mehr
An den Krieg mit Hannibal knüpfte sich sogleich ein andrer mit König Philipp III. von Makedonien. Dieser hatte 215 mit Hannibal ein Bündnis geschlossen, und es war daher schon damals bis 206 zwischen ihm und den Römern Krieg geführt worden, aber matt und ohne Erfolg. Jetzt (200), wo die Römer [* 2] freie Hand hatten, kündigten sie ihm den Krieg an; derselbe wurde 197 durch die Schlacht bei Kynoskephalä entschieden und durch einen Frieden beendigt, der Philipp drückende, ihn fast zu völliger Machtlosigkeit verurteilende Bedingungen auferlegte.
Mit dem syrischen König Antiochos III. (dem Großen) wurde der Krieg 191 begonnen; er wurde 190 bei Magnesia am Sipylus völlig geschlagen und darauf ebenfalls genötigt, demütigende und seine wesentlich vermindernde Friedensbedingungen anzunehmen. Hiermit war die Überlegenheit Roms wie im Westen über Karthago, [* 3] so auch im Osten entschieden, und es blieb nur noch übrig, alle diese Mächte völlig zu unterdrücken und die Länder zu Provinzen zu machen. Dies geschah für Karthago durch den dritten Punischen Krieg (149-146), welcher mit der Eroberung und Zerstörung Karthagos durch den jüngern Scipio Africanus endete.
Mit Makedonien wurde 171-168 ein neuer Krieg geführt; der König Perseus [* 4] wurde bei Pydna geschlagen und dann selbst gefangen genommen; Makedonien ward hierauf für frei erklärt, aber nur um 146 nach einem Aufstandsversuch zur römischen Provinz gemacht zu werden. Auch mit Griechenland [* 5] wurde in derselben Zeit ein Ende gemacht. Es war ihm 196 die Freiheit verkündigt worden; allein nach Besiegung des Perseus wurden 167 erst 1000 Patrioten des Achäischen Bundes nach Rom [* 6] abgeführt und daselbst festgehalten, und als auch hier, nicht ohne Mitwirkung der Römer, Krieg und Aufstand ausbrachen, schickten die Römer ein Heer dahin, vernichteten die schwache Streitmacht der Griechen, zerstörten 146 Korinth [* 7] und machten das Land unter dem Namen Achaia zur Provinz. Im Osten bedurfte es keiner weitern Maßregel, da Syrien und Ägypten [* 8] durch Thronstreitigkeiten und durch Kriege untereinander sich selbst zu Grunde richteten; doch wurde auch dort eine römische Provinz eingerichtet, indem man 133 das pergamenische, den größern Teil der 189 dem König Antiochos entzogenen vorderasiatischen Gebiete umfassende Reich sich aneignete und daraus die Provinz Asia bildete.
Ernsthafter und mit schweren Verlusten für Rom verknüpft waren die Kriege mit den kräftigen Naturvölkern Spaniens. Dort hatten die Römer seit der Unterwerfung des Landes 206 schon immer mit Aufständen der verschiedenen Völker zu kämpfen gehabt. Am gefährlichsten aber waren der Viriathische (148-140) und der Numantinische Krieg (143-133). Jener wurde von Viriathus an der Spitze der Lusitanier mit der größten Tapferkeit und lange Zeit mit Glück geführt, bis ihn die Römer durch Meuchelmord aus dem Weg räumen ließen. Numantia, obgleich keine große Stadt und nur im Besitz von kaum 8000 streitbaren Männern, brachte, begünstigt durch eine fast uneinnehmbare Lage, den belagernden Römern wiederholt schwere und schimpfliche Verluste bei und konnte erst, nachdem Scipio Africanus den Oberbefehl übernommen und die Disziplin im Heer hergestellt hatte, durch Hunger gezwungen werden.
