Seit 1600
Gouverneur von
Jersey, gehörte er zu den Gegnern
Jakobs I. und ward nach dessen Thronbesteigung,
wahrscheinlich mit Unrecht, der
Teilnahme an einer zu gunsten der Arabella
Stuart angezettelten
Verschwörung verdächtigt.
Zum
Tod verurteilt, wurde Raleigh vom König begnadigt, aber in den
Tower eingeschlossen, wo er vom
Dezember 1603 bis März 1616 in
Gesellschaft seiner edlen
Gattin gefangen gehalten wurde. Während dieser Zeit schrieb er die ihrer Zeit
geschätzte »History of the world« (Lond. 1730, 2 Bde.;
Edinb. 1813, 5 Bde.). 1616 nach
dem
Tod Arabellas wieder in
Freiheit gesetzt, unternahm er 1617 als königlicher
Generalleutnant an der
Spitze von sieben
Kriegsschiffen
eine neue
Fahrt nach
Guayana.
Vom König hatte
er den Befehl erhalten, mit den Spaniern keine Feindseligkeiten zu eröffnen; trotzdem geriet die Expedition
bei St.
Thomas inKampf mit den Spaniern und verbrannte die Stadt, wobei Raleighs Sohn den
Tod fand. Nach
England ohne den geringsten
Erfolg zurückgekehrt, ward er, da der spanischeGesandteGenugthuung verlangte, verhaftet und politischen
Rücksichten geopfert. Der König verfügte, daß das 1603 gegen ihn ausgesprochene Todesurteil nunmehr vollzogen werden
solle, und Raleigh mußte das
Schafott besteigen. Seine kleinern
Schriften, politischen, poetischen und historischen
Inhalts, erschienen unter dem
Titel: »Miscellaneous works« (Lond. 1784, 2 Bde.);
(RallusBechst.),
Gattung aus der
Ordnung der
Stelzvögel, der
Familie der Rallen (Rallidae) und der Unterfamilie
der eigentlichen Rallen (Rallinae),
Vögel
[* 7] mit hohem, stark seitlich komprimiertem
Körper, mittellangem
Hals, kleinem
Kopf,
mäßig langem, starkem, geradem oder sanft gebogenem, komprimiertem, vorn fast hornigem, hinten häutigem
Schnabel, kurzen,
abgerundeten
Flügeln, sehr kurzem, schmalem, weichem
Schwanz, hohen, langzehigen
Füßen und stets entwickelter
Hinterzehe.
Die Wasserralle
(Aschhuhn,
Riedhuhn,
Tauschnarre,
RallusaquaticusL.), 30
cm lang, 40
cm breit, oberseits gelb, schwarz gefleckt,
an den Kopfseiten und dem Unterkörper aschgraublau, an den
Weichen schwarz und weiß gebändert, am
Bauch
[* 8] und
Steiß rostgraugelb;
dieSchwingen sind braunschwarz, braun gerändert, die Steuerfedern schwarz, braun gesäumt,
Augen und
Schnabel rot, letzterer auf der
Firste braungrau, die
Füße bräunlichgrün. Sie bewohnt
Nord- und Mitteleuropa und
Mittelasien,
geht im
Winter meist wohl zu
Fuß, dem
Lauf der
Flüsse
[* 9] folgend, bis Südeuropa, Nordafrika und
Indien, weilt bei uns
von März
bis
Oktober, überwintert aber auch vereinzelt in
Deutschland.
[* 10]
Sie liebt einsame
Sümpfe,
Moräste, Erlenbrücher und ähnelt in ihrem
Wesen den kleinen
Sumpf- oder Rohrhühnern; sie ist in der
Dämmerung am muntersten, läuft ungemein schnell und gewandt, schlüpft durch das dichteste Röhricht, schwimmt trefflich,
fliegt aber sehr schlecht, hält sich meist verborgen und verliert alle Fassung, wenn sie an einem freien
Platz überrascht wird. Sie ist sehr ungesellig und bleibt auch auf der
Wanderung vereinzelt, nährt sich von
Insekten,
[* 11]
Schnecken
[* 12] und Sämereien, nistet im
Gras oder
Schilf, unter Gesträuch am
Wasser und legt 6-10 und mehr rostgelbe oder grünliche, grau
und braun gefleckte
Eier,
[* 13] welche von beiden Eltern bebrütet werden. In der Gefangenschaft wird sie sehr
zahm. In
Italien
[* 14] fängt man sie für den
Markt.
Gesundheitsstation im Tributärstaat Sandur, in der britisch-ind.
PräsidentschaftMadras,
[* 17] welche dort von der
englischen
Regierung 1846 mit Bewilligung des
Fürsten auf einerHochebene angelegt wurde, die 1000 m über
dem Meeresspiegel liegt.
Die
Station kann 60
Männer und 10
Familien aufnehmen, die Bewohner des nahen Bellary haben sich hier 15 Sommerwohnungen
erbaut.
(Ramadan, türk.), der neunte
Monat des mohammedanischen
Jahrs, in welchem alle Mohammedaner aufs strengste
fasten, indem sie bei
Tage gar nichts, des
Abends nur das zur
Erhaltung des
Körpers Notwendige genießen.
Sogar
Klystiere nehmen, baden,
Wohlgerüche einatmen, den
Speichel schlucken, ein
Weib küssen ist unerlaubt.
Wer Arznei nimmt,
muß zur Sühne einen
Armen speisen und nach erlangter
Gesundheit das Versäumte wieder nachholen. Dasselbe ist auch bei Unterlassung
des
Fastens während des
Kriegs oder auf
Reisen der
Fall. Da während dieses
Monats in der mohammedanischen
Welt der
Tag zur
Nacht und die
Nacht zum
Tag wird, so gerät
Handel und Wandel, ja sogar die Staatsmaschine in Stockung, und selbst
die wichtigsten diplomatischen
Geschäfte werden auf den nächsten
Monat verschoben. Von derPflicht des
Fastens hat die
Religion nur die
Wöchnerin, den auf
Reisen Befindlichen oder am Glaubenskrieg (Shura) Teilnehmenden provisorisch
befreit.
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