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Entrichtung des inländischen Zolles nach dem Inland zurückgesandt zu werden.
Entrichtung des inländischen Zolles nach dem Inland zurückgesandt zu werden.
(franz., spr. röträht), Rückzug;
ferner das abendliche Trompetensignal für die Kavallerie, entsprechend dem Zapfenstreich (s. d.);
denselben Zweck hat in Heerlagern der Retraiteschuß.
(lat.), s. Näherrecht. ^[= (Retrakt, Einstand, Geltung, Losung, Nähergeltung, Zugrecht), das einer Person (dem Retrahenten ...]
(lat.), Zusammenziehung, Verkürzung besonders von Narben. ^[= (Cicatrix), dasjenige Gewebe, welches sich bei der Heilung von Wunden oder Substanzverlusten ...]
(franz., spr. rötrangsch'mang), Verschanzung, verschanzt Linie;
s. Abschnitt.
(lat.), Belohnung, Vergeltung. ^[= die Rückkehr eines gewissen Quantums von Wohl (Belohnung) oder Wehe (Strafe) auf den Wohl- ...]
(engl., spr. ritrihwer, »Wiederbringer«),
Apportierhund, s. Hund, S. 801.
(lat.), Abgang, Schlacken. ^[= glas- oder emailartige Abfälle der meisten Schmelzprozesse, entstehen durch Vereinigung der ...]
(lat.), Knickung nach rückwärts, besonders der Gebärmutter. ^[= (Bärmutter, Fruchthalter, Uterus, Matrix), im tierischen Körper dasjenige Behältnis, in dem ...] [* 2]
(lat.), rückwärts schreitend, rückläufig (s. d.);
Retrogradation, die scheinbar rückläufige Bewegung eines Planeten. [* 3]
retrospektiv, zurückschauend.
im Rechtswesen das Zurückbeziehen der einem Rechtsgeschäft beigefügten Bedingung auf die Zeit des Abschlusses desselben, so daß es also, wenn die Bedingung nachmals eintritt, ganz so gehalten wird, als wäre sie gleich anfangs eingetreten.
(lat.), Rückwärtsbeugung, besonders der Gebärmutter infolge von Erschlaffung der normalen Befestigung;
Rückübersetzung.
Friedrich Wilhelm, protest. Theolog, geb. zu Celle, [* 4] ward 1827 Kollaborator am Gymnasium seiner Vaterstadt, 1830 Repetent zu Göttingen, [* 5] 1833 Pfarradjunkt an der Jakobikirche daselbst, 1834 außerordentlicher Professor und folgte 1838 einem Ruf als ordentlicher Professor der Theologie nach Marburg, [* 6] wo er starb. Unter seinen zahlreichen Schriften sind zu nennen: »Cyprianus, Bischof von Karthago« [* 7] (Götting. 1831),
»Die Heilslehren des Christentums nach den Grundsätzen der evangelisch-lutherischen Kirche« (Leipz. 1838) sowie seine bisher unübertroffene »Kirchengeschichte Deutschlands« [* 8] (Götting. 1846-48, 2 Bde., bis zum Tod Karls d. Gr. reichend).
s. Gerste, ^[= (Hordeum L.), Gattung aus der Familie der Gramineen, ein- oder mehrjährige Gräser mit sitzenden ...] [* 9] S. 190.
(Raphanus L.), Gattung aus der Familie der Kruciferen, [* 11] ein- oder zweijährige, aufrechte, verzweigte, kahle oder rauhhaarige Kräuter mit häufig fleischig angeschwollene untern Stengelteilen, leierförmigen Grundblättern, end- und blattgegenständigen, deckblattlosen Blütentrauben mit weißen oder gelben, purpurn geäderten Blüten und verlängerter, stielrunder, ein- bis zweigliederiger Hülse. [* 12] Sechs Arten, davon zwei in Deutschland. [* 13] Der Gartenrettich (Rettich sativus L.), mit fiederspaltigen Blättern, bei welchen der Endlappen am größten ist, überall mit steifen Borstenhaaren besetzt, hellvioletten Blüten und gedunsenen, lederartigen, zugespitzten, walzenrunden, nicht aufspringenden Schoten mit runden, braunschwarzen Samen, [* 14] stammt aus Asien [* 15] und wird bei uns in mehreren Varietäten kultiviert.
