an Tränke. Die
Ernährung der Milchkühe geschieht am zweckmäßigsten auf der
Weide,
[* 2] die aber mit Kleepflanzen und
Gräsern
dicht bestanden sein und den
TierenSchutz gegen die
Witterung gewähren muß; die
Kuh muß auf derselben sich in kurzer Zeit
sättigen und darauf der
Ruhe pflegen können, wenn sie vielMilch geben soll. Die
Stallfütterung während
des
Sommers ist in solchen
Wirtschaften gebräuchlich, wo der Betrieb technischer
Gewerbe auch für diese Zeit
Futter liefert
und der ausgedehnte
Ackerbau sehr viel
Dünger erfordert.
Man unterscheidet trockne und grüne
Stallfütterung; bei der erstern kommen getrocknete Futtermassen, namentlich
Heu und
Stroh,
mit
Abfällen von technischen
Gewerben (Biertreber, Malzkeime,
Ölkuchen u. dgl.) zur Verwendung, während
bei der zweiten Grünfutter
(Luzerne,
Esparsette,
Klee, Futterwicken, Futtermais u. dgl.) verabreicht
wird.
Soll der grünen Futtermasse Kraftfutter zugesetzt werden, so eignet sich dazu am besten die
Kleie von
Roggen und
Weizen,
wogegen
Ölkuchen leicht
Durchfall und Getreideschrot
Störung in der
Verdauung hervorrufen.
Bei der Winterfütterung der
Kühe wird in ähnlicher
Weise wie bei der trocknen Sommerstallfütterung verfahren; jedoch kommen
hierbei die
Wurzeln und Knollenfrüchte zur Verwendung, von welchen besonders die zuckerreichen
Rüben auf die Milchabsonderung
günstig wirken. Das
Futter muß eine genügende
Menge von
Nährstoffen enthalten, um dieFunktionen aller
Organe in Thätigkeit zu erhalten. Bei der
Mästung sind die eiweißhaltigen Futterstoffe
[* 3] von noch größerer Wichtigkeit als
bei der
Fütterung der Milchkühe, weil sie vornehmlich die
Ablagerung von
Fett veranlassen. - Die Rindviehzucht nimmt in betreff
ihrer Einträglichkeit und Wichtigkeit für den menschlichen
Haushalt unbedingt die erste
Stelle in der
landwirtschaftlichen
Tierzucht ein. Auch alle
Abfälle, wie
Felle,
Haare,
[* 4]
Hörner,
Klauen, und die innern Teile, wie
Blut,
Talg und
Eingeweide,
[* 5] werden zu den verschiedensten
Zwecken verwendet. Die
Aufmerksamkeit der Landwirte hat daher der Rindviehzucht und
Rindviehhaltung sich besonders zugewendet und zwar nicht allein in Verbesserung der
Zucht, Wartung und
Pflege, sondern auch in Vervollkommnung der
Milchwirtschaft und der
Butter- und Käsefabrikation. Vgl.
Viehhandel.
Vgl.
Pabst, Anleitung zur Rindviehzucht (4. Aufl. von
Thaer, Stuttg. 1880);
Martens, Die Rindviehzucht
in
Schleswig-Holstein
[* 6] (3. Aufl., Oldenb.
1853;
Baumeister, Anleitung zum Betrieb der Rindviehzucht (4. Aufl., Stuttg.
1863);
(Cortex), das den äußern Teil der
Stengel
[* 10] und
Wurzeln bildende, zwischen der
Epidermis
[* 11] und dem
System der
Fibrovasalstränge liegende parenchymatische
Grundgewebe bei den krautartigen
Pflanzen und bei den
Holzgewächsen. Bei den letztern
ist sie jedenfalls an den ein- und wenigjährigen
Organen vorhanden, wird aber beim Erstarken der
Stämme vielfach durch andre
Gewebe
[* 12] ersetzt, die man im gewöhnlichen Sprachgebrauch auch als Rinde bezeichnet, indem man darunter alles das
Holz
[* 13] umgebende
Gewebe, also auch den Weichbast und bei ältern
Stämmen die
Borke, versteht. (S.
