
Stücken mit glatten, metallisch glänzenden Begrenzungsflächen abgeändert;
dichtes Roteisenerz, derb und eingesprengt,
auch als
Pseudomorphose, von flachmuscheligem und ebenemBruch, bräunlichrot bis dunkel stahlgrau schimmernd;
ockeriges Roteisenerz (roten
Eisenocker), derb und eingesprengt, als Überzug, blutrot bis bräunlichrot, von erdigem
Bruch,
matt und abfärbend.
(Rubeola), rotfleckiger Hautausschlag, welcher unter
Fieber und gleichzeitiger
Affektion der
Schleimhäute auftritt
und bald mit den
Masern, bald mit dem
Scharlach in einzelnen
PunktenÄhnlichkeit hat. Die epidemisch auftretende
Röteln stellen durch unbekannte Veranlassungen modifizierte
Formen von
Scharlach oder
Masern vor. Unter
Rubeola scarlatinosa (Scharlachröteln)
versteht man ein Scharlachfieber, bei welchem der Hautausschlag
Ähnlichkeit mit dem bei
Masern vorkommenden hat, während
das heftige
Fieber, die
Halsentzündung und die zuweilen folgende wassersüchtige Anschwellung dem
Scharlach
entsprechen. Mit dem
NamenRubeola morbillosa (Masernröteln) bezeichnet man eine Form der
Masern, bei welcher die geröteten
Flecke auf der
Haut
[* 14] zusammenfließen und dem Scharlachexanthem ähnlich werden, während die Art der gleichzeitigen Erkrankung
der
Schleimhäute und das Freibleiben der Rachenschleimhaut über die masernartige
Natur der
Krankheit keinen
Zweifel lassen.
Faden,
[* 21] roter, in alles
Tauwerk der königlich englischen
Marine eingewebter
Faden, welcher die
Entwendung desselben
hindern soll, vergleichsweise von
Goethe in den
»Wahlverwandtschaften« angewandt und seitdem allgemein
gebraucht für dasjenige, was durch die Teile eines Ganzen als gemeinsames und charakteristisches Merkmal hindurchgeht.
ist gestattet, an Stelle des roten Kreuzes den roten Halbmond zu setzen; Japan
[* 30] hat das rote Kreuz zwar beibehalten, aber durch
weiße Querlinien gleichsam in vier rote Rechtecke verwandelt. rotes Kreuz ist auch die allgemeine Bezeichnung für die Pflege der
Kranken und Verwundeten im Krieg, wie dieselbe in der Genfer Konvention vertragsmäßig artikuliert worden
ist, und speziell für das Institut der freiwilligen Krankenpflege, wie sich dasselbe aus den Beschlüssen der von Delegierten
fast aller europäischen Länder und namentlich der Regierungen beschickten Genfer Konferenz vom Oktober 1863 entwickelt hat.
1) In den meisten Ländern ist die Stellung der Vereine durch den Staat und die Gesetzgebung geordnet und mehr oder weniger militarisiert
worden. Vollkommen autonom ist das Rote Kreuz in England. Ziemlich unabhängig von den Militärbehörden
und der Regierung ist es in Rußland; im Krieg 1877/78 nahm es sogar eine leitende Stellung ein und entfaltete freie Thätigkeit.
Doch sind gegenwärtig auch in Rußland Maßregeln in Aussicht genommen, um die Organisation des RotenKreuzes eng an das Sanitätswesen
der Armee anzuschließen.
Die Präsidenten beider Vereine treten im Kriegsfall als kaiserliche, bez. königliche Kommissare zur Seite des Generalinspektors
der freiwilligen Krankenpflege. Für die Vereinsvereinigung der beiden Reichshälften ernennt der Kaiser ein Mitglied des Herrscherhauses
zum Protektor-Stellvertreter. Im Krieg ist die Thätigkeit eine gemeinsame. Im J. 1886 zählte der österreichische
Vereinca. 54,000 Mitglieder in etwa 400 Vereinen mit einem Vermögen von 3,366,790 Gulden; der ungarische 48,000 Mitglieder mit
ca. 400 Vereinen und einem Vermögen von 1,600,000 Guld.-
In Deutschland bestehen in allen Ländern Landesvereine, welche an sich in ihrer Organisation und ihren Leistungen
selbständig sind. Durch Übereinkunft vom haben sich die deutschen Vereine jedoch eine Gesamtorganisation geschaffen
in dem Zentralkomitee der deutschen Vereine vom RotenKreuz. Dasselbe wird gebildet durch das Zentralkomitee des preußischen
Vereins und durch Vertreter sämtlicher Landesvereine; die Mitglieder führen darin einzeln oder
vereint so viele Stimmen, als dem betreffenden Staat im Bundesrat zustehen. Das Zentralkomitee hat keine Exekutive, im Frieden
ist es lediglich ein Ratgeber für die Landesvereine. Im Krieg ist dessen Stellung jetzt gesetzlich geregelt und hierdurch
die Bestimmung in § 5 der Übereinkunft, daß ihm im Kriegsfall die einheitliche Vertretung der deutschen
Vereine bei den Heeren und die Herbeiführung des einheitlichen Zusammenwirkens derselben obliege, zum größten Teil aufgehoben
(vgl. Kriegssanitätswesen). Die
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