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Rheinthal
wieder. Der ganze Mittellauf des Rheins hat eine
Länge von 450 km. Unter den Nebenflüssen auf dieser
Strecke sind
die wichtigsten, in
Baden:
[* 2] die
Elz,
Kinzig,
Rench,
Murg,
Alb,
Pfinz und der
Neckar;
in Elsaß-Lothringen: [* 3] die Ill, Moder (Motter) und Sauer;
in Rheinbayern: die Lauter und der Queich;
zwischen Hessen [* 4] und Preußen: [* 5] rechts der Main und links die Nahe;
in Preußen rechts: Lahn und Wied, links: Mosel, Nette und Ahr.
Von Bonn [* 6] aus geht das Stromgebiet nach und nach in eine weit ausgedehnte Niederung des Flachlandes über, die bis zu den Mündungen reicht. Einige Stunden unter Emmerich [* 7] betritt der Strom, westliche Richtung annehmend, niederländisches Gebiet. 1,5 km oberhalb der Sternschanze teilt er sich in zwei Arme, von welchen der linke Waal heißt. Diese nimmt zwei Dritteile seines Gewässers auf, vereinigt sich nachher zweimal mit der Maas, führt alsdann bis Dordrecht [* 8] den Namen Merwede und mündet unter dem Namen Maas unweit Brielle in die Nordsee.
Der rechte, kleinere
Arm, auf kurzer
Strecke
Kanal
[* 9] von
Pannerden genannt, teilt sich 4 km oberhalb
Arnheim wiederum in zwei
Arme.
Von diesen fließt der rechte unter dem
Namen
Neue
Yssel in dem
Bette des
Kanals, welchen
Drusus behufs der Vereinigung des Rheins
mit der Alten
Yssel graben ließ, weiter bis Doesburg, wo er sich mit der letztern vereinigt, um sich
in den
Zuidersee zu ergießen. Der linke
Arm fließt unter dem
Namen Rhein
der
Waal ziemlich parallel bis
Wyk bei Duurstede.
Hier teilt er sich wiederum; links führt der
Lek den größern Teil des
Wassers zur
Maas, mit deren einem
Arm er sich oberhalb
Rotterdam
[* 10] vereinigt; rechts geht der
Krumme Rhein
nach
Utrecht,
[* 11] woselbst nochmals eine
Teilung stattfindet:
die
Vecht, rechts, welche in den
Zuidersee bei
Muiden mündet, der
Alte Rhein
, links, der über
Leiden
[* 12] zur
Nordsee (bei
Katwyk) fließt.
Der letztere, mehr einem
Graben als einem
Fluß ähnlich, verlor sich noch zu Anfang des 19. Jahrh. in
dem
Sande der
Dünen, durch welche seit 1805 vermittelst eines
Kanals mit großen Schleusenthoren ein künstlicher Ausweg zur
See geschaffen worden ist (vgl.
Niederlande,
[* 13] S. 140 f.). Im Unterlauf fließt der vielfach sich windende Rhein
zwischen
niedrigen Rändern, die oft so wenig über dem Wasserspiegel erhaben sind, daß das umliegende Land durch
Deiche gegen
Überschwemmung
gesichert werden muß. In seinem Unterlauf nimmt er auf und zwar in
Preußen: die
Sieg,
Wipper
(Wupper),
Ruhr,
Emscher und
Lippe
[* 14] (rechts), die
Erft (links);
in den
Niederlanden: die
Maas, welche in den
Waal genannten Rheinarm
fließt.