Periderm und
Kork.)
[* 14] Rinden finden
vielfache Benutzung. Ihr
Reichtum an
Gerbsäure macht sie zu den wichtigsten
Gerbmaterialien,
[* 15] und zur Gewinnung der Gerbrinden
werden die betreffenden Gehölze
(Eiche und
Akazie) in Schälwaldungen gezogen und läßt man die
Schößlinge
nur das
Alter erreichen, in welchem sie die beste Rinde liefern. Die Korkeiche liefert den
Kork, viele andre Rinden und Rindenteile
(Chinarinde,
Zimt etc.) werden arzneilich oder als
Gewürz benutzt.
das
Aufspringen und
Absterben der
Baumrinde, findet sich an den Sonnenseiten
(Süd und Südwest) der
Stämme und wird hauptsächlich durch die starke Einwirkung der Sonnenhitze erklärt. Am meisten ist dem Rindenbrand die
Rotbuche unterworfen.
rohe
Häute von
Rindern, für die Lederfabrikation bestimmt, kommen besonders aus
Südamerika
[* 17] in den
Handel. Man unterscheidet
Saladeros (Wildhäute) von dem halbwilden Pampasvieh,
Matadores vom Fleischervieh
aus den
Städten,
Campos vom Fleischervieh aus Einzelhöfen. Die
Häute sind entweder naß, d. h. im frischen Zustand auf der
Fleischseite mit
Salz,
[* 18]
Salpeter,
Soda,
Alaun,
[* 19]
Asche etc. eingerieben,
oder an der
Luft oderSonne
[* 20] getrocknet.
Die nassen
Häute halten sich besser, fallen aber schwerer ins
Gewicht und nehmen beim
Gerben nicht so stark zu wie die trocknen.
asiatischen Rußland, aber auch in den Ländern westlich und südlich des SchwarzenMeers einheimisch; eine Selbstentwickelung
der Seuche findet aber gegenwärtig nicht mehr statt, und wie in Europa geht auch dort die Rinderpest nur aus Ansteckung hervor. Zur
Zeit der Völkerwanderung verbreitete sich die Rinderpest über das westliche Europa. Im Mittelalter scheint sie
in Europa nur selten aufgetreten zu sein. Genauer wurde sie bekannt, als sie 1710 und 1711 einerseits von Rußland nach
Österreich
[* 44] und Preußen,
[* 45] anderseits von Dalmatien nach Oberitalien
[* 46] eingeschleppt war und sich dann fast über ganz Europa ausbreitete.
Im 18. Jahrh. herrschte die Rinderpest fast unausgesetzt in Deutschland und zum Teil auch in Dänemark, in den
Niederlanden und in Frankreich.
Die großen Schlachtviehherden, welche zur Versorgung der Kriegsheere aus dem südöstlichen Ausland bezogen wurden, führten
zu immer neuen Invasionen. Das Unglück, welches die Rinderpest im vorigen Jahrhundert über die landwirtschaftliche Bevölkerung
[* 47] in
Europa gebracht hat, läßt sich gegenwärtig kaum noch begreifen. Gar nicht selten büßten die Besitzer
innerhalb weniger Jahre zwei- bis dreimal ihren Viehstand ein. Erst nach Beendigung der Freiheitskriege begriff man, daß
die sofortige Tötung der infizierten Bestände und Isolierung des Kontagiums die einzig brauchbare Schutzmaßregel sei.
Außerdem wurden in Preußen für die östliche Landesgrenze Quarantäneanstalten errichtet, in welchen
alle Tiere, die aus dem Ausland eingeführt werden sollten, zuerst zu beobachten waren. Die gleiche Anordnung traf auch der
österreichische Staat. Mit dem Ausbau der Eisenbahnen wuchs die Gefahr der Rinderpest für die westeuropäischen Staaten von neuem. Durch
den Handelsverkehr gelangte die Rinderpest 1865 nach England und raffte mehr als 330,000 StückRindvieh dahin,
auch in Holland verwüstete sie die Herden.
