zahlreiche
Quäker, welche hier eine höhere
Schule (Earlham
College) unterhalten. Die Umgegend ist höchst fruchtbar. - 5)
Dorf in der britisch-amerikan.
ProvinzQuebec, am obern St. Francisfluß, mit landwirtschaftlicher
Hochschule und Jesuitencollege.
(hebr. Schofetim), in der luther.
Bibelübersetzung Bezeichnung derjenigen
Personen, welche in dem Zeitraum
von
JosuasTod bis auf
Samuel, von
ca. 1450 bis etwa 1100
v. Chr., da die
Hebräer eines gemeinsamen Oberhaupts entbehrten, entweder
durch
Wahl und Aufruf oder aus freiem Entschluß von Zeit zu Zeit an die
Spitze des israelitische
Volkes
oder einzelner
Stämme desselben traten.
IhreNamen sind: Othniel, Ehud, Schamgar, Barak,
Gideon,
Abimelech, Thola, Jair,
Jephtha,
Ibzan, Elon, Abdon,
Simson,
Eli,
Samuel. Auch eine Richterin,Deborah, welche, mit Barak vereint, gegen die Feinde zog, wird
genannt. Die Thaten der einzelnen Schofetim sind in dem alttestamentlichen
Buch der Richter (die
Elis und
Samuels
im 1.
Buch Samuelis) nur fragmentarisch erzählt.
Kommentare zu demselben lieferten
Studer (2. Aufl., Bern
[* 14] 1842),
Bertheau (2. Aufl.,
Leipz. 1884),
Keil (2. Aufl., das. 1874).
(Judex), die mit der Ausübung der staatlichen
Gerichtsbarkeit betraute
Person; insbesondere der
zur Ausübung der
Rechtspflege in einem bestimmten
Bezirk und in einem bestimmten
Umfang berufene Beamte (Berufsrichter, Beamtenrichter).
Die
Zuständigkeit der
Gerichte und der bei denselben thätigen Richterbeamten ist in jedem geordneten Staatswesen durch
Gesetz
und
Verordnung normiert (s.
Gericht); für das
Deutsche Reich
[* 15] ist dies namentlich durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom geschehen.
Doch werden die
Verwaltungsrechtspflege und die
freiwillige Gerichtsbarkeit durch die Reichsgesetzgebung nicht berührt. Dagegen
enthält das Gerichtsverfassungsgesetz die
Garantien für die Unabhängigkeit des Richterstandes, indem es zugleich die Voraussetzungen
für die Fähigkeit zum Richteramt festsetzt. In letzterer Beziehung wird dreijähriges
Studium der
Rechtswissenschaft auf
einerUniversität verlangt und Ablegung zweier
Prüfungen, zwischen denen ein dem Vorbereitungsdienst
gewidmeter Zeitraum von mindestens drei
Jahren liegen muß.
Übrigens ist auch jeder ordentliche öffentliche Rechtslehrer an einer deutschen
Universität zum Richteramt qualifiziert.
Überhaupt ist jeder, der in einem
Bundesstaat die Fähigkeit zum Richteramt erlangt hat, zu jedem Richteramt im ganzen
Umfang des
DeutschenReichs befähigt;
nur für die Mitglieder des
Reichsgerichts wird noch erfordert, daß sie das 35. Lebensjahr
vollendet haben. Das Gerichtsverfassungsgesetz schreibt ferner die Ernennung der Richter auf Lebenszeit vor; die Richter sollen
einen festen
Gehalt mit Ausschluß von
Gebühren beziehen, auch darf denselben wegen vermögensrechtlicher Ansprüche aus
ihrem Dienstverhältnis, insbesondere auf
Gehalt,
Wartegeld oder
Ruhegehalt, der
Rechtsweg nicht verschlossen werden.