Der Ölrettich (Rettich sativus oleiferus), der Stammform am nächsten stehend, wird auch in China [* 16] gebaut, verlangt einen milden, kalkhaltigen, altkräftigen Boden in warmer Lage und liefert bei uns als Sommerfruchtsaft denselben Ertrag wie der Winterraps. Die Kultur erfordert mehr Umsicht als die des Rübsens, ist aber sicherer; das Öl, welches man aus den Samen gewinnt, ist nicht ganz so gut wie Rüböl, das Stroh härter als Rapsstroh, aber die Schoten sind viel nahrhafter.
Der Rübenrettich (Rettich sativus rapiferus, Rettich niger), mit großer bis sehr großer, weißfleischiger, außen verschieden gefärbter, rüben- oder möhrenförmiger Knolle von scharfem Geschmack, wird in mehreren Varietäten in gartenartig zugerichtetem, etwas bindigem, aber kalk- und sandhaltigem Boden mit alter reicher Dungkraft gebaut. Man unterscheidet zweijährigen Winter- und einjährigen Sommerrettich, von denen ersterer sich den ganzen Winter hindurch hält, während letzterer schon um Weihnachten den Geschmack verliert.
Die Knolle verdankt ihren scharfen Geschmack einem schwefelhaltigen ätherischen Öl. Mäßig genossen, befördert der Rettich die Verdauung; früher benutzte man ihn auch als Arzneimittel, und Rettichsaft mit Zucker [* 17] dient noch jetzt als Volksheilmittel gegen Husten und Heiserkeit. Das Radieschen (Monatsrettich, Rettich sativus Radiola, Rettich radicula), mit kleiner, kugeliger oder rübenförmiger Knolle und purpurroter oder weißer Schale, ist einjährig und wird in mehreren Varietäten im Glashaus oder in Mistbeeten kultiviert. Rettich und Radieschen enthalten:
Sommerrettich schwarzer | Sommerrettich weißer | Radieschen | |
---|---|---|---|
Eiweißartige Körper | 1,688 | 2,524 | 1,449 |
Fett | 0.075 | 0.118 | 0.105 |
Zucker | 1,763 | 1,368 | 0.518 |
Sonstige stickstofffreie Substanzen | 5,993 | 8,164 | 2,799 |
Cellulose | 1,316 | 1,527 | 0.730 |
Asche | 1,035 | 1,219 | 0.929 |
Wasser | 88,130 | 85,080 | 93,470 |
Der Hederich (Rettich Raphanistrum L.), mit weißen, gelben, auch violett geäderten Blüten und zweigliederigen, in einsamige Stücke zerspringenden Schoten, findet sich als gemeines Unkraut auf Äckern und kann erfolgreich nur durch die Hederichjätemaschine bekämpft werden.
Julie, geborne Gley, namhafte Schauspielerin, geb. zu Hamburg, [* 18] debütierte 1825 auf dem Hoftheater zu Dresden [* 19] und bildete sich unter Tiecks Leitung weiter aus. Ihr rasch sich entwickelndes Talent befähigte sie schon 1827 zu erfolgreichem Gastspiel am Wiener Burgtheater, für das sie 1830 gewonnen wurde, und an das sie auch nach abermaligem Engagement am Dresdener Hoftheater (1833 bis 1835) zurückkehrte, um es nicht mehr zu verlassen. Seit 1863 durch Krankheit gezwungen, der Bühne fern zu bleiben, starb sie in Wien. [* 20] Eine ausgezeichnete Schauspielerin und Frau, spielte sie vorzugsweise tragische Rollen, [* 21] die sie in einer ihrer hohen geistigen Bildung entsprechenden Weise auffaßte. Besonders gelangen ihr die Rollen in Stücken Halms, mit dem sie innig befreundet war. - Ein braver Schauspieler war auch ihr Gatte Karl Rettich, geb. zu Wien, der sie 1833 geheiratet hatte und mit ihr am Burgtheater wirkte. 1872 pensioniert, starb er in Wien.
