mehr
und Mainz [* 2] und Errichtung von Freihäfen längs des Rheinufers von seiten der beteiligten Regierungen;
freie
Schiffahrt auf dem
Rhein bis in die
See für alle
Schiffe
[* 3] der Uferstaaten des Rheins sowie des
Mains,
Neckar und andrer in den Rhein sich
ergießender
Flüsse;
[* 4]
gleichmäßig Verteilung des Rheinzolls;
Einsetzung einer Zentralkommission, die sich
alle Jahre
(1. Juli) zu
Mainz versammelt, etc. Als die niederländische
Regierung durch den
Vertrag vom welcher
Köln
[* 5] mit
Antwerpen
[* 6] und dem
Meer durch
Eisenbahnen verband; sich
mit dem Verlust des ganzen
Transits bedroht sah, gestand dieselbe endlich Erleichterungen
zu, worauf ein definitiver
Tarif zu stande kam. Man entrichtete seitdem auf dem Rhein von da an, wo er schiffbar
wird, bis nach
Krimpen am
Lek und
Gorkum an der
Waal zweierlei
Abgaben: eine Rekognitionsgebühr für jedes
Schiff
[* 7] von 50 Ztr.
und mehr Ladungsfähigkeit und den Rheinzoll von der
Ladung nach ihrem Zentnergewicht. Die von
Preußen
[* 8] schon
lange angestrebte gänzliche Aufhebung der sämtlichen
Abgaben auf dem Rhein konnte erst infolge der nach den kriegerischen Ereignissen
von 1866 mit
Baden,
[* 9]
Bayern
[* 10] und
Hessen
[* 11] abgeschlossenen Friedensverträge ausgeführt werden. Dieselben setzten nämlich fest,
daß vom ab die
Erhebung der
Schiffahrtsabgaben auf dem Rhein eingestellt werden sollte, sofern
die übrigen deutschen Uferstaaten des Rheins gleichzeitig die gleichen Maßregeln treffen würden.
Preußen verzichtete sofort
auf die
Erhebung aller
Schiffahrtsabgaben auf dem Rhein;
Baden,
Bayern und
Hessen folgten.
Endlich ward auch von den
Bevollmächtigten
der Rheinuferstaaten eine
Akte unterzeichnet, die mit in
Kraft
[* 12] treten sollte. Die wesentlichen
Bestimmungen derselben sind: die
Schiffahrt auf dem Rhein und seinen Ausflüssen von Basel
[* 13] bis ins offene
Meer soll unter Beachtung
der in diesem
Vertrag festgesetzten Bestimmungen und der zur Aufrechthaltung der allgemeinen Sich
erheit erforderlichen polizeilichen
Vorschriften den Fahrzeugen aller
Nationen zum
Transport von
Waren und
Personen gestattet sein.
Lek und
Waal
werden als zum Rhein gehörig betrachtet. Die zur Rheinschiffahrt gehörigen
Schiffe und die vom Rhein herkommenden Holzflöße
können auf jedem Weg durch das niederländische Gebiet vom in das offene
Meer oder nach
Belgien
[* 14] und umgekehrt fahren.
Rheinhäfen sind im Deutschen Reich: zu Kehl, Maxau, Leopoldshafen, Germersheim, Speier, [* 15] Mannheim [* 16] (der bedeutendste), Ludwigshafen, [* 17] Worms, [* 18] Rosengarten, Gernsheim, Gustavsburg, Mainz, Biebrich, [* 19] Schierstein, Bingen, [* 20] Oberlahnstein, Koblenz, [* 21] Köln, Neuß, [* 22] Düsseldorf, [* 23] Hochfeld, Duisburg, [* 24] Ruhrort, [* 25] Wesel; [* 26]
in den Niederlanden: zu Arnheim, Utrecht, [* 27] Amsterdam, [* 28] Nimwegen, [* 29] Tiel, Bommel, Dordrecht [* 30] und Rotterdam. [* 31]
Die Mehrzahl derselben sind zugleich Winterhäfen. Einen bedeutenden Aufschwung hat der Verkehr auf dem Rhein vor allem durch die Dampfschiffahrt genommen. Das erste Dampfschiff [* 32] kam 1817 auf den Rhein. Darauf richtete die Niederländische [* 33] Dampfschiffahrtsgesellschaft regelmäßige Fahrten zwischen Rotterdam und Köln ein. Seit 1827 ward der auch oberhalb Köln von der Kölnischen und seit 1837 von der Düsseldorfer Gesellschaft befahren, worauf die Niederländische Gesellschaft ebenfalls ihre Fahrten bis Mannheim ausdehnte.
Die
Kölnische und
Düsseldorfer
Gesellschaft fahren seit 1853 für gemeinschaftliche Rechnung. Außerdem bestehen für die
Schleppschiffahrt mehrere
Gesellschaften. Gegenwärtig befahren über 100
Dampfschiffe den Rhein, von den kleinen Lokalbooten zu
15-20
Pferdekräften bis zu den gewaltigen Schleppern von 400 und mehr
Pferdekräften. Das
Hauptzollamt
zu
Emmerich
[* 34] passierten (1886)
zu
Berg: 18,303
Schiffe mit 1,792,830
Ton.
Ladung; zu
Thal:
[* 35] 17,759
Schiffe mit 2,526,613 T.
Ladung.
In den bedeutendsten Häfen stellte sich
der Schiffsverkehr (1886) wie folgt:
Hafen | Angekommen | Darunter Person.-Schiffe | Ladung (Ton.) | Abgegangen | Darunter Person.-Schiffe | Ladung (Ton.) |
---|---|---|---|---|---|---|
Ruhrort | 15502 | 4 | 309413 | 15594 | 4 | 2157326 |
Düsseldorf | 2751 | 1476 | 155184 | 2751 | 1476 | 46121 |
Köln | 4859 | 2389 | 232808 | 3190 | 2330 | 131340 |
Koblenz | 3092 | 2272 | 37817 | 2346 | 1915 | 7349 |
Bingen | 4573 | 3640 | 8996 | 4573 | 3640 | 8942 |
Mainz | 8633 | 2777 | 167691 | 8634 | 2777 | 33301 |
Gustavsburg | 1637 | - | 342566 | 1636 | - | 84365 |
Mannheim | 6336 | 830 | 1148724 | 6691 | 830 | 246341 |
Die Steinkohlenabfuhr auf dem Rhein ergab 1886: 3,585,725 T., nämlich zu Ruhrort 2,004,302, Duisburg 947,477, Hochfeld 623,166 und Düsseldorf 10,780 T.
Vgl. die »Jahresberichte« der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt zu Mannheim; Kohl, Der Rhein (Leipz. 1851, 2 Bde.);
Simrock, Das malerische und romantische Rheinland (4. Aufl., Bonn [* 36] 1865);
Derselbe, Rheinsagen (9. Aufl., das. 1883);
Horn (Örtel), Der Rhein, Geschichte und Sagen seiner Burgen [* 37] etc. (3. Aufl., Wiesb. 1880);
Mehlis, Der in der Kelten- und Römerzeit (Berl. 1876), im Mittelalter (das. 1878), in der Neuzeit (das. 1879);
»Rheinfahrt. Von den Quellen des Rheins bis zum Meer« (Prachtwerk, Stuttg. 1876);
die »Reisehandbücher für die Rheinlande« von Meyer, Bädeker u. a.