Mehr oder minder schiffbar unter den Nebenflüssen des Rheins
sind: die
Aare,
Ill, der
Neckar,
Main mit
Regnitz, die
Lahn,
Mosel
mit der
Saar, die Erst,
Ruhr,
Lippe und
Maas. Das
Gefälle des Rheins
wird, je mehr er sich der Mündung nähert, ein immer
geringeres. Es liegen über dem
Meer: der Ursprung des
Vorderrheins 2344, der Ursprung des
Hinterrheins 2216, der Rhein bei
Reichenau
586, der
Bodensee 398, der Rhein bei Basel
[* 15] 226, bei
Mannheim
[* 16] 92, bei
Mainz
[* 17] 82, bei
Bingen
[* 18] 77, bei
Köln
[* 19] 36, bei
Emmerich 11 und bei
Arnheim
9,5 m. Die
Breite
[* 20] des
Stroms beträgt bei
Reichenau 51, an der Mündung in den
Bodensee 65, bei Basel
206, bei
Mannheim 330, bei
Mainz 626, bei
Koblenz
[* 21] 435, bei
Köln 522, bei
Wesel
[* 22] 616 und bei
Emmerich 992 m; die Tiefe im normalen Zustand
in der
Oberrheinischen Tiefebene 1,5-6, zwischen
Mainz und
Köln 4-5, bei
Düsseldorf
[* 23] sogar 16 m.
Feste Rheinbrücken,
durch die
Eisenbahnen hervorgerufen, sind innerhalb des
Deutschen
Reichs
zu
Hüningen, Neuenburg,
[* 24]
Neubreisach,
Maxau,
Germersheim,
Mannheim,
Mainz,
Koblenz,
Köln,
Düsseldorf,
Hochfeld u.
Wesel.
Außerdem bestehen noch mehrere Schiffbrücken und zahlreiche Fähranstalten. Das Stromgebiet des Rheins umfaßt 196,303 qkm (3565 QM.), seine Länge beträgt 1225 km, davon sind schiffbar 886 km, wovon 721 km innerhalb der deutschen Grenzen. [* 25] Als Produkte des Rheins stehen obenan die Fische. [* 26] Man fängt Salmen in demselben, die aus der See im Frühling stromaufwärts gehen. Ihr Hauptfang findet in der Gegend von Bacharach und St. Goar statt. Außerdem liefert der Rhein die sogen. Rheinstöre, Neunaugen, Hechte, Karpfen, oft zu 10 kg, in großer Anzahl. In neuester Zeit und ganz besonders seit dem Anschluß von Elsaß-Lothringen an das Deutsche Reich [* 27] hat die Fischbrutanstalt zu Hüningen im Oberelsaß ganz außerordentlich für die Wiederbelebung des Rheins und seiner Nebenflüsse mit Fischen gesorgt. Der Sand führt etwas Gold [* 28] mit sich, doch in so geringer Menge, daß der Ertrag die Arbeit nicht lohnt.
In merkantiler Beziehung ist der Rhein der wichtigste Strom Europas, obwohl er von andern, namentlich von der Donau und Wolga, an Länge weit übertroffen wird. Er durchströmt die bevölkertsten, industriellsten und reichsten Länder des Kontinents, mündet in eins der befahrensten Meere und steht durch schiffbare Nebenflüsse mit dem Innern Deutschlands, [* 29] Frankreichs, Belgiens und der Niederlande sowie durch den Ludwigskanal mit der Donau, durch den Rhein-Rhônekanal und durch den Rhein-Marnekanal, welche beide nach Straßburg [* 30] führen, mit Süd- und Zentralfrankreich in Verbindung.
Die Rheinschiffahrt war seit der Römerzeit durch die Erhebung von Zöllen behindert. Die erste Anregung zu freier Schiffahrt auf dem Rhein gab das französische Direktorium durch seine Abgeordneten auf dem Kongreß zu Rastatt; [* 31] aber erst der Reichsdeputationshauptschluß von 1803 beseitigte die bisherigen Rheinzölle und Transitabgaben von der Rheinschiffahrt. Hierauf wurde zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich eine Oktroikonvention geschlossen, die aber keineswegs alle Mißstände beseitigte. Am wurde von Napoleon die Rheinschiffahrt auch in Holland Beigegeben.
