mehr
erwarb dagegen Schloß und Herrschaft Wildenfels (1454), wovon sie den Titel Vögte von Weida und Wildenfels führte, bis sie 1535 erlosch.
Die Linie Gera [* 2] wurde von Heinrich I., Sohn Heinrichs IV., gegründet, welcher bei der Teilung nur Gera und das Land westlich der Elster [* 3] erhielt, später jedoch den östlichen Teil von Weida kaufte. Seine Enkel Heinrich VI. (gestorben um 1343) und Heinrich VII. (gest. 1377) besaßen als Reichslandrichter, jener im Pleißener Land, dieser in Meißen, [* 4] Osterland und Landsberg, [* 5] einflußreiche Stellungen. Doch mußte letzterer, Haupt der Linie seit 1347, im J. 1371 die Lehnshoheit Böhmens für die Herrschaft Lobenstein, 1374 die Thüringens für Schleiz, [* 6] Saalburg und Reichenfels anerkennen.
Infolge des Beistandes, welchen Heinrich XII., der jüngere, des vorigen jüngster Sohn, dem Kurfürsten Friedrich dem Sanftmütigen im sächsischen Bruderkrieg leistete, ward 1450 Gera nach harter Belagerung erobert und zerstört; Heinrich selbst wurde als Gefangener nach Böhmen [* 7] geführt, wo er bald nachher kinderlos starb. Heinrich XI., der mittlere, des vorigen älterer Bruder, setzte das Geschlecht fort; seine drei Söhne teilten, so daß der ältere Gera, der mittlere Schleiz, der jüngere Lobenstein erhielt.
Doch vereinigte Heinrich XV., der mittlere, um 1497 wieder alle Besitzungen dieser Linie. Nach seinem Tode (1502) teilten seine Söhne Heinrich XVIII. und Heinrich XIX. wiederholt, doch beerbte der jüngere 1538 den Bruder. Heinrich, der um 1543 die Reformation in seinem Land eingeführt hatte, mußte nach der Schlacht bei Mühlberg 1547 seine Besitzungen von Böhmen zu Lehen nehmen und außerdem Gera an den Burggrafen zu Meißen, Heinrich von Plauen, abtreten. Mit seinem Tod 1550 erlosch die Linie Gera, und Heinrich von Plauen trat die Erbschaft an.
Die
Linie
Plauen
[* 8] hatte
Heinrichs IV. mittlern Sohn,
Heinrich, zum
Stifter, der die Stammherrschaft
Plauen mit Vogtsberg erhielt
und sich daher
Heinrich I.,
Vogt von
Plauen, nannte. Seine beiden
Söhne,
Heinrich der
Böhme und
Heinrich der
Reuße
, sind die
Stifter der
Linien
Plauen und Reuß
[* 9] von
Plauen, von denen die letztere noch heute blüht.
In der ältern Linie Plauen gingen unter Heinrichs des Böhmen Nachkommen die Besitzungen fast unvermindert stets auf den ältesten Sohn über. Unter ihnen sind am bekanntesten Heinrich XI., der als Hofrichter Kaiser Siegmunds auf der Kirchenversammlung zu Konstanz [* 10] 1417 das über Huß gefällte Urteil für rechtswidrig erklärte, und sein Bruder Heinrich, der Hochmeister des Deutschen Ordens (s. Heinrich von Plauen). Nachdem Heinrich, Burggraf zu Meißen und Graf zu Hartenstein, bei Aussig geblieben war, ward Heinrich XI. vom Kaiser 1426 mit der Burggrafschaft Meißen belehnt und erhielt zugleich die fürstliche Würde nebst Sitz und Stimme auf dem Reichstag, weshalb er den Namen Heinrich I. annahm.
Sein ältester Sohn, Heinrich II. (gest. 1446), mußte gleich im Anfang seiner Regierung die Rache der Hussiten fühlen, die 1430 die Ortschaften Werdau, [* 11] Reichenbach, [* 12] Plauen, Ölsnitz, Auerbach [* 13] etc. zerstörten. Ein bald darauf ausgebrochener Streit zwischen dem Burggrafen und dem Kurfürsten von Sachsen [* 14] wegen des Burggraftums ward vom König Albrecht II. 1439 dahin entschieden, daß der Burggraf an den Kurfürsten gegen eine Entschädigung von 16,000 rhein. Gulden das Burggraftum nebst allem Zubehör abtrat, doch so, daß ihm Titel und Wappen [* 15] des Burggraftums verblieben. 1572 ging dann die Burggrafschaft Meißen definitiv an Kursachsen über.
