Staatsprokurator (Procureur d'État) ist in
Frankreich s. v. w.
Staatsanwalt. In der römischen Kaiserzeit hießen Prokuratoren
(»Landpfleger«) die Verwalter des kaiserlichen Privatvermögens, welche in kleinen
Provinzen zugleich die
Stelle des
Statthalters
versahen oder diesen in den zu einer
Provinz gehörigen kleinen Territorien vertraten.
Vgl.
Liebmann, Beiträge
zur Verwaltungsgeschichte des römischen
Reichs, Bd. 1
(Jena
[* 2] 1886).
In
Klöstern heißt der
Konventual, welcher die ökonomische und sonstigen weltlichen Angelegenheiten zu besorgen hat,
Pater
Prokurator oder Klosterschaffner. Prokurator von St.
Markuswar inVenedig
[* 3] ehemals
Titel der vornehmsten Staatsbeamten; es
gab neun wirkliche, aus denen der
Doge gewählt ward, u. viele Titularprokuratoren, die des damit verbundenen
Ranges wegen
große
Summen für den
Titel bezahlten.
Die alten Prokurazien wurden von
ca. 1490 bis 1517 von Pietro
Lombardo
u. a. im
Stil der Frührenaissance, die neuen (jetzt zum königlichen
Palast gehörig) 1584 von
Scamozzi erbaut.
(v. franz. procureur), in Rußland s. v. w.
Staatsanwalt. ^[= der zur Wahrnehmung des öffentlichen Interesses in Rechtssachen und insbesondere in Untersuchungssa ...]
(griech.), das »Vorhergesagte«,
daher s. v. w. Vorrede oder
Einleitung zu einer
Schrift, die dazu bestimmt ist, den
Leser in den
Geist der letztern einzuführen.
in der
Botanik die
Erscheinung, daß die fürs nächste Jahr angelegten
Knospen
[* 4] schon
in demselben
Sommer zu einem beblätterten
Trieb sich entwickeln. Diese vorzeitige
Entwickelung tritt in
verschiedenen
Zeiten und aus sehr verschiedenen
Ursachen auf, unter anderm auch in der Zeit der zweiten Saftfülle, die man
Augustsaft oder
Johannistrieb nennt, und daher wird nicht selten die proleptische Knospenentfaltung selbst
Johannistrieb genannt.
Besonders an
Buchen und
Eichen macht sich dieser zweiteTrieb bemerklich. In der
Medizin bezeichnet Prolepsis das
Frühereintreten eines Krankheitssymptoms, namentlich bei
Wechselfieber; in der
Rhetorik die zuvorkommende Beantwortung
(Antizipation)
eines möglichen Einwurfs. Proleptisch, vorgreifend, zuvorkommend.
(lat.), wie
Capite censi (s. d.) bei den alten
Römern ursprünglich alle diejenigen, welche
nicht den niedrigsten Vermögenssatz
(Census) der letzten der fünf
Klassen, also nicht mindestens 12,500
As besaßen und vom
Kriegsdienst wie vom
Tribut frei waren.
Später wurden, nachdem für die
DienendenSold verwilligt war, für den
Kriegsdienst in
den
Regionen 4000
As als
Grenze festgesetzt; diejenigen, welche
weniger als 4000, aber mindestens 1500
As
besaßen, wurden nebst den
Bundesgenossen und Freigelassenen für den geringer geachteten Seedienst verwendet.
Endlich wurde, wie berichtet wird, noch ein Unterschied mit 375
As als
Grenze gemacht und nun im engern
Sinn denen, welche mehr
als 375
As besaßen, der
Name Proletarier, denen, die weniger hätten, der
NameCapite censi beigelegt. Der
Name soll den Proletariern nach der
Erklärung der Alten deswegen gegeben worden sein, weil sie dem
Staat nur durch die Nachkommenschaft
(proles) Nutzen gewährten. In neuerer Zeit versteht man unter Proletariern diejenige
Klasse der bürgerlichen
Gesellschaft,
welche zwar den notwendigen Lebensunterhalt durch eigne
Arbeit gewinnt und daher der öffentlichen
Armenpflege
nicht zur
Last fällt, aber über das für den Lebensunterhalt unbedingt Notwendige hinaus nichts zu erwerben vermag. Proletariat
ist die Gesamtheit der Proletarier und der Zustand, in welchem sich dieselben befinden.