Das römische Reich umfaßte am Ende dieses Abschnitts außer ganz Italien [* 9] die Provinzen Sizilien, [* 10] Sardinien [* 11] nebst Corsica, [* 12] Spanien, [* 13] Afrika, [* 14] Makedonien, Achaia und Asien, [* 15] also fast alle Kulturländer des Altertums. Diese Provinzen, welche man in Rom mit Ausnahme einzelner privilegierter Städte als Unterthanenlande ansah, wurden für die obersten römischen Magistrate, welche sie anfangs noch während ihres Amtsjahrs, später nach demselben als Statthalter verwalteten, und für Rom überhaupt die Quellen großer Reichtümer, und es war natürlich, daß die höhern Magistrate immer mehr auch als Stufe für die Erlangung der Provinzen begehrt wurden, und daß diejenigen Familien, deren Mitglieder sich im Besitz derselben befanden, sich immer mehr gegen die übrige Bevölkerung [* 16] abzuschließen suchten. Da der Senat aus den gewesenen Beamten gebildet war, so bestand er fast ausschließlich aus Mitgliedern solcher Familien. So bildete sich an Stelle des frühere Patriziats, welches seine Bedeutung verloren hatte, ein neuer Adel, die sogen. Nobilität, auch die Senats- oder Optimatenpartei genannt, welche die thatsächliche Regierung des Staats durch den Senat zu einer gesetzlichen machen wollte.
Auf der andern Seite zog aber der in Rom zusammenströmende Reichtum im Verein mit den Spielen und sonstigen Genüssen, durch welche die Nobilität sich die Gunst des Volkes zu erwerben suchte, eine immer größere Menge besitz- und gesinnungsloser Bürger nach der Hauptstadt, welche durch die ehemaligen Bauern, welche ihre Güter an die reichen Grundbesitzer (Latifundienbesitzer) verkauft hatten, noch vermehrt wurde, und da diese Menge in den Tributkomitien souverän war, so konnte es nicht ausbleiben, daß sie von ehrgeizigen Volksführern gegen die Nobilität aufgereizt und zu selbstsüchtigen Zwecken gebraucht wurde. Dadurch entstanden bald erbitterte Parteikämpfe, welche den Staat zerrütteten.
Die Parteikämpfe und Bürgerkriege (133-31).
Die beiden Brüder Tiberius und Gajus Gracchus (s. Gracchus), von väterlicher und mütterlicher Seite den vornehmsten Geschlechtern entsprossen, wurden von den edelsten Motiven getrieben, sich der Sache des Volkes anzunehmen. Der ältere Bruder begann das Werk als Volkstribun des Jahrs 133, indem er das Licinische Gesetz in betreff des Staatslandes erneuerte; er hoffte dadurch, daß er die über das gesetzliche Maß in Einer Hand [* 17] vereinigten Ländereien den reichen Besitzern entzog und unter das verarmte, besitzlose Volk verteilte, einen zahlreichen Bauernstand herstellen und so wieder eine tüchtige, leistungsfähige Bürgerschaft schaffen zu können.
Sein energischerer und leidenschaftlicher Bruder (Tribun 123 und 122) ging einen bedeutenden Schritt weiter; er suchte, um die Ausführung des Ackergesetzes zu sichern, durch einige weitere Gesetze dem Senat die Staatsgewalt zu entreißen und sie auf die Volkspartei zu übertragen. Beide Brüder fanden durch Gewaltakte der Senatspartei ihren Untergang, und dies hatte die Folge, daß sich der Kampf zwischen Senats- und Volkspartei entzündete, welcher von nun an die innere Geschichte Roms bestimmen und endlich den Untergang der Republik herbeiführen sollte.
Der Sieg schwankte eine Zeitlang zwischen beiden Parteien hin und her. Zunächst herrschte die Senatspartei durch den Schrecken, den die gewaltthätige Niederschlagung der Gracchen und ihrer Anhänger im Volk verbreitet hatte. Da aber die Entartung, insbesondere die Habsucht und Bestechlichkeit der Vornehmen, immer deutlicher an den Tag kam und infolge davon der Jugurthinische Krieg (111-106) in den ersten Jahren in der schimpflichsten Weise geführt wurde, so gewann im Lauf desselben die Volkspartei das Übergewicht, so daß Gajus Marius (s. d.), ein Mann aus dem Volk, 107 zum Konsulat gelangen ¶
mehr
und in den nächsten Jahren, in denen er den Cimbrischen Krieg durch die Siege bei Aqua Sextiä (102) und Vercellä (101) glücklich beendete, die Geschicke des römischen Staats lenken konnte.