Heinrich III., des vorigen Sohn, mußte 1482 seine vogtländischen Besitzungen an Sachsen abtreten und erhielt dafür böhmische Güter als Entschädigung. Erst sein Enkel Heinrich V., kaiserlicher Kämmerer und oberster Kanzler von Böhmen, erhielt für die Dienste, [* 16] welche er dem Kaiser und dem König Ferdinand in dem Schmalkaldischen Kriege geleistet, die Sachsen entrissenen vogtländischen und böhmischen Lehen und die vogtländischen Herrschaften Vogtsberg, Plauen, Ölsnitz, Adorf, Schöneck etc. wie auch die böhmische Herrschaft Gräßlitz wieder zurück und wurde 1550 nach dem Aussterben der Linie Gera auch mit Gera, Schleiz, Lobenstein und Saalburg belehnt.
Nachdem er 1553 infolge einer Aufforderung von seiten des Königs Ferdinand einen Kriegszug gegen den Markgrafen Albrecht von Brandenburg [* 17] unternommen und bei dieser Gelegenheit die Stadt Hof [* 18] erobert hatte, entschädigte man ihn für die Kriegskosten durch die Hauptmannschaft von Hof und mehrere Ämter auf dem Fichtelgebirge. Bald darauf fand er seinen Tod bei der Belagerung der Plassenburg (1554), zwei Söhne, Heinrich VI. und Heinrich VII., hinterlassend, unter deren Regierung das durch ihren Vater Erworbene wieder verloren ging. Beide Brüder starben kinderlos, der jüngere 1572; mit ihm erlosch die ältere Plauensche Linie.
Die jüngere Plauensche
Linie gründete
Heinrich der Reuße
, der erste dieses
Namens, welcher vor 1209 starb.
Dessen Sohn
Heinrich II. erhielt 1325 vom
Kaiser
Reichenbach und
Mylau zu
Lehen, vom
Landgrafen
Friedrich
Meißen und das
Schloß
Waldeck.
[* 19] Im folgenden Jahr verlieh der
Kaiser allen Plauenschen
Linien eine
Goldene Bulle über ihre landesherrlichen
Regalien.
Des obigen Sohn
Heinrich der Strenge (1349-59) verlor durch eine
Fehde mit dem
Markgrafen
Friedrich dem Strengen von
Meißen (1355-57)
Triptis,
Auma und
Ziegenrück wieder.
Die drei Söhne desselben teilten das väterliche Erbe unter sich; doch starb der mittlere derselben (1372) wie der jüngere (um 1407) ohne Erben, und ihre Lande fielen als eröffnete Lehen an den Landgrafen von Thüringen. Der älteste setzte das Geschlecht fort; von seinen drei Enkeln trat der zweite in den Deutschen Orden [* 20] und wurde 1469 Hochmeister desselben, während die beiden andern (1451) die Herrschaften Ober- und Niederkranichfeld an sich brachten. Von den fünf Söhnen des ältern der letztgenannten hatte nur einer, Heinrich XVI. (gest. 1535), Nachkommen, nämlich drei Söhne, welche als Anhänger der Reformation im Schmalkaldischen Krieg fochten und infolge der Reichsacht alle sächsischen und böhmischen Lehen verloren. Später indes gelangten sie wieder zum teilweisen Besitz ihrer Länder, worauf sie sich 1564 in drei Linien spalteten.
Die ältere
Linie Reuß
von
Plauen auf Untergreiz hatte
Heinrich I. oder den ältern, der 1572 starb, zum
Stifter. Nachdem 1616 die
mittlere
Linie (s. unten) erloschen war und deren Besitzungen dieser ältern
Linie zugefallen waren, nannte sich diese von
da an Reuß
-Greiz, worauf
Heinrichs I. Enkel
Heinrich IV. und
Heinrich V. 1625 ihre
Lande teilten, indem
Heinrich
IV. das Spezialhaus Obergreiz,
Heinrich V. dagegen das von Untergreiz stiftete. 1671 nahmen die sämtlichen
Herren Reuß
von
Plauen
mit
Genehmigung des
Kaisers den Grafentitel an. Das Spezialhaus Untergreiz erlosch 1768 mit dem
Tod
Heinrichs III., und seine
Besitzungen fielen an Obergreiz. Der Sohn
Heinrichs IV., des
Stifters des Spezialhauses Obergreiz,
Heinrich der
ältere, unterzeichnet den Nebenrezeß mit, dem zufolge fortan
¶
mehr
die Benennung der Heinriche von Reuß
durch beigefügte Ziffern unterschieden werden sollte. Von seinen Söhnen blieb Heinrich VI. 1697 als
kurfürstlich sächsischer Generalfeldmarschall in der Schlacht bei Zenta gegen die Türken. 1778 wurde nach dem Anfall von Untergreiz
Heinrich XI. (1743-1800), des vorigen Enkel, mit seinem ganzen Haus in den Reichsfürstenstand erhoben.
