Die einstweilen in den
Ruhestand versetzten Beamten erhalten als
Wartegeld drei Vierteile des Diensteinkommens, jedoch nicht
weniger als 450
Mk. und nicht mehr als 9000 Mk. jährlich. Das Pensionswesen ist durch das
Reichsbeamtengesetz und durch die
Reichsgesetze vom und geordnet (s.
Pension). Für den
Fall,
daß
Reichsbeamte infolge eines im
Dienst erlittenen Betriebsunfalles dienstunfähig werden, ist ihnen durch
Reichsgesetz vom eine
Pension von 66 ⅔ Proz. ihres jährlichen Diensteinkommens zugesichert, insofern ihnen nicht
nach den bestehenden Pensionsbestimmungen der Anspruch auf einen höhern Betrag zusteht.
Der
Reichsbeamte erhält außer seiner
Besoldung einen Wohnungsgeldzuschuß
(Servis), welcher sich nach dem gesetzlichen Servistarif
bestimmt.
s. v. w. Reichstagsabgeordnete, im
Gegensatz zu den
»Landboten«, den Mitgliedern des preußischen Abgeordnetenhaus
und der
Landtage der sonstigen
Bundesstaaten.
im vormaligen
DeutschenReich der von
Kaiser und
Reich zu Besorgung gewisser
Geschäfte ernannte reichsständische
Ausschuß; Reichsdeputationsschluß, der Beschluß einer Reichsdeputation, welcher durch nachträgliche
Genehmigung des
Reichstags und des
Kaisers sogar zum
Gesetz erhoben werden konnte. Die Reichsdeputationen zerfielen in ordentliche und außerordentliche. Die
ordentlichen bestanden aus den
Kurfürsten, einer Anzahl Mitglieder des Fürstenkollegiums und einer
Deputation
der
Städte.
Die außerordentlichen Reichsdeputationen dagegen wurden in der
Regel aus
Deputierten aller drei
Reichskollegien zusammengesetzt
und je nach den Umständen zu verschiedenen
Zwecken zusammenberufen.
Eins ihrer bedeutendsten
Geschäfte war die
Visitation des
Reichskammergerichts; die letzte damit beauftragte Reichsdeputation trennte sich indes 1775,
ohne etwas ausgerichtet zu haben. Die letzte außerordentliche Reichsdeputation trat nach dem
Abschluß des Lüneviller
Friedens vom am in
Regensburg
[* 6] zusammen, um die Verteilung der
Länder der infolge der Abtretung des linken Rheinufers an
Frankreich säkularisierten
geistlichen und mediatisierten weltlichen
Reichsstände vorzunehmen, wie solche in dem Reichsdeputationshauptschluß
vom ausgesprochen ist (s.
Deutschland,
[* 7] S. 882).
im ehemaligen
DeutschenReich diejenigen
Dörfer, die, mit Privilegien aus alter Zeit ausgestattet, nach
Auflösung der Herzogtümer in
Schwaben und
Franken unmittelbar unter
Kaiser und
Reich standen. Sie zahlten nur Kriegsanlagen,
hatten freie Religionsübung,
geistliche Gerichtsbarkeit, besondere
Ober- und Untergerichte, die Oberaufsicht
über
Kirchen und
Schulen und selbstgewählte
Schultheißen (Reichsschulzen) und
Richter, welche in den kaiserlichen
Urkunden
als Obrigkeiten bezeichnet werden, aber keine Reichsstandschaft. Im 18. Jahrh.
gab es nur noch wenige Reichsdörfer. In
Franken waren Reichsdörfer
Gochsheim
und Sennfeld; im Nordgau Kaldorf, Petersbach, Biburg,
Wangen, Priestenstett, Maynbernheim,
Hüttenheim,
Haidingsfeld, Rinsheim,
Ahausen; in
Schwaben Großgartach, Ufkirchen, Suffelheim, u. a. Die letzten Reichsdörfer wurden 1803 mediatisiert.
die dem
Reichspostamt unterstellte aus der Vereinigung der ehemaligen preußischen Staatsdruckerei
und der frühern geheimen Oberhofbuchdruckerei hervorgegangene Staatsdruckerei des
DeutschenReichs in
Berlin.
[* 8]
Die
Einnahmen der Reichsdruckerei waren
1888/89 auf 4,227,060 Mk. veranschlagt, die
Ausgaben auf 3,140,970 Mk., so daß ein Überschuß von 1,086,090 Mk.
zu erwarten stand.
Bezeichnung für
Vereine zum
Zweck der
Gründung von Reichswaisenhäusern, welche seit 1878 in allen
Teilen
Deutschlands
[* 10] ins
Leben gerufen wurden und die nötigen
Mittel durch Sammeln
(»Fechten«) von Geldbeiträgen,
Zigarrenabschnitten etc. zusammenzubringen suchen. Die
Gründung der Reichsfechtschule wurde 1876 durch die Redaktion des
»Lahrer Hinkenden
Boten« angeregt, und das erste Reichswaisenhaus ist am zweiten Pfingstfeiertag 1885 zu
Lahr
[* 11] eröffnet worden. Streitigkeiten
zwischen der
Lahrer »Generalfechtschule« u. der »Reichsoberfechtschule«
in
Magdeburg
[* 12] führten zu einer Abzweigung der letztern, welche durch die ihr folgenden Fechtschulen
und Fechtmeister für die
Waisenhäuser in
Magdeburg und
Schwabach
[* 13] sammeln läßt.