Ritterbank
(adlige Bank), sonst Abteilung in manchen Kollegien, z. B. dem Reichshofrat, wo nur Adlige Platz nahmen;
in Böhmen [* 2] der gesamte niedere Adel im Gegensatz zum höhern Adel, der Grafen- und Fürstenbank.
Ritterbank - Ritterwes
(adlige Bank), sonst Abteilung in manchen Kollegien, z. B. dem Reichshofrat, wo nur Adlige Platz nahmen;
in Böhmen [* 2] der gesamte niedere Adel im Gegensatz zum höhern Adel, der Grafen- und Fürstenbank.
von ritterlicher, namentlich altadliger, 16 Ahnen zählender Herkunft.
der Arbeit (Knights of Labor), ein Arbeiterbund in Nordamerika, [* 3] der 1869 zu Philadelphia [* 4] von einem Schneidermeister, Uriah Stevens, gegründet wurde, um das Los der Arbeiter zu verbessern, aber wegen des strengen Rituals und der Geheimhaltung bei der Aufnahme und Thätigkeit wenig Verbreitung fand, bis 1879 Terence Powderly, ein Ire (geb. 1849), als Generalarbeitermeister an die Spitze trat und durch Öffentlichkeit der Versammlungen, Zulassung aller 18 Jahre alten Arbeiter ohne Unterschied des Geschlechts, der Religion und Nationalität sowie durch vortreffliche Organisation die Zahl der Mitglieder auf mehr als ½ Mill. vermehrte.
Telegraph
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Telegraphen.Der Verein erstrebt Verbot der Kinderarbeit, allgemeine achtstündige Arbeitszeit, Einrichtung von Schiedsgerichten, Verstaatlichung der Eisenbahnen und Telegraphen, [* 5] progressive Einkommensteuer, Ausgabe von Papiergeld mit Zwangskurs etc. Sehr bald erlangte der Verein, begünstigt vom katholischen Klerus, in den östlichen Industriestaaten großen Einfluß, büßte aber an Ansehen ein, als er auf die ihm nicht zugehörigen Arbeiter einen ungerechtfertigten Druck (durch Boycotting) auszuüben versuchte und erfolglose Arbeitseinstellungen ins Werk setzte.
Fischerei (künstliche
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Fischerei.(Praedia nobilia s. equestria), ursprünglich solche Güter, deren Eigentümer Ritterdienste leisteten (ursprünglich persönliche Leistungen, später auch Geldleistungen, daher die Ritterpferdsgelder) und mancherlei Vorrechte genossen. Diese Vorrechte, deren Besitz ursprünglich Ritterbürtigkeit bedingte, wurden mit der Zeit als Zubehör der Rittergüter selbst angesehen (nobilitas realis). Zu ihnen gehörten vorzugsweise Befreiung von bäuerlichen und öffentlichen Lasten (Steuern, Einquartierung, Fronen etc.), für welche der Ritterdienst ehemals als Äquivalent gegolten hatte, ferner Landstandschaft, Patrimonialgerichtsbarkeit, Jagdgerechtigkeit, Fischerei, [* 6] Baugerechtigkeit, Mühlenzwang und andre Bannrechte. Die neuere Zeit hat diese Vorrechte beseitigt; während früher nur Adlige Rittergüter besitzen konnten, dürfen jetzt auch Bürgerliche dergleichen erwerben.
ohne Furcht und Tadel, s. Bayard ^[= (spr. bájar), 1) Pierre du Terrail, Chevalier de, der und Tadel (Chevalier ...] 1).
s. Orden, ^[= (v. lat. ordo), Vereine, deren Mitglieder behufs gemeinschaftlicher Bestrebungen sich die Befolgung ...] [* 7] S. 425.
(Lehnspferde), im Mittelalter die von der Ritterschaft dem Reichsoberhaupt oder dem Lehnsherrn zu stellende Kriegsmannschaft, wofür später, als die Einrichtung des Kriegswesens sich änderte, eine Geldleistung (Ritterpferdsgelder) eingeführt ward;
in neuerer Zeit durch Ablösung beseitigt.
der Inbegriff der Dichtungen, welche die Thaten von Helden des Mittelalters feiern. Die älteste Heimat der Ritterepen (chansons de geste) und ritterlichen Abenteuer (romans d'aventure), woraus sich später die prosaischen Ritterromane entwickelten, ist das nördliche Frankreich, wo das germanisch-ritterliche Gefolge- und Lehnswesen am meisten und förmlichsten ausgebildet und der kriegerisch-abenteuerliche Geist durch die Normannen noch gesteigert worden war.