bei Feuersgefahr, s. Feuerschutz;
aus Seenot, s. Rettungswesen zur See.
für die verwahrloste Jugend als für diesen Zweck ausschließlich bestimmte Anstalten sind ein Erzeugnis unsers Jahrhunderts. Ähnliches erstrebten bereits im 16. und 17. Jahrh. der Erzbischof Karl von Borromeo in Mailand [* 22] und ¶
Vinzenz von Paul in Frankreich. In den größern Städten der evangelischen Niederlande [* 24] und dann auch in den protestantischen Städten Norddeutschlands entstanden öffentliche Armen- und Arbeitshäuser während des 17. Jahrh., in denen sich auch Abteilungen für »ungeratene Kinder« fanden, die dort zu Arbeit und Unterricht angehalten wurden. Die von A. H. Francke angeregte Fürsorge für verwaiste Kinder kam in vielen Fällen auch der verwahrlosten Jugend zu gute.
Mit größerer Klarheit erfaßte J. H. Pestalozzi die Fürsorge für verwahrloste Kinder als eine ganz eigne Aufgabe der Menschenliebe. Von seinen ersten Versuchen in Neuhof (1775) bis zur Begründung der Anstalt in Clindy (1818) begleitete ihn dieser Gedanke. Mehr praktischen Erfolg hatten seine Landsleute v. Fellenberg und Wehrli in Hofwyl. 1788 folgte Robert Youngs mit einer großartigen Anstalt in London. [* 25] Im wesentlichen die heutige Gestalt erhielten jedoch die Rettungshäuser erst in Deutschland nach den Franzosenkriegen.
Schon 1813 sammelte Johannes Falk in Weimar [* 26] den Verein der Freunde in der Not, der anfangs die verwahrlosten Kinder bei Handwerkern und Landleuten unterbrachte, 1823 aber eine eigne Anstalt, den Lutherhof, schuf. Inzwischen hatten bereits die Grafen A. und W. v. d. Recke-Volmerstein (Overdyck 1819, Düsselthal 1822), Spittler und Chr. H. Zeller in Beuggen bei Basel [* 27] (Armenschule und Bildungsanstalt für Armenschullehrer, 1817), Rheinthaler in Erfurt [* 28] (Martinsstift, 1819), Königin Pauline von Württemberg [* 29] (Paulinenpflege in Stuttgart, [* 30] 1820) derartige Anstalten ins Leben gerufen, und 1825 folgte Berlin [* 31] auf Anregen des Ministers Rother mit der Anstalt am Urban.
Neuen Aufschwung brachte 1833 der Vorgang J. H. Wicherns im Rauhen Haus zu Horn bei Hamburg. Das Neue seines Vorgehens bestand in der Gliederung einer umfassenden Anstalt in einzelne familienartige Gruppen mit Gartenarbeit etc., wie es ganz ähnlich auch der Pfarrer Gustav Werner in Reutlingen [* 32] mit Erfolg versuchte. Das Rauhe Haus fand nicht nur in Deutschland, sondern weit darüber hinaus Beachtung und Nachfolge. In eigenartige Weise verwertete namentlich in Frankreich Demetz seine in Horn gewonnenen Anschauungen bei der Gründung seiner Colonies agricoles pénitentiaires, deren erste 1839 in Mettray entstand.