Nach Napoleons Sturz wurde im Pariser Frieden (1814) von den verbündeten Mächten, demnach mit Ausschluß von Frankreich und den Niederlanden, zwar bestimmt, daß die Rheinschiffahrt von dem Punkt an, wo der Rhein schiffbar wird, bis in die See für alle Völker frei sein sollte; allein die niederländische Regierung legte der Ausführung dieser Bestimmung dadurch ein Hindernis in den Weg, daß sie durch einen Beschluß vom die von Napoleon früher zugestandene Freiheit der Rheinschiffahrt aufhob. 1815 wurde auf dem Wiener Kongreß eine in 32 Artikeln abgefaßte und der Kongreßakte als integrierender Teil angehängte Rheinschiffahrtskonvention abgeschlossen, welche die Schiffahrt auf dem Rheinstrom in seinem ganzen Lauf bis in die See freigab und einem gleichförmigen Zoll unterwarf.
Darauf begann die aus Vertretern sämtlicher Rheinuferstaaten bestehende Rheinschiffahrtszentralkommission zu Mainz ihre Verhandlungen, die sich durch diplomatische Intrigen sehr in die Länge zogen. Erst im Herbst 1830 kam man über das Rheinschiffahrtsreglement überein, welches bis zum von allen Rheinuferstaaten ratifiziert ward. Die wichtigsten Bestimmungen desselben waren folgende: Aufhebung der Umschlagsrechte in Köln ¶
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und Mainz und Errichtung von Freihäfen längs des Rheinufers von seiten der beteiligten Regierungen;
freie Schiffahrt auf dem Rhein bis in die See für alle Schiffe [* 33] der Uferstaaten des Rheins sowie des Mains, Neckar und andrer in den Rhein sich ergießender Flüsse; [* 34]
gleichmäßig Verteilung des Rheinzolls;
Einsetzung einer Zentralkommission, die sich alle Jahre (1. Juli) zu Mainz versammelt, etc. Als die niederländische Regierung durch den Vertrag vom welcher Köln mit Antwerpen [* 35] und dem Meer durch Eisenbahnen verband; sich mit dem Verlust des ganzen Transits bedroht sah, gestand dieselbe endlich Erleichterungen zu, worauf ein definitiver Tarif zu stande kam. Man entrichtete seitdem auf dem Rhein von da an, wo er schiffbar wird, bis nach Krimpen am Lek und Gorkum an der Waal zweierlei Abgaben: eine Rekognitionsgebühr für jedes Schiff [* 36] von 50 Ztr. und mehr Ladungsfähigkeit und den Rheinzoll von der Ladung nach ihrem Zentnergewicht. Die von Preußen schon lange angestrebte gänzliche Aufhebung der sämtlichen Abgaben auf dem Rhein konnte erst infolge der nach den kriegerischen Ereignissen von 1866 mit Baden, Bayern [* 37] und Hessen abgeschlossenen Friedensverträge ausgeführt werden. Dieselben setzten nämlich fest, daß vom ab die Erhebung der Schiffahrtsabgaben auf dem Rhein eingestellt werden sollte, sofern die übrigen deutschen Uferstaaten des Rheins gleichzeitig die gleichen Maßregeln treffen würden. Preußen verzichtete sofort auf die Erhebung aller Schiffahrtsabgaben auf dem Rhein; Baden, Bayern und Hessen folgten. Endlich ward auch von den Bevollmächtigten der Rheinuferstaaten eine Akte unterzeichnet, die mit in Kraft [* 38] treten sollte. Die wesentlichen Bestimmungen derselben sind: die Schiffahrt auf dem Rhein und seinen Ausflüssen von Basel bis ins offene Meer soll unter Beachtung der in diesem Vertrag festgesetzten Bestimmungen und der zur Aufrechthaltung der allgemeinen Sicherheit erforderlichen polizeilichen Vorschriften den Fahrzeugen aller Nationen zum Transport von Waren und Personen gestattet sein. Lek und Waal werden als zum Rhein gehörig betrachtet. Die zur Rheinschiffahrt gehörigen Schiffe und die vom Rhein herkommenden Holzflöße können auf jedem Weg durch das niederländische Gebiet vom in das offene Meer oder nach Belgien [* 39] und umgekehrt fahren.