Europa. Fluß- und Gebi
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Europa.Mit diesen christlichen germanischen und romanischen Elementen verbanden sich später die von den Kreuzfahrern aus Byzanz und dem Orient mitgebrachten Sagen und Mythen und die Wundermärchen des fernsten Ostens einerseits und die von den keltischen Nachbarn überkommenen Traditionen des Druidentums und Feenglaubens sowie auch einige bei den Normannen erhaltene Heimatsagen von Riesen (Hünen) und Zwergen (Trollen und Elfen) anderseits. Von Frankreich aus verbreitete sich diese Ritterpoesie über ganz Europa [* 8] und fand namentlich in Großbritannien [* 9] und Deutschland [* 10] den günstigsten Boden, weil sie hier verwandte Elemente und Volkssagen vorfand, die sie nur in das chevalereske Kostüm [* 11] umzukleiden hatte. Daher sind fast allen gebildeten Nationen des Mittelalters mehrere Ritterepen gemeinsam, so daß sich ihre eigentliche Heimat und ihre ursprüngliche Bearbeitung schwer oder gar nicht nachweisen lassen. Weiteres s. in den betreffenden Artikeln: Deutsche Litteratur, [* 12] Französische Litteratur etc.
bei der Ahnenprobe (s. Ahnen) der Nachweis der Ritterbürtigkeit der Vorahnen.
s. Roman. ^[= # ursprünglich bei den roman. Völkern des Mittelalters auf dem Boden des ehemaligen römischen ...]
Mecklenburg, -Schwerin
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Mecklenburg.ursprünglich die Gesamtheit der Ritter, später Bezeichnung eines besondern Geburtsstandes neben dem Bürger- und Bauernstand und zwar dergestalt, daß der hohe Adel von der Ritterschaft ausgeschieden wurde (s. Adel, S. 108). Die Ritterschaft wurde dann zur Zeit des frühern Deutschen Reichs wiederum in die reichsunmittelbare (s. Reichsritterschaft) und die mittelbare oder landsässige eingeteilt. In Mecklenburg [* 13] heißt die eine Abteilung des gemeinsamen Landtags Ritterschaft, im Gegensatz zu der von den städtischen Vertretern gebildeten Landschaft, während sich die Ritterschaft aus den Besitzern der Rittergüter zusammensetzt.
s. Ritterwesen. ^[= (Rittertum), der Inbegriff der charakteristischen Eigenschaften und Erscheinungen des mittelalterlic ...]
Dorf in der sächs. Kreishauptmannschaft Zwickau, [* 14] Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, in waldreicher Gegend im Erzgebirge, hat eine evang. Kirche, Holzstoff- und Pappenfabrikation, Schneide- und Mahlmühlen, eine Holzessigfabrik, Spitzenklöppelei und Gorlnäherei, Eisensteinbergbau und (1885) 2732 Einw.
Emil, Dichter, geb. zu Barmen, [* 15] Sohn eines Fabrikanten, widmete sich dem Kaufmannsstand, errichtete 1856 in Elberfeld ein Agentur- und Kommissionsgeschäft, beteiligte sich später an einem Fabrikgeschäft in Barmen und übernahm in der Folge die Generalagenturen verschiedener Versicherungsgesellschaften. Er veröffentlichte: »Gedichte« (Elberf. 1856; 7. Aufl., Bresl. 1883);
»Freimaurerische Dichtungen« (Leipz. 1870, 3. Aufl. 1885);
»Neue Gedichte« (das. 1872, 5. Aufl. 1885);
»Zur Sedanfeier« (Barm. 1875);
»Für Oberschlesien« (das. 1880);
»Am Rhein und beim Wein«, Gedichte (2. Aufl. 1885);
»Buch der Leidenschaft« (Oldenb. 1886);
»Aus den Sommertagen« (3. Aufl., das. 1888) u. a. Seine Gedichte sind durch Ernst der Gesinnung, gesunde Frische der Empfindung wie durch gewandte Form ausgezeichnet.
Stadtteil von Barmen (s. d.). ^[= (vgl. Plan "Elberfeld und Barmen"), Stadt im preuß. Regierungsbezirk Düsseldorf, ...]
Pflanzengattung, s. Delphinium. ^[= Tourn. Gattung aus der Familie der Ranunkulaceen, ein- oder zweijährige oder ...]
von der traurigen Gestalt, Beiname, den in Cervantes' »Don Quichotte« (I, 9) Sancho Pansa seinem von Schlagen zerbleuten Herrn beilegt.
