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souverän; die Kuriatkomitien blieben zwar bestehen, aber als bloße Form, so daß sie in der Regel nur durch 30 Liktoren als Vertreter der 30 Kurien abgehalten wurden. Die Centuriatkomitien unterschieden sich von den Tributkomitien dadurch, daß in ihnen die wohlhabendern und angesehenern Bürger das Übergewicht hatten, und daß die Konsuln den Vorsitz führten, woraus von selbst folgte, daß in ihnen nur Anträge gestellt wurden, über die vorher vom Senat Vorbeschluß gefaßt worden war, während dagegen die Tributkomitien in der Regel von den Volkstribunen berufen und abgehalten wurden, ohne an einen Vorbeschluß des Senats gebunden zu sein, und in ihnen die Kopfzahl die Entscheidung gab.
Die Grenzen [* 2] zwischen beiden Arten von Komitien waren keineswegs genau bestimmt; nur so viel stand fest, daß die Wahl der höchsten Beamten, insbesondere der Konsuln und Prätoren, nur in den Centuriatkomitien stattfinden durfte, während Volkstribunen, Ädilen und Quästoren durch die Tributkomitien gewählt wurden; im übrigen konnten von beiderlei Komitien Beschlüsse gefaßt werden, welche das ganze Volk banden. Es war hierin der Keim eines verhängnisvollen Zwiespalts zwischen Senat und Centuriatkomitien auf der einen und Volkstribunen und Tributkomitien auf der andern Seite enthalten, der während der Punischen Kriege durch den Gemeinsinn und Patriotismus aller Bürger unwirksam gemacht wurde, nach denselben aber infolge der Selbstsucht der Nobilität und des Ehrgeizes bedeutender Staatsmänner und Feldherren zum Ausbruch kam und zu heftigen Parteikämpfen, schließlich zu blutigen Bürgerkriegen führte, in welchen die Republik ihren Untergang fand (s. unten, Geschichte).
Gajus Octavianus ging aus diesen Bürgerkriegen als der letzte und entscheidende Sieger hervor;
ihm fiel daher die Alleinherrschaft zu (31 v. Chr. bis 14 n. Chr.), nicht mit dem Königstitel, den er vielmehr ausdrücklich zurückwies, sondern mit dem Namen Princeps, d. h. eigentlich nur erster des Senats;
außerdem wird die Stellung der Kaiser auch häufig durch Imperator bezeichnet, obgleich damit eigentlich nur der Oberbefehl über das Heer ausgedrückt wird;
ein besonderer Ehrenname Oktavians, der dann auch auf seine Nachfolger übergegangen ist, war Augustus, d. h. der Verehrungswürdige;
endlich führte er durch Adoption von seinem Großoheim Julius Cäsar auch noch den Namen Cäsar, der dann ebenfalls zur Bezeichnung der Kaiserwürde gebraucht wurde und unserm Kaisernamen selbst den Ursprung gegeben hat.
Das Hauptbestreben des Augustus war, nachdem er sich in den Besitz der Herrschaft gesetzt hatte, dieselbe dadurch zu begründen und gewissermaßen legitim zu machen, daß er sich die wichtigsten republikanischen Ämter und Vollmachten vom Senat übertragen ließ. Er übernahm daher auf Beschluß des Senats 27 v. Chr. die Statthalterschaft in allen Provinzen, in welchen eine irgend erhebliche Militärmacht stationiert war, ferner 23 die tribunizische und prokonsularische Gewalt; sodann wurde ihm 19 die Aufsicht über die Sitten (praefectura morum), vermöge deren er alle Befugnisse der Zensoren ausübte, sowie die gesetzgebende Gewalt verliehen; außerdem ließ er sich besonders in der ersten Periode seiner Regierung, im ganzen 13mal, zum Konsul und 12 v. Chr. auch zum Pontifex Maximus ernennen.
