(Quatuor, ital. Quartetto), eine
Komposition für vier
Instrumente oder
Singstimmen. Da der vierstimmige
Satz
sich bereits seit dem 15. Jahrh. als derjenige herausgestellt hat, welcher Einfachheit der
Faktur und Leichtigkeit der
Exekution mit harmonischer Vollstimmigkeit und Deutlichkeit bestens vereinigt,
so ist das Quartett auf vokalem wie instrumentalem Gebiet eine bevorzugte Kunstform geworden. Die
Mehrzahl der Meisterwerke der
Kontrapunktik des 16. Jahrh. ist vierstimmig geschrieben, sowohl die
Messen und
Motetten eines
Josquin als die deutschen
Lieder
eines Heinr.
Isaak sowie die französischen
Chansons und die italienischen Kanzonetten (nur die
Madrigale
sind überwiegend fünfstimmig); auch die Tanzstücke des 16. Jahrh. sind zumeist vierstimmig
gehalten.
Die sich im 17. Jahrh. etwa gleichzeitig nebeneinander entwickelnde vielstimmige (doppelchörige)
Setzweise des a cappella-Stils der venezianischen und römischen
Schule einerseits und die begleitende
Monodie (stilo rappresentativo)
anderseits drängte allerdings zeitweilig den vierstimmigen
Satz in den
Hintergrund; doch gelangte zu Ende des vorigen
Jahrhunderts
das instrumentale Quartett, besonders das
Streichquartett
(Grétry,
Gossec, van Malder, Sammartini,
Haydn,
Boccherini), u. in unserm
Jahrhundert das vierstimmige Chorlied (Männerquartett, gemischtes Quartett) wieder zu allgemeiner Beliebtheit.
s. v. w. Stadtviertel (z. B. Quartier latin, das Studentenviertel
in
Paris),
[* 7] dann auch für
Wohnung gebraucht, insbesondere im Militärwesen für die Unterkunft von
Truppen in
Kasernen oder bei
Einwohnern des
Ortes (s.
Einquartierung). Man unterscheidet Standquartiere (s. v. w.
Garnison),
Marsch-,
Kantonierungs- und
Winterquartiere.
Letztere waren früher von größter Wichtigkeit, fallen bei der jetzigen Kriegführung aber fort,
da es nicht mehr notwendig ist, die
Operationen im
Winter zu unterbrechen. Im Alarmquartier liegen die
Truppen dicht bei einander,
um stets zum Ausrücken bereit zu sein. Im Seewesen ist Quartier Bezeichnung für die vierstündige Schiffswache;
in der
Heraldik s. v. w. Wappenfeld.
eine von der
Generalbaßbezifferung herstammende Benennung, welche zunächst ganz allgemein bedeutet,
daß zu dem mit ^ überschriebenen Baßton dessen
Quarte und
Sexte (nach dem Vorzeichen der
Tonart) genommen
werden sollen; in
C dur bedeutet also f mit der bezeichneten Überschrift den
Akkord f h d. Gewöhnlich meint man aber, wenn
vom Quartsextakkord, von der gebotenen vorsichtigen Einführung desselben und seiner eigentümlichen Bedeutung für
den
Satz gesprochen wird, den
Dur- oder
Mollakkord in derjenigen
Umkehrung, welche die
Quinte zum Baßton
macht (dritte
Lage); in
C dur also g
c e. Vgl.
Konsonanz.