mehr
und Mainz [* 2] und Errichtung von Freihäfen längs des Rheinufers von seiten der beteiligten Regierungen;
freie Schiffahrt auf dem Rhein bis in die See für alle Schiffe [* 3] der Uferstaaten des Rheins sowie des Mains, Neckar und andrer in den Rhein sich ergießender Flüsse; [* 4]
gleichmäßig Verteilung des Rheinzolls;
Einsetzung einer Zentralkommission, die sich alle Jahre (1. Juli) zu Mainz versammelt, etc. Als die niederländische Regierung durch den Vertrag vom welcher Köln [* 5] mit Antwerpen [* 6] und dem Meer durch Eisenbahnen verband; sich mit dem Verlust des ganzen Transits bedroht sah, gestand dieselbe endlich Erleichterungen zu, worauf ein definitiver Tarif zu stande kam. Man entrichtete seitdem auf dem Rhein von da an, wo er schiffbar wird, bis nach Krimpen am Lek und Gorkum an der Waal zweierlei Abgaben: eine Rekognitionsgebühr für jedes Schiff [* 7] von 50 Ztr. und mehr Ladungsfähigkeit und den Rheinzoll von der Ladung nach ihrem Zentnergewicht. Die von Preußen [* 8] schon lange angestrebte gänzliche Aufhebung der sämtlichen Abgaben auf dem Rhein konnte erst infolge der nach den kriegerischen Ereignissen von 1866 mit Baden, [* 9] Bayern [* 10] und Hessen [* 11] abgeschlossenen Friedensverträge ausgeführt werden. Dieselben setzten nämlich fest, daß vom ab die Erhebung der Schiffahrtsabgaben auf dem Rhein eingestellt werden sollte, sofern die übrigen deutschen Uferstaaten des Rheins gleichzeitig die gleichen Maßregeln treffen würden. Preußen verzichtete sofort auf die Erhebung aller Schiffahrtsabgaben auf dem Rhein; Baden, Bayern und Hessen folgten. Endlich ward auch von den Bevollmächtigten der Rheinuferstaaten eine Akte unterzeichnet, die mit in Kraft [* 12] treten sollte. Die wesentlichen Bestimmungen derselben sind: die Schiffahrt auf dem Rhein und seinen Ausflüssen von Basel [* 13] bis ins offene Meer soll unter Beachtung der in diesem Vertrag festgesetzten Bestimmungen und der zur Aufrechthaltung der allgemeinen Sicherheit erforderlichen polizeilichen Vorschriften den Fahrzeugen aller Nationen zum Transport von Waren und Personen gestattet sein. Lek und Waal werden als zum Rhein gehörig betrachtet. Die zur Rheinschiffahrt gehörigen Schiffe und die vom Rhein herkommenden Holzflöße können auf jedem Weg durch das niederländische Gebiet vom in das offene Meer oder nach Belgien [* 14] und umgekehrt fahren.
Rheinhäfen sind im Deutschen Reich: zu Kehl, Maxau, Leopoldshafen, Germersheim, Speier, [* 15] Mannheim [* 16] (der bedeutendste), Ludwigshafen, [* 17] Worms, [* 18] Rosengarten, Gernsheim, Gustavsburg, Mainz, Biebrich, [* 19] Schierstein, Bingen, [* 20] Oberlahnstein, Koblenz, [* 21] Köln, Neuß, [* 22] Düsseldorf, [* 23] Hochfeld, Duisburg, [* 24] Ruhrort, [* 25] Wesel; [* 26]
in den Niederlanden: zu Arnheim, Utrecht, [* 27] Amsterdam, [* 28] Nimwegen, [* 29] Tiel, Bommel, Dordrecht [* 30] und Rotterdam. [* 31]
Die Mehrzahl derselben sind zugleich Winterhäfen. Einen bedeutenden Aufschwung hat der Verkehr auf dem Rhein vor allem durch die Dampfschiffahrt genommen. Das erste Dampfschiff [* 32] kam 1817 auf den Rhein. Darauf richtete die Niederländische [* 33] Dampfschiffahrtsgesellschaft regelmäßige Fahrten zwischen Rotterdam und Köln ein. Seit 1827 ward der auch oberhalb Köln von der Kölnischen und seit 1837 von der Düsseldorfer Gesellschaft befahren, worauf die Niederländische Gesellschaft ebenfalls ihre Fahrten bis Mannheim ausdehnte.
Die Kölnische und Düsseldorfer Gesellschaft fahren seit 1853 für gemeinschaftliche Rechnung. Außerdem bestehen für die Schleppschiffahrt mehrere Gesellschaften. Gegenwärtig befahren über 100 Dampfschiffe den Rhein, von den kleinen Lokalbooten zu 15-20 Pferdekräften bis zu den gewaltigen Schleppern von 400 und mehr Pferdekräften. Das Hauptzollamt zu Emmerich [* 34] passierten (1886) zu Berg: 18,303 Schiffe mit 1,792,830 Ton. Ladung; zu Thal: [* 35] 17,759 Schiffe mit 2,526,613 T. Ladung. In den bedeutendsten Häfen stellte sich der Schiffsverkehr (1886) wie folgt:
Hafen | Angekommen | Darunter Person.-Schiffe | Ladung (Ton.) | Abgegangen | Darunter Person.-Schiffe | Ladung (Ton.) |
---|---|---|---|---|---|---|
Ruhrort | 15502 | 4 | 309413 | 15594 | 4 | 2157326 |
Düsseldorf | 2751 | 1476 | 155184 | 2751 | 1476 | 46121 |
Köln | 4859 | 2389 | 232808 | 3190 | 2330 | 131340 |
Koblenz | 3092 | 2272 | 37817 | 2346 | 1915 | 7349 |
Bingen | 4573 | 3640 | 8996 | 4573 | 3640 | 8942 |
Mainz | 8633 | 2777 | 167691 | 8634 | 2777 | 33301 |
Gustavsburg | 1637 | - | 342566 | 1636 | - | 84365 |
Mannheim | 6336 | 830 | 1148724 | 6691 | 830 | 246341 |
Die Steinkohlenabfuhr auf dem Rhein ergab 1886: 3,585,725 T., nämlich zu Ruhrort 2,004,302, Duisburg 947,477, Hochfeld 623,166 und Düsseldorf 10,780 T.
Vgl. die »Jahresberichte« der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt zu Mannheim; Kohl, Der Rhein (Leipz. 1851, 2 Bde.);
Simrock, Das malerische und romantische Rheinland (4. Aufl., Bonn [* 36] 1865);
Derselbe, Rheinsagen (9. Aufl., das. 1883);
Horn (Örtel), Der Rhein, Geschichte und Sagen seiner Burgen [* 37] etc. (3. Aufl., Wiesb. 1880);
Mehlis, Der in der Kelten- und Römerzeit (Berl. 1876), im Mittelalter (das. 1878), in der Neuzeit (das. 1879);
»Rheinfahrt. Von den Quellen des Rheins bis zum Meer« (Prachtwerk, Stuttg. 1876);
die »Reisehandbücher für die Rheinlande« von Meyer, Bädeker u. a.