1848 Mitglied der provisorischen
Regierung und im
Oktober von der deutschen Reichsgewalt zum Mitglied, dann
Präsidenten der
Statthalterschaft ernannt. Nach
Beselers Rücktritt führte er die
Regierung allein, bis er dieselbe an die drei
Kommissare der Mächte übergeben mußte. Durch die dänische
Regierung verbannt, wendete er sich nach
Preußen
[* 2] und kaufte sich im Regierungsbezirk
Frankfurt an.
[* 3] 1861 wurde er zum Mitglied des preußischen
Herrenhauses auf Lebenszeit
ernannt. Er starb auf seinem
Gut Starzeddel.
(eigentlich
KarlOtto, genannt Reventlow),
Gründer eines neuen mnemotechnischen
Systems, geb. 1817 zu Storehedinge
auf
Seeland, studierte in
KopenhagenPhilologie, wandte sich aber dann der
Mnemonik zu, die er in seinem »Lehrbuch der Mnemotechnik«
(Stuttg. 1843, 2. Aufl. 1847),
dazu
»Wörterbuch« (das. 1844) und »Leitfaden
der Mnemotechnik« (das. 1846), auf neue Prinzipien zurückführte.
Giuseppe, ital. Dichter, geb. 1812 zu
Triest,
[* 13] erhielt seine wissenschaftliche
Bildung in
Mailand
[* 14] und trat als
Dichter zuerst mit den
Dramen: »Lorenzino de'
Medici«
(Mail. 1839) und »I Piagnoni
e gli Arrabbiati« (das. 1843)
hervor, die, obwohl sie nicht eigentlich für die
Bühne bestimmt waren, doch großen Erfolg hatten. Eigentliche Theaterstücke
lieferte Revere mit seinem
»Sampiero«
(Mail. 1846),
dem
»Marchese di Bedmar« (das. 1847) und der
»Vittoria Alfiani«, die ebenfalls
Beifall fanden. Sie zeichnen sich durch Gründlichkeit der historischen Auffassung, kräftige
Charakteristik und toscanische
Reinheit der
Sprache
[* 15] aus. Als
Lyriker pflegte Revere besonders die Form des
Sonetts; zunächst erschienen von ihm die beiden Sammlungen:
»Sdegno ed affetto«
(Mail. 1845) und »Nuovi sonetti« (Capolago 1846).
Seinen geschichtlichen
Sinn und seine Darstellungskunst
bethätigte er auch in der Prosaschrift »La cacciata degli Spagnuoli da
Siena«
(Mail. 1847). An den revolutionären
Bewegungen der Jahre 1848 und 1849 nahm er lebhaften
Anteil.
und beteiligte sich an der »Rivista contemporanea«,
für welche er unter anderm seine berühmten »Bozzetti alpini« schrieb,
Reiseskizzen, die in ihrem
Humor an
Sterne und an
Heine gemahnen, aber auch hier und da über geschichtliche Gegenstände sich
verbreiten. 1856 siedelte Revere wieder nach
Genua über, wo er die »Bozzetti alpini« in Buchform (1857),
sodann die ebenso trefflichen
»Marine e paësi« (1858; beide Werke vereinigt in neuer
Auflage,
Tur. 1877) und eine weitere Sonettensammlung:
»Persone ed ombre«
(Genua 1862),
veröffentlichte. Seitdem hat in einer Art Verbitterung jahrelang geschwiegen und trat erst 1879 wieder mit
einem Sonettenkranz,
dem er in
Erinnerung an eine zehn Jahre zuvor gemachteReise in
Ägypten
[* 20] den
Titel: »Osiride«
gab, vor die
Öffentlichkeit. In letzter Zeit bekleidete er eine
Stelle im
Ministerium des
Auswärtigen zu
Rom.
(lat.), die
Kehr-, resp. Wappenseite der
Münzen,
[* 21] entgegengesetzt der Vorderseite oder dem
Avers. Auf sehr alten
Münzen wird die Rückseite angedeutet durch ein Quadratum incusum, oder durch ein
Attribut des auf der Vorderseite (dem
Avers)
dargestellten
Gottes, oder auch durch stehende
Typen, die auf besondere Ereignisse, Lokalitäten und
Mythen
oder auf vorzügliche
Produkte u. dgl. Bezug haben. Die römischen
Münzen zeigen auf der Rückseite gewöhnlich eine Götterfigur oder den
Kaiser mit Götterfiguren gruppiert, oft nur eine
Inschrift; die römischen
Kolonien gewöhnlich einen
Priester, der pflügende
Ochsen antreibt, oder eine
Zwillinge säugende Wölfin;
Militärkolonien den Legionsadler und Vexille.
Zuweilen unterscheidet sich auch die Rückseite von der Vorderseite durch Anwendung einer andern
Sprache in der
Inschrift,
wie auf den
Münzen der griechisch-indischen
Könige.
Mittelalter und Neuzeit zeigen die verschiedensten Rückseiten, namentlich
oft ein
Wappen
[* 22] (vgl.
Münzwesen).
[* 23] Revérs heißt auch eine schriftliche Verpflichtung, namentlich eine Bescheinigung, durch
welche der
Inhalt eines andern Schriftstücks widerrufen oder abgeändert oder auch jemand von einer übernommenen Verpflichtung
unter bestimmten Voraussetzungen entbunden wird
(Gegenschein,
Gegenschrift); im
Lehnswesen die
Urkunde (Reversbrief,
Reversalien,
Reverse), wodurch der
Vasall dem Lehnsherrn die Beleihung und die Lehnspflicht bescheinigt, auch die
Erklärung, wodurch ein
Monarch die
Rechte derUnterthanen gewährleistet. In der
Kriegsbaukunst heißt Revérs die von dem
Wall abgewandte
Böschung der
Gräben von
Befestigungen; Reverskaponnieren, Reversgalerien, darunter befindliche Verteidigungsanlagen; bei
Laufgräben
deren flach geböschte Rückseite.
muß, macht (zahlt) die Remise. Im Anfang gibt der Geber jedem 11, sich selbst 12 Blätter und legt 3 als Talon. Die 3 andern
Spieler dürfen nun ein Blatt
[* 25] changieren, der Geber ekartiert eins. Die 4 gelegten Blätter bilden die Partie; soviel sie Augen
enthalten, und 4 weitere Points zahlt der Verlierer. Es ist im allgemeinen nicht gut, viel Stiche zu machen,
denn die meisten Augen verlieren; kann man aber alle Stiche (Réversis) machen, so zieht man Remise. Wer neun Stiche hat und dann noch
einen abgibt, macht Remise. Oft wird Réversis mit Espagnolette gespielt. Wer diese hat (4 As oder 3 As nebst Quinola),
darf während der ersten 9 Stiche beliebig renoncieren, dann aber muß er bedienen, und erhält er doch noch einen Stich, so
zahlt er alle Kosten des betreffenden Spiels.