Besonders wirksam erwies sich namentlich die von Wichern mit dem Rauhen Haus verbundene Brüderschaft der Helfer. Die auf dem ersten Kirchentag in Wittenberg [* 33] (September 1848) erfolgte Gründung des Zentralausschusses für die innere Mission der deutschen evangelischen Kirche kam auch der Sache der Rettungshäuser zu gute, die sich gegenüber manchen Vorurteilen immer mehr Bahn brachen und endlich im deutschen Strafgesetzbuch vom namentlich in dessen revidierter Gestalt vom auch offene staatliche Anerkennung fanden. § 55 erhielt damals den Zusatz: »Gegen den Begeher einer strafbaren Handlung, welcher das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, können nach Maßgabe der landesgesetzlichen Vorschriften die zur Besserung und Beaufsichtigung geeigneten Maßregeln getroffen werden. Insbesondere kann die Unterbringung in eine Erziehungs- oder Besserungsanstalt erfolgen, nachdem durch Beschluß der Vormundschaftsbehörde die Begehung der Handlung festgestellt und die Unterbringung für zulässig erklärt worden ist.« Auf Grund dessen wurde in Preußen [* 34] durch Gesetz vom die Zwangserziehung verwahrloster Kinder zu einer Aufgabe der provinziellen Selbstverwaltung gemacht.
Die Provinzen genügen dieser Pflicht teils durch Unterbringung der Kinder in Familien, teils durch Verträge mit bestehenden Anstalten, teils durch Begründung eigner großer Rettungshäuser. Im J. 1885 zählte man in Deutschland 291 Rettungshäuser mit etwa 11,000 Insassen; davon kamen 180 Anstalten mit 9000 Zöglingen auf Preußen. Auf Grund des preußischen Gesetzes vom sind bis 1888 bereits über 12,000 Kinder untergebracht. Außerhalb Deutschlands haben die Rettungshäuser namentlich in England große Verbreitung, mannigfache Ausgestaltung und hingebende Teilnahme gefunden. In Frankreich haben sie nach dem erwähnten Vorgang von Demetz vorwiegend die eigentümliche Form der Colonies agricoles angenommen, deren 6 umfangreiche vom Staat und 21 von Privatvereinen unterhalten werden.
Außerdem bestehen noch etwa 20 anders eingerichtet Rettungshäuser für Mädchen. Die Zahl der Insassen sämtlicher Besserungsanstalten belief sich 1884 auf etwa 7000, wovon 5800 Knaben und 1200 Mädchen waren. In Belgien [* 35] hat seit 1847 der Staat selbst die Sache der Rettung in die Hand [* 36] genommen. Damals entstand die landwirtschaftliche Besserungsanstalt zu St.-Hubert für freigesprochene jugendliche Angeklagte. 1848 kamen die beiden großen Anstalten zu Ruysselede (Knaben) und Beernem (Mädchen) für die enfance abandonnée, 1864 die zu Namur [* 37] für die enfance coupable hinzu.
Sämtliche Anstalten sind im weiten Maßstab [* 38] angelegt und militärisch geordnet. Die Schweiz [* 39] besitzt gegenwärtig 58 Rettungshäuser mit über 2000 Zöglingen. Als eine Sache von allgemeiner menschlicher Bedeutung, hat das Jugendrettungswesen wiederholt internationale Versammlungen beschäftigt, so die Kongresse für Gefängniswesen in Stockholm [* 40] (1878), für Unterrichtswesen in Brüssel [* 41] (1880) und London (1884), für Jugendschutz in Paris [* 42] (1883).
Vgl. Ötker, Erziehungsanstalten für verwahrloste Kinder (Berl. 1879);
Wichern und Henske, Rettungsanstalten (in Schmids »Encyklopädie des Erziehungs- und Unterrichtswesens«, 2. Aufl., Bd. 7);
»Vereinshefte des Nordwestdeutschen Vereins für Gefängniswesen« (Oldenb. 1878-79);
»Das Rettungshauswesen«, eine Denkschrift (Berl. 1882).
S. auch Besserungsanstalten und Innere Mission.