Die republikanischen Ämter und Institutionen ließ er mit geringen Ausnahmen fortbestehen und zwar mit denselben Ehren und anscheinend auch mit denselben Befugnissen, indem er sie jedoch zugleich in ihrer wirklichen Bedeutung zu schwächen und herabzusetzen wußte. Die Komitien wurden nach wie vor, wenngleich viel seltener, gehalten; indessen hatten sie hinsichtlich der Wahlen nur das Geschäft, die von Augustus empfohlenen Kandidaten zu ernennen, und durch Tiberius wurden die Wahlen ganz auf den Senat übertragen, so daß für die Wahlkomitien nur die feierliche Verkündigung der Gewählten übrigblieb; für die Gesetzgebung aber wurden sie nur ausnahmsweise berufen.
Der Senat erlangte zwar unter den Kaisern sogar einen weitern Wirkungskreis, indem ihm die Jurisdiktion in den wichtigsten Kriminalfällen und seit Tiberius die Wahl der Magistrate übertragen wurde. Allein er ward lediglich durch die Kaiser zusammengesetzt;
schon 29 v. Chr. hatte Augustus eine Sichtung desselben, die sogen. Lectio senatus, vorgenommen, um die mißliebigen Mitglieder zu beseitigen, und hiermit wurde von ihm selbst wie von seinen Nachfolgern fortgefahren;
er war daher von den Kaisern, die allein im Besitz der realen Macht waren, völlig abhängig und wurde namentlich von schlechten Kaisern immer mehr als willenloses Werkzeug ihres Beliebens gemißbraucht;
auch wurden schon von Augustus die wichtigern Angelegenheiten nicht mit dem Senat, sondern mit einem engern Rat, einem Consilium, beraten.
Ähnlich verhielt es sich mit den republikanischen Ämtern, deren Inhaber sich ebenfalls unter den Einfluß des Machthabers beugen mußten. Auch wurden von Augustus und seinen Nachfolgern einige besondere Maßregeln getroffen, um ihre Bedeutung herabzusetzen. Es wurde z. B. üblich, daß das Konsulat nicht auf das ganze Jahr, sondern nur auf wenige Monate, und daß statt des Konsulats nur die Ehrenzeichen desselben (die ornamenta oder insignia consularia) verliehen wurden, welch letzteres auch mit den meisten übrigen Ämtern geschah.
Ausdehnung (der festen

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Ausdehnung.Außerdem wurden mehrere neue Ämter geschaffen, welche lediglich vom Kaiser besetzt, und auf welche die wesentlichen Befugnisse der republikanischen Ämter übertragen wurden, so namentlich die Ämter des Stadtpräfekten (praefectus urbi) und des Befehlshaber der Prätorianer (praefectus praetorio), denen von den Kaisern die bedeutendsten Teile nicht nur der Jurisdiktion, sondern auch der Verwaltung in immer größerer Ausdehnung [* 3] zugewiesen wurden. Dies waren die Formen des Kaisertums; der Kern und die Stütze desselben war aber das Heer, welches Augustus an die Spitze der römischen Welt erhoben hatte, und das ihn und seine Nachfolger in den Stand setzte, das gesamte Staatswesen mit seinen republikanischen Ämtern und Institutionen in Unterwürfigkeit zu erhalten, welches also die Kaiser stützte, sie aber auch nicht selten selbst bedrohte und der Herrschaft entsetzte. In dieser Weise aber bestand das Kaisertum drei Jahrhunderte lang, nur mit dem Unterschied, daß die Kaiser immer mehr von dem Heer abhängig wurden, und daß das Reich besonders im 3. Jahrh. immer mehr durch Bürgerkriege zerrüttet wurde.
