Gymnasium, eine große Idiotenanstalt, ein Landgestüt, ein Amtsgericht, eine Reichsbanknebenstelle, 2 Maschinenfabriken, 2 große
Mahl- und Ölmühlen, eine Zuckerfabrik, 3 Brauereien, Gerberei und (1885) 7189 meist evang. Einwohner.
Nahebei Karlshof, Heil-
und Pfleganstalt für Epileptische und Arbeiterkolonie.
Fedor Wasiljewitsch, Graf von, russ. General, geb. in der Provinz Orel, trat
als Leutnant in die kaiserliche Garde, ward 1796 von Kaiser Paul, bei dem er großen Einfluß besaß, zum General, Oberhofmarschall
und Minister des Auswärtigen und im September 1799 zum russischen Reichsgrafen befördert, fiel aber wegen seines Widerspruchs
gegen die vom Kaiser beschlossene Allianz mit Frankreich im Januar 1801 in Ungnade. Nachdem er erst 1810 als
Oberkammerherr wieder in Dienst getreten, erhielt er kurz vor dem Ausbruch des Kriegs von 1812 den Posten eines Oberkommandierenden
von Moskau, reizte in Proklamationen und Reden das Volk zu Gewaltthaten gegen die Fremden auf und entwarf
den Plan zu dem Brand von Moskau, nachdem er seinen eignen Palast bei Moskau hatte in Asche legen lassen.
Zwar leugnete er dies in der Schrift »La vérité sur l'incendie de Moscou« (Par.
1823), gestand aber später seine Teilnahme an dem Brand zu (vgl. Varnhagen v. Ense, Denkwürdigkeiten, Bd.
9). 1814 begleitete Rastoptschin den Kaiser Alexander I. auf den Kongreß nach Wien; 1817 besuchte er Karlsbad, lebte hierauf mehrere Jahre
zu Paris und starb in Moskau. Seine gesammelten Schriften in russischer und französischer Sprache, worunter zwei
Lustspiele, Bemerkungen auf einer Reise durch Deutschland und die witzigen »Mémoires écrits en dix minutes«,
wurden von Smirdin (Petersb. 1853) herausgegeben.
Vgl. Schnitzler, Rostopchine et Koutousof (Par. 1863);
A. de Ségur, Vie du
comte Rostopchine (das. 1872).
Rastoptschins Schwiegertochter, die Gräfin Eudokia Petrowna Rastoptschin, geborne Suschkow, gest. 3. (15.) Dez. 1858, hat sich
als Dichterin bekannt gemacht. Eine Gesamtausgabe ihrer Schriften erschien Petersburg und Leipzig 1857-60, 4 Bde.
(v. lat. rastrum, Harke, ungut Rostral), bekanntes, aus Messingblech gearbeitetes fünfschnäbeliges Instrument,
womit man die Liniensysteme zur Notenschrift auf das Papier zieht.
(Liniiermaschine), Apparat zum Beziehen von Schreibpapier mit farbigen Linien oder
Streifen für die Herstellung von Tabellen, Registern, Kontobüchern etc. Die Liniierung erfolgt vermittelst Metallfedern, über
denen sich mit Farbe getränkte Filze befinden, welche jene den Federn mitteilen, während die Bogen unter denselben auf endlosen
Tüchern hindurchgeführt werden. Die Federn können sowohl hinsichtlich der Entfernung der Linien voneinander
als auch betreffs des Beziehens, resp. Überspringens einzelner Papier- oder Druckstellen gestellt werden. Bei der Rastriermaschine von
Kiß (Stuttgart) erfolgt die Rastrierung vermittelst eingefärbter runder Metallscheiben und kann für gleichzeitige Liniierung
in mehreren Farben eingerichtet werden; dieselbe arbeitet weit rascher als die Rastriermaschine mit Federn.