Rheinhäfen sind im Deutschen Reich: zu Kehl, Maxau, Leopoldshafen, Germersheim, Speier, [* 40] Mannheim (der bedeutendste), Ludwigshafen, [* 41] Worms, [* 42] Rosengarten, Gernsheim, Gustavsburg, Mainz, Biebrich, [* 43] Schierstein, Bingen, Oberlahnstein, Koblenz, Köln, Neuß, [* 44] Düsseldorf, Hochfeld, Duisburg, [* 45] Ruhrort, [* 46] Wesel;
in den Niederlanden: zu Arnheim, Utrecht, Amsterdam, [* 47] Nimwegen, [* 48] Tiel, Bommel, Dordrecht und Rotterdam.
Die Mehrzahl derselben sind zugleich Winterhäfen. Einen bedeutenden Aufschwung hat der Verkehr auf dem Rhein vor allem durch die Dampfschiffahrt genommen. Das erste Dampfschiff [* 49] kam 1817 auf den Rhein. Darauf richtete die Niederländische [* 50] Dampfschiffahrtsgesellschaft regelmäßige Fahrten zwischen Rotterdam und Köln ein. Seit 1827 ward der auch oberhalb Köln von der Kölnischen und seit 1837 von der Düsseldorfer Gesellschaft befahren, worauf die Niederländische Gesellschaft ebenfalls ihre Fahrten bis Mannheim ausdehnte.
Die Kölnische und Düsseldorfer Gesellschaft fahren seit 1853 für gemeinschaftliche Rechnung. Außerdem bestehen für die Schleppschiffahrt mehrere Gesellschaften. Gegenwärtig befahren über 100 Dampfschiffe den Rhein, von den kleinen Lokalbooten zu 15-20 Pferdekräften bis zu den gewaltigen Schleppern von 400 und mehr Pferdekräften. Das Hauptzollamt zu Emmerich passierten (1886) zu Berg: 18,303 Schiffe mit 1,792,830 Ton. Ladung; zu Thal: [* 51] 17,759 Schiffe mit 2,526,613 T. Ladung. In den bedeutendsten Häfen stellte sich der Schiffsverkehr (1886) wie folgt:
Hafen | Angekommen | Darunter Person.-Schiffe | Ladung (Ton.) | Abgegangen | Darunter Person.-Schiffe | Ladung (Ton.) |
---|---|---|---|---|---|---|
Ruhrort | 15502 | 4 | 309413 | 15594 | 4 | 2157326 |
Düsseldorf | 2751 | 1476 | 155184 | 2751 | 1476 | 46121 |
Köln | 4859 | 2389 | 232808 | 3190 | 2330 | 131340 |
Koblenz | 3092 | 2272 | 37817 | 2346 | 1915 | 7349 |
Bingen | 4573 | 3640 | 8996 | 4573 | 3640 | 8942 |
Mainz | 8633 | 2777 | 167691 | 8634 | 2777 | 33301 |
Gustavsburg | 1637 | - | 342566 | 1636 | - | 84365 |
Mannheim | 6336 | 830 | 1148724 | 6691 | 830 | 246341 |
Die Steinkohlenabfuhr auf dem Rhein ergab 1886: 3,585,725 T., nämlich zu Ruhrort 2,004,302, Duisburg 947,477, Hochfeld 623,166 und Düsseldorf 10,780 T.
Vgl. die »Jahresberichte« der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt zu Mannheim; Kohl, Der Rhein (Leipz. 1851, 2 Bde.);
Simrock, Das malerische und romantische Rheinland (4. Aufl., Bonn 1865);
Derselbe, Rheinsagen (9. Aufl., das. 1883);
Horn (Örtel), Der Rhein, Geschichte und Sagen seiner Burgen [* 52] etc. (3. Aufl., Wiesb. 1880);
Mehlis, Der in der Kelten- und Römerzeit (Berl. 1876), im Mittelalter (das. 1878), in der Neuzeit (das. 1879);
»Rheinfahrt. Von den Quellen des Rheins bis zum Meer« (Prachtwerk, Stuttg. 1876);
die »Reisehandbücher für die Rheinlande« von Meyer, Bädeker u. a.