(engl., spr. ripohrt),Bericht, namentlich Zeitungsbericht; im Börsenwesen der Unterschied zwischen dem
Kurs
einer im Tageskauf
(per cassa) gekauften
Ware (gewöhnlich
Wertpapiere) und dem höhern Ultimokurs, welchen dieselbe zur Zeit
der Rücklieferung hat; auch die Vergütung, welche der auf ein Steigen des
Preises spekulierende Haussier,
welcher per comptant kauft, um per ultimo höher zu verkaufen, für das ihm hierzu dargeliehene
Geld bezahlt.
Daherreportieren,
Geld zum Reportgeschäft darleihen, wobei gewöhnlich die vom Spekulanten gekauften
Effekten als Unterpfand dienen.
Das Reportgeschäft ermöglicht es,
Geld für kurze Zeit zinstragend anzulegen, indem man zum Tageskurs
kauft und gleichzeitig auf Lieferung für einen spätern
Termin zu einem höhern
Preis (mit Report) verkauft. Derjenige, welcher
ein solches
Geschäft macht, heißt Reportierender,Reporteur (Kostnehmer in
Österreich,
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weil er das
Papier in
Kost nimmt), der
andre Kontrahent heißtReportierter (Kostgeber in
Österreich). Report bedeutet in
Frankreich auch den Unterschied
im Rentenkurs, welcher sich durch den Zinszuschlag von ein em Zinstermin zum andern ergibt; wegen dieses Zuschlags ist auch
der Rentenkurs auf Lieferung höher als der gegen
Barzahlung. Vgl.
Börse, S. 238 f.
(lat.), das »Zurückbringen«
abnorm gelagerter oder aus ihrer normalen
Verbindung gerissener Körperteile in ihre regelrechte
Lage und
Verbindung, namentlich die Einrichtung von
Knochenbrüchen und Knochenverrenkungen (s.
Verrenkung) sowie das Zurückdrängen
vorgelagerter Teile bei
Unterleibsbrüchen (s.
Bruch, S. 485).
(Repräsentativverfassung, konstitutionelles
System), dasjenige Staatsverfassungssystem, bei welchem
dem
Volk ein Mitwirkungsrecht bei den wichtigern Regierungshandlungen und namentlich bei der
Gesetzgebung eingeräumt ist,
das durch die Abgeordneten desselben wahrgenommen und ausgeübt wird (s.
Staat).
(lat.), feindliche Maßregeln zum
Zweck der Wiedervergeltung, welche ein
Staat gegen den andern ausübt,
der sich ein völkerrechtswidriges
Verfahren gegen jenen hat zu schulden kommen lassen. Repressalien kommen am häufigsten im
Krieg vor;
wenn z. B. der Feind keinen
Pardon gibt, ist der andre Teil berechtigt, dies auch nicht zu thun. Außerdem
kommen als Repressalien die
Beschlagnahme von
Sachen und
Forderungen, die
Ausweisung fremder Staatsangehörigen und seltener die
Verhaftung
von
Personen, welche dem verletzenden Teil angehören und sich im Bereich des verletzten befinden, zur Anwendung. Von den
Repressalien unterscheiden sich die Prohibitivmaßregeln (s.
Prohibitivsystem) und die
Retorsion (s. d.).
daher Repressivmaßregeln, Maßregeln, welche schädlichen Bestrebungen entgegentreten
sollen;
Repressivsystem, dasjenige
Verfahren, welches sich gegen die auf einem gewissen Gebiet hervortretenden Ausschreitungen
und Ungehörigkeiten richtet, im
Gegensatz zum
Prohibitivsystem, welches solche im voraus zu verhindern sucht.
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