Ritterwesen - Rittinge
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Seite 13.858.(Rittertum), der Inbegriff der charakteristischen Eigenschaften und Erscheinungen des mittelalterlichen Kriegerstandes. Die Anfänge desselben sind in den sogen. Gefolgen (Komitaten), welche sich um einen selbstgewählten Führer oder um einen Fürsten scharten, zu suchen, von welchen namentlich die Ritter des heiligen Gral, die Ritter der Tafelrunde des Königs Artus und die Paladine Karls ¶
d. Gr. durch Sage und Poesie verherrlicht worden sind. Die Mitglieder eines Komitats erhielten von ihrem Komitatsherrn Lehen, womit die Verpflichtung zu Dienstleistungen für den Lehnsherrn, namentlich zum Kriegsdienst, verbunden war. Mit der Ausbildung des Lehnswesens (s. d.) ging die des Ritterwesens Hand [* 17] in Hand, welch letzteres dem ganzen Mittelalter hauptsächlich seine Gestalt gegeben hat, so daß man dasselbe nicht mit Unrecht die Ritterzeit genannt hat.
Wie in den romanischen Ländern die Einfälle der Sarazenen, so waren in Deutschland die der Magyaren die Veranlassung, daß der Hauptteil des Heers in Reitern (rîter oder ritter) bestand. Zur Ausbildung des Ritterwesens trugen ferner die Kreuzzüge bei, in welchen nicht nur die Ritter den Kern des Heers bildeten, sondern auch durch die Verbindung der Romanen und Germanen die Formen des damals besonders in der Champagne und den südlichen Niederlanden blühenden Rittertums zu allgemein gültigen erhoben wurden.
Zudem erhielt das Ritterwesen durch die Kreuzzüge eine religiöse Weihe und einen hohen idalen ^[richtig: idealen] Aufschwung, namentlich durch die Gründung der geistlichen Ritterorden, welche sich ausschließlich der großen Sache des Christentums weihten (s. Orden). Diese Entwickelung des Ritterwesens, welche sich hauptsächlich vom 11.-14. Jahrh. vollzog, charakterisierte sich durch das höfische Wesen, eine besondere Art von Litteratur (s. Ritterpoesie), die Minne und die eignen Ansichten von Ehe und Pflichten sowie durch die Familieneinrichtungen und Feste (s. Turniere).
Hof (meteorologisch) -
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Hof (meteorologisch) - Hofburgwache.Die Erziehung zum Ritter begann mit dem 7. Jahr, wo der Knabe an den Hof [* 18] eines Fürsten oder auch zu einem Ritter gesandt wurde, dem er als Edelknabe (Bube) diente. Mit dem 14. Jahr wurde der Edelknabe zum Knappen erhoben und nach rühmlich bestandener Knappschaft in der Regel im 21. Lebensjahr zum Ritter »geschlagen« (Schwertleite). Fasten und Beten gingen der Erteilung des Ritterschlags voraus wie auch der Genuß des heiligen Abendmahls. Wer die Ritterwürde erhalten wollte, stellte zwei rittermäßige Männer als Zeugen, daß er rittermäßiger Geburt, christlichen Glaubens und unbescholtenen Lebens sei, und daß er die Pflichten des Standes zu erfüllen vermöge.
War dies verbürgt, so kniete er, wohlgerüstet, aber ohne Helm, Schwert und Schild, [* 19] zwischen den Zeugen nieder, und der die Würde Erteilende gab ihm mit der Fläche des Schwertes bald einen Schlag an den Hals, bald drei Schläge, einen auf jede Schulter und den dritten an den Hals. Dazu sprach er: »Zuo gotes unde Marîen êr, disen slac unde keinen mêr! wis küene, biderbe und gerecht; bezzer ritter denne knecht!« Darauf wurden dem Aufgenommenen bald von dem die Würde Erteilenden, bald von verschiedenen Rittern das Schwert umgegürtet, der Helm angebunden, der Schild an den Arm gegeben und die goldenen Sporen angeschnallt und jede dieser Handlungen mit einem schicklichen Spruch begleitet.