Alexei Grigorjewitsch, Graf, russ. Generalfeldmarschall und Günstling der Kaiserin Elisabeth, geb. 1709,
Sohn eines Kosaken in der Ukraine, erwarb
sich als Sänger an der Hofkapelle in Petersburg durch sein vorteilhaftes Äußere
die Gunst der damaligen Großfürstin, nachherigen Kaiserin Elisabeth, die sich heimlich in der Kirche des Dorfs Perowo bei Moskau
mit ihm vermählte, ihn 1744 durch Kaiser Karl VII. zum deutschen Reichsgrafen ernennen ließ und ihn hierauf selbst zum Generalfeldmarschall
u. Oberjägermeister erhob.
Sämtliche Kinder, welche ihm die Kaiserin gebar, starben frühzeitig. Rasumowskij starb in Petersburg. Sein Bruder Cyrill Grigorjewitsch,
Graf von Rasumowskij, geb. war zu gleicher Zeit mit
seinem Bruder in den Grafenstand erhoben worden und erhielt durch die Gunst der Kaiserin schon in seinem 23. Jahr die Ehrenstelle
eines Hetmans von Kleinrußland. Durch die Kaiserin Katharina II. büßte er 1764 dieselbe wieder ein und starb zu
Baturin in der Ukraine. Von seinen beiden Söhnen war Peter, Graf von Rasumowskij, unter Kaiser Alexander I. Minister
des öffentlichen Unterrichts, gest. 1837, und Andrei Cyrillowitsch Rasumowskij, geb. 1793 bis 1809 russischer Gesandter
zu Wien, Bevollmächtigter auf den Kongressen von Châtillon und Wien, dann Staatskanzler, gest. Ihm widmete
Beethoven die drei (Rasumowskijschen) Quartette Op. 59.
Vgl. Wassiltschikow, Die Familie Rasumowskij (russ., Petersb. 1880-87, 4 Bde.).
die Anleitung, welche man jemand gibt, damit er danach sein Benehmen in irgend einer Sache einrichte. In rechtlicher
Beziehung ist man der Regel nach für einen gegebenen Rat nicht verantwortlich. Doch kann der Rat zu einem
Verbrechen unter Umständen als strafbare Anstiftung erscheinen. Außerdem ist jemand für einen Rat verantwortlich,
wenn dieser absichtliche Unwahrheit zu betrügerischen Zwecken enthielt, oder wenn der Ratgeber zur Erteilung des Rats verpflichtet
war, oder endlich, wenn er sich für die Folgen verbindlich machte. Im Staatswesen und im öffentlichen Leben
überhaupt ist ein Kollegium, welches, an der Spitze einer kleinern oder größern Korporation oder des Staats selbst (Ministerrat)
stehend, die Geschäfte derselben beratet und leitet. So hatte man in Frankreich zur Zeit der ersten Revolution den Rat der Fünfhundert
und den der Alten.
Meist versteht man aber jetzt unter Rat (Stadt-, Gemeinderat) das Kollegium der städtischen Verwaltungsbehörde
(Magistrat). Der Titel Rat (consiliarius) bezeichnet einen Beamten höhern Ranges, besonders das stimmberechtigte Mitglied eines
Kollegiums (Regierungsrat, Reichsgerichts-, Landgerichtsrat etc.). Der Zusatz »Geheimer« drückt eine höhere Rangstufe aus,
während das Prädikat »Ober« diese noch steigert, die Hinzufügung des »Wirklich« (z. B. Wirklicher Geheimer
Oberregierungsrat) aber die höchste Rangstufe in dieser Beziehung ausdrückt. Mit dem Prädikat »Wirklicher Geheimer Rat« ist
der Titel »Exzellenz« verbunden. Auch wird der Ratstitel (z. B. Kommerzienrat, Kommissionsrat, Hofrat, Sanitätsrat, Justizrat,
Kirchenrat, Finanzrat, Ökonomierat etc.) vielfach als Ehrentitel verliehen. Subalterne Beamte erhalten nach längerer Dienstzeit
den Titel Rechnungsrat, Kanzleirat und später noch den Zusatz »Geheimer«.