Wiederum folgte ein Umschlag (100), als Gajus Servilius Glaucia und L. Apulejus Saturninus eine mit allen Freveln und Greueln der Pöbelherrschaft verbundene revolutionäre Bewegung hervorriefen und Marius dadurch zwangen, sich von ihnen loszusagen und sich mit der Senatspartei zu ihrer Unterdrückung zu vereinigen. Dies gab auf einige Jahre die Herrschaft wieder in die Hände der Senatspartei zurück. Zwar wurde 91 von einer gemäßigten Minorität des Senats ein Versuch gemacht, eine Ausgleichung zu stande zu bringen. Ein Hauptobjekt des Streits zwischen beiden Parteien war der Besitz der Gerichte, die Gajus Gracchus vom Senat auf die Ritter übertragen hatte, wodurch dieser durch seinen Reichtum mächtige Stand auf die Seite des Volkes herübergezogen und in den Besitz einer gefährlichen Waffe gegen die Senatspartei gesetzt worden war. In dem Sinn jener gemäßigten Minorität des Senats gab daher der Tribun M. Livius Drusus (s. d. 3) eine Reihe von Gesetzen, durch welche die Gerichte dem Senat zurückgegeben, Ritterstand und Volk aber durch mehrere Zugeständnisse versöhnt werden sollten.
Allein dieser Versuch wurde von der Majorität des Senats vereitelt und hatte nur die Folge, daß die Bundesgenossen, welchen Livius, um sie auf seine Seite zu ziehen, das ihnen schon vorher wiederholt versprochene römische Bürgerrecht in Aussicht gestellt hatte, und welche sich jetzt nochmals getäuscht sahen, zu den Waffen [* 19] griffen. So entstand der Bundesgenossen- oder Marsische Krieg (90-88), welcher damit endete, daß den sämtlichen italischen Bundesgenossen das Bürgerrecht zugestanden wurde.
Infolge davon wurde die Zahl der römischen Bürger verdoppelt; dieselben waren über ganz Mittel- und Unteritalien zerstreut und konnten daher nur ausnahmsweise wenigstens annähernd vollständig in den Volksversammlungen vertreten sein, in denen vielmehr meist nur das städtische Proletariat seine das ganze Volk bindenden Beschlüsse faßte. Um so leichter konnte der Tribun P. Sulpicius Rufus 88 mehrere revolutionäre Gesetze zu stande bringen, unter andern auch den Beschluß, daß der Oberbefehl im Mithridatischen Krieg vom Konsul P. Cornelius Sulla auf Gajus Marius übertragen werden solle.
Allein Sulla zog an der Spitze seines in Kampanien versammelten Heers nach Rom, lieferte dort in der Stadt seinen Gegnern eine Schlacht, tötete oder vertrieb sie, verließ dann Rom und Italien und führte den Krieg gegen Mithridates (s. d.), ohne sich zunächst um die Vorgänge in Rom zu bekümmern. Mittlerweile bemächtigten sich die Marianer unter Führung des L. Cornelius Cinna der Herrschaft in Rom, die sie bis zu Sullas Rückkehr behaupteten. Marius selbst kehrte aus Afrika zurück, wohin er sich geflüchtet hatte, um für 86 noch einmal das Konsulat, das siebente, freilich nur auf wenige Tage, zu übernehmen.
Als Sulla 83 zurückkam, stellten ihm die Marianer zahlreiche Heere entgegen; sie wurden aber in dem blutigen, verheerenden ersten Bürgerkrieg 83-81 völlig geschlagen, und nun ließ sich Sulla die Diktatur übertragen, die er dazu benutzte, die Macht der Senatspartei wieder fest zu begründen, zu welchem Zweck er namentlich die Gerichte und die Provinzialverwaltung dem Senat zurückgab, den Tributkomitien das Recht der Initiative in der Gesetzgebung nahm und die Volkstribunen zu einer machtlosen Stellung herabdrückte. Als er hierdurch eine aristokratische Verfassung begründet zu haben glaubte, legte er 79 die Diktatur nieder und starb bald darauf.