Römisches Reich (Heerw

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Seite 13.936.Eine wesentliche Veränderung aber wurde vom Kaiser Diokletian (284-305) begonnen und von Konstantin (324-337) zur vollständigen Ausführung gebracht. Durch diese wurde mit den republikanischen Formen und Erinnerungen völlig gebrochen; Rom [* 4] hörte auf, der Mittelpunkt des Reichs zu sein, indem die Residenz des Kaisers erst nach Nikomedeia in Bithynien und dann nach Konstantinopel [* 5] verlegt wurde; es wurde ein ganz neues, fest gegliedertes und ungemein zahlreiches Beamtentum geschaffen, an dessen Spitze sieben oberste Reichsbeamte standen, welche, wie schon ihre Titel (praepositus ¶
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sacri cubiculi, magister officiorum, quaestor sacri cubiculi, comes sacrarum largitionum, comes rerum privatarum, comites domesticorum equitum und peditum) beweisen, mehr Hof- als Reichsbeamte waren; es wurde eine strenge Rangordnung durch die Verleihung bestimmter Ehrenprädikate (illustres, spectabiles, clarissimi, perfectissimi, egregii) eingeführt; endlich ward auch hinsichtlich der Provinzen eine neue Einrichtung getroffen, indem das Reich in 4 Präfekturen, 13 Diözesen und 116 Provinzen eingeteilt und die Militär- und Zivilverwaltung völlig getrennt wurde. Senat und Konsulat bestanden zwar zunächst noch fort, aber als völlig leere Formen, die nach und nach von selbst erloschen. Eine Zeitlang wurde ein Konsul in Rom, ein zweiter in Konstantinopel oder auch nur einer in Konstantinopel ernannt; das letzte Konsulat eines Privatmanns war das des Flavius Basilius 541, hierauf wurde der Titel Konsul nur noch vom Kaiser fortgeführt, bis auch dies im 9. Jahrhundert aufhörte.
Heerwesen und Flotte.
Die Militärverfassung erlitt im Lauf der Zeit wiederholt wesentliche Veränderungen. Ursprünglich soll das römische Heer nach Vereinigung der drei Stämme aus einer Legion, 3000 Mann stark, 1000 Mann aus jedem Stamm, und aus 300 Reitern bestanden haben; indessen kommen schon unter den Königen vor Servius Tullius mehrere Legionen vor, und auch die Reiterei wurde unter denselben Königen bis zu 1800 Mann vermehrt. Eine ganz neue Einrichtung erhielt aber die römische Streitkraft durch den König Servius.
Schijaku - Schild

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Schild.Durch ihn wurde die Organisation der Legionen, deren Normalstärke jetzt 4200 Mann betrug, völlig auf die von ihm eingerichteten Klassen und Centurien gegründet. Alle Bürger, mit Ausnahme der Proletarier, waren zum Kriegsdienst verpflichtet, die jüngern vom 17. bis zum zurückgelegten 45. Lebensjahr zum Dienst im Felde, die ältern bis zum 60. Lebensjahr zur Bewachung der Stadt; der Dienst jener war auf 16, höchstens 20 Feldzüge bestimmt, der der Reiter auf 10 Feldzüge, und zwar wurde nicht nur die Ausrüstung von allen auf eigne Kosten bestritten, sondern sie dienten auch lange Zeit ohne Sold, indem erst 406 v. Chr. das Fußvolk und 403 die Reiterei Sold empfing. In jeder Legion aber waren sämtliche Klassen mit verschiedener Bewaffnung vertreten: die Angehörigen der ersten Klasse waren außer dem Speer (hasta) mit Helm (galea), Panzer (lorica), Schild [* 7] (clipeus) und Beinschienen (ocreae) versehen und standen in den ersten Reihen;
die übrigen Reihen wurden aus den übrigen Klassen mit allmählich verminderter Bewaffnung gebildet bis auf die beiden untersten Klassen herab, welche nur Schild und Speer oder nur letztern führten.
Die Aufstellung der Legion für den Kampf war der der griechischen Phalanx ähnlich, in dichten Reihen, wahrscheinlich acht Mann hoch, so daß dieselbe mehr durch das Gewicht ihres Andranges als durch die persönliche Tapferkeit der einzelnen wirken konnte. So etwa bis zur Zeit der Verbrennung Roms durch die Gallier herab, wo wahrscheinlich durch Camillus eine bedeutende Änderung getroffen wurde. Das Wesentliche derselben bestand darin, daß nunmehr der Tapferkeit der einzelnen Raum und freie Bewegung geschafft wurde.