Ebenso ist der
Grundsatz der sogen. Inamovibilität der Richter sanktioniert, durch die Bestimmung
nämlich, daß Richter wider ihren
Willen nur kraft richterliche
Entscheidung und nur aus den
Gründen und unter den
Formen, welche
die
Gesetze bestimmen, dauernd oder zeitweise ihres
Amtes enthoben
oder an eine andre
Stelle oder in den
Ruhestand versetzt werden können, abgesehen von unfreiwilligen
Verletzungen infolge einer Veränderung in der
Organisation derGerichte oder ihrer
Bezirke. Diese sämtlichen Vorschriften beziehen sich jedoch nur
¶
Die Grunde, welche einen in Ansehung einer einzelnen Untersuchungs- oder Zivilprozeßsache unfähig machen, sind in der deutschen
Strafprozeßordnung und in der Zivilprozeßordnung aufgeführt; so ist z. B. ein in einer Untersuchung unfähig, in
welcher er selbst der Verletzte, in einer Prozeßsache, in welcher er selbst Partei, in einer Rechtssache,
in der er als Zeuge oder Sachverständiger vernommen ist, etc. Auch kann ein Richter wegen Besorgnis
der Befangenheit aus allen Gründen abgelehnt werden, welche geeignet sind, Mißtrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen.
1) Joseph, dramat. Dichter und Publizist, geb. zu Wien,
[* 17] ist historisch merkwürdig dadurch, daß
er der erste Theaterdichter war, welcher eine Tantieme und zwar die Einnahme der dritten Aufführung seiner Stücke erhielt.
Auch ist er der Gründer einer im österreichischen Dialekt geschriebenen Zeitschrift: »Eipeldauer Briefe«
(gegründet 1785),
die nach ihm von Gewey, Bäuerle, Gleich, Weiß und AntonLanger (unter dem Titel: »Briefe des Hans Jörgel«)
fortgesetzt wurde und eine reiche Quelle
[* 18] für interne Sittengeschichte und den Volksdialekt bildet. Richter polemisierte auch gegen
den Hanswurst. Von seinen eignen Stücken, für die Gegenwart ohne Wert, wurden die »Zimmerherren in Wien«
und das Schauspiel »Das Räubermädchen von Baden«
[* 19] noch im ersten Viertel des 19. Jahrh. auf Wiener Vorstadtbühnen gegeben.
Richter hatte fremde Länder besucht und in Frankreich den Encyklopädismus kennen gelernt, den er auch durch sein »ABC-Buch für
große Kinder« nach Wien zu verpflanzen suchte und zwar mit vielem Erfolg. Er war rastlos in der Polemik
gegen alle, welche KaiserJoseph bekämpften; starb Seine »Sämtlichen Schriften« erschienen in 12 Bänden (Wien 1813).
2) Jean PaulFriedrich, gewöhnlich mit dem Schriftstellernamen, den er selbst gewählt hatte, Jean Paul genannt,
der gefeiertste unter den deutschen Humoristen, wurde zu Wunsiedel geboren. SeinVater, dort Rektor und Organist (die
Mutter war aus Hof
[* 20] gebürtig, Tochter eines wohlhabenden Tuchmachers), erhielt, als Jean Paul zwei Jahre zählte, die Pfarrstelle
des unweit Hof lieblich gelegenen Dorfs Joditz, und hier verbrachte der Dichter seine Kindheitsjahre in
stiller, häuslicher Beschränkung, meist sogar von der Dorfschule fern gehalten.
Aus jener Zeit stammte die NeigungJeanPauls zum Stillleben, zum »geistigen Nestmachen«, der er sein ganzes Leben lang treu blieb.
In dem nahen Schwarzenbach, wohin der Vater 1776 versetzt wurde, besuchte der Knabe zuerst regelmäßig die
öffentliche Schule, blieb aber im übrigen meist auf selbstgewählte Bildungsmittel angewiesen. Er las schon damals in regellosem
Durcheinander alles, was ihm vorkam; in Exzerptenhefte, welche bald zu Foliantendicke anschwollen, trug er, wie er das bis
ins Alter fortgetrieben hat, die mannigfaltigsten Notizen ein.
