wurde. Als Übergang von der
Kritik der reinen
Vernunft, welcher er in seiner
»NeuenTheorie des Vorstellungsvermögens« das
fehlende
Fundament oder »ein solches
Prinzip, aus dem sich die ganze (theoretische und praktische)
Philosophie herleiten ließe«,
zu geben versuchte, zu
FichtesWissenschaftslehre, der in dem
Satz:
»Ich =
Ich« ein solches aufstellte, ist
Reinhold für die Geschichte der nachkantischen
Philosophie wissenschaftlich, durch seine hinreißende
Beredsamkeit und seinen liebenswürdigen
reinen
Charakter persönlich von großer Bedeutung gewesen.
Die frischen, sinnigen und liebenswürdigen
»Lieder eines Malers mit Randzeichnungen seiner
Freunde« (Düsseld. 1838, neue
Ausg. 1852),
welche 31 Originalradierungen von Reinick und andern Künstlern der
DüsseldorferSchule enthalten, trugen Reinicks
Ruf in weitere
Kreise.
[* 11] Mit
Richter verband er sich zur Herausgabe von
Hebels
»Alemannischen Gedichten«, die
er ins
Hochdeutsche übertrug (Leipz. 1851); zu
Rethels
»Totentanz« dichtete er die
Verse. Seine
»Lieder« erschienen gesammelt
Berlin 1844 (5. Aufl., mit
Biographie von
Auerbach,
[* 12] 1863). Bei der einfachen Natürlichkeit und Kindlichkeit seiner
Muse war
er ein trefflicher Dichter für die
Jugend, wie sein »Illustriertes
ABC-Buch« (Leipz. 1845, 4. Aufl. 1876)
und der »Deutsche
[* 13] Jugendkalender« (das. 1849 ff.)
beweisen. Nicht minder trefflich sind sein
Märchen »Die Wurzelprinzessin« (Leipz.
1848) und seine
»Lieder und
Fabeln für die
Jugend« (das. 1849). Seine
»Dichtungen für die
Jugend« erschienen gesammelt (8. Aufl.,
Leipz. 1886).
religiöse
Handlungen, welche bei den Völkern des
Altertums, namentlich bei den
Hebräern und Ägyptern
sowie bei den Griechen und
Römern, auf verschiedene
Weise vollzogen zu werden pflegten. Gegenstände der
Reinigung waren
Menschen,
Tiere,
Tempel,
[* 16] öffentliche
Plätze etc., Reinigungsmittel neben
Gebeten vornehmlich das
Wasser, außerdem
das
Feuer und das
Blut der Opfertiere. Eine wichtige
Stelle nahmen die Reinigungen besonders auch in den
Mysterien ein.
Städte,
Tempel,
Plätze und andre öffentliche
Orte mußten der
Reinigung unterworfen werden, sobald sie
durch
Handlungen der
Menschen, unreine
Tiere etc. verunreinigt worden waren.
Menschen aber lag dann insbesondere die
Reinigung
ob, wenn sie mit unreinen Gegenständen, vorzugsweise mit
Leichnamen, in Berührung gekommen waren. Dann wurden auch
Verbrechen,
namentlich der
Mord, mit Opferblut und
Wasser, besonders
Salzwasser, getilgt und gesühnt. Eine reinigende
Wirkung für
den
Staat schrieb man bei den Griechen auch der
Vollstreckung des Todesurteils an
Verbrechen zu. Der
Mosaismus, welcher neben
der sittlichen Reinheit auch die physische des
Menschen bezweckte, enthielt viele Reinigungsvorschriften, die während der
Dauer des Opferkultus sowie im 1. und 2. Jahrh.
n. Chr. streng befolgt wurden.
Vorheriges
Waschen und
Baden
[* 17] war für das Betreten des Gotteshauses allen, besonders aber für religiöse
Funktionen den
Priestern, vorgeschrieben. Die Unreinheit wurde verursacht:
1) durch das Berühren von
Leichen, Leichnamknochen, von den acht
Arten des kleinen Getiers (scherez), wie z. B.
Eidechsen,
[* 18] dann durch einen Unreinen, welcher Gegenstände oder
Menschen anfaßte;
3) durch Ausflüsse
(Pollutionen, Koitus, Menstrualblut, Wochenfluß, krankhafte Ausflüsse aus den
Geschlechtsteilen). Je
nach der
Schwere der Verunreinigung
gab es verschiedene
Grade und Dauer der Unreinheit. Der Unreine durfte weder opfern und
Opferteile essen noch den
Tempel betreten. Die
Reinigung wurde bei der Totenverunreinigung durch Besprengen
mit dem Entsündigungswasser auf den Unreinen, den
Raum und das
Bett,
[* 19] in welchem der
Tote gelegen, am 3. und 7.
Tag vorgenommen.
Bad
[* 20] und Kleiderwäsche bildeten hier und bei den unter 2) genannten Unreinheiten den
Schluß des Reinigungsaktes. Zur Zeit
des zweiten jüdischen Staatslebens bildeten die höhern Reinheitsgesetze einen integrierenden Teil der
Vorschriften des Chaberbundes, in dem nach dieser
Richtung hin sich besonders die
Pharisäer hervorthaten. Auch die
Essäer
zeichneten sich durch fleißiges
Waschen und
Baden aus. Die
Mischna und auch der
Talmud geben die nähern Bestimmungen der mosaischen
Reinigungsgesetze. Bis auf unsre
Tage blieben die
Gesetze über Wochenfluß,
Menstruation, krankhafte Ausflüsse,
die
Reinigung nach dem Anfassen der
Leiche, nach dem Verweilen auf dem
Friedhof und die Vorschrift, daß der dem Priestertum
angehörende Israelit
(Kohen) sich nicht an
Leichen verunreinige, u. a. bestehen.
1873 zu ihrem Bischof ernannten. Als solcher hat er, seinen Sitz in Bonn nehmend, die seither abgehaltenen Synoden geleitet.
Von Leipzig
[* 26] erhielt er 1871 das Ehrendiplom eines Doktors der Philosophie. Unter seinen wissenschaftlichen Schriften sind hervorzuheben:
»DeClemente presbytero Alexandrino« (Bresl. 1851);