(lat.), Herrschaft; im Militärwesen die höchste administrative
Einheit im Truppenverband. Die Benennung
in letzterer Bedeutung taucht in
Deutschland
[* 2] zuerst mit den
Landsknechten (s. d.) auf. In der
Regel besteht jetzt ein Infanterieregiment
aus 3, neuerdings in
Frankreich und Rußland, auch teilweise in
Deutschland, aus 4
Bataillonen (andre haben deren
2), wird von einem Obersten befehligt (Regimentskommandeur) und hat außer den Bataillonskommandeuren in einigen
Heeren einen
Oberstleutnant als Stellvertreter des
Kommandeurs.
Ein Kavallerieregiment zählt meist 5
Eskadrons (in
Deutschland 5, mobil nur 4). Ein Feldartillerieregiment enthält eine in
den verschiedenen
Heeren sehr wechselnde Zahl von
Batterien oder Festungskompanien (inDeutschland 11 und
9, die zu je 3 und 4 in Abteilungen vereinigt sind). Anfangs führten die Regimenter die
Namen ihrer Obersten; doch wurden
sie, zuerst in
Spanien
[* 3] und
Frankreich, nach
Provinzen oder
Städten, zuweilen auch nach hochgestellten
Personen, ihren
»Inhabern«
(s. d.), genannt. Das ist, mit Ausnahme der
Kavallerie, weniger taktische als Verwaltungseinheit. Neben
der
Verwaltung liegt dann dem
Kommandeur die Überwachung gleichmäßiger
Ausbildung der
Truppe und die
Erziehung und Heranbildung
der
Offiziere ob.
ins Deutsche
[* 7] übersetzt von
Dümmler und
Büdinger (Berl. 1857). In
Trier schrieb Regino noch:
»De synodalibus causis et
ecclesiasticis disciplinis« (hrsg. von
Wasserschleben, Leipz. 1840) und
»De harmonica institutione« (gedruckt bei
Gerbert,
»Scriptores
ecclesiastici de musica sacra«, Bd.
1).
Stadt in der sächs. Kreishauptmannschaft
Leipzig,
[* 19] Amtshauptmannschaft
Borna, an der
Pleiße, nahe
der Bahnstation Breitingen (Leipzig-Hof), hat Braunkohlengruben, eine Eisenwaren- u. eine Schloßfabrik
und (1885) 814 Einw.
(v. mittelat. ^[richtig: mittellat.] regesta),
Verzeichnis im allgemeinen; dann Verzeichnis der bei einer Behörde gemachten Eingaben und der mündlich angebrachten
Sachen.
Das
Eintragen derselben heißt
Registrieren, derjenige Kanzleibeamte, welcher dies zu besorgen hat,
Registrator,
das
Buch, in welches die gemachten Eingaben nebst den darauf ergangenen
Resolutionen verzeichnet werden, Registrande und der
Aufbewahrungsort
(Büreau) dafür Registratur; mit letzterm
Wort bezeichnet man auch eine kurze Auszeichnung, die zu den
Akten
gebracht wird, im
Gegensatz zum förmlichen
Protokoll. Die Gesamtheit der auf das Registrandenwesen bezüglichen
Regeln heißt Registraturwissenschaft. Dann ist ein alphabetisch geordnetes Inhaltsverzeichnis bei
Büchern, entweder nach
den
Sachen
(Sach-) oder nach den Wörtern (Wortregister). - In der
Orgel bezeichnet eine vollständige Pfeifenreihe
(Stimme),
die für jeden
Ton der
Klaviatur
[* 20] eine oder, wie bei den gemischten
Stimmen, mehrere
Pfeifen enthält und
durch einen sogen. Registerzug in oder außer
Funktion gesetzt wird (vgl.
Orgel). - Auch ist der
Name Register auf die menschliche
Stimmeübertragen worden, welche bekanntlich je nach der Art der
Funktion der
StimmbänderTöne sehr verschiedenen Klangcharakters
hervorzubringen vermag, und man unterscheidet als die beiden Hauptregister aller Menschenstimmen das
Brustregister und das Kopfregister. Indessen sind dies zwei ganz uneigentliche Bezeichnungen, da die
Idee, daß bei der
Bruststimme
die im
Thorax oder auch nur in der
Luftröhre unterhalb des
Kehlkopfes schwingende
Luft dem
Ton das größere
Volumen geben soll,
auf
Irrtum beruht (vgl.
Falsett und
Ansatz). - In der
Technik endlich bezeichnet eine Vorrichtung, wodurch
etwas reguliert, so gestellt wird, wie es der
Zweck erfordert, z. B. bei
Feuerungsanlagen
[* 21] (s. v. w. Rauchschieber), in der
Buchdruckerkunst (s.
Register halten), bei
Drechslern etc.
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