Das unermeßliche Detail aus den verschiedenartigsten Wissensgebieten, welches er in dieser Art
zusammenhäufte,
diente ihm später nicht eben vorteilhafterweise zur Verwertung in seinen Schriften. Um Ostern 1779 bezog er das Gymnasium in
Hof. Bald darauf starb sein Vater. Die Mittellosigkeit der Mutter wurde zwar anfangs für Jean Paul wenig fühlbar, weil seine
Familie Unterstützung bei den Hofer Großeltern fand. Als aber nach kurzer Zeit auch diese starben, ohne
daß von ihrem Vermögen etwas an JeanPaulsMutter kam, kehrte bei dieser bitterste Armut ein, unter welcher auch der Dichter
lange Jahre schwer zu leiden hatte.
Schon während seiner Gymnasialzeit regte sich in Jean Paul schriftstellerische Produktionslust. So schrieb
er 1780 eine Anzahl Aufsätze über philosophische und naturwissenschaftliche Gegenstände. Unter den ihm damals bekannten
Schriftstellerei wirkte Hippel am stärksten auf ihn. 1781 ging er nach Leipzig,
[* 21] um Theologie zu studieren; es war ihm jedoch
mit seiner Brotwissenschaft von Anfang an kein rechter Ernst. Unter den Professoren, welche er hörte,
fesselte ihn der PhilosophPlatner eine Weile; bald aber zog er sich fast ausschließlich auf litterarische Privatstudien zurück.
Jetzt wurde Rousseau sein Lieblingsautor, auch von den englischen Humoristen und Satirikern fühlte sich das wahlverwandte
Element in ihm mächtig angezogen. Zu den elf großen Quartbänden von Exzerpten, die er nach Leipzig mitgebracht,
gesellte sich hier eine weitere stattliche Reihe. Jean Paul trug mit bienenartiger Emsigkeit unglaubliche Massen von Notizen
zusammen; in zierlicher Schrift wurden Sammlungen witziger Einfälle, interessanter Begebenheiten, Anekdoten u.
dgl. angelegt und fortgeführt; ein besonderes Buch, welches den Titel »Thorheiten« trug, füllte sich mit Stoff zu künftigen
Satiren.
Als aber gegen Ende 1781 die materielle Bedrängnis immer höher stieg und die Hoffnung auf Gelderwerb durch Unterricht fortwährend
unerfüllt blieb, beschloß er, aus schriftstellerischen Arbeiten den Lebensunterhalt für sich und die Seinigen zu gewinnen.
Er arbeitete zunächst, angeregt durch des Erasmus »Encomium moriae«, ein (bis jetzt ungedrucktes) »Lob der
Dummheit« aus, in welchem diese redend eingeführt wird und ihr Eigenlob verkündigt. Das Buch fand keinen Verleger. Dagegen
gelang es Jean Paul, einen solchen für eine Sammlung einzelner satirischer Aufsätze zu finden, die anonym unter dem Titel:
»Grönländische Prozesse« (Berl. 1783) erschien und Satiren über Schriftsteller, Theologen, Weiber, Stutzer, den
Ahnenstolz u. dgl. enthielt.
Der Stil des Buches ist schon echt Jean-Paulisch, insofern es darin von oft sehr gesuchten, oft aber auch überaus treffenden
Gleichnissen wimmelt und die Antithese bereits als eine bis zum Übermaß gebrauchte Form der Diktion dort vorherrscht. Es
weht ein Geist freisinniger Auflehnung gegen alles Dumme und Schlechte durch das Buch; aber schon hier,
wie in allen spätern Werken JeanPauls, ist zu merken, daß der Verfasser die Welt und das Leben mehr aus Büchern als aus unmittelbarer
Erfahrung kannte.
Die »Grönländischen Prozesse« fanden bei Publikum und Kritik kühle Aufnahme, der Verleger Voß hatte keine Lust
zu weitern Experimenten mit dem jugendlichen Autor; dennoch arbeitete dieser rüstig fort und schrieb neue satirische Aufsätze.
Aber mitten in dieser Thätigkeit sah er sich von der Not gedrängt, seinen Gläubigern durch heimliche Entfernung von Leipzig
auszuweichen. Im November 1784 traf er, fast erstarrt vor Kälte und mit erfrorner rechter Hand,
[* 22] in Hof ein,
wo jetzt seine Mutter in den beschränktesten Umständen lebte. Unter mannigfaltiger Störung und Entbehrung setzte
¶