theologischen, sondern zugleich vom anthropologischen und ethnologischen Standpunkt aus behandelt. Von besonderer Bedeutung
erwies sich ihre Verwertung für die
Urgeschichte der Menschheit; selbst ein
Interesse der Sprachkunde hat sich damit verknüpft,
da den Völkern der
Name ihrer
Götter mit der Macht eines Naturlauts auf die
Lippen tritt. Auch der Unterschied
späterer und moderner
Konfessionen
[* 2] geht
Hand
[* 3] in
Hand mit tiefer liegenden Verschiedenheiten in der theoretischen Auffassung
und praktischen Behandlung des
Lebens, so daß die vergleichende Religionsgeschichte sich einer noch immer steigenden
Teilnahme unter den gebildeten
Zeitgenossen erfreut.
Vgl. E.
Burnouf, La science des religions (4. Aufl., Par. 1885);
die wissenschaftliche Behandlung der religiösen
Ideen und die Untersuchung der historisch gegebenen
Religionen bezüglich ihres philosophischen
Gehalts. Dieser doppelten Aufgabe zufolge versucht die Religionsphilosophie entweder die religiösen
Ideen zu einem wissenschaftlich geordneten
System und einem rationell begründeten Ganzen zusammenzustellen, indem sie
eine wissenschaftliche Religionslehre aus der
Idee der
Religion selbst ableitet ohne Rücksicht auf das, was eine positiv gegebene
Religion darüber lehrt, oder sie verhält sich zu einer historisch gegebenen Religionslehre kritisch und korrektiv.
Im erstern
Sinn behandelten die alten griechischen
Philosophen die religiösen
Ideen von verschiedenen Standpunkten aus, und
in gleicher
Weise hat die neuere
Philosophie, sobald sie sich von der Herrschaft der Kirchenlehre emanzipiert
hatte, selbständige Religionssysteme aufgestellt, wogegen die
Scholastiker des
Mittelalters sowie die meisten philosophierenden
Theologen darauf ausgingen, ein kirchliches Glaubenssystem zu rechtfertigen, zu rektifizieren oder (wie D.
Strauß)
[* 15] zu stürzen.
Das wichtigste
Objekt der religionsphilosophischen Untersuchung ist die
Idee der
Gottheit (s. Gott), deren
ganze wissenschaftliche
Entwickelung ihr zufällt, da die historischen
Religionen diese
Idee ohne Ausnahme als gegebene und
in ihrer
Realität zweifellose voraussetzen. Nächstdem gehören die
Fragen über moralische
Freiheit und
Unsterblichkeit als
Hauptprobleme der an. S. Litteratur bei
Religion.
(Religionsdelikte), in der ältern Strafgesetzgebung alle strafbaren
Handlungen,
welche überhaupt die
Verletzung einer Religionspflicht enthielten, wie denn z. B. der
Meineid regelmäßig den Religionsverbrechen beigezählt
ward.
(lat.), die Mitglieder geistlicher
Orden
[* 16] beiderlei
Geschlechts. ^[= (lat. Sexus), im physiologischen Sinn überhaupt der Gegensatz der Zeugungsverhältnisse, der ...]
dies (lat.), bei den alten
Römern bedenkliche
Tage, an welchen weder privatim noch öffentlich etwas von
Wichtigkeit vorgenommen werden durfte.
Dahin gehörten außer verschiedenen Trauerfesten insbesondere die
Jahrestage unglücklicher
Schlachten
[* 17] etc. Sie hießen auch nefasti oder atri dies.
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