Ihm folgte sein Sohn Heinrich XIII., der zugleich Generalfeldzeugmeister in kaiserlich österreichischen Diensten war. Derselbe
trat 1807 dem Rheinbund bei und 1815 zum Deutschen Bund. Heinrich (gest. 1817) hatte seinen Sohn Heinrich XIX. zum Nachfolger,
dem 1836 sein Bruder Heinrich XX. in der Regierung folgte, da ersterer keine Söhne hatte.
Derselbe gab 1848 dem Land freiwillig eine neue Verfassung, die aber nicht zur Ausführung gelangte. Am starb Fürst Heinrich XX., und ihm folgte sein älterer Sohn, Heinrich XXII. (geb. zunächst unter Vormundschaft seiner Mutter Karoline. Die Fürstin erwies sich als im strengsten Sinn konservativ, und so war an keinerlei Reform in Reuß-Greiz zu denken. Daneben zeichnete sie sich durch Abneigung gegen Preußen [* 22] aus und nahm demgemäß im Sommer 1866 ihre Stellung so, daß ihr Land 11. Aug. von den Preußen okkupiert wurde.
Erst kam es zu einem förmlichen Frieden, in dem Reuß-Greiz dem Norddeutschen Bund beitrat und sich zur Erlegung einer Kriegsstrafe von 100,000 Thlr. verpflichtete. Am trat Heinrich XXII. selbständig die Regierung an. Bei dieser Gelegenheit wurde eine neue, mit den Feudalständen vereinbarte Verfassung publiziert, welche eine Art von Volksvertretung nach Ständen mit freilich nicht sehr weitgreifendem Rechte der Mitwirkung bei der Finanzverwaltung und Gesetzgebung einführte. Durch die Konvention mit Preußen vom ging die Militärhoheit in Reuß-Greiz an Preußen über. Seit 1871 ist Reuß-Greiz Bundesstaat im Deutschen Reich.
Die mittlere Linie Reuß von Plauen auf Obergreiz, von Heinrichs XVI. zweitem Sohn, Heinrich dem mittlern, 1564 gegründet, erlosch schon 1616. Stifter der jüngern Linie Reuß von Plauen zu Gera war Heinrich I., jüngster Sohn Heinrichs XVI., 1564 (s. oben). 1567 bewirkte er in Gemeinschaft mit Heinrich dem mittlern von Obergreiz und mit den Herren von Schönburg auf Glauchau [* 23] die Abfassung und Einführung der reußischen (geraischen) Konfession. Sein Sohn Heinrich II. Postumus, seit 1595 selbständig, erwarb 1613 das Privilegium de non appellando, welches später auf alle reußischen Lande ausgedehnt ward. Bei der Teilung von 1647 erhielten von Heinrichs II. Söhnen Heinrich II. ganz Gera, Heinrich IX. Schleiz, Heinrich X. Lobenstein und des obigen Enkel Heinrich I. Saalburg nebst vielen Teilen von Schleiz und Lobenstein. Da aber 1666 Heinrich IX. unvermählt starb, so erfolgte eine neue Teilung, in welcher ganz Schleiz an Heinrich I. fiel, während Saalburg nebst Zubehör unter die drei vorhandenen Linien geteilt wurde. Letztere waren folgende:
Die jüngere Linie des Geraschen Hauses wurde gestiftet 1647 von Heinrich II., welcher sich als Senior des Gesamthauses 1668 rücksichtlich der Beibehaltung des Namens Heinrich verglich (s. oben). Unter seinem Sohn und Nachfolger Heinrich IV. (seit 1670) wurde 1681 der Beschluß gefaßt, sowohl in der ältern Linie (Ober- und Untergreiz) als in der jüngern (Gera, Schleiz und Lobenstein) keine weitere Teilung zuzulassen. 1690 wurde unter seinem Nachfolger Heinrich XVIII. von sämtlichen Grafen Reuß von Plauen die Primogenitur angenommen. Nachdem 1802 die Linie der Grafen von Gera erloschen, führten die übrigen Zweige der jüngern Linie, Schleiz und Lobenstein mit Ebersdorf, bis zum die Regierung über Gera gemeinschaftlich. Seitdem gehört Reuß-Gera zum vereinigten Fürstentum Reuß jüngere Linie.