Sulla hatte das erste Beispiel der Entscheidung bürgerlicher Kämpfe durch das Heer gegeben. Dieses war dadurch zu einem bereiten Werkzeug für herrschsüchtige Anführer gemacht worden, daß Marius als Konsul 107 zuerst die Proletarier in die Legionen aufgenommen hatte, welche fortan den Hauptbestandteil derselben bildeten und den römischen Heeren den Charakter von Söldnerheeren aufdrückten. So war es also von nun an das Heer, welches über den Besitz der Herrschaft in Rom entschied.
Zunächst aber erhob sich in der Stadt der Widerstand gegen die von Sulla eingeführten Beschränkungen der Volksmacht. Der Konsul des Jahrs 78, M. Ämilius Lepidus, hielt in Rom aufrührerische Reden, sammelte dann ein Heer in Etrurien und führte es gegen die Stadt. Er wurde zwar besiegt, allein die innern Unruhen dauerten fort bis 70, wo Gnäus Pompejus, der dem Kriege gegen Sertorius (80-72) und in Gemeinschaft mit Crassus dem Sklavenkrieg gegen Spartacus (73-71) ein Ende gemacht hatte, die wesentlichen Forderungen des Volkes befriedigte und die Beschränkungen des Tribunats und der Tributkomitien aufhob sowie den Rittern und dem Volk einen Anteil an den Gerichten einräumte.
Dafür wurde er mit außerordentlichen Vollmachten (67 durch das Gabinische und 66 durch das Manilische Gesetz) zum Oberfeldherrn gegen die Seeräuber und dann gegen Mithridates ernannt, und nach der glücklichen Beendigung dieser Kriege (63), in welchen er die Provinzen Pontus, Kilikien und Syrien eroberte, würde es ihm möglich gewesen sein, sich vermittelst des Heers zum Herrn von Rom zu machen. Allein er entließ sein Heer, sobald er (61) den Boden von Italien betrat, und nun setzte ihm der Senat, dessen Selbstbewußtsein mittlerweile durch die Unterdrückung der Catilinarischen Verschwörung (s. Catilina) gesteigert worden war, in Bezug auf seine Anordnungen in Asien und auf die Belohnung seines Heers einen unüberwindlichen Widerstand entgegen, welcher ihn bewog, mit Gajus Julius Cäsar und M. Licinius Crassus eine Verbindung, das erste Triumvirat (60), einzugehen, um seine Forderungen durchzusetzen.
Nun herrschten die drei Männer gemeinschaftlich; aber 53 fiel Crassus gegen die Parther, und 49 brach der Krieg (zweiter Bürgerkrieg, 49-45) zwischen Pompejus und Cäsar aus; Cäsar besiegte mit seinem im Gallischen Krieg (58-50) zur höchsten Tüchtigkeit ausgebildeten Heer erst die Legaten des Pompejus in Spanien, dann Pompejus selbst 48 bei Pharsalos und die Reste der Pompejanischen Partei 46 bei Thapsos in Afrika und 45 bei Munda in Spanien. Hiermit hatte er sich in den unbestrittenen Besitz der Alleinherrschaft in Rom gesetzt.
Durch seine Ermordung (44) ward das Schicksal des Staats noch einmal auf die Entscheidung der Waffen gestellt. Gajus Octavianus, der Adoptivsohn Cäsars, bekämpfte erst in Verbindung mit der Senatspartei M. Antonius im Mutinensischen Krieg, wendete sich aber dann gegen die Senatspartei und schloß 43 das zweite Triumvirat mit M. Antonius und M. Ämilius Lepidus; die Vorfechter der Senatspartei, M. Brutus und Gajus Cassius, wurden 42 bei Philippi besiegt; Antonius verzehrte hierauf seine Kraft [* 20] in Schwelgereien am Hof [* 21] der Kleopatra oder in ruhmlosen Kriegen mit den Parthern und Armeniern, während Oktavian in Italien den Widerstand des L. Antonius, des Bruders von Marcus, in dem Perusinischen Krieg brach (40), Sextus ¶