Insofern es sich um diese letztgedachte
Kontrolle handelt, wird die
Kommission durch 5 weitere Mitglieder verstärkt, von welchen
der
Bundesrat 2 und der
Reichstag 3 erwählt.Endlich liegt der Reichsschuldenkommission auch die
Kontrolle
über die An- und
Ausfertigung,
Einziehung und Vernichtung der
Banknoten der
Reichsbank ob. Für diese Angelegenheiten tritt
zu den sieben Mitgliedern der
Kommission noch ein vom
Kaiser ernanntes Mitglied hinzu. Den Vorsitz führt der Vorsitzende des
Ausschusses des
Bundesrats für das Rechnungswesen.
die zur Begutachtung von
Anträgen, welche die
Berechtigung höherer Lehranstalten zur
Ausstellung
von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst bezwecken, für das
Deutsche Reich
[* 2] niedergesetzte
Kommission.
Die Reichsschulkommission besteht aus sechs Mitgliedern, die von den zuständigen
Bundesregierungen ernannt
werden und unter dem Vorsitz des preußischen Mitglieds in der
Regel jährlich zweimal, im Frühjahr und
im
Herbst, auf Erfordern des
Reichskanzlers in
Berlin
[* 3] zusammentreten.
Auch andre
Städte erlangten die Reichsunmittelbarkeit teils durch kaiserliche
Verleihung, teils durch
Loskauf von den Territorialherren, teils durch das Aussterben fürstlicher
Geschlechter, teils endlich durch
Gewalt, besonders
in den
Zeiten des
Interregnums. Die
Kaiser unterstützen in der
Regel diese Bestrebungen, daher vermehrte sich ihre Zahl bedeutend,
so daß es schon 1248 im südlichen
Deutschland
[* 5] nicht weniger als 70 Reichsstädte gab, die zu einem gemeinschaftlichen
Bund zusammentraten.
Wie es in einigen anfangs Reichsvögte,
Landvögte und Reichsschultheißen gab, so in andern königliche
Burggrafen. Vom 13. bis 15. Jahrh.
brachten die Reichsstädte die Reichsvogtei und das Reichsschultheißenamt sowie die den
Landvögten zustehende
Gewalt nach und
nach
an sich. Seit dem 13. Jahrh. fanden die auch Zutritt auf den
Reichstagen. Auf dem
Reichstag zu
Augsburg
[* 6] (1474) teilten sich
die in zwei
Bänke, die rheinische und die schwäbische
Bank, und in dieser Gestalt bildete sie, nachdem ihre Anwesenheit auf
den
Reichstagen durch den
WestfälischenFriedensschluß 1648 gesetzlich geworden war, das dritte
Kollegium
des
Reichstags.
Die innere
Verfassung der Reichsstädte war höchst verschieden und näherte sich bald der demokratischen,
bald der aristokratischen
Form. Der
Ruin des reichsstädtischen
Wesens lag in der
Verknöcherung der althergebrachten
Gebräuche.
Schon früher hatten mehrere
Reichsstädte ihre Unmittelbarkeit durch verschiedene Umstände verloren. Einige wurden von den
Fürsten, die als
Burggrafen,
Schultheißen oder
Landvögte eingesetzt waren, unterdrückt; andre begaben sich freiwillig unter
die Herrschaft der
Fürsten, besonders der geistlichen; andre wurden mit Waffengewalt unterworfen, andre vom
DeutschenReich
losgerissen, und noch andre (wie
Donauwörth) gerieten in die
Reichsacht und wurden an
Fürsten geschenkt.