Stifter der Linie Reuß-Schleiz und seit 1666 Herr der Lande derselben war Heinrich I. (s. oben). Sein Urenkel Heinrich XLII. erbte 1802 die Hälfte von Gera und Saalburg und ward zum Fürsten erhoben, worauf er erst zum Rheinbund und 1815 zum Deutschen Bund trat. Er starb 1818. Ihm folgte sein Sohn Heinrich LXII. nicht nur im Fürstentum Reuß-Schleiz, sondern auch seit dem im Fürstentum Lobenstein-Ebersdorf nebst Gera. Da er unvermählt starb, so folgte ihm sein Bruder Heinrich LXVII. (s. unten).
Eine andre Nebenlinie, Reuß-Schleiz-Köstritz, zerfällt wieder in die ältere Linie Reuß-Köstritz, eine nicht souveräne Linie, deren Stifter 1692 Heinrich XXIV., ein Sohn Heinrichs I., war, und welche 1806 fürstlich ward. Doch führt nur das Haupt dieser Linie, der Inhaber der Herrschaft Köstritz, den Titel Fürst; die übrigen heißen Prinzen. Gegenwärtiger Fürst ist Heinrich IV. seit Der mittlere Zweig Reuß-Köstritz, von Heinrich IX., Bruder Heinrichs VI., 1748 begründet, lebt in Schlesien. [* 24] Dieser Linie gehört Prinz Heinrich VII., der Botschafter Deutschlands [* 25] in Wien, [* 26] an. Die jüngere Linie Reuß-Köstritz stammt von einem andern Bruder Heinrichs VI., Heinrich XXIII. (gest. 1787), ab.
Die Linie Reuß-Lobenstein wurde 1647 von Heinrich X. gegründet und teilte sich unter dessen Söhnen 1678 in die Linien Lobenstein, Hirschberg, [* 27] welche schon 1711 erlosch, und Ebersdorf. Die Lobensteiner Speziallinie hatte 1678 Heinrich III. zum Stifter. Dessen Urenkel Heinrich XXXV. ward 1790 Fürst und starb 1805, ohne Söhne zu hinterlassen. Das Erbe fiel deshalb an Heinrich LIV. von dem Nebenzweig Selbitz. Dieser schloß sich 1807 dem Rheinbund und 1815 dem Deutschen Bund an. Mit ihm erlosch aber das Lobensteiner Spezialhaus worauf seine Besitzungen an Ebersdorf kamen.
Die Ebersdorfer Speziallinie wurde 1678 von Heinrich X., dem jüngsten Sohn des Stifters des Hauses Lobenstein, gegründet. Dessen Urenkel Heinrich LI. nahm 1806 die Fürstenwürde an, trat 1807 dem Rheinbund und 1815 dem Deutschen Bund bei. Sein Sohn Heinrich LXXII. (seit 1822) folgte 1824 auch in Lobenstein, entsagte aber der Regierung (er starb in Dresden). [* 28] Da hiermit das Fürstentum Reuß jüngere Linie Ein Ganzes unter Heinrich LXII. (s. oben) geworden war, trat 2. Okt. zu Gera ein konstituierender Landtag zusammen, welcher das Staatsgrundgesetz nebst Wahlgesetz vom und die Gemeindeordnung vom beschloß.
Der erste konstitutionelle Landtag trat zusammen und entschied sich für Einführung eines neuen Wahlgesetzes mit indirekten Wahlen und Gliederung der Stände. Am wurde das revidierte Staatsgrundgesetz nebst neuem Wahlgesetz angenommen. Am starb Fürst Heinrich LXII., worauf die Regierung auf seinen Bruder Heinrich LXVII. überging. Unter diesem lenkte die Regierung, an deren Spitze 1855 der Minister v. Geldern trat, mehr und mehr zur Reaktion ein und setzte eine Änderung der Verfassung im reaktionären Sinn beim Landtag durch, was sich erst unter dem Minister ¶