Auf die Klassen wurde jetzt nur insoweit Rücksicht genommen, als die Schwerbewaffneten ausschließlich aus den drei ersten Klassen entnommen wurden, während die Angehörigen der beiden letzten Klassen nur als Leichtbewaffnete (velites) dienten; die Reiterei blieb im wesentlichen unverändert, indem auch jetzt jeder Legion 300 Reiter beigegeben wurden. Die Schwerbewaffneten aber wurden nach dem Alter in drei Treffen, in die Hastati, Principes und Triarier eingeteilt, jedes Treffen zerfiel in 10 Manipeln, jeder Manipel in 2 Centurien;
die Manipeln der Hastati und Principes zählten je 120, die der Triarii je 60 Mann;
an der Spitze der ganzen Legion standen 6 von 2 zu 2 Monaten wechselnde Militärtribunen, die einzelnen Manipeln wurden von je 2 Centurionen geführt;
die Velites jeder Legion waren 1200 Mann stark und nicht in Manipeln geteilt, hatten auch keine eignen Führer, sondern wurden den Manipeln und den Führern der Schwerbewaffneten zugeteilt.
Stärke (natürliches Vo

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Stärke.Solcher Legionen nun wurden regelmäßig jedes Jahr 4 ausgehoben, von denen je 2 unter den Oberbefehl der Konsuln gestellt wurden, welche die Kriege entweder einzeln, ein jeder mit seinen 2 Legionen, oder beide zusammen mit 4 Legionen führten; doch werden nicht selten auch viel größere Heere ausgehoben und auch die Stärke [* 8] der Legionen bis zu 6000 erhöht. Zu diesen Legionen kamen, nachdem die meisten italischen Völkerschaften von den Römern durch glückliche Kriege zur Heeresfolge gezwungen worden waren, die Truppen der Bundesgenossen hinzu, deren Normalstärke sogar nicht selten die der römischen Legionen überstieg.
Zur Schlacht wurden nun aber die Legionen manipelweise, die Hastati in erster, die Principes in zweiter, die Triarii in dritter Linie und zwar so aufgestellt, daß erstens innerhalb des Manipels der einzelne Mann einen weitern Raum erhielt und zweitens die Manipeln selbst durch weitere Zwischenräume voneinander getrennt wurden; letzteres, damit die erste Linie, wenn sie von dem Feind zum Weichen gebracht wurde, sich auf die zweite und beide im Notfall sich dann auf die dritte zurückziehen konnten.
Vorstellung (psycholog

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Werkzeuge.Die römischen Heere waren in der ältern Zeit eigentliche Bürgerheere, indem sie durch Aushebung gebildet und die Proletarier ausgeschlossen, die Schwerbewaffneten sogar nur aus den drei ersten Klassen genommen wurden. Dies änderte sich aber, als 107 v. Chr. Marius die Proletarier in das Heer aufnahm und die Aushebung meist durch Werbung ersetzt wurde. Infolge davon wurde der Kriegsdienst immer mehr zum Handwerk, und die Heere nahmen allmählich den Charakter von Söldnerheeren an, die daher auch von ihren Führern bald als Werkzeuge [* 9] zur Erreichung ihrer ehrgeiziger Zwecke gebraucht werden konnten.
Gleichzeitig aber wurden noch mehrere andre Änderungen eingeführt. Die Legion wurde in 10 Kohorten zu je 6 Centurien eingeteilt, sie erhielt den Adler [* 10] als Feldzeichen, wurde unter den Oberbefehl eines Legaten gestellt und ihre Normalstärke, von der indessen öfters Abweichungen stattfanden, auf 6000 festgesetzt, und als das römische Bürgerrecht infolge des Bundesgenossenkriegs über Mittel- und Unteritalien ausgebreitet wurde (90 v. Chr.), hörten die Truppenkontingente der Bundesgenossen auf und wurden durch Hilfstruppen (auxilia) von verschiedener Bewaffnung ersetzt, die in den Provinzen nach Belieben ausgehoben wurden.
Die Kaiserzeit endlich brachte die große Veränderung, daß sie stehende Heere einführte. Augustus verfügte gegen Ende seiner Regierung über 25 Legionen, die in den verschiedenen Provinzen stationiert waren und von den Statthaltern als Stellvertreter (legati) des Kaisers, welcher als der eigentliche Oberbefehlshaber (imperator) galt, befehligt wurden, und diese Zahl der Legionen wurde später noch bedeutend erhöht. Eine besonders wichtige Neuerung aber war ¶