Notwendigkeit der Regentschaft beschließen. Der
Regent hat vor den vereinigten
Kammern den
Verfassungseid zu leisten. In
Braunschweig
[* 2] wurde neuerdings die Regentschaft durch ein besonderes
Gesetz vom (Regentschaftsgesetz) vom
Herzog und dem
Landtag geregelt.
Nach dem Ableben des kinderlosen
HerzogsWilhelm wurde dann
PrinzAlbrecht vonPreußen
[* 3] zum
Regenten gewählt, um bis zur definitiven Erledigung der braunschweigischen Erbfolgefrage die
Regierung des Herzogtums zu führen.
In
Bayern
[* 4] übernahm
PrinzLuitpold die Regentschaft für den geisteskranken König
Ludwig II. und nach dessen
Tod für
den ebenfalls geisteskranken König
Otto. Von der Regentschaft verschieden ist die vorübergehende
Stellvertretung
des abwesenden oder sonst verminderten Monarchen
(Regierungsstellvertretung), die regelmäßig durch einen besondern
Erlaß
des letztern angeordnet wird. So wurde nach dem Nobilingschen
Attentat durch kaiserlichen
Erlaß vom der damalige
KronprinzFriedrichWilhelm mit der Vertretung des
KaisersWilhelm I. beauftragt.
Stadt im gleichnamigen
Kreis
[* 6] des preuß. Regierungsbezirks
Stettin
[* 7] (Landratsamt in
Labes), an der
Rega, hat
eine neu restaurierte gotische
Kirche, ein Rettungshaus, ein
Amtsgericht, eine landwirtschaftliche
Versuchsstation,
Fabrikation von landwirtschaftlichen
Maschinen und (1885) 3244 meist evang. Einwohner.
(LumbricusL.),
Gattung der
Anneliden oder
Ringelwürmer und zwar aus der Unterordnung der Oligochäten oder
Wenigborster. Der
Körper besteht aus zahlreichen cylindrischen
Gliedern, welche an ihren Seiten die kaum aus der
Haut
[* 8] hervorragenden
Borsten tragen; eine
Reihe dieser
Segmente; der sogen.
Gürtel,
[* 9] enthält mächtige
Drüsen, welche bei der
Begattung ein zum Zusammenheften
der beiden Individuen dienendes
Sekret ausscheiden. Der
Darm
[* 10] besitzt eine Anzahl Blindschläuche und vorn einen muskulösen
Kropf, in welchem (wie bei Hühnern) durch aufgenommene Steinchen die
Nahrung gleichmäßig zerrieben wird.
Das
Nervensystem ist hoch entwickelt.
Augen fehlen, indessen ist der Regenwurm gegen
Licht
[* 11] und mehr noch gegen
Erschütterungen des
Bodens empfindlich. Besondere
Atmungsorgane mangeln, dagegen ist das Blutgefäßsystem viel verzweigt.
Das
Blut selbst ist rot und enthält farblose Blutkörperchen.
[* 12] Die Regenwürmer sind
Zwitter und befruchten sich wechselseitig.
Die
Eier
[* 13] werden wie bei den
Blutegeln in
Kokons abgelegt; die Embryonen nähren sich von dem
Eiweiß, mit
welchem sie umgeben sind, und machen nur eine geringe
Metamorphose
durch.
Bei
Lumbricus trapezoides entwickeln sich nach neuern Untersuchungen aus jedem
Ei
[* 14] zwei Embryonen, welche eine Zeitlang gleich
den siamesischen
Zwillingen miteinander verbunden sind. Die Regenwürmer sind nächtliche
Tiere, füllen
ihren weiten
Darm mit humusreicher
Erde und modernden
Vegetabilien und ziehen
Keimlinge und
Blätter in die
Erde, um sie zu ihrer
Nahrung zu verwerten; auch fressen sie
Fleisch. Im
Winter liegen sie zusammengeballt in größerer Tiefe.
Durch das Abfressen junger
Pflanzen schaden sie, werden aber in der Art wieder nützlich, daß sie bei
ihren
Wanderungen im
BodenRöhren
[* 15] bilden und mit ihren
Exkrementen füllen, den
Wurzeln also sowohl das Abwärtswachsen erleichtern,
als auch
Dünger liefern. Von besonderer Bedeutung sind sie nach
Darwin dadurch, daß sie beständig die aus den tiefern
Schichten
des
Bodens stammende
Erde durch ihren
Darm hindurch nach der Oberfläche befördern, wo sie infolge ihrer
lockereren
Beschaffenheit leicht vom
Wind oder
Regen abgeschwemmt wird.
Auch unterwühlen sie in dieser
Weise den
Boden unter Bauwerken und festen
Körpern aller Art, die auf solche
Weise allmählich
im Erdboden versinken. Nach
Darwins Berechnung befördern die Regenwürmer in vielen Teilen
Englands jährlich
auf jede 6
HektarLandes ein
Gewicht von mehr als 25,000 kg
Erde an die Oberfläche und bewirken mithin eine ganz erhebliche
Mischung der
Schichten, wobei der
Untergrund mit Humusstoffen, die seine
Zersetzung befördern, in Berührung gebracht wird.
(Regesta, v. lat. regerere, eintragen, verzeichnen),
Register,
Katalog; insbesondere chronologisch geordnete Urkundenverzeichnisse mit Angabe des
Datums, Ortes
und kurzer Inhaltsübersicht, zuweilen auch mit Hinzufügung historischer
Daten. Die Regésten dienen teils dazu, eine Übersicht
über den Urkundenschatz eines
Reichs,
Landes,
Klosters oder städtischen Gemeindewesens zu geben, teils dazu, durch Zusammenstellung
der
Urkunden von
Regenten eine Grundlage für die Geschichte derselben, namentlich für die Ermittelung ihres jeweiligen Aufenthalts,
die
Prüfung der Echtheit der
Dokumente u. dgl., zu geben. Letzterm
Zweck dienen namentlich die
Kaiser- und
Papstregesten. Jene sind herausgegeben von J. F.
Böhmer für die
Karolinger (Frankf. 1833; neu bearbeitet von
Mühlbacher, Innsbr. 1880 ff.),
von
Konrad I. bis
Heinrich VII. (Frankf. 1831), 1198-1254 (Stuttg. 1849; neu bearbeitet von
Ficker, Innsbr. 1879 ff.), 1246-1313 (Stuttg.
1844), 1314-47 (Frankf. 1839) und 1346-78 (Innsbr. 1874-77), von
Chmel für
Ruprecht (das. 1834) und
Friedrich III.
(Wien
[* 19] 1838 bis
1840, 2
Tle.), von
Th.
Sickel für die
Karolinger (das. 1867-68, 2 Bde.),
von
Stumpf für das 11. und 12. Jahrh. (Innsbr. 1865-69, 2 Bde.);
die
Papstregesten von
Ph.
Jaffé (»Regesta pontificum
¶
mehr
romanorum ad annum 1198«, Berl. 1851; neu bearbeitet von Ewald, Kaltenbrunner und Löwenfeld, Leipz. 1881 ff.) und A.
Potthast (1198-1304, Berl. 1875, 2 Bde.).
Die Zahl der Regestenwerke für einzelne Länder, Bistümer, Städte, Klöster etc. mehrt sich in Deutschland
[* 21] und den übrigen
Ländern mit jedem Jahr.
Vgl. Dahlmann-Waitz, Quellenkunde der deutschen Geschichte (3. Aufl., Götting.
1883).