(lat.), bruttragend (s.
Proles); dann sprossend, wenn ein Pflanzenteil aus solchen
Stellen, wo sonst
gewöhnlich kein weiteres Fortwachsen stattfindet, neue
Triebe bringt, z. B. einen mit Laubblättern versehenen
Sproß aus
der
Spitze eines
Blütenstandes, wie dies normal bei der
Ananas und bei manchen
Myrtaceen, als
Mißbildung
z. B. bisweilen an den
Zapfen
[* 5] der Lärchen und an den Blütenköpfchen der
Dipsaceen und
Kompositen,
[* 6] wo aus den
Sprossen gewöhnlich
wieder
Köpfchen werden, vorkommt. Hierher gehört auch die
Mißbildung, wo aus der Mitte einer
Blüte
[* 7] die Blütenachse einen
beblättertenZweig oder eine zweite
Blüte entwickelt, wie z. B. bisweilen bei den
Rosen, was als
Prolifikation
(Sprossung) bezeichnet wird.
(griech.), in dem
Drama der Alten der erste Teil der
Darstellung vor dem ersten
Chorgesang, welcher
dem Zuschauer das Verständnis des
Stückes erleichtern, die zu erwartende
Handlung motivieren und die
Szene bezeichnen sollte,
wo die
Handlung des
Stückes selbst stattzufinden hatte. Der Prolog, der gewöhnlichen
Annahme nach um 530
v. Chr. durch
Thespis eingeführt,
wurde ursprünglich von Einer
Person (Prologos) gesprochen; erst bei
Äschylos ersetzte derChor seine
Stelle.
In der neuern Zeit ist der Prolog selten mit
Glück angewendet worden. Uneigentlich nennt man auch kleinere
Vorspiele und
Szenen,
die ein kleines Ganze für sich ausmachen und mit dem folgenden
Stück nur lose zusammenhängen, Prologe. Berühmt sind
Schillers
Prolog zum
»Wallenstein« und
GoethesVorspiel u. Prolog zu
»Faust«. Bei außerordentlichen Veranlassungen oder feierlichen
Gelegenheiten, mit denen die Aufführung eines
Stückes zusammenfällt, werden ebenfalls Prologe (Festprologe) gesprochen.
(lat.),
Verlängerung
[* 8] einer Lieferungs- oder Zahlungsfrist. Prolongation eines
Wechsels, die Hinausschiebung der
Zahlungszeit eines
Wechsels durch Übereinkommen zwischen dem Wechselinhaber und dem Wechselschuldner, welche der
Regel nach
durch
Ausstellung eines anderweiten
Wechsels bewirkt wird. Der Wechselinhaber, welcher einen
Wechsel¶
mehr
»prolongiert«, verliert den Regreß an seine Vormänner, da letzterer von rechtzeitiger Protesterhebung abhängt; um diese
Folge zu vermeiden, wird zuweilen, falls zur Prolongation die Zustimmung der Vormänner vorhanden ist, der neue Wechsel mit allen Indossamenten
des alten versehen. Eine Prolongation, welche auf dem Wechsel beurkundet ist, hat nur für den Prolongierenden, nicht
aber für Dritte, an welche der Wechsel weiter begeben wird, rechtsverbindliche Wirkung. Prolongationsgeschäft, s. Börse,
S. 238. In Prolongation nehmen oder geben, die Fortsetzung eines Differenzgeschäfts über den Fälligkeitstag hinaus
beantragen oder bewilligen.