16.384e
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Wappen.Der Ritter führte sein eignes Wappen [* 20] und seinen Wahlspruch oder seine Devise auf dem Schild, mitunter auch auf der Rüstung. [* 21] Roß und Waffen [* 22] waren die Symbole der Ritterschaft; keinem, der ihr angehörte, durften sie schuldenhalber genommen werden. Einem gefangenen Ritter wurden keine Fesseln angelegt (ritterliche Haft). Sein Ritterwort genügte, ihn gegen ein versprochenes Lösegeld freizulassen. Auch von allen Abgaben und Zöllen war er frei, während er von seinen Insassen die sogen. Rittersteuer erheben durfte.
Eins der Hauptvorrechte des Ritters aber war, daß er die ihm versehene Würde wieder andern, selbst Fürsten und Königen, erteilen konnte. Störend für die öffentliche Sicherheit und Ruhe waren die sogen. irrenden oder fahrenden Ritter, die besonders in Spanien [* 23] und Frankreich nach Abenteuern umherzogen und wesentlich zum Verfall des Rittertums beitrugen. In Frankreich fand auch zuerst der später in Deutschland ebenfalls übliche Brauch statt, daß ein irrender Ritter für die Schönheit und Vorzüge einer von ihm verehrten Dame bei Turnieren in die Schranken trat. In Friedenszeiten lebte der Ritter auf seiner Burg ein höchst einförmiges Leben, das nur durch die Besuche von Genossen, Pilgern oder wandernden Sängern einige Mannigfaltigkeit erhielt.
Spinell - Spinnen
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Spinnen.Die Frauen, meist durch elterliche Verabredung mit den Rittern verbunden, waren auf die Burg und deren nächste Umgebungen beschränkt und beschäftigten sich mit Spinnen, [* 24] Stickereien etc. Ein Kaplan oder Burgpfaffe war der geistliche Berater der Familie und häufig auch zugleich der Geschäftsführer. Nur zu den äußern Religionsübungen angehalten, den Wissenschaften meist fremd, hatten die Ritter selten Sinn für Recht und begannen oft grundlos mit Nachbarn und der reichern Geistlichkeit Fehden.
Durch das Faustrecht (s. d.) artete die Ritterlichkeit in freche Waffengewalt aus, und bald gab es zahlreiche Ritter (Raubritter), welche ein Handwerk daraus machten, Klöster zu überfallen und zu plündern und Reisenden, besonders Kaufleuten, aufzulauern, um sie gefangen auf ihre Burg (Raubschloß) zu schleppen und ein hohes Lösegeld von ihnen zu erpressen. Es bedurfte der durchgreifendsten Maßregeln von seiten der Reichsgewalt und der vereinten Macht der Fürsten, um diesem Unwesen für immer ein Ende zu machen.
Blutbewegung (chemisch
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Blüte.Das Ritterwesen selbst kam nach der Erfindung des Schießpulvers durch welche die ganze Art der Kriegführung eine andre wurde, immer mehr in Verfall, und seine Blüte [* 25] wenigstens endete mit dem Tod Kaiser Maximilians I., der deshalb der letzte Ritter genannt wird. Gleichwohl erhielt sich der bevorzugte Ritterstand noch lange Zeit, und bis in unser Jahrhundert dauerten die Privilegien der Rittergüter (s. d.). Ein Teil der Ritterschaft hatte sogar bis zur Auflösung des frühern Deutschen Reichs die Reichsunmittelbarkeit behauptet (s. Reichsritterschaft).
Vgl. Sainte-Palay de la Curne, L'ancienne chevalerie (1759-81, 3 Bde.; neue Ausg. 1826, 2 Bde.; deutsch von Klüber, Nürnb. 1786 bis 1791, 3 Bde.), das wichtigste der ältern Werke; Büsching, Ritterzeit und Ritterwesen (Leipz. 1824);
Weber, Das Ritterwesen und die Templer, Johanniter etc. (Stuttg. 1822-24 u. öfter: 3 Bde.);
Mills, History of chivalry (Lond. 1825, 2 Bde.);
James, History of chivalry (das. 1835);
Reibisch, Geschichte des Rittertums (Stuttg. 4842);
Jakob Falke, Die ritterliche Gesellschaft im Zeitalter des Frauenkultus (Berl. 1862);
Weinhold, Die deutschen Frauen im Mittelalter (2. Aufl., Wien [* 26] 1882);
Schultz, Das höfische Leben zur Zeit der Minnesinger (Leipz. 1880, 2 Bde.);
Gautier, La chevalerie (Par. 1884);
Roth v. Schreckenstein, Die Ritterwürde und der Ritterstand (Freiburg [* 27] 1886);
Freytag, Bilder aus der deutschen Vergangenheit, Bd. 1 und 2 (17. Aufl., Leipz. 1888).