Gegenüber solchen Gefahren erließ der Norddeutsche Bund das Rinderpestgesetz vom welches nach Errichtung des DeutschenReichs auch für Süddeutschland in Geltung getreten ist. In diesem Gesetz sind die strengen Abwehr- und Tilgungsmaßregeln
beibehalten, und es wurde festgesetzt, daß die Besitzer für alle durch den Ausbruch der Rinderpest entstehenden Verluste aus der
Reichskasse entschädigt werden sollten. Auf gleicher Grundlage hat Österreich-Ungarn
[* 48] ein Gesetz zur Bekämpfung der Rinderpest erlassen.
Mit diesen Gesetzen sind die früher gegen Rußland eingerichteten Quarantäneanstalten in Wegfall gekommen.
In der Regel tritt der Durchfall am dritten Krankheitstag auf und steigert sich mehr und mehr bis zum Tode. Die Körperkräfte
verfallen sehr schnell, so daß die kranken Tiere am 3.-4. Tag das
Bild eines großen Elends darstellen.
Schließlich liegen sie am Boden, ohne sich helfen zu können, und der Tod erfolgt unter allgemeiner Lähmung. Bei der Sektion
findet man Erosionen in der Maul- und Rachenschleimhaut, blutige Herde neben Ansammlung eines zähen, katarrhalischen Sekrets
in der Luftröhre und Bronchialschleimhaut, Lungenemphysem, trocknes Futter im dritten Magen
[* 50] (daher der NameLöserdürre), starke Entzündung und kirschrote Färbung in der Schleimhaut des vierten Magens und im Dünndarm sowie abnorme
Rötung der Dickdarmschleimhaut. Die PeyerschenHaufen sind häufig geschwollen;
Der Krankheitsverlauf unterliegt manchen Verschiedenheiten. Bisweilen genesen die Tiere plötzlich nach 1-2 Tagen von der Erkrankung,
oder sie sterben am 2. oder 3. Tag; in der Regel aber nimmt die Krankheit nach und nach zu und führt erst
am 4.-7. Tag zum Tod. Einzelne Rinder werden, trotzdem sie zwischen pestkranken Tieren stehen, nicht infiziert. Oft erliegt aber
auch der ganze Viehstand eines Dorfs der Seuche in Zeit von wenigen Wochen. Im Durchschnitt gehen von den
erkrankten Rindern 80 Proz. zu Grunde. Da eine Behandlung der Rinderpest gesetzlich verboten ist, so ist für den tierärztlichen Sachverständigen
die Diagnose als die weitaus wichtigste Aufgabe zu betrachten.
Mit dem Krankheitsbild der Rinderpest haben die Aphthenseuche, die Lungenseuche, der Milzbrand, die Ruhr und das
bösartige Katarrhalfieber am meisten Ähnlichkeit.
[* 52] Nach der amtlichen Feststellung eines Seuchenausbruchs wird unverzüglich
die Absperrung bis zum Erlöschen der Seuche angeordnet. Die kranken und verdächtigen Tiere müssen getötet und die mit dem
Kontagium verunreinigten Gegenstände vorschriftsmäßig desinfiziert werden. Alle diese Maßregeln werden von der Behörde
angeordnet und ausgeführt.
Jede andre Bekämpfung der Seuche ist gesetzlich verboten. Im 18. Jahrh. und zum Teil auch noch bis in die jüngste
Zeit hat man versucht, die gesunden Rinder durch Einimpfung des Pestkontagiums unempfänglich zu machen. Nach den bisherigen
Erfahrungen ist aber eine solche Impfung
[* 53] sehr bedenklich, denn es kommt vor, daß der größte Teil der
geimpften Tiere erheblich erkrankt und zu Grunde geht.